Zusammenfassung
Die gegenwärtigen Bilanzierungsgepflogenheiten haben einige Mängel. Sie bestehen im wesentlichen darin, daß nicht klar genug unterschieden wird in versteuertes und unversteuertes Eigenkapital. Dauerkapital haben prinzipiell ja nur die Kapitalgesellschaften, da bei den übrigen Rechtsformen Teile des Eigenkapitals oder das gesamte Eigenkapital je nach Gesellschaftsvertrag dem Betrieb entzogen werden können. Der in Aktienbilanzen ausgewiesene Gewinn ist in der Regel Fremdkapital, da seine Ausschüttung meistens geplant ist. Gliedert man die Bilanz nach Liquiditätsgesichtspunkten, so ist nichts dagegen zu sagen, wenn der illiquideste Posten — das Grundkapital der AG, das Stammkapital der GmbH — oben steht und der zur Ausschüttung freigegebene Gewinn unten, hinter den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Daß man dann auch die Rücklagen teilen muß, nämlich in versteuerte und in solche, die im Laufe der Zeit zu versteuern sind, ist evident. Auch sie müßten dann unter Liquiditätsgesichtspunkten in die entsprechende Kategorie — also die noch nicht versteuerte Rücklage dann wohl unter die mittelfristige Kategorie, soweit, was kenntlich zu machen wäre oder was in der Erläuterung zu stehen hat, sie in einem Zeitraum zwischen einem und vier Jahren aufzulösen ist.
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© 1972 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH Wiesbaden
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Zimmerer, C. (1972). Das Eigenkapital in der Bilanz. In: Bilanzwahrheit. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91707-2_17
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