Zusammenfassung
Versteht man die krankenhausbetrieblich verteilte Informatik-Architektur als ein Netzwerk dislozierter (räumlich verteilter) Patienten- und anderer Daten, so stellt die Verarbeitung (i. S. § 3 Abs. 5 BDSG die Speicherung, Übermittlung, Veränderung, Sperrung und Löschung) bzw. Allokation und Verteilung der personenbezogenen Daten für die betroffenen Abgebildeten (Patienten), insbesondere im Hinblick auf die traditionellen Prinzipien der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 StGB i. V. m. §§ 2, 11 Abs. 3 MuBO), einen Eingriff in das grundrechtlich begründete allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Patienten dar.
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Literatur
Siehe A. Podlech (1983), Ausgewählte Fragen zum Vertrauensärztlichen Dienst aus informationsrechtlicher Sicht, S. 239.
Nach W. Steinmüller (1979), Der Schutz “medizinischer” Daten: Terminologische, rechtliche und organisatorische Aspekte sowie ein Vorschlag zur gesetzlichen Regelung des Datenschutzes bei Forschung und Planung, lassen sich Patientendaten nicht nach ihrem Inhalt, wohl aber nach ihrer pragmatischen Dimension von anderen personenbezogenen Daten aus dem Arzt-Patient-Verhältnis (z. B. Arztdaten) unterscheiden.
Siehe P. L. Reichertz (1982), Kontextabhängigkeit medizinischer Informationen; Ders. (1983), Datenschutz-und Vertraulichkeitsprobleme medizinischer Daten für die Krankenversorgung und Forschung, S. 26 ff; Ders. (1985), Datenschutz, Forschung und Vertraulichkeit im Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland und im europäischen Umfeld, S. 331 ff.
BVerfGe (1984), Verfassungsrechtliche Überprüfung des Volkszählungsgesetzes 1983.
Siehe A. Kreuzer (1976) Schweigepflicht von Ärzten öffentlicher Krankenhäuser;
W. Kilian (1986), Rechtsprobleme der Behandlung von Patientendaten im Krankenhaus, S. 12;
H.-J. Rieger (1984), Schweigepflicht und Schweigerecht gegen den Willen des Krankenhausträgers.
B VerfGe (1984), Verfassungsrechtliche Überprüfung des Volkszählungsgesetzes 1983;
s. a. S. Simitis (1984), Die informationelle Selbstbestimmung - Grundbedingungen einer verfassungskonformen Informationsordnung.
Auszugsweise im 7. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Januar 1985, S. 55 ff.
Siehe Anlage 3 zum 9. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Januar 1987, S. 89.
So B. Ziegler-Jung (1980), Anwendung des Datenschutzrechts im Krankenhaus, S. 136, die diese Betrachtungsweise nur für die nicht-öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser vorgeschlagen hat.
Siehe auch DKG (1988), Muster allgemeiner Vertragsbedingungen (AVB) für Krankenhäuser.
Siehe hierzu die im 7. bzw. 9. Tätigkeitsbericht des BfD abgedruckten Entschließungen vom 27./28. März 1984 und 14. März 1986.
Siehe R. Leuze (1986), 7. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz, S. 74 ff.
So die Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz (1989), Datenschutz im Krankenhaus, S. 19; s. a. Abschnitt 4.6, § 39 Abs. 1 BDSG.
Vgl. Pelchen, in Karlsruhe Komm., 1982, § 53 a StGB Rdnr. 2 und die dort zitierte Auffassung; Kreuzer, NJW 1975, S. 2234 ff., Kleinewefers, NJW 1964, S. 428 ff.
So das OLG Oldenburg, Beschl. v. 10.06.1982–2 Ws 204/82, in: NJW 1982, S. 2615 ff.
A. Schänke et al. (1985), Kommentar zum StGB, Rdnr. 64, S. 1275.
Siehe H.-J. Seelos (1990), Wörterbuch der Medizinischen Informatik, Stichwort: “Aufbewahrungsfrist”.
Siehe B. Graubner (1985), Der Schutz medizinischer Daten in einer großen Patientendatenbank - Erfahrungen und Schlußfolgerungen im Universitätsklinikum Göttingen.
Siehe A. Podlech (1987), Informationsrechtliche Überprüfung des Mitglieder-und Beitragswesens der Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter Berücksichtigung eines rechnergestützten Informationssystems, S. 99.
Siehe A. Podlech (1983), Ausgewählte Fragen zum Vertrauensärztlichen Dienst aus informationsrechtlicher Sicht, S. 202.
W. Steinmüller et al. (1978), Datenschutz bei riskanten Systemen, S. 98.
So C.-Th. Ehlers (1985), Nutzen der Verarbeitung von Krankendaten;
S. Eichhorn (1981), Thesen zum Spannungsfeld zwischen “Arztgeheimnis und Datenschutz im Krankenhaus” sowie “Anspruch auf Offenlegung des medizinisch determinierten Krankenhaus-Leistungsgeschehens”;
W. Giere (1985) Krankendaten: Dokumentation für Medizin oder Bürokratie;
P. L. Reichertz (1985), Datenschutz, Forschung und Vertraulichkeit im Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland und im europäischen Umfeld.
Siehe z. B. K. Sauter et al. (1972), Die zentrale Patienten-Datenbank in einem integrierten Hospital-Informationssystem;
De Champeaux et al. (1987), Medical Databases.
Dazu G. Neubauer et al. (1987), Entwicklung von Preissystemen mit Fallpauschalen.
Vgl. A. Podlech (1983), Ausgewählte Fragen zum Vertrauensärztlichen Dienst aus informationsrechtlicher Sicht;
W. Steinmüller (1978), Datenschutz bei riskanten Systemen.
Dazu allgemein E. Becker (1987), Die Einflüsse der neueren technologischen Entwicklungen auf das Datenschutzrecht.
Dazu näher A. Podlech (1976), Die Trennung von politischer, technischer und fachlicher Verantwortung in EDV-unterstützten Informationssystemen.
Siehe BVerfGe (1984), Verfassungsrechtliche Überprüfung des Volkszählungsgesetzes 1983.
Die auf dem Transaktionskonzept beruhende funktionale logische Abschottung autorisiert den Benutzer für defmierte Transaktionen, die ihm wiederum nur einen definierten Zugriff auf gewisse (Patienten-)Daten gestatten.
Siehe S. Bischoff et al. (1984), Zum Verhältnis von Datenschutz und Organisation, die aus dem Grundsatz der Zweckbindung die Forderung abgeleitet haben, daß sich die arbeitsteilige Differenzierung einer öffentlichen Verwaltung in ihrer DV-Organisation wiederspiegeln sollte.
Siehe A. Podlech (1987), Informationsrechtliche Überprüfung des Mitglieder-und Beitragswesens der Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter Berücksichtigung eines rechnergestützten Informationssystems.
Siehe W. Schneider (1988), Strategies for Future Systems Architecture and Development: The federalistic approach.
Dazu konkreter: J. Biskup (1990), Medical Database Security;
S. Dworatschek (1985), Personalcomputer und Datenschutz;
C. Gayda et al. (1990), Integration von Sicherheitsmechanismen zum Schutz von Patientendaten in medizinischen Anwendungssystemen;
ZSI (1989), IT-Sicherheitskriterien: Kriterien für die Bewertung der Sicherheit von Systemen der Informationstechnik.
Siehe W. Steinmüller (1978), Datenschutz bei riskanten Systemen,S. 97.
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© 1991 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Seelos, HJ. (1991). Informationsrechtliche Aspekte der Behandlung von Patientendaten im Krankenhausbetrieb. In: Informationssysteme und Datenschutz im Krankenhaus. DuD-Fachbeiträge. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90912-1_4
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-528-05185-3
Online ISBN: 978-3-322-90912-1
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