Zusammenfassung
Der hohe Anspruch, der im Artikel 8a Abs. 2 des EWG-Vertrages mit der inhaltlichen Bestimmung des Binnenmarktes verbunden ist, kann nur dann voll erfüllt werden, wenn gleichzeitig die gemeinsamen Politiken weiter vertieft und inhaltlich auf die neuen Erfordernisse zugeschnitten werden. Schon die letzten Jahre der Vollendung des Binnenmarktprojektes haben gezeigt, daß es vielfältige direkte und indirekte Beziehungen zwischen den verschiedenen Feldern der Gemeinschaftspolitik (Forschung, Wettbewerb, Industrie, Regionalentwicklung, Sozialwesen u. a.) und der Realisierung der wirtschaftlichen Zielstellungen im Binnenmarkt gibt. So kann z. B. ein freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital nur dann gewährleistet werden, wenn eine entsprechende europäische Wettbewerbspolitik die Wettbewerbsordnung im Binnenmarkt gegen private und staatliche Interventionen schützt. Im folgenden 4. Abschnitt wird bei der Behandlung einzelner Politikbereiche in der EG eine Auswahl auf jene Gebiete vorgenommen, die besonders stark die wirtschaftlichen, regionalen und sozialen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Unternehmen im Binnenmarkt prägen. Dies sind vor allem die:
-
Wettbewerbspolitik,
-
Industriepolitik,
-
Regionalpolitik,
-
Sozialpolitik.
“Wenn wir die Vorteile des Binnenmarktes nutzen wollen, müssen wir gleichzeitig und in gleichem Umfang die gemeinsamen Politiken, die die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwirklichung des Binnenmarktes bilden, vertiefen.” Jaques Delores
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Literatur
Quelle: H. Klodt: “Europäische Industriepolitik nach Maastricht”; “Die Weltwirtschaft” Heft 3/1992 (Kiel), S. 262-273
Ohne überseeische Gebiete
Ohne das Londoner Großstadtgebiet
Ohne die beiden “Autonomen Provinzen” Bolzano (Bozen) und Trentino (Trient)
1992 existierten insgesamt in ca. 30 multinationalen Unternehmen europäische Betriebsräte, die allerdings noch keine echten Mitbestimmungsorgane verkörpern.
Quelle: M. Hirata: “Die Reaktion japanischer Unternehmen auf den europäischen Binnenmarkt”. In: “Deutsche Betriebswirtschaft”, Heft 3/1991
Qualifizierte Mehrheit heißt infolge des Fembleibens Großbritanniens eine Gewichtung der Stimmen nach der Größe des Landes: Belgien 5, Dänemark 3, Deutschland 10, Griechenland 3, Spanien 8, Frankreich 10, Irland 3, Italien 10, Luxemburg 2, Niederlande 5, Portugal 5, was insgesamt 66 Stimmen ergibt. Dabei entfallen die 10 Stimmen, die Großbritannien im Rat hat.
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Zschiedrich, H. (1993). EG-Binnenmarkt und Vertiefung der gemeinsamen Politiken. In: Binnenmarkt Europa. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91051-6_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91051-6_4
Publisher Name: Gabler Verlag
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