Zusammenfassung
Im ersten Teil dieses Kapitels ordnet die abschließende Analyse die gesammelten Erhebungen zur Wissensnutzung der biologischen Bodensanierung in das Konzept der Regelmäßigkeiten ein, so wie es im theoretischen Teil der Arbeit entfaltet worden ist. Ein Schwerpunkt wird dabei auf einige ausgewählte institutionelle Regelmäßigkeiten gelegt, um das Konzept noch einmal am konkreten Fallbeispiel zu verdeutlichen. Im zweiten Teil soll dann auf Handlungsempfehlungen zur Überwindung der wahrgenommenen Hindernisse eingegangen werden.
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Literature
Siehe auch Krueger 1996
Siehe die Bände Franzius 1995 und Franzius und Bachmann 1996–1997 zur fortlaufenden Diskussion zu Sachstand und Problemen der Bodensanierung.
Dazu müsste die Meinung der Sanierungsunternehmen eingeholt werden.
Einen neueren, alternativen Vorschlag zur Kosten-Nutzen-Abwägung findet sich in Altlastenspektrum 5/98:267–273. Einen Überblick über wirtschaftliche Aspekte der Altlastsanierung geben Lemser und Tillmann 1997.
Eine erste Auflistung mit der Angabe von Schwachstellen findet sich in Terratech 1/1993:59–60
Es wurden eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und zu einigen liegen bereits Erfahrungen vor. Zur aktuellen Diskussion und einem internationalen Vergleich siehe z. B. Glass et al. 1995, International FZK/TNO Conference on contaminated soil 1998/1:9–94 und Terratech 3/96:22–25. Siehe grundlegend Nietfeld 1996, Nordac 1996, Kühl 1994. Die hier aufgelisteten Maßnahmen stellen eine subjektive Auswahl dar.
Solche und ähnliche Vorschläge sind im Rahmen der Studie der Enquête-Kommission 1994 und 1997 „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des Deutschen Bundestages entwickelt worden.
Siehe grundlegend Schulz 1998 b und Schulz und Kreeb 1995
Zu existierenden Ansätzen vgl. Keidel 1997, Overlack-Kosel et al. 1995, Meuche 1994 und Wieandt 1992
Vgl. Kyas und Jaggy 1998
Kygas und Jaggy 1998 stellen auch ein geeignetes Modell vor. Das Bestreben um eine ökologische Wirtschaftsweise der Banken zeigen Schierenbeck und Seidel 1992 a und b. Einige Banken und Versicherungen haben zudem eine freiwillige Selbstverpflichtung der UNEP unterzeichnet.
Vgl. Terratech 1/1993:65–67, Sanden 1997, Terratech 2/1999:23–24 und Mehrhoffund Röhrig 1999. Die Versicherungsuntemehmen bieten nun teilweise Konzepte an, es bleibt abzuwarten, welche Akzeptanz sie am Markt finden werden.
Auch die technologische Machbarkeit ist wahrnehmungsabhängig: während viele Ingenieurbüros und Behörden biologischen Verfahren nur eine sehr begrenzte Einsetzbarke it zuschreiben, bemüht sich die DECHEMA derzeit um eine Zusammenstellung von Fallbeispielen biologischer Bodenreinigung, um das Wissen um die Einsatzmöglichkeiten breiter zu streuen. Siehe Altlastenspektrum 5/1999:313
Vergleiche die Thesen c-g der Synthese.
Zu denken ist an die Einrichtung einer intelligenten Plattform zum Thema Altlasten, in der Informationen zu allen relevanten Fragen rund um Altlasten abrufbar sind: Juristische Hintergrundinformationen und Informationen zum allgemeinen Vorgehen in Sanierungsfällen sollten ebenso vorgestellt werden wie Sanierungsverfahren. Darin eingebettet bietet Multimedia eine gute Möglichkeit zur Präsentation von Leistungsangeboten: Biologische Bodensanierung ist relativ komplex zu erklären, eine Bildschirmanimation könnte hier selbsterklärend Hilfestellung bieten, wenn technische und natürliche Vorgänge anschaulich dargestellt werden. Von dort aus könnte es einen Verweis auf Anbieter in Deutschland geben, z. B. geordnet nach Postleitzahlen, das auch die Leistungsverzeichnisse enthält, die auf die Kundenbedümisse ausgelegt sind. Unter den allgemeinen Informationen könnten Verweise auf grundlegende Gesetzestexte vermerkt sein mit Links zu Rechtsanwälten und Behörden, die in Detailfragen weiterhelfen können, sowie zu internationalen Organisationen. Die Plattform sollte einen zugkräftigen Namen haben, wie z. B. www.altlasten.de. Dieser Name sollte plakativ für Altlasten stehen, genauso wie Tempo für Papiertaschentücher. Wissenschaftliche Studien und Referenzprojekte könnten dort ebenfalls präsentiert werden.
Früher konnten Alteigentümer zivilrechtlich Haftungsrisiken für altlastverdächtige Grundstücke auf den Käufer übertragen. Nach dem neuen Gesetz ist das nicht mehr möglich, die Alteigentümer bleiben in Haftung.
Siehe Schulz 1998 a für weitere Anregungen.
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Meinhold, ML. (2001). Abschließende Analyse und Konsequenzen. In: Die Wissensnutzung und ihre Hindernisse. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90807-0_14
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