Zusammenfassung
Die Haltung der Arbeitgeberorganisationen gegenüber Versuchen, hinsichtlich der Arbeitsgestaltung zu überbetrieblichen Regelungen zu gelangen, wird weitgehend von der Grundthese bestimmt, daß auf dem Gebiet der HdA nur betriebsbezogene, d. h. auf die jeweiligen Gegebenheiten des Betriebes abgestimmte, Maßnahmen erfolgreich sein können und daß deshalb diese Materie für eine Normierung etwa durch Gesetze, Tarifverträge o. ä. wenig geeignet sei. So heißt es in der Broschüre des IW:
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„Eine zweite Erfahrung besagt, daß es für die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen kein Patentrezept gibt. Die Entwicklung in der Industrie der Bundesrepublik Deutschland zeigt, daß es um einen kontinuierlichen Prozeß geht, der durch immer neue betriebsindivduelle Lösungsversuche in Fluß gehalten wird.“1
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Anmerkungen
IW (Hrsg.), Die Humanisierung . .., a.a.O., S. 43; auch in der Pressekonferenz zur Veröffentlichung der Schrift wurde dieser Punkt vom publizistischen Leiter des Instituts, Wilhelm Weisser, besonders herausgestellt. Vgl. „Grenzen der Arbeitsplatz-Humanisierung“, in: SZ vom 24.3. 1976. Eine ähnliche Formulierung findet sich auch in der Dokumentation „Humanisierung der Arbeit. Im Versuchs-Stadium“, in: Informationsdienst des IW (iwd) Nr. 15 vom 8.4.1976, S. 6f., hier S. 7
BDA (Hrsg.), Fortschritt aus Idee und Leistung, a.a.O., S. 86; zitiert werden woll hier auch noch die Äußerung von Cieplik (Audi NSU) in seinem Bericht über eine Dokumentation der Autoindustrie: „Sie (die Dokumentation, H. K.) zeigt aber auch, daß menschengerechte Arbeitsgestaltung, trotz ihres (manchmal zu) engen Kontextes mit staatlicher Gesetzgebung, der Kommunikation mit den Wissenschaftlern und trotz gewerkschaftlicher Forderungen, immer die spezielle Aufgabe der Betriebe bleiben wird, die auch dort in viele Interessenfelder gestellt ist.“ (Hervorhebung vom Verfasser, H. K.). Cieplik, Ulrich „ ‚Menschengerechte Arbeit‘, Autoindustrie gibt Leistungsbericht“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 1/1977, S. 30f., hier S. 31. Auch Kador (BDA) stellt lapidar fest: „In diesem Sinne war und ist der Betrieb der wichtigste Ort für Humanisierungsaktivitäten.“ Kador, Fritz-Jürgen, „Humanisierung“, in: Rationeller Handel, H. 8/ 1974, S. 20–24, hier S. 21
Die Begründung der BDA stammt von Schleyer: „Die Verschiedenartigkeit der Fertigungen und die starke Differenzierung von Mentalität und Grundausbildung der arbeitenden Menschen werden auch sehr verschiedenartige Lösungen notwendig machen.“ Schleyer, Das soziale Modell, a.a.O., S. 216. In der BDA-Grundsatzerklärung erscheint dies in leicht abgewandelter Form: „Daher ist eine Differenzierung, je nach der Mentalität und Ausbildung der Mitarbeiter und der Fertigungsart, notwendig.“ BDA (Hrsg.), Fortschritt.. ., a.a.O., S. 86. D. Müller-Hagen (BDA) vervollständigt diese Begründung noch durch immanente Sanktionsmechanismen: „Die Verschiedenartigkeit der Fertigungen und die Unterschiedlichkeit in Mentalität und Ausbildung der Menschen werden verschiedenartige Lösungen notwendig machen, wenn Humanisierungs-maßnahmen nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden sollen.“ Müller-Hagen, Dorothee, „Probleme der Humanisierung der Arbeit“, a.a.O., S. 11
„Nach meiner Meinung sind die Ausgangspunkte und die Bedingungen für die Verwirklichung vieler Ideen von Betrieb zu Betrieb zu unterschiedlich, um in einheitlichen und zwingenden Rechtsvorschriften festgelegt zu werden.“ Weil, Reinhold, „Aufgaben und Einfluß der Tarifparteien in Hinsicht auf eine menschengerechte Arbeitsgestaltung, dargestellt aus der Sicht der Arbeitgeber“, in: Andresen, Gerd/Dust, Wolfgang (Hrsg. im Auftrag der Carl-Backhaus Stiftung), Menschengerechte Arbeitsbedingungen in der betrieblichen Praxis. Modelle humaner Arbeitsgestaltung, Ahrensburg 1976, S. 61–74, hier S. 67
So Arbeitskreis „Neue Arbeitsstrukturen der deutschen Automobilindustrie“, Gestaltung der menschlichen Arbeit. Beispiele aus der deutschen Automobilindustrie, Fr/M 1976, S. 1
So Weil: „Die hier skizzierten Entwicklungsrichtlinien zeigen, daß es keine Einbahnstraße gibt oder geben wird.“ Weil, Reinhold, „Veränderung der Arbeitsformen in der Metallindustrie“, a.a.O., S. 112; ähnlich ders., „Neue Formen der Arbeitsgestaltung“, a.a.O., S. 340
Weil, Reinhold, „Aufgaben und Einfluß .. .“, a.a.O., S. 67
Schleyer, Hanns Martin, „Möglichkeiten und Grenzen“, a.a.O., S. 19. Die grundsätzliche Bedeutung dieser Aussage wird durch die BDA-Kurzfassung des Schleyer-Referats unterstrichen, in der dieser Abschnitt in indirekter Rede zitiert wird. Vgl. KND Nr. 62 vom 9.10.1974, S. 1
Dazu gehören insbesondere: Gesetz über technische Arbeitsmittel (Maschinenschutzgesetz) vom 24.6.1968 (BGBl I S. 717); Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 (BGBl I S. 1885); in bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Schwerbehindertengesetz. Zu erwähnen sind außerdem die Arbeitsstätten- und die Arbeitsstoffverordnung.
Glaubitz, W. (Gesamtmetall), „Das Arbeitssicherheitsgesetz“, in: Mitteilungen des IfaA, Nr. 63 vom Juni 1976, S. 1–15, hier S. 1
Vgl. BDA, Das neue Betriebsverfassungsgesetz, Köln Januar 1972, S. 46
und Natzel, Benno, „Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit“, in: Mitteilungen des IfaA, Nr. 33 vom Juli 1972, S. 3–49, hier S. 4
Natzel, Benno, „Gestaltung von Arbeitsstätte, Arbeitsplatz und Arbeitsablauf. Individuelle und betriebsverfassungsrechtliche Rechte und Pflichten“. Leistung und Lohn (Hrsg. BDA), Nr. 37–40 vom Juli 1975, S. 53
Vgl. Natzel, ebenda; ders., „Mitwirkung . . .“, a.a.O., S. 11f;. Arbeitgeberverband der hessischen Metallindustrie/Vereinigung der hessischen Arbeitgeberverbände (im Folgenden „Arbeitgeberverbände Hessen“), Das neue Betriebsverfassungsgesetz, Hinweise für die Praxis, Fr/M 3. Auflage, o. J., S. 134
Vergleiche ebenda sowie BDA, a.a.O., S. 47
So am deutlichsten Natzel, „Mitwirkung . . .“, a.a.O., S. 9 und ders., „Gestaltung . . .“, a.a.O., S. 52
BDA, a.a.O., S. 47
Arbeitgeberverbände Hessen, a.a.O., S. 135
Natzel, „Gestaltung ...“, a.a.O., S. 57f., ähnlich ders., „Mitwirkung .. .“, a.a.O., S. 29. Natzel versucht in diesem Zusammenhang sogar eine Zusammenstellung der vorliegenden arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, die in seinem Sinne als gesichert anzusehen sind. Vgl. „Mitwirkung ...“, a.a.O., S. 31–34
Natzel, „Gestaltung .. .“, a.a.O., S. 59 und ders., „Mitwirkung . ..“, a.a.O., S. 30
BDA, a.a.O., S. 47
Ebenda
Vgl. ebenda
Natzel, „Gestaltung . ..“, a.a.O., S. 65; identisch ders., „Mitwirkung . ..“, a.a.O., S. 43
Ders., „Gestaltung .. .“, a.a.O., S. 65; ausführlicher ders., „Mitwirkung . . .“, a.a.O., S. 42f.
Ders., „Gestaltung . . .“, a.a.O., S. 64f.; fast identisch ders., „Mitwirkung . . .“, a.a.O., S. 41
Vgl. BDA, a.a.O., S. 47; Arbeitgeberverbände Hessen, a.a.O., S. 136
Vgl. BDA, a.a.O., S. 48; Arbeitgeberverbände Hessen, a.a.O., S. 137; Natzel, „Gestaltung . ..“, a.a.O., S. 66f.; ders., „Mitwirkung .. .“, a.a.O., S. 45–47
BDA, a.a.O., S. 47f. Ähnlich Natzel: „Die geforderten Maßnahmen müssen angemessen sein. Das sind sie, wenn sie in einem vernünftigen Verhältnis zwischen dem Aufwand des Betriebes und dem Erfolg in bezug auf die Beseitigung, Milderung oder den Ausgleich der Belastung stehen. Angemessen sind diese Maßnahmen nur, wenn sie technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sind. “ „Gestaltung . ..“, a.a.O., S. 67; ohne Hervorhebung identischer Text ders., „Mitwirkung .. .“, a.a.O., S. 47
Die interessenbezogenen Hintergründe werden dabei durchaus angesprochen: „Die Anwendung noch nicht gesicherter Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft ist also mitbestimmungsfrei. Hier gilt also das Direktionsrecht des Arbeitgebers.“ Natzel, „Gestaltung .. .“, a.a.O., S. 60
In der SBZ geschah dies durch eine SMAD-Verordnung. Vgl. dazu die Meldung in: Mensch und Arbeit, Nr. 3/1949, S. 65
Geschäftsbericht der Vereinigung der Arbeitgeberverbände vom 1.4.1949–31.10.1950, S. 193
Vgl. dazu ebenda
BDA, Jahresbericht 1970/71, S. 136
BGBl I, S. 1885, unter anderem veröffentlicht vom BMAS (Hrsg.), Sozialpolitische Informationen, Sonderausgabe vom 20.2.1974
Nach „Bericht über den Vollzug des Gesetzes über Betriebsärzte .. .“, in: Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung vom 29.01.1976, Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode, Drucksache 7/4668, S. 114–126, hier S. 115
Ebenda. Die höhere Zahl der betroffenen Betriebe ergibt sich aus dem weit auseinandergehenden Geltungsbereich. In der Seeschiffahrt und im Baugewerbe beispielsweise gilt die Vorschrift für alle Betriebe ab einem Beschäftigten. Vgl. ebenda
Vgl. BDA, Jahresbericht 1969/70, S. 114; 1970/71, S. 136; 1971/72, S. 140; 1972/73, S. 141; siehe auch „Entwurf eines Gesetzes über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, in: Mitteilungen des BDI, Nr. 12/1971, S. 11; Doetsch, Werner (BDA), „Ein unmögliches Gesetzesvorhaben“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 3/1968, S. 49–51, hier S. 49
Vgl. ebenda; auch Schnabel, Fritz (BDA), „Arbeitsschutz. Intensivierung ja, aber . . .“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 3/1972, S. 94f.
Als Beispiel: „Die erfolgreiche praktische Unfallverhütungsarbeit der letzten beiden Jahrzehnte hat deutlich gemacht, daß Reglementierungen im Arbeitsschutz Reibungsverluste erzeugen, während eine hohe Wirkungsweise dann gegeben ist, wenn freiwillige Initiativen ohne Gesetzesdruck uneingeschränkt greifen können.“ Schnabel, a.a.O., S. 94
BDA, Jahresbericht 1970/71, S. 136
Da es hier um die Arbeitgeberhaltung geht, erübrigt es sich, auf die einzelnen Entwürfe einzugehen. Die inhaltliche Position der BDA wird auch ohne Kenntnis der verschiedenen Vorlagen deutlich.
Diese ist relativ ausführlich wiedergegeben im BDA-Jahresbericht 1972/73, S. 141 f.
BDA, Jahresbericht 1970/71, S. 137
So BDA, Jahresbericht 1971/72, S. 140 und 1972/73, S. 141
Bericht über die Stellungnahme vom März 1973 in: BDA, Jahresbericht 1972/73, S. 142
Vgl. dazu z. B.: Arbeitssicherheit als unternehmerische Aufgabe. Vorträge auf der Veranstaltung der Landesvereinigung der industriellen Arbeitgeberverbände NRW am 24. Mai 1962, Düsseldorf o. J., insbesondere den Einführungsvortrag des Landesvorsitzenden Hansen S. 6–8. Siehe auch Arbeitsberichte des AfSB bei der BDA, Informationen für die Betriebsleitung Nr. 14: „Sicherheit am Arbeitsplatz als unternehmenspolitische Aufgabe“, Köln Juli 1961, vor allem S. 1
BDA, Jahresbericht 1971/72, S. 141; ähnlich 1972/73, S. 142
Schnabel, Fritz, a.a.O., S. 95
Vgl. BDA, Jahresbericht 1970/71, S. 137,1971/72, S. 141 und 1972/73, S. 142
Vgl. BDA, Jahresbericht 1973/74, S. 116,1974/75, S. 104
Nach Schnabel, Fritz (BDA), „Arbeitssicherheitsgesetz. Erfolge und Probleme“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 4/1977, S. 119f., hier S. 119
Nach „Bericht über den Vollzug des Gesetzes über Betriebsärzte ...“, a.a.O., S. 120
Glaubitz (Gesamtmetall) schätzt denn auch, daß eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Arbeitnehmer frühestens in 10 Jahren erreicht werden kann. Vgl. Glaubitz, W., „Das Arbeitssicherheitsgesetz“, in: Mitteilungen des IfaA, Nr. 63 vom Juni 1976, S. 1–15, hier S. 1
Vgl. BDA, Jahresbericht 1972/73, S. 143
Siehe z. B. Vereinigung der hessischen Arbeitgeberverbände, Arbeitssicherheitsgesetz und Unfallverhütungsvorschrift. Leitfaden für die betriebliche Praxis, Fr/M 1974, S. 40; auch Schnabel, Fritz, „Arbeitssicherheitsgesetz . ..“, a.a.O., S. 120 und BDA, Jahresbericht 1973/74, S. 116
Vereinigung der hessischen Arbeitgeberverbände, a.a.O., S. 42; siehe auch Glaubitz, W., „Das Arbeitssicherheitsgesetz“, a.a.O., S. 13
Anfang 1977 gab es 40 unternehmensgetragene (etwa die gleiche Anzahl in Bau bzw. Planung), 39 berufsgenössische und 19 vom TÜV getragene Werksarztzentren. Nach Schnabel, Fritz, „Arbeitssicherheitsgesetz ...“, a.a.O., S. 120
So Rohmert, Walter, „Ergonomie — was ist das?“ in: Leistung und Lohn (Hrsg. BDA), Nr. 62–65/1976, S. 4–62, hier S. 6
Rühl, Günter, „Arbeitsstrukturierung heute und morgen“, in: Leistung und Lohn (Hrsg. BDA), Nr. 66–69/1976, S. 4–94, hier S. 18. Rohmert rechnet sogar lediglich den „technisch-psychologischen“ Bereich dem Begriff Ergonomie zu und meint, daß sowohl für den „technisch-physiologischen“ als auch für den „technisch-wirtschaftlichen“ Bereich der Begriff Arbeitswissenschaft geläufiger sei. Vgl. a.a.O., S. 7 und 9
Rühl, Günter, a.a.O., S. 18
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft, Denkschrift: Arbeitswissenschaft in der Gesetzgebung, Fr/M 1974 (2. Auflage), Punkt 2
Vgl. für diese Sichtweise Becker-Biskaborn, Gerd-Uwe, „Ergonomie und Normung“, in: DIN-Mitteüungen, Nr. 4/1976, S. 169–172, hier S. 169
Jungbluth, Adolf, „Findung gesicherter Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft durch ergonomische Normen“, in: SZ vom 12.3.1974. Entsprechend auch seine Definition: „Ergonomie ist jener Teil der Arbeitswissenschaft, der sich mit der Gestaltung von Arbeitsablauf, -mittel, -platz und -Umgebung unter Berücksichtigung der menschlichen Naturgegebenheiten befaßt.“ Ders., „Aufgaben des Fachnormenausschusses Ergonomie“, in: DIN-Mitteilungen, Nr. 8/1974, S. 332f., hier S. 332
Vgl. Deutscher Normenausschuß — DNA (Hrsg.), Die deutsche Normung. Geschichte, Wesen, Organisation, bearbeitet von R. Kiencke, Berlin-Krefeld 1949, S. 10
Deutscher Normenausschuß — DNA (Hrsg.), Fünfzig Jahre Deutscher Normenausschuß, Berlin 1967, S. 23
Vgl. dazu ausführlich DNA (Hrsg.), Fünfzig .. ., a.a.O., S. 23ff.
Vgl. Sälzer, H. J., „Normung, Arbeitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“, in: Leistung und Lohn (Hrsg. BDA), Nr. 49/50 vom August 1974, S. 7–15, hier S. 8; die Rationalisierungskomponente wird auch von BDI-Mitarbeitern in den Vordergrund gestellt. Vgl. Eberstein, Hans Hermann (BDI), „Arbeitssicherheit. Aus der Sicht der Industrie“, in: Arbeitsschutz, Nr. 9/1975, S. 325f., hier S. 325
DIN 820 Blatt 1, Normungsarbeit. Grundsätze, Februar 1974, Ziffer 2
Aus einem DNA-Präsidiumsbeschluß, abgedruckt in: Deutscher Normenausschuß DNA, Tätigkeitsbericht 1972, S. 10
Vgl. zu dieser Satzungsänderung DIN Deutsches Institut für Normung, Geschäftsbericht 1975, S.6
Nach a.a.O., S. 2f. und S. 5. Der Ausdruck Mitgliedsfirmen ist zwar ungenau, soll aber ausdrücken, daß die „anderen Institutionen“ kaum ins Gewicht fallen.
Zahlen nach a.a.O., S. 3; die öffentliche Förderung (1975: 9%) hat inzwischen nach dem Abschluß des Normenvertrages (vgl. unten) zugenommen und dürfte bei ca. 15% liegen Diese Zahl nennt Leitz, Fanz H. P. (DIN-Präsident), „Partnerschaft. Zum Normenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN“, in: DIN-Mitteilungen, Nr. 8/1975, S. 365–367, hier S. 366
Zur Arbeitsweise dieser Ausschüsse und insbesondere dem Grad der Öffentlichkeit vgl. Hennecke, A., „Ergonomische Normen. Entstehung, Bedeutung, Mitwirkungsmöglichkeiten“, in: Mitteilungen des IfaA, Nr. 64 vom September 1976, S. 44–52, hier insbesondere S. 51
Zahl nach DIN-Gechäftsbericht 1975, S. 2
Vgl. dazu die Zusammensetzung des Präsidiums, a.a.O., S. 36f.
Neben der Ministerialbürokratie, öffentlichen Unternehmen, Bundesanstalten, Berufsgenossenschaften und Universitäten sind inzwischen auch die Verbraucher und Gewerkschaften mit je einem Mitglied im DIN-Präsidium vertreten. Vgl. ebenda
Angesichts eines stärkeren öffentlichen Interesses an der Normung betont dies auch Pokorny, wenn er feststellt, „daß die Wirtschaft im erforderlichen Umfang in der Lage ist, über die Infrastruktur des DIN geeignete ehrenamtliche Fachkräfte für jedes Problem zur Verfügung zu stellen.“ Pokorny, Fritz (Siemens AG), „Erleichterte Problemlösung an den Schnittstellen von Technik und Gesellschaft durch den Normenvertrag“, in: DIN-Mitteilungen, H. 8/1976, S. 402–407, hier S. 404. Zemlin, ehemaliger Justitiar des DNA, schränkt den die Normungsarbeit bestimmenden Kreis sogar nocht weiter ein: „Es wäre sicherlich unzutreffend, die größten 100 oder 200 Industriefirmen als die Wirtschaft anzusprechen, selbst wenn sie denjenigen Kreis darstellen, der sich arbeitsmäßig und finanziell am intensivsten an der Normungsarbeit beteiligt.“ Zemlin, Hans, „Die Partnerschaft von Wirtschaft und Deutschem Normungsausschuß in der überbetrieblichen Normung“, in: DIN-Mitteilungen, H. 2/1975, S. 51–54, hier S. 51
Fitting vom BMAS stellt denn auch fest, daß dieses System nur funktionierte, „weil von der Ausnahme gelebt wurde, zum Teil behördlich bewilligt, zum Teil ohne Erlaubnis praktiziert“. Fitting, Karl, „Das Verhältnis von Technik und Recht aus der Sicht des Staates und der Wirtschaft“, nach einem Vortrag auf der BDI-Mitgliederversammlung 1973 in: DIN-Mitteilungen, H. 9/1973, S. 405407, hier S. 405
Vgl. dazu Fitting, a.a.O., S. 406 und Sälzer, H. J. (DNA), „Normung, Arbeitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“, in: Leistung und Lohn (Hrsg. BDA), Nr. 49–50/1974, S. 7–15, hier S. 8f.
Fitting, Karl, „Normung. Im Dienste menschengerechter Arbeitsgestaltung“, in: Arbeitsschutz, Nr. 9/1975, S.317f., hier S. 317
Veröffentlicht im BGBl I, S. 717ff.
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 205
Insgesamt waren Ende 1974 662 solcher „sicherheitstechnischen Standards“ gültig. Vgl. Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) vom 29.1.1976, Deutscher Bundestag, Drucksache 7/4668, S. 71
Vgl. ebenda
Fitting, Karl, „Das Verhältnis .. .“, a.a.O., S. 405. Eberwein (BDI) sieht in ähnlicher Weise die generelle Problematik in der unterschiedlichen Struktur beider Bereiche, nämlich der dynamischen Technik und dem eher statischen Recht. Vgl. Eberwein, H. H., „Schwerpunkte und rechtliche Bedeutung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel“, in: Mitteilungen des IfaA, Nr. 63 vom Juni 1976, S. 41–46, hier S. 41f.
Fitting, Karl, „Normung. Im Dienste ...“, a.a.O., S. 317
So Becker-Biskaborn, Gerd-Uwe, „Ergonomie und Normung“, a.a.O., S. 169
Eine solche direkte Verknüpfung nimmt auch Scholz von der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) mit der lapidaren Feststellung vor, daß „arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse mit das Fundament zum Gesetz bilden sollen“. Vgl. Scholz, Herbert, „Entwicklung der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft“, in: Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, Nr. 1/1975, S. 49–51, hier S. 50
„Als im Januar 1970 in Fr/M der Fachnormenausschuß Ergonomie (FN Erg) im DNA gegründet wurde, geschah dies im Hinblick darauf, daß mehrere Bundesgesetze der letzen Jahre, insbesondere das Gesetz über technische Arbeitsmittel und das im Entwurf vorliegende Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sich nicht nur auf ‚anerkannte Regeln der Technik‘ abstützen sollten, sondern ebenso auf ‚gesicherte Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft‘“, Jungbluth, Adolf, „Aufgaben des Fachnormenausschusses Ergonomie“, a.a.O., S. 332; vgl. auch ders. „Findung gesicherter Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft durch ergonomische Normen“, in: SZ vom 12.3.1974; ders., „Arbeitsgestaltung. Thema: ‚Gesicherte Erkenntisse‘“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 18/1975, S. 717f.; ders., „Menschengerechte Normen“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 9/1974, S. 345
Auf diese Unterstützung verweist W. Arendt in einer Rede von 1973, vgl. „Rede des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Arendt, auf dem 13. Kongreß für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 4. Oktober 1973 in Düsseldorf“, in: Arbeitsschutz, Nr. 10/1973, S. 385. Vgl. auch Bethge, Dietrich (BMAS), „DIN-Beiblätter als praxisnahe Arbeitshilfe“, in: Arbeitsschutz, Nr. 4/1975, S. 119f., hier S. 120
Diese beschäftigen sich mit folgenden Gebieten (AA 1–15): „Begriffe“, „Körpermaße“, „Körperkräfte“, „Skalen“, „Psychische Beanspruchung“, „Arbeitsanalyse“, „Klimabelastung“, „Stellteile und Steuereinrichtungen“, „Altersadäquate Arbeitsgestaltung“, „Arbeitswissenschaftliche Leitsätze“, „Optische und akustische Verständigung“, „Eignungsanalyse“, „Fließarbeit“, „Hauswirtschaft“ und „Ergonomische Bürogestaltung“. Vgl. Jungbluth, Adolf, „Menschengerechte Normen“, a.a.O. und Hennecke, A. „Ergonomische Normen. Enstehung ...“, a.a.O., S. 46. Eine Gesamtübersicht über den Aufbau des FN Erg findet sich bei Sälzer, Hans J., „Ergonomie. Vorgeschaltete Phase“, in: Arbeitsschutz, Nr. 9/1975, S. 332–334, hier S. 333
Siehe dazu Hennecke, A., a.a.O., S. 47
So Camra, J. J., „Wegweiser zu menschengerechten Arbeitssystemen“, in: Refa-Nachrichten, H. 1/1976, S. 35–37, hier S. 36
Vornorm DIN 33 400, Berlin und Köln (Beuth-Verlag) Oktober 1975, S. 1 (Vorbemerkung)
Vornorm DIN 33400, a.a.O., S. 3 (Erläuterungen)
A.a.O., S. 1 (Punkt 2)
Siehe a.a.O., S. 3 (Erläuterungen)
Bethge, Dietrich (BMAS), „DIN-Beiblätter ...“, a.a.O., S. 120. Dort findet sich auch eine Darstellung des Förderungsverfahrens in Abstimmung zwischen BMAS und DIN.
So realistischerweise auch Sälzer (DNA), der von einer „vorgeschalteten Phase“ bei der ergonomischen Normungsarbeit spricht, in der es primär um die Aufbereitung und Sichtung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse gehe und die die „eigentliche Normungsarbeit“ verzögere. So klassifiziert er auch die Vornorm DIN 33 400 als „Kompromiß zwischen dem ‚Machbaren‘ und dem wissenschaftlich ‚Wünschenswerten‘“. Vgl. Sälzer, Hans J., „Ergonomie. Vorgeschaltete Phase“, a.a.O., S. 332
Vgl. „Bekanntmachung über den Abschluß des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. vom 5. Juni 1975“, veröffentlicht als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 114 vom 27. Juni 1975. Der Vertrag ist auch abgedruckt in: Arbeitsschutz, Nr. 9/1975, S. 346–348
Die Systeme der Generalklausel, der Inkorporation, der Verweisung, der gleitenden Bezugnahme sowie der Verbindlicherklärung von Normen sind dargestellt bei Strecker, E. (BMWi), „Einbettung des Normenwesens in die staatliche Ordnung“, in; Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Rationalisierung des Landes NRW, Nr. 140, Dortmund 1973, S. 15f.
„Die rein gleitende Verweisung ist nach unserem Verfassungsrechtsprinzip nicht möglich, weil es institutionell nicht denkbar ist, daß die formellen Anforderungen an die Rechtsetzung dabei beachtet werden“. Strecker, E., a.a.O., S. 16; vgl. auch Fitting, Karl, „Normung. Im Dienste . ..“, a.a.O., S. 318
So Arendt, Walter, „Normung und Arbeitssicherheit in freier Verantwortung“, in: Arbeitsschutz, Nr. 9/1975, S. 315f., hier S. 315
So Fitting, Karl, „Das Verhältnis. . .“, a.a.O., S. 406
Vgl. DIN 820 Blatt 1 „Normungsarbeit. Grundsätze“, Berlin und Köln Februar 1974, im Folgenden zitiert nach „Bekanntmachung über den Abschluß .. .“, a.a.O., S. 5–8
A.a.O., S. 8 („Erläuterungen“); vgl. auch Punkt 2, wo die „Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen“ als Ziel genannt wird. A.a.O., S. 5
Vgl. a.a.O., S. 6 (Punkt 5) und zur Einschätzung insbesondere S. 8 („Erläuterungen“)
Kliesch, Georg,„DIN 820. Die Grundlage der Normungsarbeit“, in: Arbeitsschutz, Nr. 9/1975, S. 320f., hier S. 321
Fitting, Karl, „Normung. Im Dienste . . .“, a.a.O., S. 318
Vgl. zum Folgenden „Bekanntmachung über den Abschluß . . .“, a.a.O., S. 3f. (Wortlaut des Vertrages) und S. 25f. (Erläuterungen)
Siehe a.a.O., S. 25 (Erläuterungen „Allgemeines“ und „Zu § 1“). Hier werden auch noch zusätzliche Bereiche genannt, u. a. solche, für die ein besonderes „arbeitswissenschaftliches Interesse“ besteht. Die Ergonomie gehört also in jedem Falle zu diesem Komplex.
So auch Ludwig, Nikolaus (DIN), „Zum Vertrag mit der Bundesregierung“, in: Arbeitsschutz, Nr. 9/1975, S. 322
So in dem Bericht über eine DNA-Präsidialsitzung vom 12.10.1973 in: Deutscher Normenausschuß, DNA, Tätigkeitsbericht 1973, S. 11; ähnlich Leitz, Franz J.P. (DIN-Präsident), „Partnerschaft. Zum Normenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN“, in: DIN-Mitteilungen, Heft 8/1975, S. 365–367, hier S. 365
Dazu heißt es in bemerkenswerter Deutlichkeit beim DIN: „Für das DIN war es wesentlich, daß durch den Vertrag seine privatrechtliche Organisationsform, seine Zuständigkeit für die Erarbeitung technischer Normen sowie das von ihm festgelegte Verfahren für die Erarbeitung technischer Normen staatlicherseits bestätigt und als dem öffentlichen Interesse genügend bezeichnet wurden.“ DIN Deutsches Institut für Normung, Geschäftsbericht 1975, S. 4
So Sälzer, Hans J., „Ergonomie. Vorgeschaltete Phase“, a.a.O., S. 332
So sieht z. B. Fitting die Arbeit des Ausschusses: „Damit stellt sich der bei den Normungsgremien vorhandepe Sachverstand in den Dienst der Humanität“. Fitting, Karl, „Normung. Im Dienste .. .“, a.a.O., S. 317; In der Tendenz ähnlich Sälzer, der in diesen Arbeiten „eine neue, eine soziale Komponente in der traditionellen Normungsarbeit“ sieht. Vgl. den ganzen Beitrag von Sälzer, J., „Die Normung als Maßstab für menschengerechte Arbeitsplätze“, in: Deutscher Normenausschuß, Geschäftsbericht 1974, S. 24
Dies wird im Vertrag selbst betont, wo es im ersten Satz der „Erläuterungen“ heißt: „Die Normung in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Aufgabe der Selbstverwaltung der Wirtschaft.“ „Bekanntmachung . . .“, a.a.O., S. 25. Darauf wird denn auch von Unternehmerseite gern verwiesen: „sehr aufschlußreich sind die dem Normenvertrag beigefügten Erläuterungen. Wesentlich ist die Feststellung, daß die Normung in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe der Selbstverwaltung der Wirtschaft ist.“ Pokorny, Fritz (Siemens AG), „Erleichterte Problemlösung an den Schnittstellen von Technik und Gesellschaft durch den Normenvertrag“, a.a.O., S. 403
Pokorny, Fritz, a.a.O., S. 403
BDI, Jahresbericht 1968/69, S. 103f.; die Bewährung dieses Systems wird auf der BDI-Jahresversammlung 1973 im Arbeitskreis I „Technik und Rechtsordnung“ konstatiert. Vgl. BDI-Mitteilungen, Nr. 6/1973, S. 13
Beispielhaft: „Von einer stärkeren Einbindung der privatrechtlich organisierten technischen Normung in die staatliche Rechtsordnung, etwa durch ein Normengesetz, sind für dieses System keinerlei Vorteile zu erwarten.“ Ergebnisse des Arbeitskreises I „Technik und Rechtsordnung“, a.a.O., S. 13
Vgl. zu diesen Bestrebungen — u. a. die Beteiligung an der Neufassung von DIN 820 — BDI, Jahresbericht 1973/74, S. 164
So formuliert im BDI-Jahresbericht 1971/72, S. 133
Die diesbezüglichen Äußerungen des zuständigen BDI-Referenten verdienen zitiert zu werden: „Ist es nicht an der Zeit, diese — ich darf es einmal überspitzt sagen — etwas antiquiert anmutenden verfassungsrechtlichen Bedenken für den Bereich der Technik zwar nicht über Bord zu werfen, aber zumindest auf ihre Haltbarkeit für die Zukunft zu überprüfen, in der der technischen Entwicklung eine immer entscheidendere Bedeutung zukommt?. . Ich wundere mich immer etwas darüber, daß man eine verfassungsrechtliche Situation als etwas Unabänderliches anzusehen scheint . . . Demgemäß dürfte die Verfassung kein sakrosanktes Gebilde sein, an dem für alle Ewigkeit nicht zu rühren ist. Wenn also von diesen Ministerien geglaubt wird, daß man auf technischem Gebiet Bedenken gegenüber dem bisherigen Rechtszustand haben müßte, dann muß man meines Erachtens einmal überlegen, wie man dem Rechnung tragen könnte.“ Dr. Eberstein (BDI) in einem Diskussionsbeitrag in Strecker, E., „Einbettung des Normenwesens . . .“, a.a.O., S. 21f. Besonders beachtenswert ist die begriffliche Umkehrung: der Bundesregierung werden keine Bedenken gegenüber der geplanten Neuerung sondern gegenüber dem geltenden Rechtszustand unterstellt!
So in dem Beitrag „Normenvertrag BRD — DIN“, in: DIN-Mitteilungen, H. 8–9/1975, S. 10. Im Jahresbericht ist vom Abschluß des „vom BDI wesentlich mitgestalteten Normenvertrages“ die Rede. Vgl. BDI, Jahresbericht 1975/76, S. 117
„Normenvertrag BDR — DIN“, a.a.O., S. 10
Nach Lietz, Franz J. P. „Partnerschaft. Zum Normenvertrag . . .“, a.a.O., S. 366
Gerade auf dem Gebiet der Sicherheit und der Gesundheit der Bevölkerung kann der Staat auch nicht zeitlich begrenzt auf sein Recht verzichten, technische Regeln zur Ausfüllung oder zum Vollzug von Gesetzen zu erlassen. Siehe dazu auch Leitz, a.a.O., S. 366
„Normenvertrag BRD — DIN“, a.a.O., S. 10; die gleiche Zielsetzung kommt in der Formulierung im BDI-Jahresbericht zum Ausdruck, daß der Verband bemüht sein werde, „die staatlichen Stellen bei neuen Vorhaben auf dem Gebiet des technischen Rechts zur Ausschöpfung der nach dem Vertrag gebotenen Möglichkeiten zu bewegen, z. B. bei der Vergabe bestimmter Normungsarbeiten“. (Hervorhebung vom Verfasser, H. K.) BDI, Jahresbericht 1975/76, S. 118
BDA, Jahresbericht 1972/73, S. 78
Vgl. ebenda
Nach BDA, Jahresbericht 1975/76, S. 53 und 113. F. J. Kador wurde nach dem Ausscheiden von A. Jungbluth sogar zum Obmann des AA 10 gewählt, der sich nach der Verabschiedung von DIN 33 400 vor allem der Begutachtung der DIN-Beiblattserie und Problemen der internationalen Ergonomienormung widmet. Vgl. a.a.O., S. 113
Vgl. BDI, Jahresbericht 1974/75, S. 121 und BDA, Jahresbericht 1973/74, S. 60
Vgl. BDA, Jahresbericht 1973/74, S. 60
Ebenda
Die dort verhandelten 51 Einsprüche kamen zu 56% aus der Industrie, zu 18% von Wirtschaftsverbänden, zu 8% von normensetzenden Stellen, zu 8% von technisch-wissenschaftlichen Organisationen, zu 6% von der Gewerkschaft und zu 4% von der Wissenschaft. Nach Sälzer, Hans J., „Ergonomie. Vorgeschaltete Phase“, a.a.O., S. 332
BDA, Jahresbericht 1974/75, S. 51
Vgl. BDA, Jahresbericht 1975/76, S. 53f.
BDA, Jahresbericht 1975/76, S. 53
Das wird u. a. in der Parallele zum Maschinenschutzgesetz und den konkretisierenden sicherheitstechnischen Normen deutlich, die z. B. von Voigtländer gezogen wird. Vgl. Voigtländer, Heinz (BDA), „Arbeitsgestaltung. Aktive Normungsarbeit“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 18/1975, S.718
Vgl. z. B. BDA, Jahresbericht 1975/76, S. 54
BDA, Jahresbericht 1973/74, S. 60
In besonders prägnanter Form wird solches Aufbereiten bekannter Fakten von den Chemie-Arbeitgebern in jahrzehntealte Unternehmertradition eingebettet: „Danach wird es im wesentlichen darauf ankommen, bereits erarbeitete Erkenntnisse auf dem Gebiet der menschengerechten Gestaltung der Arbeit nunmehr zu sammeln, zu sichten, auszuwerten, aufzubereiten und hierüber unter Fachleuten eine weitgehende Übereinstimmung zu erreichen. Damit wird fortgesetzt, was im Grunde bereits im vergangenen Jahrhundert begonnen hatte“. Arbeitsring der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie (Hrsg.), „Angewandte Arbeitswissenschaft“. Blätter für Vorgesetzte, Nr. 2/1974, S. 2
Nach Zemlin, Hans (DNA), „Die Partnerschaft. ..“, a.a.O., S. 51
Zwar stellt Kliesch fest: „Wenn auch die Gewerkschaften nicht ausdrücklich in der beispielhaften Aufzählung der Institutionen genannt sind, dürften in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr entstehen, wenn Fachleute aus den Reihen der Gewerkschaften aktiv in der Normungsarbeit mitarbeiten“. Kliesch, Georg, „DIN 820. Die Grundlage der Normungsarbeit“, a.a.O., S. 320. Auch ist mit Karl-Heinz Jansen von der IG Metall inzwischen ein Gewerkschaftler im DIN-Präsidium vertreten (vgl. dazu ausführlich Jansen, Karl-Heinz, „Gewerkschaften. Mitarbeit intensivieren“, in: Arbeitsschutz, Nr. 9/1975, S. 323f.). Trotzdem bleibt die formelle Nichterwähnung bei immerhin 13 benannten Institutionengruppen in DIN 820 bemerkenswert.
Rede von Adolf Jungbluth, abgedruckt unter dem Stichwort „Nationale Ergonomie-Normung“ in: DIN-Mitteilungen, H. 7/1975, S. 319–322, hier S. 320. Diese Koppelung von menschengerechten Arbeitsbedingungen und technisch-wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist auch als explizite Zielaussage in der arbeitswissenschaftlichen Leitsatz-Norm enthalten. Vgl. Vornorm DIN 33 400, a.a.O., Ziffer 2
Diese Aufnahme neuer Forderungen steht in ursächlichem Zusammenhang mit der Verabschiedung der oben erwähnten Entschließung VI (Tarifpolitik) auf dem zehnten Gewerkschaftstag der IG Metall 1971 (vgl. dazu Abschnitt 2.1.2.). Hierauf verweist auch Mayr, Hans, „HdA durch Tarifpolitik“, in: Vetter (Hrsg.), a.a.O., S. 159
Vgl. zum Folgenden IG Metall-Bezirksleitung Stuttgart, Die Streitpunkte bei den Lohnrahmen-Verhandlungen Nordwürttemberg-Nordbaden. Stellungnahme der Industriegewerkschaft Metall, Stuttgart o. J., S. 9–35
Vgl. dazu Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg (VMI), Die Arbeitgeber bejahen den Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle zum Lohnrahmen-Tarifvertrag vom 20. September 1973, soweit es um mehr Menschlichkeit am Arbeitsplatz geht . . ., Stuttgart, Oktober 1973; ähnlich Wilfert, Peter, „Leistungslohn und ‚Humanisierung der Arbeitswelt‘“, in: Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände (Hrsg.), nfu — Nachrichten für Unternehmer in Baden-Württemberg, November 1973, S. 1. Siehe auch Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–1974, S. 78. Die Große Tarifkommission der IG Metall hat dieser Darstellung widersprochen und darauf verwiesen, daß die Arbeitgeber den Einigungsvorschlag insgesamt abgelehnt und damit alle Punkte wieder zur Disposition gestellt hätten. (Nach „IG Metall-Vorstand setzt fest: Streik ab 16. Oktober 0.00 Uhr“, in: Metall, Nr. 21/1973, S. 1). Dies ist formal richtig und auch relevant: Bei einer geringen Streikbereitschaft hätte es diese Ablehnung der Arbeitgeberseite ermöglicht, bereits gegebene Zugeständnisse wieder zurückzunehmen. Angesichts des tatsächlichen Verlaufs der Auseinandersetzung wurde dies illusorisch, und es ging in der Tat primär um die drei angeführten Bereiche.
Nach Schleyer, Hanns Martin, „Lohnrahmentarifvertrag. Der Leistungslohn stand auf dem Spiel“, in: Unternehmerbrief des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Nr. 45 vom 8.11.1973, S. 4f., hier S. 4. Vgl. auch Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–1974, S. 78
Vgl. dazu die Texte: IG Metall (Hrsg.), Lohnrahmentarifvertrag II. Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden gültig ab 1.11.1973, Stuttgart o. J., Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg, Lohnrahmentarifvertrag für die Arbeiter der Metallindustrie in Nordwürttemberg-Nordbaden, Stuttgart o. J.
Für diese Aufsplittung des Einigungsvorschlages gibt die FAZ eine einleuchtende Erklärung: „Verhandlungen über den Manteltarifvertrag waren nicht zuletzt deswegen aufgenommen worden, um beiden Seiten die optimistisch wirksame Formulierung zu erlauben, man habe nicht über oder unter dem von den Arbeitgebern abgelehnten Lohnrahmenschiedsspruch abgeschlossen, sondern ‚neben ihm‘“. „Einigung im Metall-Tarifstreit“, in: FAZ vom 22.10.1973
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–1974, S. 76
Vgl. ebenda
Inhaltlich fordert die BDA: „Keine streikenden Arbeiter in die eigenen Betriebe einzustellen bzw. abzuwerben, keine KundenabWerbung zum Nachteil bestreikter Betriebe vorzunehmen, Aufträge, die einer bestreikten Firma erteilt sind, nur auf deren Veranlassung bzw. mit deren Einwilligung zu übernehmen, in der Vergebung neuer Aufträge die bestreikten Unternehmen nicht zu benachteiligen und bereits erteilte Aufträge nicht an unbestreikte Firmen zu übertragen, keine nachteiligen Konsequenzen aus streikbedingten Fristüberschreitungen zu ziehen und Abschlagszahlungen auch dann zu den vereinbarten Fristen zu leisten, wenn der Unternehmer infolge des Streiks mit seinen Leistungen in Verzug gerät.“ „Bundesvereinigung: Solidarität mit bestreikten Betrieben“, in: KND Nr. 72 vom 16.10.1973, S. 1
Nach Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–1974, S. 23
Ebenda
So Vetter, Heinz Oskar, „Referat“, in: Ders. (Hrsg.), a.a.O., S. 32
Loderer, Eugen, „Signale sind gesetzt“, in: Metall, Nr. 22/1973, S. 2. Loderer räumt hier dem LRTV II sogar die gleiche Bedeutung ein wie der Einführung der 40-Stunden-Woche und wie der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Parallele zum 100-Tage-Streik in Schleswig-Holstein 1956–1957 um die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall findet sich auch in dem Beitrag „Ergebnis unseres Kampfes ist eine historische Wende“, in: Metall, Nr. 22/1973, S. 1
Birkwald, Reimar, „Ein Meilenstein in der Entwicklung der Arbeitsbedingungen“, in: Sozialer Fortschritt, H. 1/1974, S. 8–10, insbesondere S. 10
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–1974, S. 79
Vgl. ebenda
Dr. Mertz (Bosch GmbH) als Leiter einer Podiumsdiskussion auf der BDA-Mitgliederversammlung 1973 in Bad Godesberg, abgedruckt in: Leistung und Lohn (Hrsg. BDA), Nr. 43/44 v. Februar 1979, S. 15ff., hier S. 30
KND Nr. 72 vom 16. Oktober 1973, S. 1; ähnlich rückblickend BDA, Jahresbericht 1972/73, S.41
Schleyer, Hanns Martin, „Lohnrahmentarifvertrag. Der Leistungslohn stand auf dem Spiel“, a.a.O., S. 5
So Wilfert, Peter, „Leistungslohn und Humanisierung der Arbeitswelt“, a.a.O.; Knevels, Peter (BDA), „Tarifpolitik und Humanisierung“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 9/1974, S. 338f., hier S. 338; BDA, Jahresbericht 1972/1973, S. 41; Schleyer, Hanns Martin, „50 Jahre REFA. Grundlagen für Tarifverträge“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 9/1974, S. 331 und 333, hier S. 331
Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg (VMI), Die Arbeitgeber bejahen ...“, a.a.O., S. 1; vgl. auch Jahresbericht der BDA 1972/73, S. 70 und Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S. 78
Vgl. Schleyer, Hanns Martin, „50 Jahre REFA ...“, a.a.O., S. 331; ders. „Der Leistungslohn stand auf dem Spiel“, a.a.O., S. 4; Knevels, Peter (BDA), „Arbeitskampf. War das nötig?“, in: Der Arbeitgeber, Nr. 21/1973, S. 972; Brinkmann, Theodor, „Unter falscher Flagge. Mit dem Schlagwort ‚Humanisierung‘ in den Kampf um Lohnvorteile“, in: Unternehmerbrief des IW, Nr. 43 vom 25.10.1973, S. 4f., hier S. 4. Siehe auch die Darstellung der Arbeitgeberseite in „Der Südwesten jetzt ohne Friedenspflicht“, in: HB vom 4.10.1973
So explizit Knevels: „Der Tarivertrag ist ein geeignetes Instrument zur Berücksichtigung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.“ Knevels, Peter, „Tarifpolitik und Humanisierung“, a.a.O., S. 338
A.a.O., S. 339
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S. 11
Knevels, Peter, „Tarifpolitik und Humanisierung“, a.a.O., S. 339
Hans Güntner in einem Brief an die Tarifpartner vom 20.9.1973, auszugsweise abgedruckt in: Metall, Nr. 21/1973, S. 4
Vgl. VMI, Die Arbeitgeber bejahen ..., a.a.O., S. 8
Vgl. ebenda
Vgl. ebenda
Vgl. beispielhaft VMI, Die Arbeitgeber bejahen .. ., a.a.O., S. 10 und Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S. 77
Knevels, Peter (BDA), „Arbeitskampf. War das nötig?“, a.a.O., S. 972; fast identische Formulierung bei Schleyer, Hanns Martin, „50 Jahre REFA . . .“, a.a.O., S. 331
Vgl. dazu das Referat von Friedrich Fürstenberg in: Gestaltung der Arbeit und der Leistungeentlohnung in unserer Zeit. Leistung und Lohn (Hrsg. BDA), Nr. 43/44 v. Februar 1974, S. 6–14, hier S. 10
So Fürstenberg: „Die Wirksamkeit (des Leistungslohns, H. K.) beruht auf dem Kriterium der Anerkennung, das auf der Angmessenheit der Lohnrelation und der Vereinbarkeit dieses Lohnsystems mit den Interessen der Beteiligten gegründet wird.“ Fürstenberg, Friedrich, a.a.O., S. 12
Vgl. Brinkmann, Theodor, „Unter falscher Flagge . . .“, a.a.O., S. 5. Unter Berufung auf Arbeitgeberangaben nennt die IG Metall: 0,5% unter einem Verdienstgrad von 120%, 2,7% unter 125% und 9,9% unter 130%. Siehe: „ ‚Bild‘ und Schleyer: Arm in Arm gegen die Arbeiter“, in: Metall, Nr. 21/1973, S. 5
Brinkmann, ebenda
So z. B. Knevels, der diese Aufstockung des Lohnniveaus als „Hintergrund für die gewerkschaftlichen Forderungen dieser Art“ sieht. Vgl. Knevels, Peter, „Tarifpolitik und Humanisierung“, a.a.O., S. 338
IG Metall-Bezirksleitung Stuttgart, Die Streitpunkte .. ., a.a.O., S. 19
Dazu stellt der Schlichter fest, daß die Ablehnung durch die Arbeitgeber aus einer längst überholten Grundhaltung heraus erfolgt sei, „nämlich der, die Vorteile der betrieblichen Akkordarbeit ungeschmälert für sich in Anspruch zu nehmen, aber das lohnmäßige Risiko weiterhin voll und ganz beim Arbeitnehmer zu belassen, also keinerlei Verpflichtung mit der für sie vorteilhaften Akkordarbeit übernehmen zu wollen“. Güntner, Hans, in einem Brief an die Tarifparteien vom 20.9.1973, auszugsweise abgedruckt in: Metall, Nr. 21/1973, S. 4
Dr. Mertz (Bosch GmbH) als Diskussionsleiter in BDA (Hrsg.), Leistung und Lohn, Nr. 43/44, a.a.O., S. 26
Dr. Ringenberg, a.a.O., S. 28
Ders., a.a.O., S. 18
Knapp, Horst (BDA und Gesamtmetall), „Zusammenfassung“, a.a.O., S. 36
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S. 11
Knevels, Peter, „Tarifpolitik und Humanisierung“, a.a.O., S. 338
So Brinkmann, Theodor, „Unter falscher Flagge . . .“, a.a.O., S. 5; Brinkmann berechnet insgesamt Personalkostensteigerungen von 2–38% je nach Betriebsart. Gesamtmetall kommt sogar auf 10–38%. Vgl. Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S. 77
Schleyer, Hanns Martin, „Der Leistungslohn . . .“, a.a.O., S. 5
„Bundesvereinigung: Solidarität mit bestreikten Betrieben“, in: KND Nr. 72 vom 16.10.1973, S. 1
Brinkmann, Theodor, „Unter falscher Flagge . . .“, a.a.O., S. 5; im redaktionellen Vorspann zu diesem Beitrag wird die IG Metall-Taktik als geschickter Versuch bezeichnet, „altbekannte Strategien mit einem modernen Etikett anzuwenden.“ A.a.O., S. 4
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S. 80
„Verriegelte Arbeitswelt“, in: Der Spiegel, Nr. 43/1975, S. 106
So Gesamtmetall, a.a.O., S. 79
Steinkühler betont im Hinblick auf diese betrieblichen Umsetzungsprobleme „die koordinierende Hand des Arbeitgeberverbandes bei seinen Mitgliedsfirmen“. Siehe Steinkühler, Franz (IG Metall), „Tarifvertrag und Arbeitsbedingungen — Erfahrungen bei der Umsetzung des Lohnrahmentarifvertrages II“, in: GM, Nr. 6/1977’, S. 390–394, hier S. 393
Vgl. dazu „So schüren die Arbeitgeber wieder die Angst vor dem Alter“, in: Metall, Nr. 16/ 1974, S. 3 und „Die Glaubwürdigkeit der Arbeitgeber ist hin. IG Metall muß Zähne zeigen — wir stehen hinter ihr“, in: Metall, Nr. 17/1974, S. 5
Vgl. den Bericht „Angst vor dem eigenen Mut“, in: Metall, Nr. 20/1974, S. 2; siehe auch Steinkühler, Franz, a.a.O., S. 393
Über den Einigungstermin gibt es unterschiedliche Angaben: Steinkühler nennt den 19.9. 1974 (a.a.O., S. 393), Gesamtmetall erst den 27.11.1974 (a.a.O., S. 79).
Wortlaut: „Arbeitnehmer, die im 55. Lebensjahr stehen oder älter sind und dem Betrieb oder Unternehmen wenigstens 1 Jahr lang angehören, haben Anspruch auf den Verdienst, der aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 voll gearbeiteten Kalendermonate errechnet wird. Tariflohnerhöhungen steigern den Verdienst entsprechend.“ Manteltarifvertrag § 9.1.
BAG AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel (Urteü vom 14.2.1968), bestätigt in BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel (Urteil vom 18.8.1971)
Zum arbeitsrechtlichen Zusammenhang siehe Däubler, Wolfgang, Das Arbeitsrecht, Reinbek bei Hamburg 1976, S. 90ff., bezogen auf den LRTV II S. 340 (Fußnote 161).
So Edgar Schmidt von der IG Metall Bezirksleitung, zitiert nach: Brunner, Margot, „Mit den Pausen von der Maschine werden wir wieder Menschen“, in: Metall, Nr. 6/1974, S. 6
Nach „Gewerkschaften. Bei uns wird gehupt“, in: Der Spiegel, Nr. 26/1974, S. 34; Krause-Burger, Sybille: „Humanisierung der Arbeit. ‚Mehr Mensch als früher‘. Viele Unternehmen leisten immer noch Widerstand“, in: Die Zeit, Nr. 22 vom 24.5.1974; Steinkühler, Franz, „Tarifvertrag . . .“, a.a.O., S. 391f.
Nach Steinkühler wurde als Kompromiß vielfach angeboten, eine Pausenregelung von 20 Minuten zu akzeptieren gegen das Zugeständnis der Betriebsräte, daß 20 Minuten bereits in den Vorgabezeiten enthalten seien. Vgl. Steinkühler, a.a.O., S. 391
Dabei wurden als Begründung die erhöhten Ansprüche an die Datenermittlung für die Vorgabezeiten herangezogen, denen man angeblich in bestimmten Bereichen nicht mehr gerecht werden könne. Vgl. Steinkühler, a.a.O., S. 194. Faktisch wurde damit eine Bestimmung des LRTV II als Begründung für das Unterlaufen einer anderen herangezogen.
Dies berichtet Krause-Burger, Sybille, „Humanisierung der Arbeit. ‚Mehr Mensch . . . ‘“, a.a.O.
Abgedruckt in: Stuttgarter Arbeiter, „Tarifbombe mit Zeitzünder. Erfahrungen mit dem ‚Meilenstein‘ von Baden-Württemberg“, in: Arbeitsorganisation — Ende des Taylorismus? Kursbuch 43, Berlin 1976, S. 68–81, hier S. 72f.
Siehe „Die Stunde hat nur 52 Minuten: Organisiert Eure Pausen selbst, sonst verschenkt Ihr Gesundheit!“, in: Metall, Nr. 3/1974, S. 3. Vgl. auch Steinkühler, Franz, a.a.O., S. 391f.
Krause-Burger, Sybille, „Humanisierung der Arbeit. ‚Mehr Mensch .. . ‘“, a.a.O.
„Gewerkschaften. Bei uns wird gehupt“, a.a.O., S. 34
Krause-Burger, a.a.O.
Steinkühler, Franz, „Tarifvertrag . ..“, a.a.O., S. 394
Nach: Stuttgarter Arbeiter, „Tarifbombe .. .“, a.a.O., S. 76–78
Steinkühler, a.a.O., S. 394
So z. B. Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S. 92
Südwürttemberg/Hohenzollern und Südbaden mußten aufgrund vorheriger Absprachen die Regelungen von Nordwürttemberg/Nordbaden übernehmen. Bremen erreichte eine Verdienstabsicherung und Kündigungsverbot ab 55. Lebensjahr bei 5-jähriger Unternehmenszugehörigkeit (vgl. DGB (Hrsg.), Tarifbericht Nr. 3/1974, S. 31), für die metallverarbeitende Industrie NRW gilt die Verdienstsicherung ab 53. Lebensjahr bei 12-jähriger und das Kündigungsverbot ab 55. Lebensjahr bei 10-jähriger Unternehmenszugehörigkeit. (Vgl. „NRW: Einigung über Verdienstsicherung und Kündigungsschutz fürs Alter“, in: Metall, Nr. 2/1975, S. 1 und 3). Durchgängig wird eine längere Unternehmenszugehörigkeit gefordert und die Verdienstsicherung beläuft sich real zumeist auf 90–95% des Durchschnittsverdienstes. Dazu bemerkt Gesamtmetall: „Dennoch gelang es in den Tariflohnrunden 1974 und 1975, die Ansprüche auf vernünftige Relationen zurückzuführen, klarere Regelungen zu treffen und Formen der Verdienstsicherung zu vereinbaren, die ungerechtfertigte Besserstellungen der älteren Arbeitnehmer gegenüber jüngeren ausschlossen.“ Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S.81
BDA, Jahresbericht 1972/73, S. 71
Schleyer, Hanns-Martin, „Der Leistungslohn .. .“, a.a.O., S. 4. Für Schleyer ist der im Arbeitskampf gefundene Kompromiß sogar ein Beweis für die Notwendigkeit der „Waffengleichheit“, d. h. der Berechtigung von Streik und Aussperrung. Vgl. ebenda
„Die Metall-Arbeitgeber prüfen die Aussperrung“, in: HB vom 16.10.1973
„IG Metall sieht Chance zu Gesprächen über den Streik“, in: FAZ vom 17.10.1973
Dazu meldet die FAZ: „Von der IG Metall wurde erklärt, es gehe in den Betrieben ‚recht nüchtern zu‘, die Arbeitgeberseite vermeide alles, was die Situation ‚skalieren‘ könne.“ „Heute Gespräche zwischen den Tarif partnern zum Streik“, in: FAZ vom 19.10.1973
Nach Stuttgarter Arbeiter, „Tarifbombe ...“, a.a.O., S. 79
Vgl. zum Folgenden Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1973, insbesondere S. 29–39 und Wirtschaftskonjunktur. Vierteljahresberichte des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Nr. 4/1973, insbesondere S. 8–11
So die Bundesbank, a.a.O., S. 29
Siehe dazu Geschäftsbericht..., a.a.O., S. 15 und 17
Geschäftsbericht..., a.a.O.,S. 29
Anlageinvestitionen 1972: +6,1% 1973: +5,2%, privater Verbrauch 1972: +9,5%, 1973: + 10,5% (Zahlen nach Geschäftsbericht ..., a.a.O., S. 33). Bei den gewerblichen Investitionsgütern war der Auftragsrückgang im Sommer besonders ausgeprägt, weil viele Unternehmen in Erwartung von konjunkturpolitischen Maßnahmen ihre Bestellungen auf Anfang Mai vorgezogen hatten, doch auch danach blieb die inländische Investitionsbereitschaft allgemein schwächer. (Vgl. dazu Geschäftsbericht ..., a.a.O., S. 30f. und Wirtschaftskonjunktur, a.a.O., S. 8). Beim privaten Verbauch ergab sich ab Sommer 1973 insbesondere in den Bereichen Bekleidung, Wohnungseinrichtungen und Kraftfahrzeuge nur noch ein schwacher Anstieg (Vgl. Geschäftsbericht . .., a.a.O., S. 32 und Wirt Schaftskonjunktur, a.a.O., S. 8f.)
Nach Geschäftsbericht. .., a.a.O., S. 34
Diese Entwicklung konstatieren sowohl die Bundesbank (Geschäftsbericht ..., a.a.O., S. 34) und das Ifo-Institut (Wirtschaftskonjunktur, a.a.O., S. 10). Auch Blechschmidt verweist auf eine im Jahresverlauf „zusehende Verschlechterung der anfängüch hohen Gewinne“. Vgl. Blechschmidt, Aike, „Abriß der wirtschaftlichen Lage 1973/74“, in: Gewerkschaften und Klassenkampf. Kritisches Jahrbuch ‘74, Fr/M 1974, S. 11–24, hier S. 16
Äußerung von Hanns Martin Schleyer, zitiert nach: „Streik. Last verschoben“, in: Der Spiegel, Nr. 42/1973, S. 32
In bezug auf das Ausmaß der Streikwelle nennt Müller-Jentsch 335 betroffene Betriebe und 275 240 Streikende im Verlauf des Jahres und bezeichnet diese Zahlen als Mindestwerte. Vgl. Müller-Jentsch, Walter, „Die spontane Streikbewegung 1973“, in: Gewerkschaften und Klassenkampf. Kritisches Jahrbuch ‘74, a.a.O., S. 44–54, hier S. 47
So Kern, Horst, „Die Bedeutung der Arbeitsbedingungen in den Streiks 1973“, in: Gewerkschaften und Klassenkampf, a.a.O., S. 23–43, hier S. 25f.
Auf diesen Zusammenhang verweist auch — mit einem Anflug von Verständnis — Knevels von der BDA: „Es hatte fast den Anschein, als habe die IG Metall eine Macht-Demonstration gebraucht, da sie noch während der Verhandlungen und bei Gesprächen im kleinen Kreis unnachgiebig bei ihren Maximalforderungen blieb.“ Knevels, Peter, „Arbeitskampf. War das nötig?“, a.a.O., S. 972. Die Frage, inwieweit der angesprochene Legitimationsdruck für die Strategie der IG Metall maßgebend war, kann hier nicht beantwortet werden. Die These, daß es sich bei dem Kampf um die HdA um eine Art Ersatzaktionsfeld angesichts einer für Lohntarifverträge besonders schwierigen konjunkturellen Situation gehandelt habe, wäre jedoch einer näheren Überprüfung wert.
Diesem Faktum mißt auch Gesamtmetall besondere Bedeutung bei. Vgl. Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, S. 79
Ebenda. Zur Bestätigung dieser Einschätzung sei hier auf den Tenor der Versammlung von 1500 IG Metall-Funktionären in Heilbronn am 29.9.1973 verwiesen: „Wir erkämpfen mehr Menschlichkeit für alle“, in: Metall, Nr. 20a/1973, S. 2
Daß sich im übrigen auch die IG Metall der Mobilisierungsbereitschaft ihrer Mitglieder vor Streikbeginn nicht ganz sicher war, drückt folgende erleichterte Aussage in der Streiknummer von „Metall“ aus: „Es ist also wirklich möglich, einen Kampf zu wagen, in dem es nicht um mehr Geld, sondern um ein menschenwürdigeres Leben geht.“ Moneta, Jakob, „Mit uns keine Tricks! Die Streikfront steht“, in: Metall, Nr. 21a/1973, S. 1
Brinkmann, Theodor, „Unter falscher Flagge . . .“, a.a.O., S. 4. In der Aussage ähnlich das Handelsblatt: „Das hochgespielte Schlagwort von ‚mehr Menschlichkeit am Arbeitsplatz‘ und ein kompliziertes Vertragswerk wie der Lohnrahmen läßt sich in der Abwehr der Forderungen ungleich schwerer begründen, als eine klare, auch in den Auswirkungen leichter vorzurechnende Lohnforderung.“ „Die Metall-Arbeitgeber prüfen die Aussperrung“, in: HB vom 16.10.1973, S. 2
VMI, Die Arbeitgeber bejahen . . ., a.a.O.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–74, s. 78
So Gesamtmetall, a.a.O., S. 79
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© 1981 Leske Verlag + Budrich GmbH, Opladen
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Kaste, H. (1981). Haltung der Arbeitgeberverbände zu überbetrieblichen Regelungen zur Humanisierung der Arbeit. In: Arbeitgeber und Humanisierung der Arbeit. Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91635-8_7
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