Zusammenfassung
Der europäische Binnenmarkt ist heute Wirklichkeit. Heftig diskutiert werden die nächsten Etappen der europäischen Einigung. Bereits seit längerer Zeit - bedingt durch die intensive Vorbereitung in der Wirtschaft der EG-Länder - war das Binnenmarktprojekt mit seinen beeindruckenden Wachstumsmöglichkeiten schon vor seiner Vollendung am 01.01.1993 in vielen Köpfen der Europäer eine Tatsache. Aber die Visionen und Ziele sind auf mehr gerichtet: Bleibt die EG “nur” ein attraktiver Binnenmarkt oder wird die auf Ausgleich und Kompromiß beruhende Europäische Union Wirklichkeit? Gerade die jüngste Vergangenheit hat eindrucksvoll bewiesen, daß ein in ökonomischer Hinsicht vielversprechender Binnenmarkt keine automatische Garantie für mehr politischen Zusammenhalt, für neue Stufen in der politischen Einigung Europas darstellt. Kann und darf sich also die EG mit dem Binnenmarktprojekt begnügen? Ich meine nein, weil dies nicht ihrer umfassenden historischen Mission und ihrer künftigen Verantwortung entspräche. Heute steht die EG bekanntlich vor einer doppelten Herausforderung: Schrittweise Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Politischen Union bei gleichzeitiger Einbindung der Länder Mittel- und Osteuropas. Die Aufgabe ist komplizierter denn je, weil einer Vertiefung der Integration im Westen eine Desintegration im Osten gegenübersteht. Hier müssen auch neue Wege, Instrumente gefunden werden, wenn es um die Integration Mittel- und Osteuropas geht, die über das bisherige traditionelle Spektrum der Tätigkeiten und Aufgaben der EG hinausgehen dürften: Im neugefaßten Artikel 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft heißt es:
“Europa läßt sich nicht auf einen Schlag herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung; es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.” Robert Schuman (ehemaliger französischer Außenminister)
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Literatur
Anmerkung: Die Schweiz ist nach dem negativen Ergebnis des Referendums im Dezember 1992 nicht Mitglied des EWR.
Erste Lesung im Europäischen Parlament
Zweite Lesung im Europäischen Parlament
Der Wirtschafts-und Sozialausschuß besteht aus Vertretern der Erzeuger, Landwirte, Verkehrsunternehmer, Arbeitnehmern, Kaufleute, Handwerker, der freien Berufe und der Allgemeinheit. Er hat eine beratende Funktion, indem er Stellungnahmen an den Rat oder die EG-Kommission abgibt.
Um der Idee vom Europa der Regionen Rechnung zu tragen, wurde dieser Ausschuß mit dem Vertrag von Maastricht ins Leben gerufen. Er gibt spezielle Stellungnahmen ab, wenn Beschlüsse der Kommissionen oder des Rates spezifische regionale Interessen berühren. Er stellt somit einen beratenden Ausschuß aus Vertretern regionaler und lokaler Gebietskörperschaften dar.
Rumänien hat im Februar 1993 das Assoziierungsabkommen mit der EG unterzeichnet.
Die Schweiz wird nach den Ergebnissen des Referendums im Dezember 1992 nicht Teilnehmer des EWR sein können.
KKS = Kaufkraft-Standard (einheitlich definierter Warenkorb zur Ermittlung der tatsächlichen Kaufkraft der Bevölkerung der zu vergleichenden Länder)
Ohne ehemalige DDR
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Zschiedrich, H. (1993). Die EG und Europa. In: Binnenmarkt Europa. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91051-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91051-6_1
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