Zusammenfassung
Im Vergleich zur rein nationalen Analyse von Innovationsanreizen und Umweltpolitik ergeben sich bei Zugrundelegung eines internationalen Rahmens zusätzliche strategische Zusammenhänge, die sich vor allem auf das Entscheidungskalkül der Umweltbehörde, weniger auf das der Unternehmen, beziehen.1 Unter der Annahme, daß die Umweltbehörde lediglich die inländische Wohlfahrt maximiert, werden folgende Aspekte wohlfahrtsrelevant:2
-
1.
Die Abgrenzung der Immissionen nach Inland und Ausland.3 Da im Ausland niedergehende Schadstoffimmissionen (Emissions-Spillovers) die inländische Wohlfahrt nicht tangieren,4 werden sie bei der Festsetzung der Umweltpolitik nicht berücksichtigt.5
-
2.
Die Unterscheidung der Unternehmen, denen Produzentenrenten zufließen. Existieren Monopol- oder Oligopolrenten auf dem Gütermarkt, so sind diese nur Bestandteil der Wohlfahrtsfunktion, sofern sie im Inland anfallen.6
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3.
Die Unterscheidung der Konsumenten, bei denen Renten anfallen. Der Ort des Absatzes ist von Bedeutung, da nur inländische Konsumentenrenten aus Sicht der Umweltbehörde relevant sind. Vereinfachend wird bei modelltheoretischen Betrachtungen häufig der Absatz auf einem Drittlandmarkt angenommen, so daß die Veränderung von Konsumentenrenten für die Umweltbehörde keine Rolle spielt.7
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Literatur
Für die Unternehmen existiert — zumindest bei Zugrundelegung einfacher Gütermarktmodelle — kein grundsätzlicher Unterschied zwischen nationalem und internationalem Wettbewerb auf dem Gütermarkt, da sie annahmegemäß nur die eigenen Gewinne in ihre Zielfunktion einbeziehen.
Feess beispielsweise unterscheidet die Punkte zwei und drei etwas anders: Zum einen betrachtet er den Effekt der „unvollständigen Konkurrenz“, der für das rent shifting (unter Berücksichtigung möglicher Veränderungen der inländischen Konsumentenrente) bei gegebenem Marktverhalten des Konkurrenzunternehmens steht, zum anderen den „strategischen Effekt”, welcher die induzierte Marktverhaltensänderung des Auslandsunternehmens und deren Implikationen fir die inländische Wohlfahrt verkörpert (vgl. Feess (1998a), S. 239–242).
Bei modelltheoretischer Betrachtung einer rein nationalen Problematik wird das Diffusionsproblem (d.h. unterschiedliche Schadenskosten je nach Ort der Immission) in der Regel vernachlässigt. Zum Diffusionsproblem vgl. Weimann (1995), S. 199–225.
Dies gilt unter der Annahme, daß die Inländer keine Altruisten sind und unter Vernachlässigung weiterfihrender strategischer Zusammenhänge wie beispielsweise des Anreizes der Umweltbehörde zur Bildung einer „kooperativen Reputation“ für internationale Verhandlungen.
Dieser Aspekt entspricht dem ersten in Kapitel 2 angesprochenen Problemkreis, den grenzüberschreitenden Emissionen.
Die Punkte 2 und 3 sind dem zweiten der in Kapitel 2 angesprochenen Problemkreise, der strategischen Umweltpolitik, zuzuordnen.
Die Annahme des Güterwettbewerbs auf einem Drittlandmarkt wird von zahlreichen Modellen verwendet und ist mit einigen Vereinfachungen verbunden. Insbesondere kann die Konsumentenrente vollständig vernachlässigt werden. Diese Annahme wird zuweilen kritisiert, weil dadurch ein Wirkungskanal ausgeklammert wird, über den strategische Umweltpolitik die Wohlfahrt beeinflussen kann (vgl. Conrad (1996a), S. 66). Andererseits begründet beispielsweise A. Ulph (1996c), S. 280, die Vernachlässigung der Konsumentenrente mit dem Argument, der Staat würde in der Realität in hohem Maße das Ziel der Gewinnmaximierung unterstützen, was einer Höhergewichtung der Produzentenrente gegenüber der Konsumentenrente gleichkommt. Eine weitere Vereinfachung ergibt sich durch die wegfallende Problematik des intra-industriellen Handels. Zudem muß das Instrument des Einfuhrzolls (oder der nicht-tarifären Handelshemmnisse) nicht in Erwägung gezogen werden. Eine alternative Begründung für die Nichtberücksichtigung der Konsumentenrente liegt darin, daß die Konsumenten im Vergleich zu den Unternehmen ihre Interessen im politischen Entscheidungsprozeß weniger gut durchsetzen können (vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 80).
Des weiteren wird unter „optimaler Umweltpolitik“ diejenige verstanden, durch die die inländische Wohlfahrt maximiert werden soll. In Abgrenzung dazu zielt der Begriff „global optimale” bzw. „global effiziente“ Umweltpolitik auf die Maximierung der Weltwohlfahrt. Als Mischform der beiden Begriffe kann die gemeinsame Wohlfahrtsmaximierung mehrerer Länder durch Kooperation betrachtet werden.
„Ineffizientes Gleichgewicht“ bedeutet nicht in jedem Fall, daß der Übergang von einer nichtstrategischen zu einer strategischen Umweltpolitik zu Wohlfahrtsverlusten des Auslands führt, sondern lediglich, daß durch eine Kooperation zumindest ein Land besser gestellt werden könnte, ohne daß das andere Wohlfahrtseinbußen erleiden müßte.
Vgl. Kennedy (1994), S. 57. Der Begriff „unabhängig“ bedeutet in diesem Zusammenhang jedoch nicht, daß die Interdependenz der beiden Probleme vernachlässigt werden darf, falls beide gleichzeitig existieren.
Dieser Ansatz liegt beispielsweise dem Modell von Althammer/Buchholz (1995) zugrunde.
Vgl. Barreff (1994), S. 325–326.
Vgl. Althammer (1998), S. 218–219.
Für eine Definition dieses Begriffs (im Rahmen der strategischen Handelspolitik) vgl. Brander/Spencer (1985), S. 83–85.
Conrad beispielsweise betrachtet die Verschiebung von Produzenten-und Konsumentenrente als jeweils eigene Effekte, faßt sie jedoch unter dem Begriff „rent capturing effects“ zusammen (vgl. Conrad (1996a), S. 70–72).
Andernfalls müßten Steuer-und Subventionssätze im Rahmen des „Ramsey-Pricing“ festgelegt werden.
In der Regel werden jedoch in diesem Fall die Inlandsproduzenten profitieren und die Inlandskonsumenten einen Nachteil erleiden.
Vgl. Althammer (1998), S. 118.
Ebensowenig hat die Umweltbehörde einen Anreiz zum Eingreifen, wenn die Unternehmen ihren Gewinn durch Schadstoffemissionen zu Lasten des Auslands erhöhen können.
Vgl. D. Ulph (1993), S. 2.
Brainard/Martimort (1997) sehen darin einen wesentlichen Unterschied der strategischen Handelspolitik im Vergleich zur Regulierung von Unternehmen bei unvollkommener Konkurrenz und rein nationaler Betrachtung. Einen weiteren Faktor, welcher die Inlandsbehörden zu einer „unternehmensfreundlicheren“ Politik veranlaßt, identifizieren sie für den internationalen Fall in der Möglichkeit der Unternehmen, die Produktion ins Ausland zu verlagern. Auch konstatieren sie eine größere Komplexität der Regulierungsproblematik im internationalen Fall durch die Möglichkeit ausländischer Retorsionsmaßnahmen (vgl. Brainard/Martimort (1997), S. 35).
Dies hängt von der Annahme ab, daß die Umweltpolitik vor dem Gütermarktwettbewerb sowie ggf. der Technologiewahl festgelegt wird (vgl. A. Ulph (1996a), S. 344).
Vgl. Brainard/Martimort (1997), S. 36. In Abgrenzung dazu soll unter dem Begriff „preemption effect“ weiterhin der Vorteil verstanden werden, den ein Unternehmen unmittelbar durch Selbstbindung — insbesondere durch eine dem Gütermarktwettbewerb vorgelagerte Investitionsentscheidung — erreichen kann.
Vgl. Brander/Spencer (1985), S. 89.
Vgl. Brander/Spencer (1985), S. 88–90.
Vgl. Knrtilla (1991), S. 140.
Ist die Handelspolitik aber exogen gegeben, so ergibt sich für die strategische Umweltpolitik das Problem erhöhter Informationsanforderungen. In diesem Fall muß die Umweltbehörde berückhtigen, in welchem Verhältnis der handelsstrategische Instrumenteneinsatz im Vergleich zum handelsstrategischen Optimum steht (vgl. Krutilla (1991), S. 139–141).
Die Analyse wird hier unter folgenden, gegenüber dem Original leicht vereinfachenden, Annahmen diskutiert: identische Unternehmen und Nachfragestrukturen in beiden betrachteten Ländern, Wettbewerb nur auf den Märkten dieser beiden Länder. Daher kann hier beispielsweise, anders als im Original, darauf geschlossen werden, daß sich das Land mit der größeren Zahl produzierender Unternehmen — vor Durchführung der Umweltpolitik — in der Position des Nettoexporteurs befmdet.
Die Autoren argumentieren, daß — unter der Annahme, die Umweltpolitik des Auslands sei gegeben — beide Instrumente aus umweltpolitischer Hinsicht äquivalent sind (vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 294–295).
Vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 296–297.
Vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 297.
Ein positiver Preiseffekt bedeutet: Ein fallender Marktpreis ist vorteilhaft für das Inland (pro Ökodumping). Ein positiver Mengeneffekt bedeutet: Ein Outputanstieg ist vorteilhaft für das Inland (pro Ökodumping). Letzteres ist stets der Fall (vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 296).
Vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 8–10.
Vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 296.
Vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 6.
Bezogen auf das Vorzeichen des Preiseffekts läßt sich folgendes festhalten: Im Fall des nettoimportierenden Landes ist der Preiseffekt stets positiv, im Fall des nettoexportierenden Landes stets negativ. Gleichen sich Exporte und Importe aus, so ist auch der Preiseffekt gleich null (vollständiger trade-off zwischen Produzenten-und Konsumentenrente), und es verbleibt lediglich der positive Mengeneffekt, welcher für Ökodumping spricht, sofern die Zahl der Inlandsunternehmen nicht gegen unendlich geht (vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 5–7).
Vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 300.
In diesem Fall droht der Markt kompetitiv zu werden, so daß jegliche Oligopolrenten verschwänden. Dem wirkt die striktere Umweltpolitik entgegen (vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 296297). Mehrere Autoren weisen darauf hin, daß die zuweilen anzutreffende Aussage, bei vollkommener Konkurrenz existiere kein Anreiz fir eine strategische Verzerrung der Umweltpolitik, fuir den Fall eines hinreichend großen Landes nicht zutrifft (vgl. zum Beispiel A. Ulph (1996a), S. 339–342 und Kennedy (1994), S. 50).
Vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 296–297.
Vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 10.
Diese Schlußfolgerung findet sich zwar nicht explizit bei Althammer/Buchholz, sie ergibt sich jedoch aus deren Ausführungen zu einer small open economy (vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 297).
Vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 5–7.
Für m > n sprechen daher sowohl der Mengeneffekt als auch der Preiseffekt für Ökodumping (vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 301).
Vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 296–297. Hinsichtlich des optimalen Steuersatzes bei steigendem m zeigen die Autoren, daß dieser solange fällt wie das Inland die Position des Nettoexporteurs innehat. Sobald das Inland (infolge des steigenden m) zum Nettoimporteur wird, steigt t wieder (gegen 0, vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 301).
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Althammer/Buchholz (1995) und (1998).
Dies kann beispielsweise durch eine hohe Zahl inländischer Unternehmen oder die Annahme des Wettbewerbs auf einem Drittlandmarkt begründet werden. Für den Fall des Wettbewerbs auf einem Drittlandmarkt wird negatives Ökodumping ein häufiges Resultat sein, sofern die Zahl der Inlandsuntemehmen hinreichend groß ist (der Preiseffekt ist in diesem Fall stets negativ, und der Mengeneffekt fällt mit n, vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 8–9).
Vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 296–298. Bei nur einem Inlandsunternehmen wird der Preiseffekt immer durch den Mengeneffekt dominiert, weil der Vorteil einer Reduktion der Wettbewerbsintensität zwischen inländischen Unternehmen entfällt (vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 7–8). Obwohl Althammer/Buchholz die Frage, ob bei negativem Ökodumping auch die Unternehmensgewinne steigen können (Gültigkeit der strikten Porter-Hypothese nach Stähler), nicht behandeln, zeigen bereits die Standardergebnisse der Oligopoltheorie, daß dies grundsätzlich möglich ist, sofern der strategische Vorteil der Kostenerhöhung den direkt kostensteigernden Effekt der Steuer überkompensiert (vgl. Dixit (1986), S. 115). Carraro/Soubeyran (1996a) weisen ebenfalls auf diese Möglichkeit hin und sehen eine noch höhere Wahrscheinlichkeit der Gewinnerhöhung für den Fall, daß die Zahlungsbereitschaft umweltbewußter Konsumenten infolge der Emissionsverringerung steigt (vgl. Carraro/Soubeyran (1996a), S. 34–38). Noch plausibler sind Gewinnsteigerungen allerdings für den Fall von Auflagenlösungen.
Vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 7. Krutilla weist darauf hin, daß diese Aussage davon abhängt, daß — wie hier angenommen — kein Einfuhrzoll existiert bzw. dieser geringer als der handelsstrategisch optimale Einfuhrzoll ist (vgl. Krutilla (1991), S. 140). Scholz (1998) zeigt am Beispiel eines Zweiländermodells mit zwei produzierenden Sektoren, daß sich diese Zusammenhänge auch bei Abkehr von der partialanalytischen Betrachtungsweise, also in einem Allgemeinen Gleichgewichtsmodell, nachweisen lassen (vgl. Scholz (1998), S. 15–21).
Vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 12.
Dies gilt für den Fall mit Wettbewerb auf einem Drittlandmarkt und mehr noch bei Berücksichtigung von Konsumentenrente. Der im Vergleich zum reinen Exportland höhere OkodumpingAnreiz von Ländern mit Konsum des betrachteten Gutes stellt ein Standardresultat der strategischen Umweltpolitik dar (vgl. Althammer (1998), S. 215).
Die Erreichung der Stackelberg-Position mit Hilfe der laxen Umweltpolitik wäre mit ineffizient hohen Inlandsimmissionen verbunden (vgl. Barrett (1994), S. 331–333). Werden jedoch grenzüberschreitende Emissionen einbezogen, so wird der Okodumping-Anreiz aufgrund des leakage-Effekts verstärkt, was letztendlich mit einem höheren Inlandsoutput als der Stackelbergmenge verbunden sein könnte (vgl. Niedenthal (1998), S. 105).
Vgl. Barrett (1994), S. 336–337. Ziel der strikteren Umweltpolitik bei Preiswettbewerb ist es, das Inlandsunternehmen in die Nähe der Position des Stackelberg-Preisführers zu bringen (vgl. Tirole (1988), S. 330–331). Insgesamt läßt sich festhalten, daß die Ergebnisse zur strategischen Umweltpolitik recht unrobust im Hinblick auf die Wettbewerbsform sind (vgl. Barrett (1994), S. 337).
Vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 296. Dieses Ergebnis ist jedoch nicht zwingend, da sich die Vorteilhaftigkeit der strikteren Umweltpolitik auch aus einer Überkompensation der Unternehmensnachteile durch die Umweltqualitätsverbesserung ergeben könnte (vgl. Stähler (1998a), S. 10). Eine Erhöhung des Untemehmensgewinns ist vor allem für den Fall der Auflagenlösung zu erwarten, da die Unternehmen dann keine Steuerlast zu tragen haben. Vorteilhaft für die Unternehmen wäre zudem eine simultane Verschärfung der Umweltpolitik in den betrachteten Ländern, was zur Verstärkung des strategischen Effekts der Umweltpolitik bei Preiswettbewerb führen würde. Eine Wohlfahrtserhöhung bei simultaner Verschärfung der Umweltpolitik wäre insbesondere für den Fall des Wettbewerbs auf einem Drittlandmarkt zu erwarten, da in diesem Fall die zunehmende Output-distortion keine Rolle spielen würde.
Vgl. Niedenthal (1998), S. 107.
Vgl. Conrad (1996b), S. 87.
Bei Conrad wird dieser als „transboundary externality effect“ bezeichnet (vgl. Conrad (1996b), S. 90–91).
Vgl. Conrad (1996b), S. 97.
Vgl. Conrad (1996b), S. 92–93.
Vgl. Conrad (1996a), S. 65.
Vgl. Conrad (1996a), S. 71.
Der Sinn der Subvention liegt somit nicht nur in der Stimulation der Vermeidungsaktivität, sondern auch in der Subventionierung der Stückkosten des Unternehmens (vgl. Conrad (1996a), S. 74–77). Das Erreichen dieses Optimums entspricht auch dem Ergebnis von Xepapadeas/Katsoulacos (1994b); vgl. Abschnitt 3.3.2.2.
Vgl. Kennedy (1994), S. 51–54. Betrachtet wird ein Zweiländerfall, so daß sich die gesamten Schadenskosten auf diese beiden Länder verteilen.
Vgl. Kennedy (1994), S. 58–59.
Vgl. Kennedy (1994), S. 59.
Vgl. Conrad (1996a), S. 81. Sobald Konsumentenrente berücksichtigt wird, ist das Ergebnis nicht mehr so eindeutig. Der Zugewinn an Konsumentenrente könnte den Wohlfahrtsverlust durch Gewinnminderung und zusätzliche Emissionen überkompensieren (zu wohlfahrtserhöhenden bilateralen Produktionssubventionen bei strategischer Handelspolitik vgl. Brander/Spencer (1985), S. 94–96). Weiterhin ist der Begriff des Gefangenendilemmas hier nicht unproblematisch, da bei stetiger Festsetzung der Umweltpolitik in der Regel keine dominanten Strategien existieren. In der Literatur wird dieser Begriff jedoch häufig auch in dieser weiteren Form (eine ineffizient laxe Umweltpolitik, nicht aber die exakte Steuersatzwahl, erfolgt unabhängig von der ausländischen Politik) verwendet.
Dies hängt damit zusammen, daß reziproke strategische Umweltpolitik üblicherweise in der Form eines Nash-Gleichgewichtes modelliert wird, so daß eine Umweltbehörde die Entscheidung ausländischer Behörden nicht beeinflussen kann. Obige Aussage wäre somit für den Fall einer Stakkelberg-Modellierung — bei der eine Umweltbehörde vor den anderen ziehen kann — nicht mehr eindeutig haltbar.
Insbesondere läßt sich für den Fall vollkommener Konkurrenz zeigen, daß dieser Zusammenhang strikt gilt. Betreibt ein Land Ökodumping, so muß es andere Länder geben, die eine entsprechend striktere Umweltpolitik durchführen. Ein allgemeiner Ökodumping-Anreiz bzw. eine allgemeine Gültigkeit der Porter-Hypothese sind somit bei vollkommener Konkurrenz auf diese Weise nicht zu begründen (vgl. A. Ulph (1996c), S. 265–266). Scholz (1998) zeigt, daß diese Aussage auch bei Anwendung der Totalanalyse und Einbeziehung von Kapitalmobilität gilt (vgl. Scholz (1998), S. 31–32).
Vgl. Althammer/Buchholz (1998), S. 11–12. Wie zuvor dargelegt, liegt in diesem Fall eine Erfüllung der strikten Porter-Hypothese nach Stähler — insbesondere bei einer Auflagenlösung — im Rahmen des Möglichen.
Dies liegt daran, daß bei simultaner Politikwahl (Ermittlung des umweltpolitischen Nash-Gleichgewichts) autonomes Verhalten der Umweltbehörden angenommen wird, so daß eine Verzerrung des eigenen Instrumenteneinsatzes mit dem Ziel der Beeinflussung der Auslandspolitik nicht möglich ist. Zur Abgrenzung von autonomem und heteronomem Verhalten vgl. Schumann (1992), S. 326–327.
Wie zuvor dargestellt, wirkt der leakage-Effekt in Richtung fallender Umweltpolitik-Reaktionsfunktionen.
A. Ulph begründet diesen Zusammenhang wie folgt: Wird die Emissionssteuer in einem Land erhöht, so reduzieren die Unternehmen ihre Menge, und die Auslandsuntemehmen steigern ihren Output. Um zu verhindern, daß sich der zusätzliche Output voll in Mehremissionen niederschlägt, erhöht die ausländische Umweltbehörde den Steuersatz (vgl. A. Ulph (1997), S. 8–10).
A. Ulph begründet diesen Zusammenhang wie folgt: Wird die Emissionsauflage in einem Land verschärft, so reduzieren die Unternehmen ihre Menge, und die Auslandsunternehmen steigern ihren Output. Würde die Auflage im Ausland nicht verändert, so müßte jegliche Mehremission vermieden werden, was einen Anstieg der GVK über die GSK zur Folge hätte. Daher wird die Auslandsauflage gelockert (vgl. A. Ulph (1997), S. 7). Althammer/Buchholz (1995) zeigen demgegenüber, daß Steuern und Auflagen unter der Annahme eines nicht-verzerrenden Steuersystems aus umweltpolitischer Sicht äquivalent sind, sofern die ausländische Umweltpolitik als fix betrachtet werden kann (vgl. Althammer/Buchholz (1995), S. 294–295).
Dementsprechend würde der inländische Steuersatz erhöht werden, während eine Auflage gelokkert werden müßte. Allerdings liegt eine übliche Annahme im Rahmen von Betrachtungen zur strategischen Umweltpolitik darin, daß die Auslandspolitik entweder fix ist oder eine simultane Politikwahl erfolgt.
Modellannahmen sind: n Länder; eine unbestimmte, aber exogene Anzahl an Unternehmen im Cournot-Wettbewerb; eine einheitliche Emissionssteuer in den kooperierenden Ländern (vgl. Carraro/Soubeyran (1996a), S. 37–38).
Die Hauptursachen der Gewinnerhöhung liegen im kollusiveren Marktergebnis sowie der höheren Zahlungsbereitschaft der Konsumenten infolge geringerer Emissionen. Des weiteren wird die Konsumentenrente vernachlässigt; nicht die Wohlfahrt, sondern nur die Unternehmensgewinne werden betrachtet (vgl. Carraro/Soubeyran (1996a), S. 37–40).
Vgl. Carraro/Soubeyran (1996a), S. 38.
Der Begriff „nicht-Patentrennen“ umfaßt hierbei auch patentierbaren unternehmensspezifischen technischen Fortschritt. In diesem Fall hält die Patentierung durch ein Unternehmen andere Unternehmen nicht davon ab, ähnliche Technologien selbst zu entwickeln. Demgegenüber liegt ein wesentliches Merkmal der Patentrennen-Modelle in dem Ausschluß anderer Unternehmen von der neuen Technologie. Ferner wird bei der Betrachtung der nicht-Patentrennen häufig nicht nach dem Stadium der Invention bzw. Innovation unterschieden, während bei Patentrennen die Invention — in der Regel verbunden mit der Annahme des (ausschließlichen) Einsatzes der neuen Technologie im entwickelnden Unternehmen — im Vordergrund steht.
Die Investitionskosten selbst sind bei exogener Marktstruktur für den Gütermarktwettbewerb irrelevant, sofern das Unternehmen keiner Finanzierungsrestriktion unterliegt (vgl. A. Ulph (1996c), S. 266). Ferner würde die Modellierung der gleichzeitigen Festlegung von Investition und Output durch ein Unternehmen die strategische Relevanz der Investitionsentscheidung zerstören (vgl. A. Ulph (1996b), S. 103).
Interpretiert man den Gütermarktwettbewerb nicht als strategisches Problem, so entsteht die Möglichkeit strategischen Verhaltens durch die Unternehmen erst durch die Technologieoption (vgl. Niedenthal (1998), S. 105–106).
Vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 284.
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 359.
In verschiedenen Modellen geht Ulph von dieser Annahme aus, mit der Begründung, daß er sich auf handelsstrategische Aspekte konzentrieren möchte und nicht auf das Ziel, kollusiveres Verhalten der inländischen Unternehmen — im Sinne des Preiseffekts von Althammer/Buchholz — zu erzeugen (vgl. beispielsweise A. Ulph (1996c), S. 280).
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 359–360.
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 355.
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 359–361.
Dies gilt nicht mehr, sobald ein steigender Steuersatz das Unternehmen zur Reduktion der Investition veranlaßt, was insbesondere im Fall reinen produktionstechnischen Fortschritts anstelle von Umwelt-F&E zu erwarten wäre (vgl. A. Ulph (1996a), S. 357–359).
Hierbei geht Ulph von einem lokalen Schadstoff und von Gütermarktwettbewerb auf einem Drittlandmarkt aus (vgl. A. Ulph (1996b), S. 101–102).
Vgl. A. Ulph (1996b), S. 100–101.
Vgl. A. Ulph (1996b), S. 112.
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 360.
Bei Coumot-Wettbewerb und rein produktionstechnischem Fortschritt wäre das Gegenteil der Fall, beide Effekte würden zu einer (global ineffizienten) Lockerung der Umweltpolitik führen (vgl. A. Ulph (1996b), S. 125).
Der Aufsatz baut auf D. Ulph (1993) auf und präzisiert diesen in verschiedener Hinsicht. Die Grenzkosten sind konstant und entsprechen somit den variablen Stückkosten. Zu den Modellprämissen vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 183–186.
Die Autoren zeigen jedoch, daß in vielen Fällen kooperativ festgelegte Steuersätze höher als bei individueller Festlegung sind. Dies entspricht dem Ergebnis der meisten modelltheoretischen Betrachtungen und liegt vor allem an der Berücksichtigung grenzüberschreitender Emissionen bei der Wohlfahrtsmaximierung (vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 199–202). Siehe auch die Tabelle in Anhang 2. D. Ulph (1993), S. 23, empfiehlt die Verwendung spezifizierter Funktionen und numerischer Simulationen, um eindeutigere Ergebnisse zu erhalten.
Betrachtet wird das Vorzeichen der Ableitungen im Wohlfahrtsmaximum, nicht der gesamte Funktionsverlauf von R(t) und c(t) (vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 191–193).
Vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 187–190.
Vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 191–193. Dies heißt nicht zwingend, daß auch der Unternehmensgewinn infolge der Steuererhöhung steigt — dieser wird durch die fixen Innovationsausgaben reduziert, welche allerdings keinen Einfluß auf den Output haben (vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 283).
Quelle: leicht modifizierte Version der Abbildung von Stähler (1998a), S. 11.
Das Erklärungsziel der Effekte liegt darin zu zeigen, ob die Umweltbehörde die Umweltpolitik — im Vergleich zum Pigou-Steuersatz — verschärfen (positiver Effekt) oder lockern möchte (negativer Effekt). Für eine allgemeinere Darstellung der Ergebnisse von Ulph/Ulph (1996) siehe Anhang 2.
Vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 195.
Im Direkter Effekt: Die F&E-Reaktionsfunktion des Auslandsunternehmens verschiebt sich aufgrund der verbesserten Marktposition vor Innovation nach oben. Indirekter Effekt: Die Verschiebung der inländischen F&E-Reaktionsfunktion verursacht eine Bewegung auf der ausländischen (vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 294).
Bei Nichtexistenz von technischem Fortschritt gilt immer dc/dt > 0, und der Effekt führt eindeutig zu einer Abweichung des Steuersatzes nach unten.
Für dR/dt < 0 muß dc/dt > 0 immer gelten. Der Grenzfall dR/dt = 0 wird hier vernachlässigt.
Vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 196.
Vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 194–199. Die Existenz dieses Effekts hängt offensichtlich vom Vorhandensein grenzüberschreitender Emissionen ab.
Vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 195.
Vgl. D. Ulph (1993), S. 19.
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 361.
Vgl. Stähler (1998a), S. 30. Die besondere strategische Bedeutung der strikten Umweltpolitik liegt auch hier wiederum darin, daß der Instrumenteneinsatz vor dem simultanen Technologiespiel festgelegt wird, so daß das Inlandsunternehmen auf eine Technologie „verpflichtet“ werden kann, welche es nicht durch eine glaubwürdige Selbstbindung allein erreichen kann (precommitmentEffekt) — das eigentliche Ziel des Instrumenteneinsatzes liegt somit in der Beeinflussung der Handlungen des Auslandsunternehmens (vgl. Stähler (1998a), S. 27).
In diesem Fall befänden sich beide Länder in einem Gefangenendilemma, zumindest, sofern die Nichtberücksichtigung der Konsumentenrente aufrechterhalten wird (vgl. Stähler (1998a), S. 32).
Vgl. Stähler (1998a), S. 32.
Heterogener Preiswettbewerb im Oligopol kann für sehr verschiedene Marktsituationen stehen, so kann z.B. nicht allgemein festgestellt werden, ob die Technologie-Reaktionsfunktionen fallen oder steigen (vgl. A. Ulph (1996b), S. 112).
So untersuchen sie ebenfalls einen symmetrischen Zweiländerfall mit Cournot-Wettbewerb, einem Unternehmen pro Land und einer Emissionssteuer als umweltpolitischem Instrument (vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 283–284).
Genauer gesagt interpretieren sie die Porter-Hypothese als Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit (Rückgang der variablen Produktionskosten durch die strikte Umweltpolitik), so daß eine (Über-) Kompensation der Innovationskosten — wie bei der Definition von Stähler — nicht verlangt wird (vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 283). Ein Zahlenbeispiel, bei dem die Porter-Hypothese sogar in dieser strikten Definition erfüllt wird (die Gewinne des betroffenen Unternehmens steigen), findet sich jedoch auf S. 295.
Stattdessen gehen sie in einer Modellvariante auf Technologie-Spillovers ein. In wesentlichen Teilen des Modells setzen sie jedoch den Spillover-Effekt gleich 0 (vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 285–290).
Vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 295–296.
Diese Aussage wird allerdings nicht analytisch, sondern nur verbal hergeleitet (vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 295).
Vgl. Simpson/Bradford (1996), S. 290. Inwiefern Spillover-Effekte in der Realität in-bzw. ausländische Unternehmen begünstigen, kann nicht allgemeingültig festgestellt werden. Keller (1998) kommt bei seiner empirischen Analyse (die jedoch auf Daten aus dem Jahr 1986 zurückgreift) allerdings zu der Schlußfolgerung, daß der Einfluß von Handelsströmen auf die totale Faktorproduktivität einzelner Länder nicht nachweisbar ist (vgl. Keller (1998), S. 1471–1480).
Aufgrund der großen Komplexität des Modells werden einige Variablen — wie die maximale Emissionsintensität, die (konstanten) Grenzschadenskosten und die (konstanten) Stückkosten der Umweltschutzunternehmen in deren ersten Produktionsperiode — numerisch spezifiziert (vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 4–7).
Die ausländische Umweltbehörde betreibt also keine Wohlfahrtsmaximierung. Stattdessen wird angenommen, daß sie auf politischen Druck von Interessengruppen im eigenen Land reagiert, welcher sich aufgrund der strikteren Umweltpolitik im Vorreiterland verstärkt (vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 3–4).
Vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 6. Allerdings bleibt die Frage unbeantwortet, warum dem Auslandsunternehmen der freiwillige Markteintritt in to verwehrt bleibt, der es in den Genuß des Lernkurveneffektes bringen könnte.
Da es sich um ein stochastisches Modell handelt, wird die intertemporale Erwartungswohlfahrt, bestehend aus den Gewinnen der beiden Inlandsunternehmen plus dem Steuerbetrag abzüglich der Umweltschäden, maximiert (vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 7).
Vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 5–8.
Vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 5.
Aus Vereinfachungsgründen wird nur der Gewinn pro Outputeinheit der produzierenden Unternehmen maximiert, was im Grunde keine echte Gewinnmaximierung darstellt, da die Auswirkung auf die Gesamtnachfrage nach Vermeidung vernachlässigt wird (vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 14–15).
Diese Annahme stellt eine Vereinfachung der wahren Marktform dar, da diese etwa in to als bilaterales Monopol modelliert werden müßte. Die Autoren legen jedoch dar, daß sich daraus keine Auswirkungen auf die qualitativen Modellergebnisse ergeben (vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 15).
Vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 15.
Vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. B.
Für eine Nachzugswahrscheinlichkeit von 0 wäre daher t < GSK,. Gleiches gilt, falls der Lernkurveneffekt entfällt (vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 10–11).
Vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 4.
Vgl. Feess/Mühlheußer (1998), S. 11–14. Ferner wird der Anreiz zur Anhebung des Steuersatzes durch den Umwelt-Spillover verstärkt: Falls das Ausland nachzieht, wird das produzierende Auslandsunternehmen den Emissionskoeffizienten durch Vermeidung und zugleich den Output reduzieren — es emittiert weniger globale Schadstoffe, und das Inland profitiert vom Rückgang der Immissionen.
Als besonders interessant könnte sich auch eine Zusammenfiihrung dieses (dynamischen) ZweiSektoren-Ansatzes mit der strategischen Technologiewahl (wie etwa bei Ulph und Ulph) erweisen.
Ferner sorgt die Modellannahme, die ausländische Umweltbehörde würde nur auf die inländische Umweltpolitik, nicht aber unmittelbar auf Entscheidungen der Inlandsunternehmen reagieren, dafür, daß dieser mögliche Vorteil der inländischen Unternehmen nicht durch eine Kooperation des produzierenden Unternehmens mit der Umweltschutzindustrie erreicht werden kann — staatliches precommitment durch eine strikte Umweltpolitik ist ein notwendiges Merkmal des Modells. In diesem Zusammenhang ist auch die implizite Berücksichtigung von (ausländischen) Umweltschutzgruppen interessant.
Vgl. Ulph/Ulph (1996), S. 184.
So kommt A. Ulph (1996a), S. 364–365, zu dem Schluß, die wesentlichen Ergebnisse zur strategischen Umweltpolitik würden durch den Übergang zu Patentrennen nicht verändert.
Vgl. Abschnitt 3.3.1.3.
Vgl. D. Ulph (1993), S. 2.
Weitere Annahmen sind: konstante Grenzschadenskosten, die Vernachlässigung von Konsumentenrente, ein stochastischer Innovationserfolg und eine Emissionssteuer als einziges Instrument der Umweltpolitik (vgl. D. Ulph (1993), S. 14–20). Ferner weist Ulph darauf hin, daß bei dieser Form der Modellierung — mit nur zwei Unternehmen und perfektem Patentschutz — die F&EReaktionsfunktionen der Unternehmen einen steigenden Verlauf haben (vgl. D. Ulph (1993), S. 16–17).
Vgl. D. Ulph (1993), S. 18–20.
Vgl. D. Ulph (1993), S. 19.
Vgl. D. Ulph (1993), S. 19.
Vgl. D. Ulph (1993), S. 19–20.
Dieses Resultat kann jedoch kaum als überzeugende Begründung der Porter-Hypothese betrachtet werden, deren Grundgedanke schließlich in der Induktion umwelttechnischen Fortschritts liegt, welcher der Verringerung der Emissionsmenge inländischer Unternehmen dient.
Dieses Problem könnte — aus Sicht der inländischen Umweltbehörde — daher für eine Lizenzierung der Technologie an das Auslandsuntemehmen sprechen. Diese Möglichkeit wird von D. Ulph jedoch nicht diskutiert.
Vgl. Abschnitt 4.2.1.
Vgl. Stähler (1998a), S. 3.
Diese Argumentation findet sich beispielsweise bei Krugman (1994), welcher aus diesem Grund auch das Konzept der Wettbewerbsfähigkeit für ganze Volkswirtschaften ablehnt und nur im Hinblick auf einzelne Branchen akzeptiert (vgl. Krugman (1994), S. 29–30).
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 367.
Vgl. Helm (1995), S. 61.
Vgl. Helm (1995), S. 61. Diese umweltpolitischen Strategien werden im nächsten Abschnitt ausführlicher diskutiert.
Ligthart (1998) konstatiert diese Dominanz für umweltökonomische Untersuchungen allgemein (vgl. Ligthart (1998), S. 4). Ebenso ist die Argumentation Porters überwiegend partialanalytisch (mit besonderem Augenmerk auf die umweltverschmutzenden Unternehmen selbst).
Vgl. Scholz (1998), S. 4–6. Weitere Annahmen sind: Berücksichtigung der Faktoren Arbeit, Kapital und Umwelt und ein Zweiländerfall.
Analog läßt sich auch eine Unterinternalisierung des externen Effekts herleiten. Zu den folgenden Aussagen vgl. Scholz (1998), S. 22–31.
Vgl. Scholz (1998), S. 32. Ein weiteres Ergebnis des Modells liegt darin, daß im Zweiländerfall die beiden betrachteten Umweltbehörden in der Regel unterschiedliche Umweltpolitiken verfolgen werden — eine laxe oder strikte Umweltpolitik ist daher nicht für alle Lander gleichzeitig zu erwarten (vgl. Scholz (1998), S. 21).
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 367.
Bei Standortwahlmodellen kann Ökodumping jedoch nicht wie bisher ohne weiteres durch rent shifting zugunsten inländischer Unternehmen begründet werden, da auch bei Standortverlagerung die Produzentenrente weiterhin den inländischen Kapitaleignem zufließt. Stattdessen werden häufig Arbeitsplatzargumente oder Steuereinnahmen als Begründung einer laxen Umweltpolitik verwendet (vgl. Hoel (1997b), S. 255).
Vgl. Rauscher (1995), S. 241.
Vgl. Markusen/Morey/Olewiler (1995), S. 56.
Vgl. Carraro/Soubeyran (1998), S. 2.
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 368.
Sunk costs hinsichtlich bereits bestehender Anlagen führen dazu, daß die Abwanderung für die Unternehmen nur bei vergleichsweise strikter Umweltpolitik (Überschreitung eines kritischen Emissionssteuersatzes) in Frage kommt (vgl. Stähler (1998a), S. 31).
Vgl. Markusen/Morey/Olewiler (1993), S. 70–73.
Ferner spielt die Höhe der unternehmensspezifischen Fixkosten in Relation zu den anderen Größen eine Rolle (vgl. Markusen/Morey/Olewiler (1993), S. 76).
Vgl. Markusen/Morey/Olewiler (1995), S. 58. Ulph/Valentini (1997) bezeichnen dies als „discontinuity effect“ (vgl. Ulph/Valentini (1997), S. 367).
Vgl. dazu Markusen/Morey/Olewiler (1993), S. 76–77.
Vgl. dazu Markusen/Morey/Olewiler (1993), S. 80–81.
Vgl. Motta/Thisse (1994), S. 565.
Vgl. Motta/Thisse (1994), S. 565.
Vgl. Motta/Thisse (1994), S. 568–569.
Vgl. Motta/Thisse (1994), S. 565.
Vgl. Motta/Thisse (1994), S. 569.
Vgl. Motta/Thisse (1994), S. 569. Weiterhin läßt sich zeigen, daß es bei vergleichsweise hohen Transportkosten nicht unbedingt zur Auslandsansiedlung kommt, sondern möglicherweise zum Ausscheiden des Inlandsuntemehmens, weil sowohl die Versorgung des Inlandsmarktes aus dem Ausland als auch die Aufrechterhaltung der Inlandsproduktion nicht mehr kostendeckend möglich ist (vgl. Motta/Thisse (1994), S. 570–571).
Die Autoren unterscheiden Regionen anstelle der häufigeren Vorgehensweise der Unterscheidung verschiedener Länder. Ein grundsätzlicher Unterschied wird dadurch in ihrem Modell jedoch nicht begründet.
Die Vernachlässigung des Unternehmensgewinns wird mit der Annahme, das Unternehmen befände sich in intemationalem Streubesitz, begründet (vgl. Markusen/Morey/Olewiler (1995), S. 58). Hod (1997b), S. 250–251, untersucht explizit die „issue of ownership“ in einem Standortwahlmodell anhand alternativer Verteilungen der Unternehmensanteile auf in-und ausländische Eigentümer.
Auch in diesem Modell sprechen hohe Transportkosten eher für zwei und hohe Fixkosten von Produktionsanlagen für nur eine Produktionsstätte (vgl. Markusen/Morey/Olewiler (1995), S. 60–61).
Vgl. Markusen/Morey/Olewiler (1995), S. 58.
Dies gilt, obwohl beide Regionen den Verbleib einer Produktionsstätte bevorzugen würden (vgl. Markusen/Morey/Olewiler (1995), S. 74).
Unterschiede zu Markusen/Morey/Olewiler (1995) liegen in der Nichtberücksichtigung von Transportkosten, der Betrachtung von n Ländern, grenzüberschreitenden Emissionen und der Beschränkung des Unternehmens auf eine einzige Produktionsanlage (vgl. Rauscher (1995), S. 231).
Vgl. Rauscher (1995), S. 237–238.
Vgl. Rauscher (1995), S. 237–238.
Vgl. Rauscher (1995), S. 237–238.
Obwohl die Ermittlung des wohlfahrtsmaximierenden Steuersatzes auch bei Motta/Thisse (1994) nicht im Vordergrund steht, betrachten es die Autoren als Schwäche ihres Modells, daß die dargestellte Wohlfahrtsfunktion zwar den Verlust an Steuereinnahmen durch eine Abwanderung einbezieht, nicht aber den Verlust an inländischen Beschäftigungsmöglichkeiten (vgl. Motta/Thisse (1994), S. 572–573). Diese Vorgehensweise ist auch bei den anderen „Relocation-Modellen“ üblich, so daß eine Abwanderung des Inlandsuntemehmens in der Realität — bzw. unter Einbeziehung der Faktorrente Arbeit — stärker wohlfahrtsschädlich sein könnte, als es Modellergebnisse suggerieren. Eine Ausnahme stellt Hoel (1997b) dar, welcher in einer Modellvariante die Einbeziehung eines Terms für Beschäftigung in die Wohlfahrtsfunktion modelliert und daraus eine Erhöhung des Ökodumping-Anreizes deduziert (vgl. Hoel (1997b), S. 255–257).
Dies gilt insbesondere bei Existenz von sunk costs oder wenn die setup costs im Vergleich zu den Transportkosten hoch sind. Ulph/Valentini (1997) beschreiben zudem einen weiteren Mechanismus, welcher die Abwanderungsneigung der Unternehmen hemmen kann: Im Falle von Agglomerationsvorteilen miteinander verbundener Industrien kommt für viele Unternehmen eine einseitige Abwanderung nur bei einer sehr starken Verschärfung der Umweltpolitik in Frage, sofern eine Koordination der verschiedenen Sektoren auf eine gemeinsame Vorgehensweise nicht möglich ist. Zudem konstatieren die Autoren für den Fall miteinander verbundener Industrien starke HystereseEffekte und die Existenz multipler Gleichgewichte (vgl. Ulph/Valentini (1997), S. 382).
So gehen etwa Boetti (1998), S. 64, davon aus, daß bei Verschärfung der Umweltpolitik die Innovation das wahrscheinlichere Resultat gegenüber der Standortverlagerung sein wird.
Derartige Modelle sind offensichtlich äußerst rar. Carraro/Soubeyran (1998) — sowie Boetti (1998) mit einem sehr ähnlichen Modell — stellen Ausnahmen dar, jedoch betrachten sie lediglich die Marktform der vollkommenen Konkurrenz und verzichten auf die Ermittlung der wohlfahrtsmaximierenden Umweltpolitik. Stattdessen konzentrieren sie sich auf die Frage, wie sich die Modellparameter (insbesondere die Kosten der Standortverlagerung, der Marktpreis des Gutes, die F&E-Kosten und -Nutzen) auf die Neigung der Unternehmen auswirken, sich zu einer F&EKooperation zusammenzuschließen bzw. zwischen dem Erwerb einer Technologielizenz und der Standortverlagerung zu wählen (vgl. Carraro/Soubeyran (1998), S. 3–8 und Boetti (1998), S. 65–69).
Vgl. Helm (1995), S. 69–71.
Für einen Überblick vgl. A. Ulph (1998), S. 12–18.
Oftmals werden auch im internationalen Fall zwei Interessengruppen betrachtet, Umweltschützer und die Vertreter der umweltverschmutzenden Industrie.
Vgl. A. Ulph (1998), S. 14–15.
Vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 77–78.
So liegt ein zentrales Erklärungsziel des Modells von Hillman/Ursprung (1994) in der Frage, welche Interessengruppen sich filr Protektionismus bzw. Freihandel einsetzen werden.
Zu den Modellprämissen vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 76–82.
Vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 83–84.
Vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 84. Ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal hinsichtlich dieser Gruppe liegt in der Frage, ob die Umweltschützer einen fixen monetären Beitrag an die politische Gruppe leisten, welche ihre Interessen am besten vertritt (die „Fundamentalisten“) oder ob sie ihren finanziellen Beitrag durch ein Nutzenmaximierungskalkül bestimmen (die „Realos”, vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 94–98).
Die Autoren begründen diese Annahme mit dem hohen Trittbrettfahreranreiz bei den Konsumenten, der sich aus ihrer großen Anzahl ergibt (vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 80).
Produktions-und Konsumextemalitäten werden hier als Extemalitäten verstanden, die durch die Produktion bzw. den Konsum des Gutes erzeugt werden.
Vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 84–87.
Vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 96–98.
Vgl. Hillman/Ursprung (1994), S. 77.
Vgl. A. Ulph (1998), S. 13.
Vgl. A. Ulph (1998), S. 5.
Zu den Modellprämissen vgl. A. Ulph (1998), S. 14–16.
Vgl. A. Ulph (1998), S. 15.
Vgl. A. Ulph (1998), S. 15.
Vgl. A. Ulph (1998), S. 16.
Vgl. A. Ulph (1998), S. 16–18. Die bei einer Harmonisierung drohenden Effizienzverluste bei asymmetrischen Ländern wurden bereits in Kapitel 2 angesprochen. ein zweites strategisches Instrument zur Beeinflussung der in-und ausländischen Umweltpolitik bzw. der Auslandsunternehmen zur Verfügung, wodurch sich die Frage ergibt, in welchen Fällen diese beiden Entscheidungsvariablen in substitutiver oder in komplementärer Beziehung zueinander stehen.
Vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 186–190.
Sie begründen diese Vorgehensweise mit der strategischen Bedeutung der Industrie und betrachten den Nutzen deren Existenz als Bestandteil des Konsumentennutzens. Die Konsumentenrente selbst jedoch ist — aufgrund des fixen Weltmarktpreises — irrelevant (vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 184–186). Diese Vorgehensweise wird in der Literatur eher unter dem Stichwort „strategische Industriepolitik“ als unter dem Begriff der strategischen Handelspolitik diskutiert.
Weitere wesentliche Annahmen sind: keine grenzüberschreitenden externen Effekte, unternehmensspezifischer technischer Fortschritt, konstante Skalenerträge, Ausgestaltung des Emissionsstandards in Form der Festlegung maximaler spezifischer Emissionen (vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 184–185).
Vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 185.
Vereinfachend wird von nur zwei Typen ausgegangen. Die Kosten der Standarderreichung (Vermeidungskosten) hängen vom Typ des Unternehmens und seinen Innovationsausgaben (in Form steigender variabler Produktionskosten) ab (vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 185).
Vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 191–193.
Die von der Umweltbehörde angebotenen Verträge spezifizieren die Subventionszahlung und die (beobachtbaren) Vermeidungskosten (vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 192).
Vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 191.
Vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 195. Das Ziel der Umweltbehörde, den Subventionsbetrag — und somit auch die Informationsrente — zu minimieren ergibt sich aus der Annahme eines verzerrenden Steuersystems (vgl. Carraro/Siniscalco (1992), S. 190).
Vgl. Brander/Spencer (1985), S. 98.
Vgl. Abschnitt 4.3.2.
Die Autoren modellieren ein Fallbeispiel, bei dem die Unternehmen einen Anreiz zur Signalisierung höherer Produktionskosten haben. Daher muß den „guten Typen“ mit niedrigeren Produktionskosten eine Informationsrente zugestanden werden (vgl. Brainard/Martimort (1997), S. 4348).
Vgl. Brainard/Martimort (1997), S. 47.
Jedoch spielt technischer Fortschritt in diesem Modell keine Rolle. Weitere Modellprämissen sind: ein Unternehmen pro Land und Coumot-Wettbewerb auf einem Drittlandmarkt (vgl. A. Ulph (1997), S. 5).
Vgl. A. Ulph (1997), S. 25–26.
Vgl. A. Ulph (1997), S. 20–27.
Vgl. Porter/v.d. Linde (1995a), S. 99.
Vgl. beispielsweise Stähler (1998a), S. 11–12.
Vgl. Brainard/Martimort (1997), S. 42.
Der Grund dafür liegt darin, daß sich der Markt vom kompetitiven Gleichgewicht entfernt. Dies ist zumindest dann schädlich fir die betrachteten Lander, wenn keine weiteren importierenden Länder existieren.
Diese Überlegungen sind aus der Analyse von Althammer/Buchholz ableitbar (vgl. Abschnitt 4.1.2).
In diesem Zusammenhang könnte man auch von „tacit cooperative behaviour“ der betrachteten Umweltbehörden sprechen (vgl. Hoel (1991), S. 69).
Zu diesen Überlegungen vgl. auch die Abschnitte 4.1.2 und 4.1.3.
So wäre beispielsweise eine Politik, die technischen Fortschritt stimuliert, um den precommitment-Effekt auf Kosten ausländischer Unternehmen auszunutzen der aggressiven strategischen Umweltpolitik zuzuordnen. Eine reziproke Auslandspolitik könnte dementsprechend das Problem
Die Herleitung optimaler Exportsteuern im Rahmen der strategischen Handelspolitik findet sich bei Brander/Spencer (1985), S. 90–96. Zur Theorie optimaler Exportsteuem und Exportkontingente vgl. auch Rodrik (1989).
Eine Erfüllung der strikten Variante der Porter-Hypothese nach Stähler ist in diesen Fällen vor allem bei Anwendung einer Emissionsauflage plausibel, während bei einer Emissionssteuer zwar die Inlandswohlfahrt durch die strikte Umweltpolitik erhöht werden kann, die Steuerzahlung selbst, die aus gesamtwirtschaftlicher Sicht einen Transfer darstellt, kann jedoch (muß aber nicht) die Unternehmensgewinne unter das Niveau vor Einführung der Politik drücken.
Ein zusätzliches Argument zugunsten einer strikteren Umweltpolitik in Form einer Steuerlösung ergäbe sich durch die Annahme eines verzerrenden Steuersystems — steigende Steuereinnahmen könnten zur Senkung verzerrender Steuern verwendet werden, um dadurch eine „doppelte Dividende“ zu realisieren (den „excess burden” der Besteuerung zu verringern).
Vgl. dazu das Modell von Ulph/Ulph (1996) in Abschnitt 4.2.1. Bei dieser Art von Modellen spielt der von Althammer/Buchholz diskutierte Mengeneffekt eine Rolle.
Vgl. dazu das Modell von Feess/Mühlheußer (1998) in Abschnitt 4.2.1. Besonders plausibel ist die Porter-Hypothese auch für den Fall, daß Technologie-Spillovers innerhalb der Inlandsunternehmen existieren.
Dies gilt besonders bei Modellen wie dem von Ulph und Ulph, bei denen die Vorreiterrolle eindeutig einen aggressiven Charakter hat und zu Lasten des Auslands geht.
Vgl. A. Ulph (1996a), S. 365.
So von Ulph/Ulph (1996), S. 184.
Im Sinne der Überlegungen in Abschnitt 4.3.4 handelt es sich daher hierbei um die aggressive Variante einer Vorreiterrolle. Allerdings muß man sich fragen, ob der Begriff der Vorreiterrolle in einem solchen Einperiodenmodell, welches einen späteren umweltpolitischen Nachzug des anderen Landes ausschließt, überhaupt sinnvoll ist.
In diesem Zusammenhang sollten auch Allgemeine Gleichgewichtsmodelle untersucht werden.
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Taistra, G. (2000). Strategische Umweltpolitik und technischer Fortschritt. In: Die Porter-Hypothese zur Umweltpolitik. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91375-3_4
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