Zusammenfassung
Geschäfte konnen per Kasse (Kassageschäfte) oder per Termin (Termingeschäfte) abgeschlossen werden. Kassageschäfte werden dabei sofort bzw. innerhalb der üblichen Valutierungsfristen erfüllt. Von Termingeschäften wird hingegen gesprochen, wenn der Abschluss des Geschäftes und die Erfüllung zeitlich auseinanderfallen. Termingeschäfte können darüber hinaus noch nach Art der Erfüllung in bedingte und unbedingte Geschäfte unterschieden werden. Besteht für den Inhaber ein Wahlrecht, das Termingeschäft verfallen zu lassen, handelt es sich um ein bedingtes Termingeschäft. Bei unbedingten Termingeschäften muss das Geschäft in der Zukunft dagegen immer von den Vertragspartnern erfüllt werden.
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© 2002 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Weisbaden
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Heinzel, D., Knobloch, P., Lorenz, B. (2002). Übersicht Kassa- und Terminmarkt. In: Eller, R. (eds) Modernes Risikomanagement. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90696-0_3
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