Zusammenfassung
Kreditderivate werden zur Absicherung von Risiken verwendet, die bei einer Kreditvergabe entstehen. Dabei kann nach der Art der Absicherung unterschieden werden, in sogenannte Default-Produkte, die Adressenausfallrisiken und in sogenannte Spread-Produkte, die Risikoveränderungen absichern. Bei Default-Produkten handelt es sich um Derivate, die ihre Schutzwirkung nur bei einmaligen Kreditereignissen etwa einen Kreditausfall entfalten. Spread-Produkte sind umfassender und zielen hauptsächlich auf Veränderungen im Referenzaktivum20 ab, welche durch Änderungen beim Referenzschuldner21, wie beispielsweise Bonitätsänderungen, ausgelöst werden. Der Sicherungsgeber hat daher nicht nur im Falle eines Kreditausfalles für die Verluste des Sicherungsnehmers einzustehen, sondern beispielsweise auch für Wertverluste im Referenzaktivum aufgrund von Verschlechterungen in der Bonität des Kreditnehmers.
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Literatur
Definition auf Seite 16.
Vgl. Auerbach/Hashagen (1998), Seite 625.
Vgl. Benzler/Nordhues (1999), Seite 461.
Definition auf Seite 16.
Vgl. Beispiel im Anhang 7.1. Neben der Derivativvereinbarung existiert auch noch eine sogenannte „Schlussnote“ (Anhang 7 2) Sie ist eine Zusammenfassung der wichtigsten vereinbarten Vertragspunkte.
Die englischen Fachbegriffe stammen aus den Kreditderivatdefinitionen, die von der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) 1999 herausgegeben wurden (vgl. International Swaps and Derivatives Association (1999a)).
Der Fachbegriff „Fixed Rate Payer“ impliziert, dass der Sicherungsnehmer als Prämie einen festen Betrag an der Sicherungsgeber als Prämie zahlen muss. Trotz der Verwendung dieses Begriffs handelt es sich bei der Prämie nicht notwendigerweise um einen „festen” Betrag oder Zinssatz. Die Prämie ist vielmehr abhängig von der getroffenen Vereinbarung der Kreditderivatvertragspartner. Es kann beispielsweise als Basis für die Prämie der variable Zinssatz EURIBOR vereinbart werden. Vgl. International Swaps and Derivatives Association (2000), Section 1.18 und 2.6.
Aufzählung und Definition verschiedener Kreditereignisse auf Seite 17ff..
Die Prämienzahlung gemäß den 1999iger Kreditderivatdefinitionen der ISDA für eine Credit Default Option (Kapitel 2.2.1), kann eine Einmalzahlung oder ein periodischer Betrag sein. In den meisten Fällen erfolgt die Prämienzahlung in periodischer Form. Die Prämie errechnet sich bei wiederkehrenden Zahlungen (üblicherweise vierteljährlich) aus der Multiplikation eines Festsatzes (Fixed Rate), angegeben als Basispunkte per annum, mit einem in der Derivativvereinbarung genannten Betrag, dem sogenannten Fixed Rate Payer Calculation Amount, und unter Berücksichtigung der Periodizität der Zahlung. Vgl. International Swaps and Derivatives Association (1999a).
Vgl. Bundesaufsichtsamt fir das Kreditwesen (1999), Kapitel II (ii).
Kontrahentenrisiken sind Risiken, die im Vertragspartner des Kreditderivats begründet sind. Aus Sicht des Sicherungsnehmes ist der Sicherungsgeber der Kontrahent und umgekehrt.
Der Referenzschuldner wird im Rahmen von Kreditderivaten als Emittent bezeichnet. Emittentenrisiken sind daher Risiken, die im Referenzschuldner begründet sind.
Ist die Restlaufzeit des Kreditderivats gleich der oder größer als die Restlaufzeit des Risikoaktivums so handelt es sich um Laufzeitkongruenz.
Vgl. Deutsche Bank (1999), Seite 16.
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Weber, M. (2002). Kreditderivate. In: Bewertung und Eigenkapitalunterlegung von Kreditderivaten. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90930-5_2
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
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