Zusammenfassung
Die Rahmenbedingungen, die nicht deutschsprachige Beschuldigte in einer polizeilichen Vernehmung vorfinden, unterscheiden sich signifikant von denen, in anderen Vernehmungen. Das Vernehmungen deutsch sprechender Beschuldigter stark konstituierende Element, die Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und dem Vernehmungsbeamten und da vor allem dessen Bemühung, einen kooperationsfördernden Kontakt zu dem Beschuldigten herzustellen, entfällt in Vernehmungen nicht deutschsprachiger Beschuldigter zwangsläufig. Dem Vernehmungsbeamten und dem Beschuldigten stehen kaum (sprachliche) Möglichkeiten zur Verfügung, miteinander in Kontakt zu treten. Der in Vernehmungen nicht deutschsprachiger Beschuldigter notwendigerweise anwesende Dolmetscher verändert das komplette Vernehmungssetting. Sowohl der Vernehmungsbeamte als auch der Beschuldigte müssen auf eine Person reagieren, deren Position im Vernehmungsgefüge nicht vorgesehen und damit in gewisser Weise unbestimmt ist.
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Literatur
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© 1998 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen/Wiesbaden
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Donk, U. (1998). Kontrolle und Hysterie: Überlegungen zu dem Aussageverhalten nicht deutsch sprechender Beschuldigter in polizeilichen Vernehmungen. In: Reichertz, J. (eds) Die Wirklichkeit des Rechts. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90685-4_18
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Print ISBN: 978-3-531-13223-5
Online ISBN: 978-3-322-90685-4
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