Zusammenfassung
Zum Verständnis der aktuellen Strukturen des sozialstaatlichen Systems ist die Unterscheidung zwischen Sozialversicherung und Sozialhilfe hilfreich.p1 Während die Sozialversicherungen i.d.R. darauf basieren, dass sich die Versicherten für den Fall des Eintritts eines Risikoereignisses mit — meist an regelmäßige Erwerbstätigkeit gebundenen — Beiträgen einen Anspruch auf Leistungen gemäß dem Äquivalenzprinzip erwerben, ist Sozialhilfe gruppenorientiert, in dem sie auf Menschen in bestimmten sozialen Lagen ausgerichtet ist. Solche bedürfnisspezifischen Leistungen sind an einen individuellen Bedarfsnachweis gebunden. Neben dem Individualisierungs- und dem Bedürftigkeitsprinzip gilt auch das Subsidiaritätsprinzip, d.h. Sozialhilfe kommt erst dann zum Zuge, wenn Bedürftige sich nicht selbst helfen können und durch keine anderen Sicherheitsnetze mehr gesichert sind.2 Nachfolgend werden nun der Geltungsbereich der Sozialen Sicherheit umrissen und einige Grundzüge der schweizerischen Sozialstruktur und der Tradition politischer Regulierung dargelegt. Danach werden die Ursprünge und die großen Linien der Entwicklung zum modernen Sozialstaat Schweiz nachgezeichnet. Sodann wird das heutige System der Sozialen Sicherung vorgestellt um im abschließenden Kapitel auf aktuelle Trends einzugehen und Zukunftsperspektiven zu diskutieren.
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Literatur
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Wicki, M. (2001). Soziale Sicherung in der Schweiz: Ein europäischer Sonderfall?. In: Kraus, K., Geisen, T. (eds) Sozialstaat in Europa. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90706-6_11
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