Zusammenfassung
Das Verhalten des DSA soll sich daran orientieren, wie ein persönlicher Assistent den Entscheider beraten würde (1.1). Da der Entscheider auch für vorgeschlagene Entscheidungen die volle Verantwortung trägt, lassen ihn gute Berater jederzeit in den Ablauf des Entscheidungsprozesses eingreifen. Bei Entscheidungsunterstützenden Systemen, die über den DSA realisiert sind, bedeutet dies, daß der Entscheider selber bestimmen kann, wie die Methodenaufrufe zur Durchführung ausgewählt werden. Dies ist wesentlich, da beim DSA der Ablauf des Entscheidungsprozesses weitgehend davon abhängt, welche Methodenaufrufe zur Ausführung ausgewählt werden (4.1.2).
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(a)
Wechsel der Politik, aufgrund derer der DSA die Methoden auswählt
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(b)
Explizites Starten von Methoden, wenn der Entscheider sie für besonders geeignet hält.
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(c)
Explizite Rücknahme (1.4.13) von schon ausgeführten Methoden, wenn der Entscheider ihre Ausführung für falsch oder überflüssig hält. Dadurch wird der DSA in den Zustand versetzt, der von Seiteneffekten (1.3) abgesehen, erreicht worden wäre, wenn man von vorneherein auf den zurückgenommenen Methodenaufruf verzichtet hätte.
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© 1989 Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
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Felter, R. (1989). Die Beraterfunktionen: Eine Supervisor-Funktion, über die der Entscheider den Ablauf des Entscheidungsprozesses auf einfache und komfortable Weise kontrollieren und steuern kann. In: Decision Support Assistant. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91018-9_5
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-2008-7
Online ISBN: 978-3-322-91018-9
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