Zusammenfassung
Nicht erst nach Beendigung aller Arbeiten, sondern im Zuge des Baufortschritts sind die Ausmaße der ausgeführten Leistungen festzustellen, dies gilt besonders dann, wenn Bauteile von den Zeichnungen abweichen, auf diesen nicht dargestellt oder nach ihrer Fertigstellung nicht mehr zugänglich sind (Fundamente). Die Ausmaße sind aus den Zeichnungen zu entnehmen, und falls solche Maßangaben nicht vorhanden sind, in die Zeichnungen zusätzlich einzutragen. In den Abrechnungszeichnungen, welche die Grundlage für die Abrechnung darstellen, müssen exakt die Maße stehen bzw. gegebenenfalls neu angegeben werden, die in die Aufmaßurkunden einzutragen sind (also das Ergebnis einer ausgerechneten Maßkette bzw. ein Differenzmaß). Wenn diese Identität in den Abrechnungsunterlagen nicht gegeben ist, wird die Prüfung der Abrechnung sehr erschwert oder gar ausgeschlossen.
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Rösel, W., Busch, A. (2004). Aufmaß, Abrechnung, Zahlung. In: AVA-Handbuch. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91557-3_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91557-3_7
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