Zusammenfassung
Der Abschluss des Improvements Project des IASB im Dezember 2003 betraf 13 Standards, von welchen 12 zum Teil deutlich angepasst wurden und ein Standard ersatzlos gestrichen wurde. Für Banken brachte darüber hinaus das Amendments Project mit der Überarbeitung von beiden Standards zu Finanzinstrumenten, ebenfalls abgeschlossen im Dezember 2003, teilweise einschneidende Veränderungen. Zusätzlich wurden weitere Standards neu erlassen (IFRS 1 bis IFRS 5), die den Abschluss einer Bank stark tangieren werden. Praktisch alle diese Entwicklungen sind ab dem Geschäftsjahr 2005 zwingend anzuwenden, weshalb auf die älteren Fassungen oder Exposure Drafts nicht (mehr) einzugehen ist.
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Literatur
Vgl. den Beitrag „Kapitalflussrechnung“.
Vgl. den Beitrag „Eigenkapitalveränderungsrechnung“.
Vgl. Deutsche Bank, Geschäftsbericht 2001, S. 13–17 sowie erstmals im Geschäftsbericht 1998, S. 39–42. Zu dem Konzept vgl. Löw, E./Weide, T., Das Management von Stakeholder Benefits als Werttreiber in Banken, in: Wagenhofer, A./Hrebicek, G. (Hrsg.), Wertorientiertes Management — Konzepte und Umsetzungen zur Unternehmenswertsteigerung, Stuttgart 2000, S. 239–258.
Vgl. Fischer, T. M./Wenzel, J., Wertorientierte Berichterstattung (Value Reporting) in börsennotierten Unternehmen, Ergebnisse einer empirischer Studie, Handelshochschule, Leipzig (HHL), 1.1.2003.
Zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Risikocontrolling vgl. Löw, E., Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Risikocontrolling, in: Weißenberger, B. E. (Hrsg.), IFRS und Controlling, ZfCM Sonderheft 2, 2004, S. 32–41.
Vgl. hierzu Löw, E./Schildbach, S., Risikoberichterstattung nach IFRS geplant, Börsen-Zeitung vom 24.07.2004, S. 5 sowie ECKES, B./Sittmann-Haury, C., ED IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosure“ — Offenlegungsvorschriften für Finanzinstrumente und Auswirkungen aus der Ablösung von IAS 30 für Kreditinstitute, WPg 2004, S. 1195–1201 oder Kuhn, S./Scharpf, P., Finanzinstrumente: Neue (Teil-) Exposure Drafts zu IAS 39 und Vorstellung des Exposure Draft ED 7, KoR 2004, S. 381–389.
Vgl. zu ED 7 Abschnitt 4 dieses Beitrages.
Vgl. den Beitrag „Kapitalflussrechnung“.
Vgl. den Beitrag „Tatsächliche und latente Ertragsteuern“.
Vgl. den Beitrag „Segmentberichterstattung“.
Vgl. den Beitrag „Leasingverhältnisse“. 12 Vgl. den Beitrag „Pensionsverpflichtungen“. 13 Vgl. den Beitrag „Konzernrechnungslegung“.
Vgl. den Beitrag „Offenlegung von Finanzinstrumenten“.
Vgl. den Beitrag „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“.
Vgl. hierzu Weber, E./Baumunk, H. (Hrsg.), IFRS Immobilien, Praxiskommentar der wesentlichen immobilienrelevanten Internationalen Financial Reporting Standards, München 2005.
Vgl. den Beitrag „Immaterielle Vermögenswerte“.
Vgl. den Beitrag „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Bereiche“. 19 Vgl. den Beitrag „Aktienbasierte Vergütung“.
Vgl. den Beitrag „Gewinn pro Aktie“.
Vgl. auch Fischer, T. M./Klöpfer, E./Sterzenbach, S. Beurteilung der Rechnungslegung nach IAS, Ergebnis der Befragung deutscher Börsennotierter Unternehmen, WPg 2004, S. 694–708.
Vgl. Timmermann, M., Risikocontrolling, Risikomanagement und Risikoberichterstattung von Banken, in: Lange, T. A./Löw, E. (Hrsg.), Rechnungslegung, Steuerung und Aufsicht von Banken — Kapitalmarktorientierung und Internationalisierung, FS zum 60. Geburtstag von Jürgen Krumnow, Wiesbaden 2004, S. 377–404 sowie allgemein Löw, E., Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Risikocontrolling, a.a.O. (Fn. 5), S. 32–41.
Vgl. Löw, E./Lorenz, K., Risikoberichterstattung nach den Standards des DRSC und im internationalen Vergleich, KoR 2001, S. 211–222.
Vgl. Krumnow, J./Löw, E., IAS 30 — Angabepflichten im Jahresabschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstituten (Disclosures in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions), in: Baetge, J./Dörner, D. u.a. (Hrsg.), Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS), 2. Aufl., Stuttgart 2002, Tz. 11.
Vgl. zur praktischen Bilanzierung von Banken unter IAS — noch vor IAS 39 — insbesondere die synoptische Gegenüberstellung von Bankenabschlüssen bei Löw, E., Deutsche Bankabschlüsse nach International Accounting Standards, Stuttgart 2000.
Vgl. hierzu auch den Erfahrungsbericht von Löw, E./Töttler, C., Bankspezifische Aspekte der Umstellung auf IAS, in: AUER, K. V. (Hrsg.), Die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/US-GAAP, Wien 1998, S. 271–309. Siehe auch Weißenberger, B. E./Stahl, A./Vorstius, S., Changing from German GAAP to IFRS or US-GAAP: A Survey of German Companies, Accounting in Europe, 1/2004, S. 169–189. Die Forderungsbewertung unterscheidet sich vom Grundsatz her kaum von den Regelungen nach HGB (Fortführung der Anschaffungskosten). Im Detail gibt es hingegen Unterschiede. Vgl. hierzu ausführlich den Beitrag „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“.
Vgl. Bellavite-Hövermann, Y./Prahl, R., Bankbilanzierung nach IAS, Stuttgart 1997, S. 28.
Vgl. Bellavite-Hövermann, Y./Prahl, R., a.a.O. (Fn. 27), S. 28.
Vgl. den Beitrag „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“.
Löw, E./Schildbach, S., Financial Instruments — Änderungen von IAS 39 aufgrund des Amendments Project des IASB, BB 2004, S. 875–882, hier S. 879–880.
So schon Krumnow, J., IAS-Rechnungslegung für Banken, Die Bank 1996, S. 396–403, hier S. 400.
Krumnow, J./Löw, H., a.a.O. (Fn. 24), Tz. 84.
Krumnow, J./Löw, F., a.a.O. (Fn. 24), Tz. 90–95.
Vgl. Abschnitt 6 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“.
Zu den Änderungen bei Impairments vgl. die vorherigen Ausführungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Risikovorsorge sowie Abschnitt 10 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“.
Vgl. Abschnitte 12–13 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“.
Löw, E./Schildbach, S., Financial Instruments — Änderungen von IAS 39 aufgrund des Amendments Project des IASB, a.a.O. (Fn. 30), S. 876.
Krumnow, J./Sprißler, W. u.a. (Hrsg.), Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl., Stuttgart 2004, verweisen in diesem Zusammenhang auf Baily, G. T./Wild, K., International Accounting Standards, A Guide to preparing Accounts, 2. Aufl., London 2000, S. 411 wonach bis zu 15% des Bestandes unschädlich veräußerbar seien und schließen daraus: „Soweit diese Grenze vom einzelnen Unternehmen auf 10% festgelegt wird, ist dies nach der hier vertretenen Ansicht in Anlehnung an IGC Q&A 83–1 absolut bedenkenfrei“ (Tz. 80 zu IAS 39). Diese Auffassung ist deutlich abzulehnen; sie ist auch mit dem Querverweis auf die angegebene Q&A zu der früheren Fassung des Standards sowie mit dem Sinn und Zweck der Kategorie nicht zu vereinbaren.
Vgl. Abschnitt 6.3 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“.
Hierbei könnte es sich um ein Missverständnis handeln, wenn auf die Veröffentlichung im Februar-Monatsbericht des Jahres 2004 der Europäischen Zentralbank Bezug genommen wird. Dort ging es lediglich um die Beurteilung eines Full-Fair-Value-Konzeptes, bei dem alle Finanzinstrumente zwangsweise zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind und die Änderungen der Zeitwerte automatisch die Gewinn- und Verlustrechnung zu durchlaufen haben. Die fünfte Kategorie stellt indes ein Wahlrecht dar. Dem Vernehmen nach würde die Kategorie von Banken nicht zu einer Erhöhung der Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern zu deren Minderung, ausgelöst durch die Derivatebilanzierungsregel (wie Handel zu bewerten) genutzt. Die Bedenken der EZB galten aber gerade der Gefahr einer Volatilitätserzeugung (bei einem Full-Fair-Value-Konzept).
Vgl. hierzu insbesondere Löw, E., Fair-Value-Option nicht einschränken, Börsen-Zeitung vom 14.07.2004, S. 5 sowie Löw, E., Partielles Endorsement von IAS 39: Fair-Value-Option, BB 2005, Heft. 4, S. 1. Siehe auch Thiele, K., Partielles Endorsement vom IAS 39: Europäischer Sonderweg bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, DStR 2004, S. 2162–2168. Vgl. weitergehend auch Löw, E., Abläufe bei IAS-Beratung müssen verbessert werden, Börsen-Zeitung vom 29.09.2004, S. 4.
Vgl. Abschnitt 6.5 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“.
Vgl. hierzu insbesondere Bellavite-Hövermann, Y./Prahl, R., a.a.O. (Fn. 27), S. 77.
Prahl, R./Naumann, T. K., Bankkonzernrechnungslegung nach neuem Recht: Grundsätzliche Konzepte, wichtige Vorschriften zum Übergang und andere ausgewählte Einzelfragen, WPg 1993, S. 235–246, hier S. 243.
Vgl. den Beitrag „Immaterielle Vermögenswerte“.
Vgl. Abschnitt 4 im Beitrag „Konzernrechnungslegung“.
Vgl.SIC-12.4 und SIC-12.8.
Vgl. Ball Wieser, W., IAS 16 Sachanlagen, in: Baetge, J./Dörner, D. u.a. (Hrsg.), Rechnungslegung nach International Accounting Standards (LAS), 2. Aufl., Stuttgart 2002, Tz. 3.
Vgl. den Beitrag „Leasingverhältnisse“.
Für die Fortentwicklung ist geplant, Investment Properties als gesonderte Bilanzposition aufzunehmen.
Vgl. den Beitrag „Zur Veräußerung gehaltene, langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Bereiche“ sowie KPMG (Hrsg.), International Financial Reporting Standards, 3. Aufl., Stuttgart 2004, S. 221–230 und (ausführlicher) KPMG (Hrsg.), IFRS aktuell, Neuregelungen 2004, Stuttgart 2004, S. 169–205.
Vgl. den Beitrag „Tatsächliche und latente Ertragsteuern“.
Vgl. zum Ausweis von latenten Steuern den Abschnitt 7 im Beitrag „Tatsächliche und latente Ertragsteuern“.
Vgl. Löw, E., Fair-Value-Option nicht einschränken, a.a.O. (Fn. 40),
sowie Löw, E., Abläufe bei IAS-Beratung müssen verbessert werden, a.a.O. (Fn. 40),
und Löw, E., Partielles Endorsement von IAS 39: Die Fair-Value-Option, a.a.O. (Fn. 40).
Vgl. den Beitrag „Pensionsverpflichtungen“.
Vgl. Daimler Benz, Geschäftsbericht 1993.
Vgl. den Beitrag „Eigenkapitalveränderungsrechnung“.
Vgl. Löw, E., Erleichterungen nutzen, Ausnahmen annehmen, Accounting 01/2005, S. 6–9 sowie Andrejewski, K. C./Böckem, H., Einzelfragen zur Anwendung der Befreiungswahlrechte nach IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS), KoR 2004, S. 332–340 und den Beitrag „Erstanwendung von IFRS“.
Löw, E., Erleichterungen nutzen, Ausnahmen annehmen, a.a.O. (Fn. 57), S. 6.
Vgl. hierzu im Einzelnen den Beitrag „Erstbilanzierung nach IFRS“.
Löw, E., Deutsche Bankabschlüsse nach International Accounting Standards, a.a.O. (Fn. 25), S. 15.
Vgl. Krumnow, J., Das Betriebsergebnis der Banken — ein aussagefähiger Indikator?, ZfgK, 1993, S. 64–68; siehe auch Bundesverband deutscher Banken, Banken wollen ihre Zwischenergebnisse umfassender offen legen, Der Bankenverband informiert, Betriebswirtschaft und Zahlungsverkehr, Juli 1993, II/Nr. 13, Ziff. 1, S. 351.
Vgl. Krumnow, J./Sprißler, W. u.a. (Hrsg.), a.a.O. (Fn. 38), Tz. 29–39 zu § 2 RechKredV.
Vgl. auch Abschnitt 7.2 im Beitrag „Tatsächliche und latente Ertragsteuern“.
Vgl. dazu auch Löw, E., Deutsche Bankabschlüsse nach International Accounting Standards, a.a.O. (Fn.25), S. 15.
Vgl. den Beitrag „Segmentberichterstattung“. Siehe branchenübergreifend Auer, K. V., IAS 14 (Segment Reporting): Inhalte/Schnittstellen zum Controlling, in: Weißenberger, B. E. (Hrsg.), IFRS und Controlling, ZfCM Sonderheft 2, 2004, S. 4–11 sowie WeIßenberger, B. E./Weber, J. u.a., IAS/IFRS. Quo vadis Unternehmensrechnung? Konsequenzen für die Unternehmensrechnung in deutschen Unternehmen, WHU, Advanced Controlling, Band 31.
Vgl. Abschnitt 8 im Beitrag „Tatsächliche und latente Ertragsteuern“.
Vgl. zu den nachfolgenden Ausführungen insbesondere Krumnow, J./Löw, E., a.a.O. (Fn. 24), Tz. 75–88.
Vgl. Krumnow, J./Löw, E., a.a.O. (Fn. 24), Tz. 43.
Vgl. den Beitrag „Offenlegung von Finanzinstrumenten“.
Vgl. hierzu ausführlich Krumnow, J./Löw, E., a.a.O. (Fn. 24), Tz. 52–69.
Vgl. hierzu Löw, E./Schildbach, S., Risikoberichterstattung nach IFRS geplant, a.a.O. (Fn. 6),
Eckes, B./Sittmann-Haury, C., a.a.O. (Fn. 6),
oder Kuhn, S./Scharpf, P., a.a.O. (Fn. 6), S. 381–389.
Exposure Draft bzw. Ausgabe 2004.
Überarbeitet 1998.
Je Risiko aus Finanzinstrumenten soll mindestens die Risikobelastung, deren Entstehung, die Risikomanagementziele, -methoden und -verfahren, die Risikomessmethoden und Veränderungen gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum veröffentlicht werden (ED 7.34).
Je Risiko aus Finanzinstrumenten soll eine Zusammenfassung der quantitativen Risikoinformationen (Ausmaß des Risikobelastung zum Berichtszeitpunkt), die minimal offen zu legenden Informationen zu den einzelnen Risikokategorien, gemäß ED 7.39–45 und bisher nicht ersichtlichen Risikokonzentrationen veröffentlicht werden (ED 7.35).
Entweder direkt oder als Teil der Zusatzinformationen.
Basierend auf Buch- oder Nominalwerten der Finanzinstrumente.
Inkl. der Darstellung von deren Unabhängigkeit und Verantwortung.
Vorgeschrieben ist eine Analyse der Altersstruktur aller überfälligen Finanzanlagen.
Eine Untersuchung der Altersstruktur aller nicht gedeckten Finanzanlagen ist nicht vorgeschrieben, vielmehr sollen andere Faktoren (z.B. Eigenschaften des Vertragspartners, geographische Analyse der nicht gedeckten Finanzanlage) analysiert werden.
Sofern das Anlagegut nicht verkauft oder genutzt werden kann (ED 7.39–41).
Bilanzielle Aktiva und andere Kreditengagements.
Der maximale Ausfallrisikobetrag ist ohne Berücksichtigung von evtl. vorhandenen Sicherheiten zu ermitteln und entspricht für bilanzielle aktive Finanzinstrumente i.A. dem auszuweisenden Buchwert (d.h. i.A. fortgeführte Anschaffungskosten oder Fair Value). Wenn das maximal Ausfallrisiko aufgrund besonderer Umstände wesentlich vom Buchwert abweicht, dann ist dieses zu erläutern. Wenn sich der Betrag des maximalen Ausfallsrisikos bereits aus anderen Angaben ergibt, dann sind keine weiteren Angaben notwendig.
Kreditrisikokonzentrationen liegen vor, wenn eine Gruppe von Schuldnern gleiche Merkmale aufweist, die jeweils deren Fähigkeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen beeinflussen.
Als Ausfallrisiko wird die Gefahr bezeichnet, dass ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch bei anderen Partnern finanzielle Verluste verursacht (IAS 32.43(b)).
Der maximale Ausfallbetrag ist ohne Berücksichtigung von evtl. vorhandenen Sicherheiten zu ermitteln und entspricht für bilanzielle aktive Finanzinstrumente i.A. dem auszuweisenden Buchwert (d.h. i.A. fortgeführte Anschaffungskosten oder Fair Value). Wenn das maximal Ausfallrisiko aufgrund besonderer Umstände wesentlich vom Buchwert abweicht, dann ist dieses zu erläutern. Wenn sich der maximale Ausfallsbetrag bereits aus anderen Angaben ergibt, dann sind keine weiteren Angaben notwendig (IAS 32.66–76).
Liquiditäts- bzw. Refinanzierungsrisiken bestehen, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die notwendigen Finanzmittel zu beschaffen, die zur Begleichung, der im Zusammenhang mit ihren Finanzinstrumenten bestehenden, Verpflichtungen notwendig sind. Die Höhe der Liquiditätsrisiken hängt von der Liquidierbarkeit der im Bestand befindlichen Finanzinstrumente ab.
Für den Fall dass Fair-Value-Änderungen über die Kapitalposition realisiert werden.
ED 7 Appendix A unterteilt Marktrisiken in Währungs-, Zinssatz- und andere Preisrisiken.
Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Marktparameter- und Marktpreisschwankungen ändert.
Unter dem Zinsrisiko wird das Risiko verstanden, dass sich die künftige Ertragslage des Unternehmens aufgrund einer Veränderung des Zinsniveaus verändert (positiv oder negativ).
Im Rahmen der Fair-Value-Zinsrisikodarstellung müssen die Buchwerte aller bilanzwirksamen Finanzinstrumente nach ihren Restlaufzeiten in sechs Laufzeitbänder aufgeteilt werden. Je Laufzeitband muss die Höhe des Festzinsüberhanges (aus aktiven und passiven Festzinsbeträgen) ermittelt werden, ggf. getrennt je Währung. Bei bilanzunwirksamen Finanzinstrumenten ist die Angabe des Nominalwertes und der Restlaufzeit erforderlich. Die Darstellung einer freiwilligen Sensitivitätsanalyse (Fair-Value-Änderung aufgrund der Änderung des Marktpreisniveaus) wird empfohlen.
Im Rahmen der Cash-Flow-Zinsrisikodarstellung sollen Angaben zu den vertraglichen Zinsanpassungsund Fälligkeitsterminen je Gruppe von bilanziellen Aktiva und Passiva offengelegt werden (IAS 32.74(c)).
Unter Zinsänderungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass sich der Wert des Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinses ändert (IAS 32.42(a)(iii)) (positiv oder negativ).
Im Rahmen der Preisrisikodarstellung sollen die Buchwerte aller bilanzwirksamen Finanzinstrumente gruppiert nach Instrumenten mit vertraglich festgelegter Fälligkeit oder Zinsanpassung nach ihren Restlaufzeiten in drei Laufzeitbänder aufgeteilt werden. Die Darstellung einer freiwilligen Sensitivitätsanalyse (gegenüber Zinssatzänderungen) wird empfohlen (IAS 32.64–65).
Ein ähnliches Vorgehen ist für die Cash-Flow-Risikodarstellung möglich (Darstellung der Summe der Buchwerte von variabel verzinslichen finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen, in Tabellenform nach Fristigkeiten angeordnet (IAS 32.64(c)).
Inkl. einer Beschreibung des Risikos und einer Darstellung der Auswirkungen von Änderungen in wichtigen Risikofaktoren auf die GuV und das Kapital (für den Fall dass Fair-Value-Änderungen über das Kapital realisiert werden).
IAS 32.11 und 32.15–16 behandeln lediglich die Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Verbindlichkeiten oder als Eigenkapitalinstrumente.
IAS 32.5 und 32.18–22 behandeln lediglich die Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Verbindlichkeiten oder als Eigenkapitalinstrumente.
Je Risiko aus Finanzinstrumenten soll mindestens die Risikobelastung, deren Entstehung, die Risikomanagementziele, -methoden und -verfahren, die Risikomessmethoden und Veränderungen gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum veröffentlicht werden (ED 7.34).
Je Risiko aus Finanzinstrumenten soll eine Zusammenfassung der quantitativen Risikoinformationen (Ausmaß des Risikobelastung zum Berichtszeitpunkt), die minimal offen zu legenden Informationen zu den einzelnen Risikokategorien, gemäß ED 7.39–45 und bisher nicht ersichtlichen Risikokonzentrationen veröffentlicht werden (ED 7.35).
Entweder direkt oder als Teil der Zusatzinformationen.
Die verwendeten Modelle und Annahmen sind zu erläutern (DRS 5.20).
Je Risikoart zum jeweils adäquaten Prognosezeitraum (DRS 5–10.6 und (DRS 5–10.22)).
Inkl. der Darstellung von deren Unabhängigkeit und Verantwortung.
Dazu gehören Informationen über EntScheidungsprozesse, die Koordination sowie die Integration der Einzelrisiken und die Verantwortlichkeiten im Risikosteuerungssystem (DRS 5–10.17).
Darzustellen sind die regelmäßig angewandten Systeme zur Identifikation von Risiken und deren Bewertung, die Verfahren zur Zuteilung von Risikobudgets bzw. -begrenzungen, das Überwachungs- und Berichtswesen sowie die Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen. Es ist auf das Verfahren der Risikokapitalallokation einzugehen (DRS 5–10.18).
Die Ausgestaltung der risikosteuernden und der risikoüberwachenden Organisationseinheiten im Konzern muss mindestens erläutert werden (DRS 5–10.19).
Das Risiko einer Zahlungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können.
Vorgeschrieben ist eine Analyse der Altersstruktur aller überfälligen Finanzanlagen.
Eine Untersuchung der Altersstruktur aller nicht gedeckten Finanzanlagen ist nicht vorgeschrieben, vielmehr sollen andere Faktoren (z.B. Eigenschaften des Vertragspartners, geographische Analyse der nicht gedeckten Finanzanlage) analysiert werden.
Sofern das Anlagegut nicht verkauft oder genutzt werden kann.
Als Adressenausfallsrisiko wird das Risiko eines Verlustes oder entgangenen Gewinns aufgrund des Ausfalls eines Geschäftspartners bezeichnet.
Darüber hinaus enthält das Working Paper Nr. 55 wichtige Empfehlungen im Hinblick auf die die Kreditrisikodarstellung.
Aufgegliedert geographisch und nach Gegenparteien (Kundengruppen, Branchen).
Lediglich das Working Paper Nr. 60 empfiehlt eine Offenlegung von qualitativen und quantitativen Angaben zum Liquiditätsrisiko.
Für den Fall dass Fair-Value-Änderungen über die Kapitalposition realisiert werden.
ED 7 Appendix A unterteilt Marktrisiken in Währungs-, Zinssatz- und andere Preisrisiken.
Potenzielle Verluste aufgrund von nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern.
Qualitative und quantitative Offenlegungsvorschriften zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch: Allgemeine Angaben über Risiken, Häufigkeitsmessungen (inkl. Methodenerläuterung), Annahmenerläuterungen, Modellierung der Portfolien, Beschreibung der „Schock“-Zinsänderungsszenarien, deren Größenordnungen und des daraus resultierenden Marktwertrückgangs (Basel 2004 Tz. 825, Tabellen 13).
Standardansatz: Aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen für: Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Fremdwäh-rungs-, Rohstoff-/Rohwarenpreisrisiken, aufsichtsrechtliche Kapitalunterlegung für spezifische Optionspositionen; IMA: aggregierter VaR für IMA-Portfolios, Angabe des höchsten, mittleren und niedrigsten VaR-Werts für die gesamte Berichtsperiode sowie das Periodenende, Vergleich der VaR-Schätzungen mit den tatsächlichen Wertänderungen und Analyse wesentlicher Abweichungen, die im Rahmen des Back-Testing festestellt wurden.
Z.B. Personalrisiken und informationstechnische Risiken.
V.a. in Form von organisatorische und funktionale Aspekte im Bereich Verwaltung, Personalwesen und der technischen Ausstattung.
Z.B. in Form von konkrete Sachverhalte oder veränderte Rahmenbedingungen.
Inklusive einer Beschreibung des Risikos und einer Darstellung der Auswirkungen von Änderungen in wichtigen Risikofaktoren auf die GuV und das Kapital (für den Fall dass Fair-Value-Änderungen über das Kapital realisiert werden).
Lediglich das Working Paper Nr. 60 empfiehlt eine Offenlegung von sonstigen Risiken unter Vollständigkeitsgesichtspunkten (qualitativen und wenn möglich auch quantitativ).
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Löw, E. (2005). Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Notes. In: Löw, E. (eds) Rechnungslegung für Banken nach IFRS. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91148-3_3
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