Zusammenfassung
Die gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung sind im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches kodifiziert. Die §§238–263 HGB enthalten die allgemeinen d. h. rechtsform-, größen- und branchenunabhängigen Rechtsvorschriften über die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschlüssen. Die daran anschließenden Abschnitte enthalten ergänzende rechtsformspezifische Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§264–335 HGB) und Genossenschaften (§§336–339 HGB) sowie die branchenspezifischen Vorschriften für Kreditinstitute (§§340–340k HGB). Das Einfügen des vierten Abschnitts mit den ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute erfolgte im Rahmen der Umsetzung der EG-Bankbilanz-Richtlinie in deutsches Recht;1 sie sind ab 1.1.1993 anzuwenden. Dafür wurden die branchenspezifischen Vorschriften zur Rechnungslegung von Banken aus dem KWG gestrichen. Neben dieser begrüßenswerten Systematisierung2 wurde damit noch einmal die branchenübergreifende Bedeutung der allgemeinen Vorschriften des ersten Abschnitts deutlich gemacht.3
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© 1994 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Scheffler, J. (1994). Grundlegende Vorschriften für den Jahresabschluß. In: Hedge-Accounting. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91704-1_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91704-1_8
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-14154-3
Online ISBN: 978-3-322-91704-1
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