Zusammenfassung
Sämtlichen Arbeitsmärkten ist grundsätzlich gemein, daß sie sich je nach konkreter Ausprägung der Ordnung des Arbeitsmarktes durch mehr oder weniger stark in reine Marktprozesse eingreifende Institutionen, Eigenschaften und Verhaltensweisen beschreiben lassen. Alle konstituierenden Faktoren einer Arbeitsmarktordnung führen daher bei ihrer Implementierung zu einem Markt, der in seiner Funktionsweise von wettbewerblichen Gütermärkten unterschiedlich ist.
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Literatur
Die Fragestellung erschien auch begründbar, weil nicht jedes denkbare Regulierungsmerkmal zwingend zur Realisierung eines Wohlfahrtsoptimums notwendig ist. Während beispielsweise ein Mindestniveau an Kündigungsschutz aus wohlfahrtstheoretischer Perspektive u.U. begründbar ist, kann ein hoher Zentralisationsgrad bei Lohnverhandlungen nicht unbedingt durch allokativ motivierte Überlegungen gerechtfertigt werden. Zudem existiert eine Vielzahl arbeitsmarktordnungsrelevanter Strukturmerkmale, die nicht auf die Existenz risikoallozierender Institutionen zurückzuführen sind, aber dennoch den Ablauf von Prozessen innerhalb von Arbeitsmärkten und damit deren Funktionsfähigkeit determinieren. Dazu gehören beispielsweise Verhaltensweisen von Tarifparteien oder gewohnheitsrechtliche Abläufe bei Tarifverhandlungen, die ebenfalls für die Charakterisierung einer Arbeitsmarktordnung kennzeichnend sind und daher Teil der durchgeführten Untersuchungen waren.
Dabei schließt eine größere Freiheit auch größere Wahlfreiheiten hinsichtlich gewisser Regelungen ein, welche beispielsweise durch Tarifparteien konkretisiert werden könnten. So weist beispielsweise Kleinhenz (1988), S. 215 darauf hin, daß eine Flexibilisierungsmöglichkeit hinsichtlich einer Wahlfreiheit zwischen einem höheren Lohnzuschlag oder einem höheren Kündigungsschutz bestehen könnte. Der Verzicht auf einen Lohnzuschlag käme damit der Prämie auf einen höheren Kündigungsschutz gleich. Derartige flexible und freiwillig angewandte Regelungen sind dabei starren (ob tariflich oder gesetzlich vorgeschriebenen) Regelungen vorzuziehen, da sie c.p. aufgrund ihrer Freiwilligkeit bei ihrer Anwendung zu einer Besserstellung der Arbeitsmarktparteien im Vergleich zum status quo (starre Regeln) fuhren.
Vgl. dazu auch Abb. 6.22 und Abb. 6.25. Es muß allerdings einschränkend hinzugefügt werden, daß sich die Analogie mit der deutschen Wiedervereinigung allein auf die kurzfristige konjunkturelle Wirkung bezieht. Der damit für die deutsche Volkswirtschaft einhergehende eher negative exogene Schock aufgrund der dann folgenden Transformationskosten führt zu einer in diesem Fall nur beschränkt gültigen Vergleichbarkeit mit der expansiven Phase der USA Anfang der 80er Jahre und dem daraus folgenden konjunkturellen Impuls.
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Jasperneite, C. (2001). Schlußbetrachtung. In: Arbeitsmarktordnung und Arbeitsmarktentwicklung. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90803-2_11
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