Zusammenfassung
Die vorliegende Analyse bezieht sich auf deutsche Industrie-Aktiengesellschaften, die keine Tochterunternehmen innerhalb eines Konzerns waren. Zudem wurde die Betrachtung auf große Aktiengesellschaften gemäß HGB beschränkt und es wurden ausschließlich börsennotierte Gesellschaften berücksichtigt. Alle diese Kriterien wurden für den 1.1.1990 überprüft. Die genaue Vorgehensweise der Abgrenzung der untersuchten Unternehmen soll im folgenden beschrieben und begründet werden.
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Literatur
Hypo-Bank (Hrsg.), Wegweiser durch deutsche Unternehmen, München, Jahrgänge 1990 bis 1994.
Vgl. Gerke, W., Informationsasymmetrien am Markt tar Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen, in: Gebhardt, G. u.a. (Hrsg.), Handbuch des Finanzmanagements: Instrumente und Markte der Unternehmensfmanzierung, München 1993, S. 624.
Vgl. Pellen, B., Der Informationswert von Konzernabschlüssen, Wiesbaden 1989, S. 108.
Vgl. Coenenberg, A.G., Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 13. Aufl., Landsberg am Lech 1991, S. 401ff.; Pellens, B., Der Informationswert von Konzernabschlüssen, Wiesbaden 1989.
Vgl. Perlitz, M., Köpper, H., Löbler, H., Seger, F., Abschlußbericht zum DFG-Forschungsprojekt Pe 293/3/2, S. 66.
Die Überprüfung wurde vorgenommen anhand: Commerzbank (Hrsg.): Wer gehört zu wem?, 17. Aufl., Frankfurt 1991, sowie Hypo-Bank (Hrsg.), Wegweiser durch deutsche Unternehmen, München 1990 und 1992.
Im Hypo-Bank-und Commerzbank-Führer standen in einigen Fallen unterschiedliche Angaben bzgl. der Aktionärsstruktur. In diesen Fallen wurden die Daten dem Hypo-Bank-Ftthrer entnommen, da dieser sich auf das Jahr 1990 bezieht und da die dortigen Angaben i.d.R. detaillierter sind als im Commerzbank-Führer.
Mit Inkrafttreten des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes, das in §21 Abs. 1 WpHG eine Offenlegung ab einschließlich 5% vorschreibt, hat sich die Publizitätspflicht erweitert, vgl. Baums, T., Fraune, C., Institutionelle Anleger und Publikumsaktiengesellschaft, Eine empirische Untersuchung, in: Die Aktiengesellschaft, Nr. 3, 1995, S. 99.
Ein Verstärkung des Einflußpotentials Anteilsbesitz durch Handelsbestände ist ohnehin fragwürdig, vgl. Roggenbuck, H.E., Begrenzung des Anteilsbesitzes von Kreditinstituten an Nichtbanken - Gesetzliche Regelungen, empirischer Befund sowie anlage-und geschäftspolitische Bedeutung, Frankfurt 1992, S. 326ff.
Andere Kennzahlen, die die “Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten” berücksichtigen, erscheinen weniger problemadaquat. Beispielsweise könnte der Anteil der Bankverbindlichkeiten an den gesamten Verbindlichkeiten herangezogen werden. Bei dieser Kennzahl würde jedoch ein Unternehmen mit geringen gesamten Verbindlichkeiten, die überwiegend Bankverbindlichkeiten sind, als stark bankbeeinflußt beschrieben, obwohl die Bankverbindlichkeiten kaum zur gesamten Untemehmensfmanzierung beitragen.
Vgl. Born, K, Bilanzanalyse international, Stuttgart 1994.
Vgl. Rappaport, A., Shareholder Value, Wertsteigerung als Maßstab fllr die Unternehmensführung, Stuttgart 1994, S. 1ff.; Buchner, R., Zum Shareholder Value-Ansatz, in: WiSt, Heft 10, Oktober 1994, S. 513; Rappaport, A., Selecting Strategies that create Shareholder Value, in: Harvard Business Review, Mai/Juni 1981, S. 139–149.
Berechnet man den Shareholder Value als Zukunftsgröße, so diskontiert man die zukünftig erwarteten Cash Flows mit dem Kapitalkostensatz und subtrahiert den Marktwert des Fremdkapitals von diesem Gegenwartswert. Die Kursbereinigung wurde retrograd durchgeführt; für die Beschreibung alternativer Korrekturverfahren vgl. Welcker, J., Technische Aktienanalyse, 2. Aufl., Zürich 1984, S. 22ff.
Beide sind im folgenden unter dem Begriff “Dividenden-Cash Flow” subsummiert. Die Zahlungen beziehen sich auf die in der betrachteten Periode ausgeschütteten Betrage, da nur diese dem Aktionär tatsächlich zufließen.
Börsenperformance wurde anhand der Rendite, in die Kursentwicklung, Dividenden und Boni eingehen, sowie anhand des Beta-Faktors relativ zum DAX abgebildet.
Zwischen Depotstimmrechten und Streubesitz besteht ein enger Zusammenhang. Eine Verwendung des Streubesitzes als Proxy-Variable fìlr die Depotstimmrechte der Kreditinstitute erlaubt eine Schätzung fìir alle 144 Unternehmen.
Vgl. Gerlach, M., Alliance Capitalism: The Social Organization of Japanese Business, Berkeley u.a. 1992, S. 4ff. und 234ff.; Eli, M., Japans Wirtschaft im Griff der Konglomerate, Frankfurt 1988, S. 18ff.
Vgl. o.V., Die Macht der Banken - Anhörung im Bundestag, Stellungnahme von T. Baums, in: Zeitschrift Mr Bankrecht und Bankwirtschaft, Nr. 1, 1994, S. 92.
Interaktionsvariablen zwischen den Einflußpotentialen erbrachten keinen zusätzlichen Erklärungsbeitrag und sind deshalb in den Gleichungen (0) und (0’) nicht enthalten.
Vgl. White, H., A Heteroskedasticity-consistent Covariance Matrix Estimator and a Direct Test for Heteroskedasticity, in: Econometrica, 1980, S. 817–838.
Die im folgenden dargestellten Ergebnisse erwiesen sich als robust, wenn die abhängigen Variablen mit Durchschnittswerten für 1990, 1991 und 1992 berechnet wurden.
Vgl. Backhaus, K. u.a., Multivariate Analysemethoden, 7. Aufl., Berlin u.a. 1994, S. 25; Eine Erhöhung des Bestimmtheitsmaßes wäre durch Aufnahme weiterer Kontrollvariablen möglich. Solange hierfür jedoch keine ökonomische Begründung besteht, sollte hiervon abgesehen werden, vgl. Kennedy, P., A Guide to Econometrics, 2. Aufl., Oxford 1985, S. 69.
In diesem Sinne auch Franks, J., Mayer, C., Ownership, Control and the Performance of German Corporations, Working Paper, London Business School and University of Oxford, 1995, S. 9.
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Seger, F. (1997). Empirische Analyse des Verhältnisses von Banken und Industrieunternehmen. In: Banken, Erfolg und Finanzierung. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91489-7_9
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