Zusammenfassung
Das Recht dient der Steuerung von Verhalten. Werden Rechtsnormen gebrochen, stellt sich die Frage, wie die Rechtsordnung darauf reagiert und was sie unternimmt, um die mit dem Normbruch verbundenen Konflikte zu lösen und die Weitergeltung der Norm zu sichern. Bei Normbrüchen von Gewicht besteht die Reaktion der Rechtsordnung häufig in der Verhängung von Kriminalstrafe gegen den Rechtsbrecher. Skepsis gegenüber dieser Reaktionsform hat in den letzten Jahren zur Suche nach Alternativen im Rahmen der Strafrechtspflege und außerhalb des Strafrechts geführt (Kaiser 1996, 1084). Als eine Alternative wird zunehmend der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) betrachtet. Er gehört in Deutschland und international zu den wichtigsten kriminalpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre. Beim TOA geht es um eine Lösung des durch ein Delikt ausgelösten Konflikts zwischen Täter und Opfer durch eine zwischen beiden getroffene Vereinbarung über den Ausgleich der Tatfolgen. Die Ausgleichsbemühungen werden häufig durch eine Vermittlungsperson gefördert. Überwiegend wird der TOA in der Weise auf das Strafrecht bezogen, daß bei getroffener und erfüllter Ausgleichsvereinbarung die Strafe entfällt oder gemindert wird. Von der Wiedergutmachung unterscheidet sich der TOA durch das auf einen ideellen Ausgleich gerichtete Bemühen (zur Begriffsbestimmung siehe Müller-Dietz 1993).
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Literatur
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Dölling, D., Weitekamp, E. (1998). Täter-Opfer-Ausgleich: Implementation und Wirkungen. In: Reichertz, J. (eds) Die Wirklichkeit des Rechts. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90685-4_10
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