Zusammenfassung
Ertragsteuerlich werden im Verhältnis zu nahen Angehörigen Aufwendungen nur dann steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie auf klaren und eindeutigen, vor Beginn des Leistungsaustausches getroffenen Vereinbarungen beruhen und nach Inhalt und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Hiernach müssen z.B. Arbeitsvergütungen bei Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern angemessen sein und einem Drittvergleich standhalten. Desgleichen sind diese Grundsätze auf Miet- und Pachtverträge zwischen Eltern und erwachsenen Kindern, überhaupt zwischen nahen Angehörigen, anzuwenden; denn auch im Falle der Vermietung oder Verpachtung an einen nahen Angehörigen ist es für die ertragsteuerliche Berücksichtigung der Miet- oder Pachtzahlungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten Voraussetzung, daß die Erfordernisse erfüllt sind, die ertragsteuerrechtlich an die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gestellt werden.
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Färber, G. (1993). Austauschverträge unter Angehörigen. In: Das Familienunternehmen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91708-9_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91708-9_3
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Print ISBN: 978-3-409-18304-8
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