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Hegemoniale oder kooperative Unternehmensverflechtungsstrukturen und die Herrschaft der Manager

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Managerherrschaft in Deutschland?
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Zusammenfassung

Ein Gegenmodell zu der in Kapitel 4 diskutierten Vorstellung, wonach Deutschland ein Beispielfall eines durch Ring- und Überkreuzverflechtungen erneuerten Modells der Managerherrschaft sei, stützt sich ebenfalls auf bestimmte Strukturmuster der Unternehmensverflechtung. Auch in diesem Fall läßt sich eine Verbindung mit der Aktivität und der Art der Transaktionen auf den jeweiligen Übernahmemärkten ziehen. Unterschiedliche Verflechtungsstrukturen, wie auch die Unterschiedlichkeit der Aktivitäten auf dem Markt für Unternehmenskontrolle, werden in dieser Perspektive als Ausdruck von grundsätzlich verschiedenartigen Formen der wirtschaftlichen Organisation, von grundsätzlich anderen Unternehmenskonzeptionen bzw. grundsätzlich anderen Spielarten des Kapitalismus gewertet.

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Literatur

  1. Vgl. Baum (1996) zum Markt für Übemehmenskontrolle und der Regelung von öffentlichen Übernahmeangeboten in Japan.

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  2. Das Konzept der Pfadabhängigkeit geht u.a. auf Douglass North (1992) zurück. Für North reicht das neoklassische Instumentarium fitr die Erklärung von institutionellem Wandel bzw. der Stabilität institutioneller Strukturen nicht aus. Erst bei einer erweiternden Berücksichtigung von “bounded rationality” und Transaktionskosten wird unter der Nebenbedingung “steigender Erträge” (vgl. zur Erläuterung: Arthur 1989) plausibel “… why institutions that produce poor economic (and political) performance can persist” (North 1993:12). Institutioneller Wandel entsteht nach North in einer kontinuierlich-wechselseitigen Beeinflussung von Institutionen und Organisationen. “The result is a path dependent pattern in which the institutional matrix and the mental models of the players interact to shape incremental change” (North 1993:18). Für die Stabilisierung einer einmal eingeschlagenen Entwicklungsrichtung (Pfad) sind neben den Transaktionskosten des Wechsels vor allem auch spezifische Weltsichten/Ideologien wichtig, die Entscheidungsunsicherheiten überbrücken helfen. Mit Blick auf die Varietät polit-ökonomischer Strukturen führt North beispielsweise aus: “the crucial issues that determine the long run performance of economies and polities are complex, subject to contradictory theories that cannot be resolved with the information available… Ideological stereotypes take over and provide the basis for choices in such context” (North 1993:19).

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  3. Mit schärferer Akzentuierung definiert Paul A. David Pfadabhängigkeit in folgender Weise: “A path-dependent sequence of economic changes is one in which important influences upon the eventual outcome can be exerted by temporally remote events, including happenings dominated by chance elements rather than systematic forces. Stochastic processes like that do not converge automatically to a fixed point distribution of outcomes… In such circumstances ‘historical accidents’ can neither be ignored, nor neatly quarantined for the purposes of economic analysis; the dynamic process itself takes on an essentially historical character” (David 1986:30). Historische Ereignisse/Entscheidungen können in der Sicht von David unter bestimmten Randbedingungen (z.B. “network externalities”, kritisch hierzu Liebowitz/Margolis 1996) dazu führen, daß bestimmte andere Optionen/Entwicklungsverläufe (auch bei höherer Effizienz) ausgeschlossen bleiben (locked-out).

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  4. Als weiteres Merkmal des kooperativen Kapitalismus nennen Windolf und Beyer (1995:21ff.) die hohe Rekrutierung von Verbandsvertretem aus dem Kreis der besonders verflochtenen Personen. Dieser These wird im folgenden nicht nachgegangen, da es sich nicht um Untemehmensverflechtung im engeren Sinne handelt.

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  5. Insbesondere Anfang der 80er Jahre wurden eine Reihe von netzwerkanalytischen Untersuchungen zur deutschen Untemehmensverflechtung durchgeführt, z.B. Albach/Kless 1982, Biehler 1982, 1986, Pappi/Kappelhoff/Melbeck 1987, Poensgen 1980, Schiffels 1981, Schönwitz/Weber 1980, 1981, Ziegler 1982, 1983, 1984, Ziegler/Bender/Biehler 1985. Der Erhebungs-bzw. Untersuchungszeitpukt dieser Arbeiten liegt dabei zumeist um die Mitte der 70er Jahre.

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  6. Insbesondere in der amerikanischen Debatte wird für die These der Bankenkontrolle eine Verflechtungstruktur als charakteristisch angenommen, bei der Banken Empfänger von gerichteten Personenverflechtungen sind (Sonquist/Koenig 1976: 73).

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  7. Bezüglich des Einflusses über den Kreditvergabemechanismus wird zum einen kritisiert, daß die Großbanken überproportionalen Anteil an dem Kreditvergabegeschäft haben, da die Hälfte aller Unternehmenskreditvergaben von den Großbanken durchgeführt wird (SÖrgel 1992:4). Da zudem anzunehmen ist, daß die Kredite der Großunternehmen nur von wenigen großen Bankinstituten bereitgestellt werden, wird diesen wenigen Großbanken ein beträchtliches Einflußpotential zugeschrieben. Die Kreditnehmerstatistik gibt über die Kreditrelationen zwischen Großbanken und Großunternehmen allerdings keine hinreichend detaillierten Informationen (SSrgel 1992:4, Fn.9). Zum anderen steht die Kreditzuteilung der Banken in der Kritik. Es wird befürchtet, daß Banken aufgrund ihrer Machtposition in der Lage sind, bestimmte Unternehmen zu bevorzugen (z.B. diejenigen mit denen sie dauerhafte Geschäftsbeziehungen aufgebaut haben), so daß z.B. Markteintritte oder die Erhöhung der Konkurrenz beschnitten werden können. Unter den Bedingungen unvollkommener Konkurrenzmärkte wird darüber hinaus postuliert, daß die Risikoaversität der Banken zu einzel- und gesamtwirtschaftlich suboptimalen Kreditvergaben führen wird (Kreditrationierung) (Größl-Gschwendtner 1993:121).

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  8. Negativ vermerkt wird, daß es wiederum die Großbanken sind, die bei den Emissionen der börsengängigen Wertpapiere eine herausragende Rolle spielen. Von 89 Neuemissionen des Zeitraums 1983 bis 1988 übte beispielsweise die Deutsche Bank in 43 Fällen die Federführung aus (Sörgel 1992:5). Neben der stabilen Marktführerschaft der Großbanken im Emmissionsgeschäft wird darüber hinaus kritisch angemerkt, daß überwiegend die Depotbank mit dem höchsten Stimmrechtsanteil die Emissionsführerschaft übernimmt (Baums 1996:23), und daß die Banken über die Kontrolle des Emissionsgeschäfts Unternehmen in die Kreditfmanzierung zwingen können (Hax 1990).

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  9. Der Einfluß, der den Banken aufgrund von Depot-bzw. Vollmachtstimmen zukommt, wird als bedingend für die hohe Repräsentanz der Bankvertreter in den Aufsichtsräten anderer Unternehmen angesehen, so daß die Banken auch ohne Eigentumsrechte unausgewogen stark präsent sind (Volkmann/Kronenberg 1994:484). Auch hier gilt wiederum, daß die Großbanken besonders hervorstechen: “Aus der Depotstatistik geht hervor, daß drei Viertel der Depotbestände… auf die Kreditbanken entfallen. An der traditionellen Marktführerschaft der Kredit- und besonders der Großbanken in diesem Geschäftsbereich hat sich… nichts verändert” (Sörgel 1992:5). Neben dem Einfluß, den die Banken in der Hauptversammlung und den Aufsichtsräten anderer Unternehmen aufgrund des Depotstimmrechts erlangen, steht insbesondere die Wirkung des Vollmachtstimmrechts (Einzelweisungen sind in diesem Fall erforderlich §135.1 Satz 2 AktG) in den eigenen Aufsichtsräten in der Kritik: Gottschalk (1988), Böhm (1992:75), Baums und Fraune (1995:106) und Baums (1996:14) stellen jeweils fest, daß die Großbanken auf ihren eigenen Hauptversammlungen einzeln zwar nicht die Mehrheit aber einen bedeutsamen Anteil der Stimmrechte ausüben, der bei der Deutschen Bank, Dresdner Bank und der Bayerischen Vereinsbank jeweils deutlich höher ist als die Sperrminorität. Gemeinsam üben die Großbanken auf jeder ihrer eigenen Hauptversammlungen gar die Mehrheit der vertretenen Stimmrechtsanteile aus.

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  10. Zur Begrenzung der maximal möglichen Aufsichtsratspositionen hat letztlich der Fall des ehemaligen Deutsche Bank Vorstandsvorsitzenden Hermann Josef Abs geführt, der bis zu 24 Mandate innehatte. Seit 1965 darf kein Vorstand mehr als zehn konzernfremde Aufsichtsratsposten annehmen. Auch heute sind es insbesondere Bankvorstände, die häufig die maximale Zahl der Mandate ausüben (vgl. Süddeutsche Zeitung: “Die Last der zehn Aufsichtsratsposten”, 26.Jan.95, S.24). Die Wirkung, welche die Aktiengesetzreform von 1965 und das Mitbestimmungsgesetz von 1976 auf die Verflechtungsstruktur der Banken hatten, haben Horst Albach und Heiz-Peter Kless (1982) untersucht. In einem ZweiZeitpunkte-Vergleich (1964/1978) stellen sie fest, daß die Banken zum einen mit der Verteilung der Mandate auf mehrere Köpfe (bei gleichzeitig angehobenen durchschnittlichen Mandatszahlen) reagiert haben. Andererseits haben sie sich starker auf bedeutende Unternehmen konzentriert: “Insgesamt ist es den Banken bzw. ihren Vertretern nicht gelungen, die durch gesetzliche Regelungen beschränkte Anzahl der Mandate ganz durch stärkere Beteiligung einzelner Personen auszugleichen. Jedoch konnten sie… durch bessere Planung der Mandate die Auswirkung der gesetzlichen Beschränkung der Mandatszahl auf ihre Kontrollmacht stark abmildern” (Albach/Kless 1982:969).

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  11. Das starke Interesse der Unternehmerseite an den neubegründeten Universalbanken wird z.B. dadurch verdeutlicht, daß Georg von Siemens erster Vorstand der Deutschen Bank war (Perlitz/Seger 1994:51).

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  12. “Ein Schlaglicht auf die Beteiligungspolitik großer Geldhäuser wirft der Fall Buderus. Kaum stand diese Perle der finanzschwachen Metallgesellschaft zum Verkauf, da sicherten sich die Commerzbank und Dresdner Bank jeweils eine Beteiligung von zehn Prozent” (Süddeutsche Zeitung: “Die Geldhäuser und der Fall Buderus”, Dienstag, 24.Jan.95, S.24).

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  13. Biehler nennt die reinen Senderunternehmen (vgl. Kpt.4.3) “Besitzer”.

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  14. Vgl. Handelsblatt: “Rexrodt: Bankenmacht gefährdet Wettbewerb”, 12113.5.95, S.4.

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  15. Bildreich führt er aus: “Die Deutschen teilten niemals die starke, fast religiöse Vorliebe der Engländer für diese massierten Gladiatorenkämpfe in einer gnadenlosen Handelsarena. Nicht, daß die Deutschen die brutale Ausübung von Macht in der Wirtschaft abgelehnt hätten. Aber sie neigten mehr zu der organisierten und wohlüberlegten Auseinandersetzung, nicht zu der blindwütigen Rauferei von Mann zu Mann” (Shonfield 1968:292). Vgl. hierzu auch die nicht minder martialische Ausführung von Riesser: “Der gewaltige Aufschwung, den Deutschlands Handel und Industrie auf dem heimischen Märkten und im Weltverkehr aufgewiesen hat, wäre ohne die dauernde und zielbewußte Waffenbrüderschaft des deutschen Bankwesens nicht denkbar gewesen.” (Riesser 1912:615)

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  16. Baums kritisiert an der Studie von Cable, daß die Zahlen zu den Stimmrechten aus Statistiken der Jahre 1978 und 1980 entnommen sind, während sich der Untersuchungszeitraum auf die Jahre 1968–72 bezieht. Im übrigen ist nach Baums der bedeutendste Faktor nicht der positive Einfluß der Banken, sondern der positive Einfluß der Konzentration des Anteilsbesitzes (Baums 1996:24f.) Stearns und Mizruchi stellen entgegen der These einer Besonderheit der deutschen Struktur auch für amerikanische Unternehmen fest, daß die Höhe der Fremdfmanzierung mit der Existenz von Personenverflechtungen der Banken zu tun hat (Steams/Mizruchi 1993:615).

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  17. Dieser Befund ist allerdings durch den Umstand getrübt, daß die Ergebnisse z.T. durch die Ausgangsdefinitionen beeinflußt sind. “So definieren die Autoren als ”bankdominiert“ u.a. alle Unternehmen, in denen der Anteil der Bankkredite mehr als 25% der Bilanzsumme ausmacht. Dann ist aber die Feststellung, daß ”bankdominierte“ Unternehmen eine höhere Verschuldungsquote als die nicht bankdominierten Unternehmen aufweisen, nicht verwunderlich” (Baums 1996:25, Fn.25). Kritisiert wird darüber hinaus, daß die Eigentümerstruktur der Unternehmen in der Studie nicht hinreichend berücksichtigt wird. So würden selbst sich im Mehrheitsbesitz von Personen oder Familien befindliche Unternehmen als “bankendominiert” klassifiziert. Außerdem wird angemerkt, daß die Banken durch die Summierung von Stimmrechten und Krediten von vornherein wie eine “Interesseneinheit” behandelt werden (Schröder 1996:364). Unklarheit besteht schließlich bezüglich der Auswahl der Unternehmen. Es handelt sich augenscheinlich nicht um die 110 größten Unternehmen oder eine andersartig inhaltlich begründete Auswahl, sondern um eine wie auch immer zustande gekommene “bunte Mischung” bei der sowohl die Daimler Benz AG (Grundkapital 2330 Mio.) und die RWE AG (2610 Mio.) in die Untersuchung eingingen als auch die Calwer Decken- und Tuchfabriken AG (6,6 Mio.) und die Allgäuer Brauhaus AG (4,35 Mio.).

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  18. Größenkriterium ist die Bilanzsumme der Banken. Vgl. “Die 50 größten privaten Banken 1992” und “Die 50 größten Öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute 1992” in: Die Bank 1/94, S.52.

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  19. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung: “Die TUI bleibt das Objekt der Begierde”, 20.10.93, S.24, Frankfurter Allgemeine Zeitung: “Der größte Eigentümerwechsel’, 29.12.93, S.14, Die Zeit:”Kampf um den Platz an der Sonne“, 3.6.94, S.24.

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  20. Zu berücksichtigen bleibt allerdings, daß die meisten Kapitalbeteiligungen der Banken eher niedrige Anteilshöhen haben (vgl. Tabelle 6). Das Einflußpotential, das sich aufgrund der Erreichbarkeit von anderen Unternehmen ergibt darf daher nicht vorschnell mit einem Kontrollpotential verwechselt werden.

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  21. Die positive Bewertung der Fremdfinanzierung durch die Prinzipal-Agent-Theorie (Risikobereitschaft, erhöhte Kontrolle) wird nicht allgemein geteilt. Insbesondere im deutschen Kontext gilt die “Verschuldung” eines Unternehmens eher als negativ. Vgl. z.B. Perlitz und Seger, die die höhere Kreditfinanzierung bankbeeinflußter Unternehmen folgendermaße kommentieren: “The finding supports the claim that banks prefer credit over equity financing. To sum up: Our findings demonstrate that a negative influence of the banks can be shown” (Perlitz/Seger 1994:64)

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  22. Innerhalb der Finanzgruppen schreibt Esser den Banken aber sehrwohl eine außergewöhnliche Rolle zu: “The banks appear as mechanisms of co-ordination not only because of their knowledge of the firm’s performance and the firm-specific information they get hold of through representation on supervisory boards, but also through their direct ability of sanction as lenders of credit.” (Esser 1990:28)

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  23. Unternehmen, die zu mehr als 50% in Besitz eines anderen Unternehmens der Untersuchungsgruppe waren, wurden diesem Unternehmen zugeordnet.

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  24. In einer Komponente sind alle Elemente (“nodes”) miteinander verbunden (Wasserman/Faust 1994:109), die Pfadlänge der Verbindung ist dabei unbedeutend. Elemente einer Komponente können dementsprechend nicht mit Elementen verflochten sein, die nicht zur Komponente gehören: “Components… are sets of points which are linked to one another through continuos chains of connection” (Scott 1991:105f.).

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  25. Die verschiedenen netzwerkanalytischen Zentralitätsmaße sind in unterschiedlicher Weise sensitiv gegenüber der Gesamtstruktur der Verflechtung. So berücksicht beispielsweise das einfachste Zentralitätsmaß “Degree”nur die direkten Verbindungen zwischen den Elementen. Es betont daher die “lokale” Eingebundenheit eines Elements, während andere Zentralitätsmße (z.B. die Summe der Distanzen) stärker auf die Position in der Gesamtstruktur abheben und deswegen eher die “globale” Verflechtungsintensität bestimmen.

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  26. In einer k-Core-Struktur sind alle Elemente mit zumindest der Anzahl k anderer Elemente verflochten (Wasserman/Faust 1994:266, Scott 1991:113f.) Alle Elemente haben daher zumindest einen “Degree” von k. Ein 1-Core entspricht daher einer Komponente. Ein 2-Core besteht demnach aus Elementen, die Verflechtungsbeziehungen zu zumindest zwei weiteren Elementen des Cores haben.

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  27. Das N-Clan-Konzept von Mokken (1974) wandelt die gebräuchlichere N-Cliquen-Analyse in bestimmter Weise ab. In einer N-Clique erreichen sich die Elemente nicht notwendigerweise wechselseitig in N Schritten, was zur Folge hat, daß (insbesondere bei großen N) bestimmte “Anomalien” in Cliquenanalysen auftreten können, die dem Grundgedanken einer “Clique” widersprechen (Wasserman/Faust 1994:260). In N-Clans erreichen sich die Elemente hingegen in N oder weniger Schritten.

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  28. Das von Ziegler verwendete Zentralitätsmaß “rush” gehört inzwischen nicht mehr zu den gebräuchlichen Zentralitätsmaßen und ist daher im Ihr diese Untersuchung eingesetzten Programmpaket UCINET IV nicht enthalten.

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  29. Diese Unternehmen sind wohlgemerkt im Netzwerk der zusammengefaßten Personenverflechtung isoliert. Das heißt nicht, daß diese Unternehmen auch im Kapitalverflechtungsnetzwerk isoliert sein müssen.

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  30. Das im Staatsbesitz befmdliche Unternehmen “Kreditanstalt fdr Wiederaufbau”, das in der Ziegler et.al. Untersuchung zum Kreis der Unternehmen des Kerns gehört, ist nicht abgetragen, da es im Datensatz von 1992 nicht mehr enthalten ist. Der große Bedeutungsverlust der Kreditanstalt seit 1976 ist politisch und nicht ökonomisch begründet.

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  31. Untersuchungszeitpunkt der SchünwitzlWeber-Analyse ist 1978, die Monopolkommissionsdaten beziehen sich auf die 100 größten (nach Wertschöpfung) Unternehmen, von denen aus Datengründen allerdings nur 90 Unternehmen in die Untersuchung eingingen

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  32. Poensgens Analyse ist allerdings auf eine vorab getroffene Auswahl von Industriezweigen beschränkt. Zudem ist nicht auszuschließen, daß die Ergebnisse aufgrund fehlender Standardisierungen irreführend sind. Besonders augenfällig wird dies bei seiner Argumentation, wonach sich die Verflechtung Unternehmen zwischen 1961 und 1975 deutlich verringert habe: “The drop in directorates from 1067 to 501 i.e. by 50% is more pronounced than that of companies which amounts only to 30%” (Poensgen 1980:220). Der hierbei unterstellte lineare Zusammenhang zwischen Unternehmensanzahl und Verflechtungswahrscheinlichkeit ist eindeutig falsch. Eine Dichteberechnung hätte gezeigt, daß eher eine gleichbleibend hohe Verflechtungsintensität zu konstatieren wäre.

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  33. “Strukturelle Autonomie” bedeutet dabei folgendes: “the occupants of a status enjoy high structural autonomy within their system (i.e. have an ability to pursue their interests without constraint within the system) to the extent that their relational patterns ensure low competition with one another while simultaneously ensuring high competition among the nonoccupant actors with whom they interact.” (Burt/Christman/Kilbum 1980:823)

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  34. Der Autor operationalisiert die Frage der Ressourcenabhängigkeit mit Hilfe einer 56 Sektoren umfassenden Input-Output Tabelle der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Die Analyse stützt sich in weiten Teilen allerdings allein auf die 35 Sektoren des verarbeitenden Gewerbes.

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  35. Die von Ziegler verwendeten Daten der 1969 ausgewerteten Zusammenschlüsse des Zeitraumes 1973–78 stammen aus einem 1979 erschienenen Bericht des Bundeskartellamtes. Auch in diesem Fall kann nicht von Unternehmensverflechtung gesprochen weden, da nach einem erfolgten Zusammenschluß nur noch ein Unternehmen besteht.

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  36. Die Wirtschaftszweigklassifikation stammt aus: Wer gehört zu wem? (Commerzbank). Schwach besetzte Sektoren dieser Grundklassifikation sind in den tabellarischen Darstellungen nicht berücksichtigt.

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  37. Die Verflechtungschancen erhöhen sich mit der der Anzahl der Untersuchungseinheiten (in diesem Fall Unternehmen) in multiplikativer Weise. Die realen Verflechtungsmöglichkeiten sind jedoch limitiert (pro Unternehmen maximal 100% Kapitalanteil, die Aufsichtsratsgrößen sind festgelegt etc.). Dies hat

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  38. Die Ergebnisse zwischen Schönwitz und Weber (1981) und der aktuellen Untersuchung stimmen in dieser Hinsicht überein.

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  39. Nicht auszugleichen ist der unterschiedliche Zeitpunkt der Daten. Darüber hinaus kann nicht völlig ausgeschlossen werden, daß Unternehmen in den Daten des Statistischen Bundesamtes z.T. anderen Industriezweigen zugeordnet wurden. Dennoch sollten die verwendeten Input-Output hinreichend gute Schätzer für die nicht zu ermittelnden Daten sein.

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  40. Mark Granovetter (1985) geht davon aus, daß jedes Handeln (auch das ökonomisch motivierte) in ein interpersonelles Beziehungsgeflecht eingebunden ist. Ohne die soziale Eingebundenheit (embeddedness) entstünde aus nutzenmaximierendem Verhalten nahezu zwangsläufig ein Ordnungsproblem, denn “...there is nothing in the intrisic meaning of ‘self-interst’ that excludes force or fraud.” (Granovetter 1985:488). Für Granovetter macht das soziale Beziehungsgeflecht gegenseitiges “Vertrauen” möglich, was wiederum Kooperationen erleichtert. Eine Übertragung des “Embeddedness”-Gedankens in ein Simulationsdesign nehmen Raub und Weesie (1990) vor. Ausgehend von iterierten Prisoner’s Dilemma-Situationen testen sie den Einfluß von “Reputationseffekten” auf die Effizienz der Ergebnisse. “Reputation” wird hierbei als Information über das Verhalten der Spieler in Spielen mit “Dritten” modelliert. Die Simulationen bestätigen hierbei die Erwartung, daß die soziale Eingebundenheit kooperatives Verhalten erhöht: “Efficiency is more easily attained as a result of individually rational behaviour in perfectly embedded systems” (Raub/Weesie 1990:626). “In this way mutual abstention from attempts to exploit partners, based on conditional cooperation, can become individually profitable. Such conditional cooperation results in Pareto improvements with respect to outcomes” (Raub/Weesie 1990:647).

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  41. Die Etablierung einer “regulierten Konkurrenz” läßt sich als ein Kollektivgutproblem beschreiben. Das Beispiel an dem Mancur Olson seine These der “Kollektivgutproblematik” einleitend darstellt, ist demnach auch das von Unternehmen auf freien Märkten, die ein gemeinsames Interesse (Olson wählt das Interesse der Preiserhöhung) aufgrund ihrer Eigeninteressen (Produktionsausweitung) nicht erreichen können: “Eine Gruppe gewinnmaximierender Unternehmungen kann so handeln, daß der Gesamtgewinn sinkt” (Olson 1985:9).

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  42. Pennings (1980) schließt z.B. in seiner Analyse der Verflechtungsbeziehungen zwischen Banken und Nichtbanken nicht aus, daß sowohl ein-als auch ausgehende Verflechtungsbeziehungen fir die Macht der Banken sprechen könnten. Im einen Fall spricht er von “persuasive” im anderen von “cooptive ties” (Pennings 1980:123).

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  43. An sich ist eine gemeinsame Strategie selbst im Konzern nicht voraussetzbar. Vgl. hierzu die Aussage von Holtmann: Im “… Spannungsverhältnis zwischen der (juristischen) Selbständigkeit der Tochterunternehmen und der Konzernkoordination im Sinne einer Um- und Durchsetzung einer für alle Tochterunternehmen verbindlichen Konzernpolitik konkretisiert sich das Bedürfnis nach personellen Verflechtungen” (Holtmann 1989:2).

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Beyer, J. (1998). Hegemoniale oder kooperative Unternehmensverflechtungsstrukturen und die Herrschaft der Manager. In: Managerherrschaft in Deutschland?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90754-7_6

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