Zusammenfassung
Bisher wurde die durch die Scheidungsrechtsreform eingeführte Angemessenheitsklausel, ihr Zweck, ihre Begründung und die ihr immanenten Subsumtionsschwierigkeiten dargestellt. Die Einschränkung der Verweisungstätigkeiten auf angemessene regelt das Ausmaß der Erwerbspflicht geschiedener Ehegatten. Auch heute ist die Erwerbspflichtregelung im Scheidungsrecht fast nur für Frauen relevant, da Männer in der Regel kontinuierlich erwerbstätig sind und daher nach der Scheidung meist keine beruflichen Umstellungsprobleme haben wie Frauen, die während der Ehe ihre Berufstätigkeit wegen familienbedingter Aufgaben aufgegeben haben.
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Lucke, D., Berghahn, S. (1983). Zur Geschichte der Erwerbspflicht im Scheidungsunterhaltsrecht. In: „Angemessenheit” im Scheidungsrecht. Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91634-1_3
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8100-0412-3
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