Zusammenfassung
Schon im Rahmen der Darstellung der Transaktionskostentheorie wurde darauf hingewiesen, wie schwierig es ist, alternative Organisationskosten zu ermitteln und diese als Effizienzkriterium heranzuziehen.1 Dieses Problem stellt sich vor allem in der Entscheidungssituation vor der Einführung einer institutionellen Regelung.
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Literatur
Vgl. Abschnitt 2.1.3.3. des 2. Teils der Arbeit.
Vgl. Abschnitt 1.2.1. und 2.3.des 2. Teils der Arbeit.
Vgl. Picot (1990) S. 109 oder die Diskussion bei Laux/Liermann (1987) S. 64–66 sowie Frese (1988) S. 447–458.
Vgl. Frese (1988) S. 455.
Vgl. Kolbeck, R. (1971) S. 108–116, die dort ausführlich die Mängel dieses Indikators aufzeigt, aber auch Gründe anführt, die für seine Verwendung sprechen.
Vgl. Schierenbeck (1991a) S. 1.
Als pragmatisches Argument für die Verwendung von Marktanteilen als Indikator spricht die weite Verbreitung dieser Vorgehensweise in der Fachliteratur, z. B. die jährliche Auflistung der Bilanzsummen-Milliardäre in der Fachzeitschrift “Die Bank”, für 1990 vgl. o. V. (1991a) S. 50–56 und auch die in größeren zeitlichen Abstanden vorgenommenen Vergleiche der Deutschen Bundesbank, vgl. Deutsche Bundesbank (1961), (1971), (1978) und (1989).
Vgl. Franck (1988) und Süchting (1987) S. 180–197.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1961), (1971), (1978) und (1989), für das Jahr 1960 sind zwei Zahlenangaben notwendig, da durch statistische Umstellungen, die Zahlenreihen nicht direkt miteinander vergleichbar sind, dies macht sich vor allem bei den Kreditgenossenschaften bemerkbar.
Vgl. Sabei (1989) S. 179.
Vgl. Wettbewerbsenquete (1968) S. IV.
Vgl. Franck (1988) S. 410, von 414 Mrd. DM Bilanzsumme der Großbanken entfielen 91 Mrd. DM auf ihre ausländischen Filialen.
Vgl. Wettbewerbsenquete (1968) S. IV.
Vgl. Engels (1986a). Zur besonderen Situation der Sparkassen vgl. Abschnitt 1.2.1. in diesem Teil der Arbeit.
Gerade Kreditinstitute haben relativ große Gestaltungsspielräume im Rahmen der Bilanzpolitik, für langfristige Vergleiche fallen diese aber weniger ins Gewicht. Die beiden verwendeten Größen werden auch von der Bundesbank in ihrem jährlich erscheinenden Bericht zur “Ertragslage der deutschen Kreditinstitute” herangezogen. Die grundsätzlichen Grenzen der Aussagefähigkeit dieser Daten aus dem Jahresabschluß zeigt die Diskussion um eine ökonomisch sinnvolle Zielgröße bei Moxter (1982) und Schmidt (1986) Kap. 2.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1976), (1985), und (1991), der nunmehr obligatorische Bericht über die Ertragslage der deutschen Kreditinstitute wurde erstmals 1976 von der Deutschen Bundesbank erstellt, seine Zahlenreihen reichen bis 1968 zurück, erst ab diesem Jahr war durch die Umgestaltung der Bilanzformblätter für die Gewinn- und Verlustrechnungen der Banken eine sinnvolle Analyse möglich, vgl. Deutsche Bundesbank (1976) S. 16.
Vgl. Quellenangaben aus vorhergehender FN, eigene Berechungen, Doppelzählungen sind nicht berücksichtigt, da es sich ja wie oben schon gesagt bei den Verbünden nicht um rechtliche Einheiten handelt.
Vgl. Wettbewerbsenquete (1968) S. III.
Die Marktanteilsgewinne der Sparkassen werden hier als “windfalls” bezeichnet, da die Sparkassen keine bewußte Ausrichtung ihrer Geschäftspolitik auf die veränderten Marktverhältnisse vornahmen. Zum Terminus vgl. Moxter (1982) S. 62, in der Wettbewerbsenquete wird diese Entwicklung als exogener Faktor angesehen, der auf die Kreditinstitute gleichermaßen einwirkt, vgl. Wettbewerbsenquete (1968) S. 31–32.
Vgl. Stützel (1983) und die Erwiderung von Hoffmann (1964), sowie die Wettbewerbsenquete (1968) Teil C und deren Diskussion bei Stern/Burmeister (1972) S. 21–46 und Meyer-Köster (1979) S. 15–27.
Die Frage lautet, inwieweit leisten die Sparkassen zum privaten Bankwesen subsidiäre Leistungen, die unrentierlich sind. Nur für diese dürften sie Subventionen oder subventionsähnliche Leistungen erhalten, vgl. Engels (1973) S. 671 und Krümmel (1980) S. 7.
Vgl. Wettbewerbsenquete (1968) S. III und Stützel (1983) S. 59 (Tz. 122), der dort als Erläuterung des Problems ein Beispiel heranzieht: “Ob ein Traber einen Wettbewerbsvor-Sprung hat und ein anderer gehandicapt wird, kann nicht durch Photographie des Feldes beim Einlauf festgestellt werden. Tüchtige Traber können vorn liegen, trotz Handicap. Schwache Traber können hinten liegen, trotz Startvorsprung. “Maier (1967) weist ebenfalls die Untauglichkeit des Vergleichs von Marktanteilen und Gewinnen zur Feststellung von Wettbewerbsvorteilen nach.
Zu den Begriffen endogene und exogene Faktoren in diesem Zusammenhang vgl. Maier (1967) S. 99 und Wettbewerbsenquete (1968) S. 31–39. Dort werden als endogene Faktoren alle Dispositionsspielräume der Unternehmensleitung gesehen (z. B. die unternehmerische Zielsetzung, die Preispolitik, die Sortimentspolitik oder die Fragen der unternehmerischen Zusammenarbeit), dagegen sind die exogenen Faktoren von der Unternehmensleitung nicht zu beeinflussen (z. B. die allgemeine Wirtschaftsentwicklung, das Verhalten der Konkurrenten und der Kunden, die nicht als direkte Reaktionen auf die eigene Geschäftspolitik zu sehen sind).
Vgl. Stützel (1983) S. 60 (Tz. 124) und S. 78 (Tz. 162).
Vgl. Hoffmann (1964) und Grasmaier (1966), sowie die spätere Untersuchung durch Stern/Burmeister (1972), die von der Sparkassenorganisation als Reaktion auf die Wettbewerbsenquete in Auftrag gegeben wurde.
Vgl. Fischer (1982a).
Vgl. Wettbewerbsenquete (1968) S. 49.
Vgl. Stützel (1983) S. 71–72 (Tz. 146).
Vgl. Claussen (1990) S.70–75 und die dort angegebenen Nachweise.
Vgl. Stützel (1983) S. 69–71 (Tz. 142 u. 143).
Vgl. Osthues (1984) S. 422 sowie Heuser (1986), der auf die zunehmende Konkurrenz der anderen Bankengruppen im Kommunalkreditgeschäft hinweist.
Vgl. Meyer-Köster (1979) S. 121–129, der hier einen entscheidenden Vorteil der Sparkassen gegenüber ihren Konkurrenten sieht. Auch Stützel (1983) S. 66 (Tz. 137) vermutet diesbezüglich ein Privileg der Sparkassen.
Vgl. Burmeister (1989a) S. 229, Zügel (1987b) S. 40 und Zügel (1985) S. 20, Aßmann (1982) S. 16–17.
Vgl. Abschnitt 1.2.1. des 2. Teils der Arbeit.
Zur historischen Diskussion vgl. Abschnitt 1.3. des 3. Teils der Arbeit, die letzte größere öffentliche Auseinandersetzung fand im Rahmen der KWG-Novellierung 1985 statt, vgl. Gesellschaft zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung über das Spar- und Girowesen (Hrsg.) (1986), Winkelmann (1986), Nierhaus (1985), Zügel (1985).
Vgl. Engels (1986b).
Vgl. Rost-Haigis (1981) S. 113. Im Gegenteil müssen die Sparkassen durch das Enumerationsprinzip Einschränkungen ihres Sortiments hinnehmen, vgl. dazu Abschnitt 1.2. des 5. Teils der Arbeit und zu den Bestrebungen der Sparkassenorganisation, das Enumerationsprinzip zu lockern Abschnitt 4.2. des 5. Teils der Arbeit.
Vgl. Oellerking/Holzgrabe (1990) S. 46–50 oder auch die Deutsche Bundesbank (1989) S. 21, die dort den Rückgang des Marktanteils der Sparkassen bei den Spareinlagen und den Sparbriefen damit erklärt, “daß die von den Sparkassen gebotenen Konditionen nicht immer marktgerecht waren “.
Vgl. Haas (1986) S. 74 und die Aussagensammlung bei Fischer (1986) S. 65, die die Schwierigkeit der Sparkassenpraxis verdeutlicht, dem Kunden einen besonderen öffentlichen Auftrag nachzuweisen, sowie Meyer-Köster (1979) insbes. S. 66–68 und Oeller-king/Holzgrabe (1990) S. 48–49.
Vgl. Wettbewerbsenquete (1968) S. 40–42, hier wird auf das Problem hingewiesen, daß die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute eigentlich subsidiär zu den privatrechtlichen Mitbewerbern Leistungen bereitstellen müssen, was bei einer Vervollkommung der Produktpalette der privaten Anbieter, die öffentlich-rechtlichen zu einer unlukrativen Nischenpolitik zwingen würde und letztlich zur Liquidation. Als Ausweg wird die Wettbewerbskorrekturfunktion als Legitimation der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute angeboten.
Vgl. Stützel (1983) S. 74–75 (Tz. 155).
Vgl. Mühlhaupt/Holdijk (1979) S. 250, Zügel (1985) S. 20, Geiger (1989) S. 223–224 und Güde (1989) S. 26–31.
Vgl. Fischer (1986) S. 66–67, der diese Behauptung allerdings als Arbeitshypothese aufstellt und anschließend versucht, sie zu widerlegen, indem er auf die hohen Marktanteile der Sparkassenorganisation bei den Unselbständigen hinweist. Da diese Marktanteile aber historisch bedingt sind und heute eher verteidigt werden müssen, als aufgrund einer besonderen Funktion der Sparkassen diesen weiterhin zuwachsen, zeigt wiederum, daß die Sparkassen eben keine Sonderrolle am Markt für Finanzdienstleistungen einnehmen, vgl. Oellerking/Holzgrabe (1990) S. 49 die zu einer ähnliche Einschätzung gelangen.
Vgl. Stützel (1983) S. 62 (Tz. 127) und ebenso Engels (1985) S. 19.
Vgl. Zügel (1985) S. 20 und auch Burmeister (1989a) S. 228–231, der diesbezüglich auf eine Diskrepanz zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften hinweist.
Vgl. Stützel (1983) S. 61 (Tz. 126) und Engels (1973), der diesen Nachweis für gemeinwirtschaftliche Unternehmen fuhrt.
Mit dieser Argumentation haben die Sparkassen die Entwicklung zu Universalbanken begründet, vgl. Abschnitt 2.4. des 3. Teils der Arbeit.
Vgl. Haas (1986) S. 93, sowie Winkelmann (1986) S. 326 als Ausgangspunkt einer Verteidigung, die allerdings nicht auf das begrenzte Gewinnstreben der Sparkassen eingeht.
Vgl. Güde (1989) S. 31–32 oder Zügel (1985) S. 21, der aus den seiner Ansicht nach bestehenden Benachteiligungen der Sparkassenorganisation die Konsequenz der stärkeren Ertragsorientierung zieht.
Vgl. Vgl. Güde (1989) S. 175, sowie Holdijk (1979) und Kurze (1977). 5i Vgl. Engels (1973) S. 675.
Vgl. Süchting (1987) S. 278–280 und auch schon Krümmel (1964) S. 189–192, entsprechendes gilt für den “Förderauftrag” der Kreditgenossenschaften.
Vgl. Zügel (1985) S. 20 und Abschnitt 1.2.1. des 2. Teils der Arbeit.
Vgl. Engels (1986b), der dort grundsätzlich die Verfolgung besonderer Ziele von einzelnen Beteiligten an einer Marktwirtschaft, die eine Verbesserung der Leistungserstellung gewährleisten sollen, als gesamtwirtschaftlich kontraproduktiv ansieht.
Burmeister (1989b) S. 297, der diese Erfahrungen als kritische Einleitung seiner Suche nach dem Fortbestehen des öffentlichen Auftrages wiedergibt, Hervorhebung im Original.
Vgl. Hahn (1978), dieses Argument wird auch von den Sparkassen zur Abwehr von Privatisierungsvorschlägen vorgebracht, vgl. Rehm (1989) S. 267, Fanning (1987) S. 101.
Die Sparkassen mögen gegen diese Unterstellung einwenden, daß gerade sie durch unterschiedliche Begrenzungen der Geschäftspolitik, wie das Enumerationsprinzip und das Regionalprinzip sowie den öffentlichen Auftrag diese eben nicht frei bestimmen können. Das trifft für die Sparkassen alleine genommen zu, aber der Verbund, vor allem die Landesbanken/Girozentralen wurden ja errichtet, um diese Nachteile auszugleichen. Wenn dies nicht gelingt, wäre die Organisationsform ineffizient. Dies wurde von der Wettbewerbsenquete noch anders gesehen, sie betont die Bedeutung der Zusammenarbeit innerhalb des Sparkassensektors und sieht die Erfolge als “Ergebnis jahrzehntelanger straffer Verbandsdisziplin”. Wettbewerbsenquete (1968) S. 35.
Vgl. Weiss (1988) S. 11 und Pohl (1986) S. 118.
Vgl. Büschgen (1983) S. 151–152.
Die Zahl der Zweigstellen der Großbanken stieg seit 1957 von 795 auf 3111 Ende 1990 (ohne ostdeutsche Bundesländer), vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte. Eine ausführliche Analyse der Zweigstellenentwicklung findet sich bei Hagenmüller/Jacob (1987) S. 33–48.
Vgl. zum Erfolg dieser neuen Strategie der Landesbanken/Girozentralen Abschnitt 4.1. des 5. Teils der Arbeit.
Vgl. Ellgering (1987) S. 63–64, Hahn (1986) S. 435 und Sandvoß (1981) S. 80.
Vgl. Schimmelmann (1988) S. 842 und Cramer (1988) S. 31–32
Vgl. Schimmelmann (1988) S. 842–843, Cramer (1988) S. 32–33, und Süchting (1987) S. 29.
Vgl. Büschgen (1991), Kilgus (1991), Bühler (1991) sowie die Autoren der vorhergegangenen Fußnote.
Diese Intensivierung wird oft mit den Schlagworten “Globalization”, “Securitization”, “Disintermediation” und “Deregulation”, sowie einer wachsenden Konkurrenz der Banken von Seiten der sogenannten “Non- and Nearbanks” begründet. Vgl. Weis (1988) S. 15–16, Knapp (1988) S. 608.
Vgl. Schierenbeck (1991a) S. 1.
Widens (1991) S. 74–75.
Vgl. Schmalenbach (1948) sowie Laux (1975).
Vgl. Schierenbeck (1991a) S. 9–11 und Rolfes/Krämer (1988) S. 118–122.
Knapp (1988) S. 610.
Vgl. Weis (1988) S. 26, Krumnow (1990) S. 834.
Vgl. Rolfes/Krämer (1988) S. 122 u. S. 128–137, die dort auf die Marktzinsmethode für den Wertebereich und die relative Einzelkosten- und erlösrechung sowie Standardein-zelkostenrechung für den Betriebsbereich als adäquate Kostenrechungssysteme hinweisen; ausführlich wird das moderne interne Rechungswesen bei Schierenbeck (1991a) dargestellt.
Vgl. Rolfes/Krämer (1988) S. 139 und Schierenbeck (1991a) S. 11.
Schierenbeck (1991a) S. 19.
Mertin (1987) S. 17, dieser hat an anderer Stelle dafür den Terminus “Self-Controlling” geprägt, vgl. Mertin (1982).
Vgl. Hagenmüller (1981) S. 554 und Krause (1980) S. 209.
Vgl. Krumnow (1986) S. 57 und Zeidler (1984) S. 351. Schon in diesen Prinzipien zeigt sich die Ähnlichkeit zum Aufbau des Sparkassen Verbundes, vgl. Abschnitt 1.2.2. des 2. Teils der Arbeit.
Vgl. Heye, Bernd (1985) S. 16, auch hier werden nur die Verhältnisse fur die westdeutschen Bundesländer dargestellt, so Vgl. Mertin (1978) S. 238.
Erstellt nach internen Unterlagen der Haupt filiale Düsseldorf der Deutschen Bank AG.
Vgl. Büschgen (1983) S. 215.
Vgl. Büschgen (1983) S. 226.
Vgl. Hagenmüller/Jacob (1987) S. 61, dort findet man die Darstellung für die drei Großbanken, vgl. auch Weiss (1988) S. 26.
Vgl. Schimmelmann (1988) S. 849.
Vgl. Schimmelmann (1988) S. 847, zur Matrixorganisation vgl. auch Laux/Liermann (1987) S. 202–203 und Frese (1988) S. 445.
Vgl. Schimmelmann (1988) S. 846 und Cramer (1988) S. 48.
Vgl. Morgan (1984) S. 357.
Vgl. Mertin (1978) S. 239.
Vgl. o. V. (1990a) S. 21.
Vgl. Morgan (1984) S. 357.
Vgl. Zeidler (1984) S. 353.
Vgl. Deutsche Bank Geschäftsbericht 1990.
Vgl. Zeidler (1984) S. 352.
Büschgen (1983) S. 216.
Vgl. Büschgen (1983) S. 215.
Vgl. Herrhausen (1986) S. 13.
Vgl. Herrhausen (1986) S. 13.
Vgl. Krumnow (1990) S. 834 und Mertin (1987) S. 17.
Krumnow (1990 S. 834.
Vgl. Rolfes/Krämer (1988) S. 127.
Vgl. Chandler (1962).
Vgl. Rolfes/Krämer (1988) S. 123.
Vgl. Schauenberg/Schmidt (1983) S. 265, die dort auf die Tatsache hinweisen, daß richtige Verrechnungspreise für Transaktionen innerhalb von Unternehmensteilen nicht zu ermitteln sind, andernfalls wäre es unsinnig überhaupt ein Unternehmen zu gründen. Zum gleichen Ergebnis kommt Hax (1965), nach dem als Verrechungspreis näherungsweise nur Preise für entsprechende Markttransaktionen herangezogen werden können, bei Teilleistungen die nur im Unternehmen vorkommen kann eine objektive Preisfestlegung nicht gelingen. Zu den Grenzen unternehmensinterner Erfolgszurechnungen vgl. auch Laux/Liermann ((1987) S. 514–519.
Vgl.Rolfes/Krämer (1988) S. 137 und zur ausführlichen Darstellung Schierenbeck (1991a).
Vgl. Paul (1987) S. 109–120.
Vgl. Williamson (1990a) Kap. 6 sowie Abschnitt 2.1.3.4. des 2. Teils und Abschnitt 1. des 6. Teils dieser Arbeit.
Williamson (1990a) S. 249, der bei divisionalisierten Unternehmen mit starker interner Kontrolle der Teileinheiten von der M-Form spricht, im Gegensatz zur ebenfalls dezentralisierten H-Form, die als Holding auf interne Kontrollen weitgehend verzichtet und der zentralisierten U-Form, bei der strategische und operative Entscheidungen an der Spitze getroffen werden.
Wild (1989) S. 189.
Vgl. Simon (1973) S. 270.
Vgl. Schierenbeck (1991b) S. 146.
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Langschied, J. (1993). Indikatoren zur Beurteilung der Effizienz der Organisationsform Verbund. In: Der Sparkassenverbund. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 379. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90817-9_4
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