Zusammenfassung
Wir haben gesehen, daß Rationalität wesentlich an die Begründung bzw. Begründbar-keit von Handlungen, Entscheidungen und Argumenten gebunden ist. Und wir haben zu zeigen versucht, daß Rationalität über die Optimierung von Mitteln für gegebene Zwecke hinausgehen kann und muß, ohne am Letztbegründungsproblem zu scheitern. Diese Erkenntnisse gilt es zu berücksichtigen, wenn wir nun die Rationalität der politischen Massenkommunikation untersuchen.
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Literatur
Ähnliche Rationalitätsmodelle ließen sich für das Nutzungsverhalten der Rezipienten anwenden (vgl. Downs 1968): Der Rezipient könnte sein Mediennutzungsverhalten rational optimieren, indem er im Lichte seiner Nutzungsziele (Information, Unterhaltung etc.) die Kosten der Nutzung verschiedener Medien (Geld und Zeit) mit dem zu erwartenden Gratifikationsausmaß verrechnet. In alltäglichen Nutzungsentscheidungen, etwa bei der Kaufentscheidung für ein Magazin, werden solche Entscheidungsprozesse (wenn auch nicht mathematisch formalisiert) häufig stattfinden. Auch diese Modelle bilden mit dem Gegenstandsbereich “Politische Massenkommunikation” nur eine Schnittmenge, da Rezipienten auch nichtpolitische Nutzungsziele verfolgen können (und faktisch verfolgen). So interessant die Weiterentwicklung des “Uses-and-Gratifications-Approach” in Richtung rationaler Entscheidungsmodelle unter Berücksichtigung der Informationskosten wäre, für unsere Fragestellung ist sie nur sekundär, da sie von der Rationalität der Inhalte und ihrer Rezeption absieht.
Vgl. auch Ballestrem (1988), der den Nachweis zu führen sucht, daß die häufig bemühte “klassische Demokratietheorie” (so etwa bei Fraenkel 1974, 62ff.) eine Fiktion darstellt.
Vgl. auch Hirsch (1965), der die Legitimationsbemühungen diktatorischer Regime am Beispiel des türkischen Staatsstreichs von 1960 vorführt.
Zum Gottesgnadentum vgl. Hättich 1967, 139ff.; Holl 1987, 170ff.; Flor 1991.
“Die Macht handelt, aber sie erklärt sich nicht” soll Metternich auf die Aufforderung erwidert haben, eine Maßnahme öffentlich zu begründen, vgl. Roegele 1979, 205.
Vgl. Holl 1987, 171.
Vgl. Marx 1964, 230ff.
Zum demokratischen Axiom der Selbstbestimmung des Einzelnen vgl. Habermas 1971b, 307f.; Kielmannsegg 1977, 119; Kelsen 1981, 3; McCarthy 1989, 94f.
Vgl. auch Frank 1987, 114: “Der spezifisch bürgerliche Universalimus gewinnt seine post-theologische Rationalität ja auch gerade aus dem Gedanken, daß der Mangel eines transzendenten Prinzips (Gottes, des Absoluten) die menschlichen Gesellschaften auf den langen Weg gegenseitiger Verständigung verweist.” Oder Steffani 1971, 17: “Demokratie (zunächst) verstanden als die (zumindest formal) gesicherte Möglichkeit für alle Bürger, Selbstbestimmung durch freie und aktive Partizipation am politischen Prozeß optimieren, bzw. negativ gewendet, Fremdbestimmung auf ein rational begründbares Maß reduzieren zu können.”
Vgl. Elster 1991, 129ff.; Kirchgässner/Frey 1994, 46.
Vgl. Homann 1988, 44. Die Mehrheitsregel findet sich zum Beispiel im neoliberalen Klassiker “Politics, Economics and Welfare” von Dahl und Lindblom verteidigt (vgl. Dahl/Lindblom 1976, 41ff).
Vgl. Homann 1988, 46f
Vgl. Weale 1989.
Zudem muß sie unterstellen, daß sich verallgemeinerbare Interessen finden lassen, die die Einzelnen zur Zurückstellung ihrer Individualinteressen bewegen können.
Homann zählt hier auf: “Grundrechte, Verfassung und Gesetze, Gewaltenteilung, Partizipation der Bürger, Wahlen, Repräsentationsorgane, Opposition, Verbände einschließlich der Gewerkschaften und politische Parteien” (Homann 1988, 173).
Vgl. Dubiel 1987, 1044; Habermas 1992, 354.
Vgl. Homann 1988, 172.
“Deliberation uses reason prior to the act. Justification and explanation use reason after the act” (Wallace 1963, 243). Vgl. auch die Unterscheidung von Rechtfertigungszusammenhang und Entdeckungszusammenhang bei Habermas (1992, 371).
Vgl peters 1991, 250; Habermas 1992, 397.
Zwei praktische Beispiele für solche Prozesse seien genannt: Im März 1995 gab der Bundesfinanzminister die Einführung der Mehrwertsteuer für kommunale Entsorgungsbetriebe bekannt und rechtfertigte dies mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung kommunaler und privater Unternehmen. Aufgrund des massiven öffentlichen Protests zog er die Entscheidung schließlich zurück und lud die betroffenen Akteure zu Gesprächen ein. Im Mai 1997 entschied sich der Finanzminister für die Neubewertung der Goldreserven der Bundesbank und begründete dies mit der Haushaltslage. Auch hier wurde die Entscheidung nach vielfältigem Protest zurückgezogen und der politische Diskurs eröffnet. Diese Beispiele sind bezeichnende Fälle dafür, wie der Legitimationsbedarf die politischen Akteure zum Wechsel zwischen den Argumentations modi der Rechtfertigung und des Diskurses zwingt.
Böckelmann, Mahle und Nahr weisen in diesem Zusammenhang auf ein Faltblatt des Bundesfinanzministeriums hin mit dem bezeichnenden Titel “Sind Schulden vernünftig?” (1979, 96), in dem die Regierung auch höchst unpopuläre Maßnahmen öffentlich zu begründen versucht.
Vgl. auch Ronneberger 1964, 297; Mahrenholz 1993, 4; Stuiber 1983, 68; Sarcinelli 1986, 94f; Sarcinelli 1994, 31 und auch Rawls 1993, 215: “the ideal of public reason not only governs the public discourse of elections insofar as the issues involve those fundamental questions, but also how citizens are to cast their vote on these questions. Otherwise, public discourse runs the risks of being hypothetical: citizens talk before one another one way and vote another.” Zum Vergleich der Informationsfunktion in der Demokratie und in totalitären Systemen vgl. Bergsdorf 1980, 75ff.
Hier kommt die den Medien häufig zugeschriebene Kritik- und Kontrollfunktion für unsere Fragestellung ins Spiel (vgl. Münch 1991, 258f; Sarcinelli 1991a, 65).
Vgl. Neidhardt 1994b, 30. In diese Richtung argumentiert auch Burkart, der die normativen Vorstellungen der “Theorie des kommunikativen Handelns” auf die Öffentlichkeitsarbeit überträgt (vgl. Burkart 1993; Burkart/Probst 1991; zur Diskussion dieses Ansatzes vgl. Bentele/Liebert 1995).
Vgl. auch Baums Begriff der “Rationalität einer journalistischen Lebenswelt, die auf die Verständigungsorientierung des Handelns trotz aller systemischen Imperative angewiesen bleibt” (Baum 1994, 397).
Vgl. Apel 1995.
Vgl. Luhmann 1968.
Vgl. Bobbio 1988, 29f.
Vgl. auch Ellwein 1964, 105; Scharpf 1970, 58f.; Thompson 1970; 134; Luhmann 1983, 32 u. 191; Bobbio 1988, 27. Eine ähnliche Skepsis findet sich bereits bei Walter Lippmann: “The common interest in life largely eludes public opinion and can be managed only by a specialized class. I set no great store on what can be done by public opinion or the action of the masses” (Lippmann 1922, 111), vgl. dazu Carey 1995, 389ff.
Vgl. Peters 1991, 228f.
Vgl. Luhmann 1983, 32; Luhmann 1989.
Vgl. auch Jerschke 1971, 118; Peters 1991, 270.
Vgl. Sarcinelli 1990, 44ff.; zum Verständigungsbedarf in modernen Gesellschaften vgl. auch Habermas 1985, 241.
Vgl. auch Becker 1982, 100ff. Eine gute Rekonstruktion dieser Debatte findet sich bei McCarthy (vgl. McCarthy 1989, 243ff.).
Luhmann akzeptiert den Einwand, daß die Reduktion von Weltkomplexität “gar nicht unabhängig von möglichen Systemstrukturen bestimmt werden könne” (Luhmann 1971, 297), hält aber dagegen: “Weltkomplexität kann zwar nicht unabhängig von möglichen Systemstrukturen, wohl aber unabhängig von jeder (!) bestimmten Systemstruktur begriffen werden. Jedem Einzelsystem ist deshalb so etwas wie »durch Systembildungen konstituierte Weltkomplexität« als ein mögliches Bezugsproblem funktionaler Analysen vorgegeben” (Luhmann 1971, 299). Damit handelt er sich aber einen neuen Widerspruch ein: Wenn Weltkomplexität nur unabhängig von jeder bestimmten Systemstruktur begriffen werden kann, läßt die Reduktion dieser Komplexität sich nicht, wie Luhmann es tut, zur Legitimation einer bestimmten Systemstruktur (nämlich der politischer Verfahren) heranziehen.
Vgl. McCarthy 1989, 255ff.
Vgl. Troltsch 1983, 45f.
Derselbe Einwand findet sich auch bei Bachrach formuliert: “Diese Theorie ist ihrem Ansatz nach weitgehend auf empirische Beschreibung aus und weniger normativ gerichtet; sie will mehr das Funktionieren der bestehenden demokratischen Systeme ergründen als Vorschläge unterbreiten, wie sie funktionieren sollten. Gleichwohl ist es eine Theorie, die einerseits eine Affinität zur bestehenden Machtstruktur und zum Entscheidungshandeln der Eliten in den großen Industriegesellschaften, andererseits Unduldsamkeit gegenüber den alten Mythen und Gesinnungen erkennen läßt, welche sich mit solchen Ausdrücken wie dem “Willen des Volkes, “grass-roots democracy” oder der “Würde des einfachen Menschen” verbinden. Diese allgemeine Theorie möchte über aller Ideologie stehen, ist aber in Wirklichkeit tief in einer Ideologie verwurzelt — einer Ideologie, die im tiefen Mißtrauen gegenüber der Mehrheit gemeiner Männer und Frauen und im Vertrauen in die etablierten Eliten, daß diese die zivilen Werte und “Spielregeln” der Demokratie bewahren, begründet ist” (Bachrach 1970, 111).
Zu diesem Argument der historischen Genese der Komplexität vgl. Habermas 1971c, 269, der hier einen Gedanken von Claus Offe referiert.
Vgl. Habermas 1971c, 260.
Vgl. dazu auch Weiß 1977, 76 sowie Mast 1977, 43, die daran erinnert, “daß neben den formalen demokratischen Entscheidungen, den Wahlen, die der Legitimation des politischen Systems oder der Parteien dienen, ein informelles, verfassungsrechtlich nicht institutionalisiertes System der Legitimierung politischer Herrschaft durch ständige und massenmedial vermittelte Kommunikation exisitiert. Politiker als Vertreter politischer Institutionen wie auch diese Institutionen als Ganzes sind einem Zwang zur permanenten demokratischen Legitimierung durch Kommunikation (oder Information) unterworfen.”
Vgl. Peters 1994, 50.
Vgl. ähnlich auch Jaspers 1965, 21; McCarthy 1989, 351.
Vgl. Geißler 1973, 52f.; Plamenatz 1973, 199; Peters 1994, 50.
Vgl. Hentig: “Freilich ist die Unverständlichkeit der Politik nur ein Teil der allgemeinen intellektuellen Überforderung der Menschen in unserer Zeit; aber sie ist in der Politik so folgenreich, weil wir hartnäckig auf der Gesamtverantwortung des Bürgers bestehen, weil wir die Arbeitsteilung, die wir im übrigen Leben praktizieren, in der Politik nur dulden, aber nicht theoretisch rechtfertigen und institutionell stützen, weil wir, in einem Wort, die Dilettanten-Demokratie noch immer für die einzige Antwort auf die Expertokratie halten” (Hentig 1969, 47).
Vgl. Wiedemann 1992, 111 f.
Vgl. Gerhards 1994, 97f.
Zu ähnlichen Konzepten vgl. Scharpf 1970, 59f.; Marcus 1988.
Vgl. Peters 1994, 62 und schon Ellwein 1964, 80f.: “Wer sich gelegentlich in die Politik einmischen will, wird deshalb damit beginnen müssen, sich gelegentlich eine eigene Meinung zu bilden. Ich betone wieder das »gelegentlich«. Niemand kann zu allen Fragen eine begründete Meinung haben, das Vorrecht der Wirrköpfe und Stammtischpolitiker einmal ausgeklammert. Man muß vielmehr auch hier auswählen, muß sich fragen, was einen interessiert, und sich dann bei Gelegenheit mit dem einen oder anderen Punkt näher beschäftigen.” Ein ähnliche Konzept stellt bereits der “gut informierte Bürger” bei Alfred Schütz dar (vgl. Schütz 1972, 88).
Vgl. Geißler 1973, 201.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt Blumler: “when citizens participate in politics, by voting or other means, they should be able to understand the significance of what they are doing. Such a criterion does not require all voters to become fully acquainted with all party policies on all issues of the day, which would be unreasonable. But it does suggest that a democratic test of a political communication system would be how far it enabled prople to make choices in accord with the politics they wished to support, implying an availability of information on the basis of which they could grasp the policy goals and intentions that parties and leaders would pursue if given power” (Blumler 1982, 633f.).
Vgl. auch Häberle 1970, 7ff.; Jerschke 1971, 116; Kempen 1975, 218 und Patterson/McClure: “If people are to vote intelligently, they must be aware of the policy positions of the candidates. If voters know such information, they have a chance of casting their ballots wisely” (1976, 49).
Eine Übersicht bietet Rosenberg 1991.
Vgl. Stich 1985, 119.
Wittman zieht sich bei seiner Abwehr solcher psychologischen Einwände auf das Mehrheitswahlrecht zurück: “Furthermore, democratic politics, because it relies on majority rule, can work very well despite the presence of a large number of poorly informed voters who make distorted (possibly irrational) judgments. And, of course, certain people without adequate cognitive skills (children) are not allowed to vote” (Wittman 1991, 421). Hier ist die liberalistische Reduktion von Demokratie auf die Spitze getrieben.
Mit sozialen Unterschieden in der Nutzung und Rezeption politischer Information befaßt sich auch die Knowledge-Gap-Forschung (vgl. neuerdings Wirth 1997). Zu Rationalität als Ziel politischer Bildung vgl. auch Weber 1973, 3; Hättich 1978; Sutor 1980; Thagard/Nisbett 1983, 263.
Vgl. Aronovitch 1980, 175; Schmidt 1972, 96 und Nielsen 1977, 282: “Rationality is surely something which admits of degrees”.
Vgl. auch Page/Shapiro 1992.
Diese gängige Operationalisierung (vgl. z. B. Abramowitz 1978; Bishop/Oldendick/Tuchfarber 1978; Himmelweit et al. 1981; Wessels 1993) ist im übrigen nicht unproblematisch. Sie unterstellt, daß sich ein Wähler bereits rational verhält, wenn er die Partei wählt, die seinen eigenen Einstellungen entsprechende Positionen vertritt. Ob diese Einstellungen selbst begründet oder etwa affektiver Natur sind, wird nicht mehr hinterfragt. Insofern wird mit Issue-Voting nur ein schwacher, rein zweckrationaler Rationalitätsbegriff operationalisiert, der auf die Optimierung des individuellen Nutzens, nicht aber auf diskursive Begründungsfähigkeit rekurriert.
Die empirische Wahlforschung ist ein hervorragendes Exempel für Max Webers Klassifizierung der möglichen Bestimmungsgründe sozialen Handelns: zweckrational, wertrational, traditional und affektuell (Weber 1985, 12). Diese sind die zentralen Bestimmungsgründe von Wahlentscheidungen (vgl. Berelson /Lazarsfeld/Mcphee 1954; Campbell et al. 1960; Key 1966; Nie/Verba/Petrocik 1976;).
Vgl. Himmelweit/Humphreys/Jaeger 1981, 346f; Blumler 1982, 625; Kort-Krieger 1986; Page/Shapiro 1992.
Hier ist auf “Aristotle’s axiom: ‘If p, then p is possible”‘ (Bunge 1987, 9) zu verweisen. Wenn es Fälle von Rationalität gibt, ist die Behauptung der Unmöglichkeit von Rationalität logisch falsch.
Vgl. Ronneberger 1977; ähnliche Formeln finden sich bei Kielmannsegg 1977, 123f. (“Maxime, daß Politik auf Zustimmung gegründet sein müsse”); Schmidt 1972, 97 (“[...],daß Rationalisierung der Politik in erster Linie eine Frage der Bewußtseinsbildung ist, eine aufklärerische Arbeit, die zu begründetem Mißtrauen und zu begründetem Widerspruch erzieht”); Schönbach 1976, 68; Kellner 1992; Clarke/Fredin 1980, 314; Bergsdorf 1992, 43; Morkel 1967, 109f.; Dieckmann 1979, 3f.; Burrichter 1970, 37; Stöss 1990, 23; Eurich 1980, 136f.; Sarcinelli 1994, 31.
Dies ist auch weitestgehender Konsens in der Demokratietheorie, vgl. Sarcinelli 1987, 201; Burrichter 1970, 67; Jarren 1988, 619f.
Vgl. Schatz u.a. 1981, 11.
Genau dies tut Luhmann, wenn er die Soziologie kritisiert, weil ihr “das Begreifen dieser Lage schwergefallen ist” (Luhmann 1983, 251) und in einer Fußnote anmerkt: “Vielleicht am weitesten fortgeschritten ist die Wahlforschung mit der Einsicht, daß Apathie positive Funktionen haben kann” (Luhmann 1983, 251).
Vgl. die Übersicht bei Stöckler 1992, 23ff.; Ronneberger 1964; Wildenmann/Kaltefleiter 1965.
Vgl. Holzer 1969, 25; Zoll/Hennig 1970, 179.
Etwa Stuiber-1983, 71.
Hier läge der klassische Fehlschluß von Ist- auf Soll-Sätze vor: Nur weil Medien bestimmte Funktionen faktisch erfüllen, ist noch in keiner Weise begründet, das sie dies sollen.
Vgl. Fritzsche 1990, 404; Bergsdorf 1992, 42f.; Stöckler 1992, 23ff. Ronneberger zählt zu den zu veröffentlichenden Informationen u.a. “Ziele”, womit zumindest ein Element von Begründungen berücksichtigt ist (vgl. Ronneberger 1964, 295).
Die im Zeitalter der Massenkommunikation eher marginalen unmittelbaren Vermittlungsprozesse zwischen Politik und Wähler (etwa Wahlkampfveranstaltungen) klammere ich hier aus.
Denn mit der Berücksichtigung der Medienrezeption hätten wir ein weiteres umfangreiches Thema vor uns: das der Verarbeitung von Begründungen durch den Rezipienten (vgl. dazu Früh 1994, 224ff.).
Vgl. Früh 1994, 224f.
Zur Vielfalt politikwissenschaftlicher Politikbegriffe vgl. Rohe 1994.
Vgl. eine ähnliche Definition bei Kaase 1986, 156. Unsere Definition löst vor allem das Problem, wie etwa in Inhaltsanalysen mit Wirtschaftspolitik umzugehen ist: Wenn sich Unternehmer zur Politik äußern, handeln sie politisch, wenn sie ökonomieimmanent argumentieren, handeln sie unpolitisch. Zur Unterscheidung von Zentrum und Peripherie vgl. Gerhards 1997.
“In der Jurisprudenz gibt es Rationalitätsprinzipien, die ausschließlich die Methoden bestimmen, mit denen sich ein Begründungszusammenhang finden läßt, der auf geltendes Recht oder auf Präzedenzfälle zurückgeht. Diese Rationalitätsprinzipien sind die Regeln juristischer Argumentation” (Gullvåg 1986, 137). Gesetzbücher können so als Kataloge von potentiellen Begründungen für die diversesten juristischen Entscheidungen betrachtet werden.
So analysiert Döbert die politische Rolle des BvcrfG in der Abtreibungsdebatte (vgl. Döbert 1996).
Vgl. Luhmann 1983, 214ff. Zur Rationalität des Verwaltungshandelns vgl. Offe 1974; Walcke-Wulffen 1974; West 1984.
Einen Grenzfall bilden hier die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Hier ist der Bundes Innenminister Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite. Insofern er aber hier nur als Vertreter des Arbeitgebers Staat auftritt, agiert er nicht in seiner politischen Rolle.
Vgl. Rohe 1994, 128.
Ich spreche hier zunächst diffus von “Behauptungen”; was darunter konkret zu verstehen ist (Propositionen, Sätze, Urteile, Sprechakte?), wird weiter unten thematisiert.
Vgl. Schwitalla 1979, 118.
Grewendorf (1975) versucht diese Frage — allerdings nicht im politischen Bereich — empirisch zu lösen: Er untersucht anhand von Lyrikinterpretationen, welche Argumenttypen relativ zu anderen faktisch häufiger begründet werden und seltener selbst als Begründungspotential dienen. Je häufiger in konkreten Texten ein bestimmter Argumenttyp begründet wird, desto begründungswürdiger ist er nach Grewendorfs Kriterium, da die selten begründeten Typen wohl fraglos akzeptiert werden und also keiner Begründung bedürfen. Dieses Verfahren ersetzt eine theoretisch saubere Trennung begründungsbedürftiger und anderer Argumenttypen durch ein fragwürdiges empirisches Kriterium. Es ist auch völlig blind für etwaige systematische Verzerrungen des Begründungsverhaltens. Nun mögen diese im Rahmen von Lyrikinterpretationen nicht zu erwarten gewesen sein, eine Analyse politischer Kommunikation mit diesem Verfahren würde jedoch die fatale Folge haben, unterdrückte Begründungen als Indikator für fehlende Begründungsbedürftigkeit zu werten.
So zum Beispiel Asp 1980.
Vgl. Habermas 1973c, 235f.
Z.B. bei Gerhards 1992, 315.
Vgl. Lumer 1990a, 148f.
Gegen Geltungsansprüche als Gegenstand von Begründungen hat Lumer Einwände erhoben: Auf den ersten Blick ist nicht klar zu sehen, worin der Unterschied bestehen soll zwischen dem “konstativen Erfüllungsmoment” von Urteilen, das Lumer als zentral betrachtet, und dem “Geltungsanspruch”, den wir nach Habermas mit jeder sprachlichen Äußerung erheben. Nach Lumer argumentieren wir für das Urteil, daß eine Proposition wahr bzw. akzeptabel ist, nach Habermas erheben wir mit jeder Proposition implizit die Geltungsansprüche der Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit, die gegebenfalls begründet werden können. Lumer hält Habermas Redeweise für “unklar” (Lumer 1990a, 149): Aus der Bestimmung von “Anspruch” in einem populären Wörterbuch als “äußern oder fordern, etwas haben zu wollen” schließt Lumer, Habermas meine mit “Geltungs-anspruch”, “zu äußern, daß man will, daß die Aussage als wahr gilt, oder zu fordern, daß die Aussage als wahr gelten, d.h. anerkannt werden soll” (Lumer 1990a, 149). Lumer setzt dagegen, daß “mit Behauptungen nicht gefordert [wird], daß die Proposition der Aussage als wahr gelten soll, vielmehr wird garantiert, daß sie gültig, wahr ist” (Lumer 1990a, 149). Habermas hätte hiermit wohl keine Probleme: Sein “Anspruch auf Geltung” liegt ja gerade darin, daß der die Geltung Beanspruchende mit Erhebung des Anspruchs eine Art Garantie dafür abgibt, daß er nötigenfalls auch Gründe beibringen kann (vgl. etwa Habermas 1981 I, 26f.). Wir fordern Anerkennung unserer Geltungsansprüche, eben weil wir in unseren Gründen Garantien für ihre Richtigkeit sehen.
Somit ist Lumer zwar beizupflichten, wenn er als These von Argumentationen Urteile identifiziert, seine Abgrenzung von Propositionen und Geltungsansprüchen scheint aber überzogen. Indem wir mit der Äußerung von Propositionen Geltungsansprüche verbinden, urteilen wir!
Vgl. Lumer 1990a, 22 und auch Terris: “The propositions we defend through argument are not facts at all; they are judgments” (Terris 1963, 272).
Vgl. Lumer 1990a, 144f.
Vgl. Früh 1994, 98ff.
Gegen Propositionen als Gegenstand von Begründungen erhebt Lumer Einwände. Ihnen fehlt seiner Ansicht nach “das konstative Erfüllungsmoment, das notwendiger Bestandteil von Glaubensinhalten ist” (Lumer 1990a, 144). Wenn wir also die Proposition “Die Regierung erhöht die Steuern” begründen, begründen wir eigentlich das Urteil “Die Regierung glaubt, daß es richtig ist, die Steuern zu erhöhen” (vgl. ähnlich Gosepath 1992, 58). Diese nachvollziehbare Differenzierung hat allerdings auf der Ebene pragmatischer Sprachanalyse wenig Auswirkungen. Es läßt sich ja auch argumentieren, daß
die Äußerung einer Proposition das von Lumer angemahnte “konstative Erfüllungsmoment” bereits impliziert, wie es Habermas mit dem Terminus “Geltungsanspruch” vorschlägt. So hängt es stark vom Kommunikationskontext ab, in welchem Maße das Urteil expliziert wird. Beispielsweise kann ein Oppositionspolitiker vor der Öffentlichkeit äußern: “Der Innenminister muß zurücktreten”, in den Medien würde daraus: “Politiker XY forderte den Rücktritt des Innenministers”. Nichtsdestotrotz enthält auch die direkte Rede semantisch den Gehalt einer Forderung, die mit dem Anspruch der Richtigkeit auftritt.
Propositionsmodelle finden sich bei Kintsch 1982, 290f. und Früh 1994, 98ff.
Vgl. Früh 1989, 1994.
Vgl. Fillmore 1971.
Diese sind nicht identisch mit der grammatischen Form “Verb”, da sie auch substantiviert auftauchen können.
Vgl. Früh 1994, 99.
Der Einfachheit halber spreche ich häufig nur von “Handlungskonzept”, um das umständliche “Handlungs- und Zustandskonzept” zu vermeiden.
Das heißt nicht, daß diese Information (Konditionalsatz) in Frühs Propositionsmodell verloren geht. Sie ist in der SSI vielmehr als Relationskonzept der zwei Propositionen enthalten. Dadurch wird aber eben der Wahrheitswert der isolierten Proposition verändert.
Vgl. Früh 1989, 506; Früh 1994, 452.
Zu beachten sind hier natürlich sprachliche Doppeldeutigkeiten: So kann “nachdem” auch als Umschreibung eines Kausalverhältnisses benutzt werden (“Nachdem mich meine Frau verlassen hat, bringe ich mich jetzt um”).
Ein Beispiel: “Du wirst morgen in Sachsen in ein Gewitter kommen, wenn die Wetterlage so bleibt”. Die Kernaussage “Du kommst in ein Gewitter” ist nur wahr unter den Bedingungen, daß
a) die Fahrt durch Sachsen führt (Ortsbezug),
b) die Fahrt morgen stattfindet (Zeitbezug),
c) die Wetterlage sich nicht ändert (Bedingung).
Daß wir sprachlich meist gezwungen sind, Bedingung c) durch einen Nebensatz auszudrücken, während sich dies bei a) und b) vermeiden läßt, rechtfertigt nicht die Behandlung als eigenständige Proposition, denn dies ließe sich auch umkehren: “Bei dieser Wetterlage (Bedingung) wirst Du in ein Gewitter kommen, wenn du morgen (Zeitbezug) durch Sachsen (Ortsbezug) fährst”.
Zum Problem des Meta-Diskurses vgl. den Exkurs in Kapitel 3.4.1.1.
Aus diesem Grund schließen auch Weiß und Rudolph Referate aus ihrer Argumentationsanalyse aus (vgl. Weiß/Rudolph 1993, 64).
Der übrige Text ist natürlich schon von Bedeutung, wenn es um die Identifikation der Begründungen für die im Text enthaltenen Urteile geht, aber das ist an dieser Stelle nicht unser Thema.
Tagesdienst der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Nr. 156 vom 7.3.1995
Vgl. Früh 1994, 452.
Zu den Bemühungen der UNESCO, ein “Recht auf Kommunikation” als Menschenrecht zu etablieren, vgl. Lücke 1979.
Vgl. Austin 1989.
Ich folge hier Campbell, der prägnant formuliert: “The locutionary act is the act of saying something. The propositional act is the content of the something. The illocutionary act is the act performed in saying something. The perlocutionary act is the act performed (effected) by saying something.” (Campbell 1975, 4).
Aufgrund unserer Überlegungen zum Meta-Diskurs ist die Sprechakttheorie hier evtl. auszubauen: Mit einer Sprechhandlung verhalten wir uns nicht nur illokutionär zu einer Proposition, sondern wir verhalten uns auch in einer außersprachlichen Situation. Diese wird faktisch nur in den seltensten Fällen thematisiert, nämlich dann, wenn der Sprechakt in der Situation als unangebracht oder ungewöhnlich erscheint. Dann aber kann an ihn in jedem Fall — unabhängig von der jeweiligen Illokution — ein Begründungsanspruch gestellt werden (vgl. Bayer 1976). Diese Erkenntnis findet sich auch in der Entscheidungstheorie mit der Situationsgebundenheit rationaler Handlungen (vgl. Watkins 1970, 172) und in der politischen Rhetorik (vgl. Bitzer 1981, 238ff.).
Wenn ein Opernsänger zu Übungszwecken ein “tra la la la, tra la la la” von sich gibt, handelt es sich wohl kaum um einen illokutionären Akt, da keine Intention zu erkennen ist, und auch um keinen propositionalen Akt, da den Lauten kein sinnvoller Inhalt zu entnehmen ist, sondern um einen rein lokutionären Akt der Lautäußerung.
Dies ist der Kern der “pragmatischen Wende der Wahrheitssemantik”, vgl. Habermas 1988b, 80.
Man kann dies auch damit begründen, daß die mit Sprechakten erhobenen Geltungsansprüche (Wahrheit, Richtigkeit etc.) sich auf den ganzen Sprechakt beziehen (vgl. Scheit 1987, 160).
Vgl. Habermas 1971a, 104f.
Nicht berücksichtigt habe ich die völlig anders geartete Klassifikation von Ballmer und Brennenstuhl, die auf die Klassifikation der Verben der englischen Standardsprache gerichtet ist (vgl. Ballmer/Brennenstuhl 1981). Die Autoren gehen nicht von einem theoriegeleiteten Kriterium aus, sondern von der Summe aller Verben, die sie in semantischen Analysen gruppieren. Ergebnis ist eine umfangreiche Liste von Illokutionen, die mit den übrigen Klassifikationen kaum vergleichbar ist. Nicht vergleichbar ist auch die formallogische Klassifikation von Ulkan (1992, 64).
Vgl. Searle 1975b.
Die mangelnde theoretische Grundlegung der übrigen Klassifikationen kritisiert auch Kreckel wiederholt (vgl. Kreckel 1981).
Vgl. auch Grewendorf/Hamm/Sternefeld 1990, 392ff.
Dies sieht auch noch Kreckel so, die Searles Klassifikation ansonsten harsch kritisiert (vgl. Kreckel 1981, 58).
Vgl. ähnlich Neuberger 1996, 47, dessen Rezeption Searles allerdings ungenau ist: “Aussagen vom Typ ‘Ausdruck’ besitzen nach Searle keine Ausrichtung, da psychische Zustände einer Prüfung auf ihren Wahrheitsgehalt nicht zugänglich sein sollen. In dieser Ausschließlichkeit läßt sich dies aber nicht sagen, da es auch wahrnehmbare Indizien gibt, die einen Schluß auf die Richtigkeit eines Ausdrucks zulassen. Bestreitet man die Nicht-Prüfbarkeit, lassen sich die Expressive zu den Asservativen rechnen, nämlich als Behauptungen über Sachverhalte, die im Kommunikator existieren und damit die Ausrichtung ‘Wortauf-Welt’ besitzen. Dies macht die Unterscheidung zwischen ‘inneren’ und ‘äußeren’ Tatsachen erforderlich” (Neuberger 1996, 47). Searle argumentiert an der von Neuberger angegebenen Stelle aber nicht mit der “Nicht-Prüfbarkeit” der Expressiva, sondern übersieht einfach die Möglichkeit “innerer Tatsachen”, wie folgendes Zitat zeigt: “Man beachte, daß Expressive keine Ausrichtung haben. Mit dem Vollzug eines Expressivs versucht der Sprecher weder, die Welt zu den Wörtern passen zu lassen, noch die Wörter zur Welt passen zu lassen; es wird vielmehr vorausgesetzt, daß die zum Ausdruck gebrachte Proposition wahr ist. Wenn ich also beispielsweise dafür um Entschuldigung bitte, daß ich dir auf den Zeh getreten habe, dann ist es weder mein Ziel zu behaupten, daß ich auf deinen Zeh getreten habe, noch, daß darauf getreten wird.” (Searle 1982, 34). Plausibler scheint mir folgende Interpretation: Mit Expressiva äußern wir Worte mit dem Anspruch, daß ihnen Zustände unserer kognitiv-emotionalen Innenwelt entsprechen (vgl. Habermas 19811, 436), dieser Anspruch besteht aber völlig unabhängig von der mißlichen Tatsache, daß wir ihn kaum überprüfen können.
Diese fünf Typen halten auch Eemeren und Grootendorst für zentral (vgl. Eemeren/Grootendorst 1992), wenn sie auch statt von Repräsentativa von “Assertives” sprechen (die dasselbe meinen).
Mit letzterer Präzisierung versuche ich Habermas gerecht zu werden, der Wahrheit nicht in der Wahrnehmung, sondern in Aussagen verortet (vgl. Habermas 1984a, 151f.), auf den Unterschied komme ich noch zurück.
Erhellend ist auch Leists Versuch, die Begründbarkeit von Wahrnehmungsaussagen zu demonstrieren: “Als hinreichende Begründung dafür, daß jemand etwas als grün ansieht, können wir gelten lassen, daß er annehme, er sehe es unter (den situationsspezifischen) Standardbedingungen bzw. unter davon angebbar abweichenden Bedingungen und unter diesen Bedingungen ‘nenne man’ das eben so” (Leist 1972, 84). Eine solche Begründung kann wohl nur einen Blinden befriedigen, der keine Möglichkeit zum Augenschein hat.
In diesem Sinne ist wohl auch der Ansatz von Kistenmacher/Rau/Sommer (o.J.) einzuordnen, die eine Erweiterung der Argumentationstheorie um empirische Beweisverfahren fordern.
Vgl. Petter 1998, 109.
Vgl. Petter 1988, 109.
Vgl. auch Leist 1977, 110; Wright 1979, 428; Völzing 1979, 15; Kohler 1988, 165ff.
Den besonderen Ausnahmefall stellen logische Urteile dar, die Feststellungen ohne Wahrnehmungsbezug sind: Logische Urteile behaupten die Wahrheit einer Schlußfolgerung, Begründungen sind die Prämissen. Logische Urteile sind damit nicht nur begründungsfahig, aufgrund der axiomatischen Struktur logischer Systeme sind sie sogar letztbegründungsfähig (wenn die Nichtbegründbarkeit von Axiomen positiv als “Unhintergehbarkeit” verstanden wird). Das Verhältnis von Wort und Welt stellt sich hier auf ganz besondere Weise: Die Worte sagen etwas aus über die Welt der Logik, die Logik aber ist Teil der Welt des Denkens, diese wiederum hängt eng mit der Welt der Sprache und damit der Wörter zusammen. Dies führt dazu, daß zwischen dem Nachweis der Übereinstimmung eines logischen Schlusses mit der logischen Realität und dem Aufweis der Genese dieses Schlusses kein Unterschied mehr besteht: Daß 2*2 = 4 ist, beweist man, indem man zeigt, warum 2*2 = 4 ist.
Wir brauchten eine Klassifikation aller möglichen Formen von Gedanken, um dann für jede Klasse die mit ihr erhobenen Geltungsansprüche prüfen zu können. Aufgrund des immer noch vorherrschenden Konkurrenzverhältnisses zwischen philosophischer Erkenntnistheorie auf der einen und empirischer Kognitionspsychologie und Neurophysiologie auf der anderen Seite ist bis dahin aber wohl noch ein weiter Weg.
Dieses Problem hat bereits Kant in seiner “Antinomie des Geschmacks” auf den Punkt gebracht: “Der erste Gemeinort des Geschmacks ist in dem Satze, womit sich jeder Geschmacklose gegen Tadel zu verwahren denkt, enthalten: ein jeder hat seinen eigenen Geschmack. Das heißt soviel, als der Bestimmungsgrund dieses Urteils ist bloß subjektiv (Vergnügen oder Schmerz); und das Urteil hat kein Recht auf die notwendige Beistimmung anderer.
Der zweite Gemeinort desselben, der auch von denen sogar gebraucht wird, die dem Geschmacksurteile das Recht einräumen, für jedermann gültig auszusprechen, ist: über den Geschmack läßt sich nicht disputieren. Das heißt soviel, als: der Bestimmungsgrund eines Geschmacksurteils mag zwar auch objektiv sein, aber er läßt sich nicht auf bestimmte Begriffe bringen; mithin kann über das Urteil selbst durch Beweise nichts entschieden werden, obgleich darüber gar wohl und mit Recht gestritten werden kann. [...]
Man sieht leicht, daß zwischen diesen zweien Gemeinörtern ein Satz fehlt, der zwar nicht sprichwörtlich im Umlaufe, aber doch in jedermanns Sinne enthalten ist, nämlich: über den Geschmack läßt sich streiten (obgleich nicht disputieren). Dieser Satz aber enthält das Gegenteil des obersten Satzes. Denn worüber es erlaubt sein soll zu streiten, da muß Hoffnung sein untereinander übereinzukommen; mithin muß man auf Gründe des Urteils, die nicht bloß Privatgültigkeit haben und also nicht bloß subjektiv sind, rechnen können; welchem gleichwohl jener Grundsatz: ein jeder hat seinen eigenen Geschmack, gerade entgegen ist.” (Kant 1963, 284f.)
Vgl. dazu Jarvie 1987.
Bewertungen als reine Feststellungen zu betrachten, hieße, die Wertungen als Eigenschaften der festgestellten Zustände oder Handlungen anzusehen. Während sich hierüber im ästhetischen Bereich noch streiten läßt (siehe oben), erscheint dies bei normativen Urteilen sehr problematisch: Das Urteil “Die Lage ist erschreckend” wäre dann so zu interpretieren, daß die Lage die Eigenschaft des “Erschreckendseins” aufweist, deren Wahrnehmung wir mit unserem Urteil bekanntgeben.
Zum Kriterium der Verantwortlichkeit vgl. Peters 1991, 172 und Kohler 1988, 24.
Vgl. Arni 1994, 49.
Vgl. Walton 1967, 542.
Denkbar wären allerdings Fälle, in denen ein Sprecher Handlungen bekanntgibt und auf die nähere Begründung durch die Verantwortlichen an anderer Stelle verweist.
So gehen auch Weiß und Rudolph vor (vgl. Weiß/Rudolph 1993, 64) sowie Schmitz (vgl. Schmitz 1990, 118f.). Vgl. ferner unsere Bemerkungen zu Referaten in Kapitel 3.4.1.
Und auch dies nur eingeschränkt, als er nur die Wahrheit seiner Feststellungen behaupet: Bei Bekanntgaben von Feststellungen von Politikern kann er zunächst die Wahrheit dieser Feststellungen nicht prüfen (von den Möglichkeiten des investigativen Journalismus einmal abgesehen).
Um den Text nicht zu überlasten, verzichte ich häufig auf die Erwähnung des “Handelns durch Nicht-handeln”. Diese Möglichkeit ist dabei aber immer mitzudenken.
Diesen Unterschied übersieht Kreckel, wenn sie fordert: “in future classifications the expression of psychological states should be part of all illocutionary acts, it should not be the privilege of one specific class” (Kreckel 1981, 184).
Der Grund liegt in der Betroffenheit der physischen Existenz, die als einziges Relevanzkriterium unstrittig ist: Aufgrund des Selbsterhaltungstriebs können wir gar nicht anders, als lebensbedrohenden Ereignissen und Handlungen Relevanz zuzusprechen (und eben auch Begründungen zu erwarten), vgl. dazu Kapitel 3.4.2.3).
Etwa: “Ich frage Dich, wie spät es ist, um mit Dir ins Gespräch zu kommen”
Deshalb ist Schneiders Kritik an Searle auch nicht nachvollziehbar, in der er dessen Sprechaktmodell ausgerechnet am Beispiel einer Frage zu falsifizieren sucht (vgl. Schneider 1982, 225).
Vgl. Scanion 1990.
Vgl. Schütz/Luckmann 1984 I, 88; Schatz/Schulz 1992; Eilders 1997, 92ff.
Während sich Relevanzaussagen in interpersonaler Kommunikation noch per Befragung einholen lassen, ist dies in politischer Massenkommunikation mit einem dispersen Publikum nicht mehr möglich. Ein politischer Kommunikator muß — will er sich rational verhalten — a priori davon ausgehen, daß potentielle Rezipienten Begründungen für relevant halten könnten.
Vgl. Schatz/Schulz 1992, 697f.
Vgl.Eilders 1997.
Elster behandelt dieses Problem ausführlich unter dem Terminus “Political Indeterminacy” (vgl. Elster 1991, 122ff.).
Vgl. Schulz 1976; Staab 1990; Eilders 1997.
Hier sind Urteile im argumentationstheoretischen, nicht im strafrechtlichen Sinne gemeint (allerdings gehören letztere zu ersteren).
Insofern die Systemtheorie nicht den Anspruch erheben kann, die Realität vollständig abzubilden (sondern nur, insoweit sie in sozialen Systemen organisiert ist), ist es plausibel anzunehmen, daß sich nicht alle Urteile Systemen zuordnen lassen. Insbesondere sind hier Urteile aus dem privaten Bereich zu nennen, soweit sie keinen politischen, ökonomischen oder ähnlichen Bezug aufweisen. Das Urteil “Ich sollte jetzt schlafen” etwa kann wohl keinem Subsystem der Gesellschaft zugerechnet werden und ist insofern kollektiv irrelevant. Für das Individuum selbst kann dieses Urteil natürlich höchst relevant sein, es entzieht sich aber dem systematischen Bezug auf sozial geteilte Relevanzstrukturen. Verläßt man die gesellschaftstheoretische Perspektive, läßt sich auf individualpsychologischer Ebene natürlich wiederum ein Gesamtsystem “Person” etablieren, das mit seinen Subsystemen (Körper, Emotionen, Denken etc.) in Relevanzbeziehungen steht. Damit befände man sich aber auf einer gänzlich anderen Analyseebene.
Vgl. Fuchs 1993, 60; Gerhards/Neidhardt 1991, 34f.
Vgl. Peters 1991, 174.
Vgl. auch Roller, die Ziele politischen Handelns benutzt, um Politikinhalte zu differenzieren (vgl. Roller 1991).
Vgl. Sarcinelli 1991b, 482f.
Vgl. Sarcinelli 1991b, 482; Weiß/Rudolph 1993, 41f.
Wohlgemerkt geht es hier nur um die kommunikative Darstellung von Situationen. Ob der Handlungsdruck, den eine Situation ausübt, tatsächlich so groß ist wie von der Politik dargestellt, ist eine ganz andere Fragestellung, die eine Analyse massenkommunikativer Inhalte allein nicht klären kann.
Zu solchen Begründungen vgl. Nida-Rümelin 1993b, 175f.
Vgl. Nida-Rümelin 1993b, 176. Der Pflichtbegriff steht hier dem Zwangsbegriff gegenüber: Zwang bezeichnet den Handlungsdruck, der auf den Akteur von außen zukommt, Pflicht denjenigen Druck, unter dem der Akteur als moralisches Wesen steht. Solche moralischen Argumentationen werden in der Politik etwa dann geführt, wenn es um die Einhaltung von Zusagen geht (zum Beispiel zur Subventionierung des Steinkohlenbergbaus).
Der kritische Rationalismus verlegt auch noch Zwecke in die Situation des Handelnden und begründet so die Einschränkung auf Zweckrationalität, in der Entscheidungen über Zwecke nicht mehr möglich sind. Zur Kritik vgl. Schmid 1985.
Vgl. Koller 1983, 273; Habermas 1983, 80; Geissler 1979, 179ff. Foot versucht gar, Handlungsgründe allein auf “interest and desire” zu reduzieren, vgl. Foot 1978, 148f.
Vgl. Gottschlich 1980, 182ff.
Vgl. Benn/Mortimore 1976b, 273.
Vgl. Lehmann 1988, 18f.
Vgl. Benn/Mortimore 1976b, 273.
So auch Schwitalla 1976, 25: “Handlungsziele werden wieder durch Hinweise auf Bedürfnisse, Interessen und Normen gestützt”.
Vgl. McGuigan/Black 1986.
Vgl. Flohr 1975 I, 32f.
Vgl. auch Huth 1975, 102; Gerhardus/Kledzik/Reitzig 1975, 114; Seel 1985, 12; Seel 1994, 413; Habermas 19811, 37.
Vgl. O’Keefe 1982, 19f.
Dies entspricht der Gleichberechtigung der Diskursteilnehmer als einer Voraussetzung der idealen Sprechsituation bei Habermas (vgl. Kapitel 2.4.2).
Vgl. Geißler 1973, 61; Eroms 1974a, 7; Eroms 1974b, 314; Gerhards/Neidhardt 1991f.
Vgl. Geißler 1973, 61.
Vgl.Schatzl971, 112f.
Vgl. Hämmerlein 1966, 58.
Vgl. O’Keefe 1982, 12ff.
Dies übersieht Petter, wenn sie zu lückenhaften Argumentationen lapidar feststellt: “Die ausgesparten Argumente verweisen dabei auf Vorausgesetztes” (1988, 105). Vgl. zur enthymemischen Implikation auch Burleson 1992, 265 und Schwitalla 1976, 32f.
So bei Dieckmann 1969, 85; Willard 1989, 100ff.
Vgl. Weiß/Rudolph 1993, 27, die dieses Problem am entweder “hermetischen” oder “diskursiven” Charakter von Vereinfachungen festmachen,
Vgl. Huth 1975, 105 und Corcoran 1990, 77.
Zur Lüge als politisches Prinzip vgl. Riehl-Heyse 1994.
So zählt auch Habermas Wahrhaftigkeit meist nicht zu den “diskursiv einlösbaren Geltungsansprüchen” (vgl. Habermas 1983, 68f.).
Vgl. zur Kritik solcher Argumentationen Berk 1979, 183f.; Sarcinelli 1987b, 191; Keck 1993, 327. 381 Zur Politik als “Showgeschäft” vgl. Schwartzenberg 1980; Hart 1987; Oberreuter 1987a; Tulis 1987; Holly/Kühn/Püschel 1986, 1989.
Vgl. Ronneberger 1977, 18.
Vgl. Hample 1992, 327.
Vgl. Habermas 1984a, 127ff.
Zum Unterschied von Wahrheitsbezug und Wahrheitsbesitz vgl. Seel 1994, 409. Vgl. dazu auch Gosepath 1992, 62f.
Vgl. Foot 1974, 244. Lumer schlägt in diesem Zusammenhang vor, als Ziel von Argumentationen von “rational begründetem Glauben” statt von Wahrheit implizierendem “Wissen” zu sprechen (vgl. Lumer 1995, 89).
Gelegentlich wird auf Meinungsumfragen als Weg des Feedbacks vom Wähler zur Exekutive verwiesen (vgl. Wolton 1990). Eine Möglichkeit zur diskursiven Argumentation bietet dieses Mittel aber nicht. Vorerst spekulativen Charakter haben Überlegungen, die im Internet ein Chance zur Etablierung eines politischen Diskurses zwischen Wählern und Politikern sehen (vgl. London 1995).
Zu diesem “vicious circle” vgl. Entman 1987, 17ff.
Zur Notwendigkeit der Akteursperspektive bei Fragen der “Sinnrationalität des Öffentlichen” vgl. Gerhards/Neidhardt 1991, 56f.
Diese Faktoren lassen sich zu einem Konzept argumentativer Kompetenz zusammenfassen, vgl. Schuetz 1978.
Zur Frage der Rationalität in der Gender-Forschung vgl. Harding 1982; Lloyd 1985; zu geschlechtsspezifischen Argumentations formen vgl. Meißner 1994.
Vgl. Willard 1989, 166.
Nichtsdestotrotz hat Kitchin den Versuch unternommen, das Sprechverhalten amerikanischer Präsidenten auf die Dominanz der linken oder der rechten Hirnhemisphäre hin zu untersuchen (vgl. Kitchin 1987).
Dabei ist im Auge zu behalten, daß bei einer Argumentationsanalyse nur die kommunizierten Interessen analysiert werden können. Die Frage, wie nicht-verallgemeinerungsfähige Interessen, die als verallgemeinerungsfähige auftreten, entlarvt werden können, ist empirisch wohl kaum zu lösen (vgl. Habermas 1985, 242).
So hat Tetlock eine unterschiedliche Komplexität der Argumentationen verschiedener Akteursgruppen festgestellt (vgl. Tetlock 1985, 280f.). Nach seinen Befunden argumentieren Regierungsakteure komplexer als Oppositionsakteure.
Vgl. Ruhland 1979, 19.
Vgl. Hofmann 1982.
So nennt Kopperschmidt den Fraktionszwang als Beispiel für die situative Bedingtheit von Argumentationen (vgl. Kopperschmidt 1995, 55).
Vgl. Petter-Zimmer 1990.
Vgl. das Konzept der “zuschauenden Öffentlichkeit” bei Dieckmann 1969, 88; Edelman 1964; Burkart 1985, 79.
So etwa in der Agenda-Setting-Forschung und der Rezeptionsforschung.
Vgl. auch die Ausführungen zum Thema “Thema” in Kapitel 4.4.3.
Auch hier ist darauf hinzuweisen, daß die Bekanntgabe einer Entscheidung nichts über das reale Stattfinden dieser Entscheidung aussagen kann.
Zur Unterscheidung von Sprechen und Handeln vgl. Habermas 1988b, 64ff.
Vgl. Hoffmann 1982, 58.
Nicht berücksichtigen werde ich dabei Studien, die zwar beanspruchen, politische Argumente zu analysieren, den Begründungsaspekt aber nicht thematisieren (so etwa Baker/Norpoth/Schönbach 1981).
Ein markantes Beispiel ist die Studie von Jacoby, die politisches Sprachverhalten in acht Texten aus einem hessischen Landtagswahl untersuchte und ihr Vorgehen so beschreibt: “Die Auswahl der dabei zu untersuchenden sprachlichen Erscheinungen wurde textimmanent getroffen. Der analytische Zugriff erfolgte nicht mittels eines a priori festgelegten theoretischen Instrumentariums, statt dessen wurden die im jeweiligen Text für unser Erkenntnisinteresse relevant oder symptomatisch erscheinenden Formen sprachlichen Handelns mit den je entsprechenden Mitteln der pragmatischen Gesprächsanalyse aufgearbeitet” (Jacoby 1987, 1).
Vgl. Holly 1985, 197.
Vgl. Jäger 1976b.
Vgl. Kalivoda 1986.
Vgl. Fux 1991.
Nur auf der Basis dieser Kategorienverwechslung ist überhaupt Fux’ Vorwurf des “Totalitarismus” gegen Habermas zu verstehen: “Der auf das Ideal (Universale) des Einverständnisses orientierte Diskurs ist deshalb totalitär, weil er ‘dissensgeleitete Formen der Verständigung’ (Willke 1987: 50) apodiktisch ausschließt” (Fux 1991, 212).
Fux verweist im zitierten Aufsatz nur auf ein unveröffentlichtes Manuskript.
Vgl. Klementewicz 1985.
Eine vergleichende Analyse der Reden aus BRD-Bundestag und DDR-Volkskammer wäre in diesem Zusammenhang sicherlich hochinteressant, weil hier Auswirkungen der Sprache auf die Realitätskonstruktion keine Rolle spielen dürften (vgl. McKerrow 1982).
Vgl. Dillon 1993.
Sie benutzt dabei ein von Tetlock entwickeltes Instrument zur Messung der “differentiation” und “integration” kognitiver Leistungen (vgl. Tetlock 1985).
4l8 Vgl. Kepplinger 1992a, 161; Brosius 1995.
Vgl. Huth 1977.
Vgl. Berens 1975.
Vgl. Straßner 1982, 199ff.
Vgl. Schatz/Immer/Marcinkowski 1989.
Dasselbe Problem zeigt sich in einer niederländischen Studie, in der die “Wohlbegründetheit” von Argumenten analysiert wurde, ohne daß die Autoren die Operationalisierung dieses Konstrukts offenlegten (vgl. McQuail/Cuilenburg 1982).
Auf die Notwendigkeit, die Begründungsbedürftigkeit von Aussagen vor jeder Begründungsanalyse zu klären, weist auch Scheit hin (vgl. Scheit 1987, 177).
Dies gilt zum Beispiel für die Fallstudien von Dijk 1988, 72f., Rudd/Fish 1989 und Asp 1980. Asp untersucht die Medienberichterstattung zu einem kommunalpolitischen Protestereignis in Schweden. Er zählt alle Argumente (definiert durch das Vorhandensein einer “because”-Verbindung) und errechnet
dann einen Index der Argumentationsdichte, der die Zahl der Argumente pro Spaltenzentimeter angibt. Dieser erscheint jedoch kaum interpretierbar, weil ein geringer Dichtewert einerseits aus dem Fehlen von Begründungen resultieren kann, andererseits aus der Kommunikation zusätzlicher, nicht-argumentativer Hintergrundinformationen.
Vgl. Kepplinger, der als Grund für die “Verfremdung der Realität durch die Massenmedien” angibt: “Der zweite Grund besteht in der spezifischen Rationalität der Massenmedien, die selbst ein spezialisiertes Teilsystem der Gesellschaft bilden, das seine Eigengesetzlichkeit besitzt. So läßt sich gerade im Fernsehen die spezifische Rationalität politischen Handelns hinter den abbildbaren Handlungen kaum darstellen, was dazu führt, daß die abbildbaren Handlungen als Besonderheit der Politik erscheinen” (1992b, 193). Nachvollziehbar ist diese Argumentation nicht: Politische Handlungen sind größtenteils Gesetze, die kaum “abbildbar” sind. Abbildbar wären aber sehr wohl Politiker, die diese Gesetze begründen. Noch radikaler ist Simon, der Medienrezipienten, die zu einer begründeten politischen Weltsicht kommen wollen, empfiehlt, Bücher zu lesen (vgl. Simon 1983, 93).
Vgl. Oberreuter 1987b, 27; Oberreuter 1989, 37ff.
Vgl. auch Geißler (1973, 171), der zwar die real existierenden Nachrichtensendungen des Fernsehens kritisiert, diesem Medium aber die besseren Chancen zur Politikvermittlung zuspricht. In diesem Zusammenhang ist auch Czerwicks Anregung zu sehen, die Bildberichterstattung über Bundestagsdebatten nur noch zuzulassen, wenn die Debatten vollständig übertragen werden (vgl. Czerwick 1987, 182).
Vgl. Hoffmann 1982.
Vgl. Hoffmann 1982, 48f.
Vgl. auch Rehbock 1985.
Vgl. Castendyk 1994.
Vgl. auch Weiß 1992.
Vgl. Weiß/Rudolph 1993, 65 und 125.
Vgl. Weiß/Rudolph 1993, 65.
Vgl. Werder 1994.
Ein ähnlicher Ansatz zur Ökonomischen Rationalität findet sich bei Tisdell 1975. In der philosophischen Literatur bezieht sich Persson auf die Ausschöpfung des verfügbaren Wissens als Rationalitätskriterium: “This is not the place for any longer excursion into what it means to be rational in respect of propositional thinking or believing, but if somebody tried to get hold of every available piece of information that is relevant [...] and successfully spelt out the logical implications of this information, he would qualify as rational in respect of his thinking” (Persson 1988, 539).
Vgl. Werder 1994, 517.
Zu dieser Forschungslücke vgl. Baerns 1981, 55.
Vgl. Lang 1980.
Vgl. Baerns 1985.
Vgl. Baerns 1985, 45.
Es finden sich lediglich Negativaussagen über Texte ohne jede Begründung (vgl. Baerns 1985, 57).
Denn dann wären zu jedem Medienbeitrag nicht entsprechende Quellentexte zu suchen, sondern zu jedem begründungsbedürftigen Urteil in den Medien wäre in den Quellen nach einer Entsprechung zu suchen.
Vgl. Gerhards/Lindgens 1995; Gerhards 1997.
Vgl. Döbert 1996, 336.
Ganz ähnlich geht Weiß vor, der Argumentationsstrukturen im Rahmen der Agenda-Setting-Forschung untersucht (vgl. Weiß 1989). Auch er sammelt zunächst empirisch die in einer Streitfrage vorgebrachten Argumente und ermittelt dann deren Verteilung in einer größeren Stichprobe. Auf eine detaillierte Begründungsanalyse verzichtet Weiß allerdings, sie liegt auch nicht im Fokus seines Interesses.
Vgl. Gerhards/Lindgens 1995, 26f.
Vgl. Gerhards 1997.
Vgl. die Bibliographie in Dyck 1980b.
Vgl. McCarthy 1989; Calhoun 1992.
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Kuhlmann, C. (1999). Rationalität in der politischen Massenkommunikation. In: Die öffentliche Begründung politischen Handelns. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91625-9_3
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