Zusammenfassung
In allen Staaten der Welt besteht heute gesellschaftlicher Konsens über die obersten Ziele der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese Ziele sogar für Regierung und Verwaltung gesetzlich festgelegt. Das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ (StabG) vom 08. Juni 1967, das sog. „Stabilitätsgesetz“, fordert in seinem § 1:
„Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.“
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Möller, H.W. (1997). Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und staatliche Wirtschaftspolitik. In: Angewandte Volkswirtschaftslehre. Mathematische Methoden in der Technik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91235-0_2
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