Zusammenfassung
Unter Familiengesellschaft versteht man gesellschaftsrechtliche Verbindungen, an denen ausschließlich oder doch überwiegend Familienangehörige beteiligt sind. Der steuerrechtliche Begriff der Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung bildet jedoch keine Abgrenzung, so daß auch bei entfernteren Verwandten und Verschwägerten (z.B. bei Großfamilien) von Familiengesellschaften gesprochen werden kann. Der Begriff der Familie ist eben kein Rechts-, sondern ein soziologischer Begriff. Das Gefüge derartiger Gesellschaften wird durch das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gesellschafter bestimmt, womit auf eine exakte Abgrenzung verzichtet wird. Der Charakter einer Gesellschaft als Familiengesellschaft kann auch dann gewahrt sein, wenn zwar nicht alle Gesellschafter Angehörige einer Familie sind, bei Vorgängen in der Gesellschaft das familiäre Moment aber eine entscheidende Rolle spielt.
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Färber, G. (1993). Familiengesellschaften. In: Das Familienunternehmen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91708-9_4
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-18304-8
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