Zusammenfassung
Man könnte die Sozialpolitik der DDR588 nur schwer mit einem der Typen der Sozialpolitik, die im Vergleich westlicher Industrieländer entwickelt wurden, gleichsetzen, gleichviel, ob zwischen Staatsbürgerversorgung, Sozialversicherungsstaat und Fürsorgestaat differenziert wird oder zwischen liberalem, konservativem und sozialdemokratischem Wohlfahrtsregime.589 Der Klassifizierung steht die beträchtliche Heterogenität der sozialen Sicherung der DDR ebenso im Wege wie ihre besonderen Schwerpunkte in der Beschäftigungssicherung und der Preissubventionierung des Grundbedarfs sowie ihre Einbettung in einen autoritären Staat und der Staatsgewerkschaft FDGB als sozialpolitischer Vollzugsagentur.
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Literatur
Die Charakterisierungen der Sozialpolitik in der DDR in diesem Kapitel gelten insbesondere für den Zeitraum bis zum Ende der Ara Honecker. Akzentsetzungen und Kursänderungen der Sozialpolitik in der DDR, die auf dem Weg zur deutschen Einheit erfolgten, sind hier nicht berücksichtigt worden. Vgl. hierzu das Kapitel 4. 5.
Esping-Andersen 1990.
Vgl. z.B. Vortmann 1989; Polster 1990; Frerich/Frey 1993a; Scharf 1988; Hockerts 1994a,b; Lepsius 1994b: 22f.
Hockerts 1998: 7. Einen stärkeren Akzent auf den Versorgungscharakter und die Diktaturform legt demgegenüber Bouvier 2002: 337 mit dem Vorschlag, die DDR-Sozialpolitik begrifflich als Fall einer „Versorgungsdiktatur` zu fassen.
Vgl. Frerich/Frey 1993a; Jarausch/Siegrist 1997; Hockerts 1998; D. Hoffmann 1999a; Przybylski 1992a,b; Kleßmann 2000; D. Hoffmann 2003: 178.
D. Hoffmann 2003: 189. Allerdings gab es auch Wanderungen in die Gegenrichtung. Zwischen 1950 und 1961 siedelten etwa 603.000 Bürger von der Bundesrepublik in die DDR (ebd.: 189). Zwischen 1962 und 1988 wurden 625.000 Zuzüge aus der DDR in die Bundesrepublik verzeichnet. Schätzungsweise rund 10% der DDR-Flüchtlinge in die Bundesrepublik haben diese wieder verlassen und sind in die DDR zurückgekehrt (Geißler 1996: 350 ).
Kleinhenz 1997: 51. Wer allerdings in die Freiwillige Zusatzrente der DDR eingezahlt hatte, konnte eine deutlich höhere Rente erwarten.
Am Ende des ersten Halbjahres 1990 betrug die Mindestrente der DDR-Rentenversicherung 330 Mark monatlich. Sie stand jenen Antragsberechtigten zu, die weniger als 15 Arbeitsjahre und Anspruch auf eine Altersrente hatten, mithin den Anspruch meist durch Zahlung freiwilliger Beiträge erworben hatten. Der Mindestbetrag der Altersrente für Frauen und Männer mit 15 Arbeitsjahren oder mehr war in Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitsjahre gestaffelt. Er lag bei 15 bis unter 20 Arbeitsjahren bei 340 Mark, bei 30 bis unter 35 Arbeitsjahren bei 390 Mark, bei 40 bis unter 45 Arbeitsjahren bei 430 Mark und bei 45 und mehr Arbeitsjahren bei 470 Mark.
Legt man den Finanzierungsaufwand für die Preissubventionen für Güter des Grundbedarfs, Mieten und Verkehrstarife zugrunde, so liegt es nahe, die GröBenordnung der echten Sozialleistungsquote Ende der 80er Jahre auf das Doppelte der Sozialleistungsquote nach IAO-Kriterien (z.B. ILO 1996: 75) zu schätzen. Damit erreicht die Sozialpolitik allerdings einen durch die Wirtschaftskraft des Landes nicht länger gedeckten Stand.
Als Messlatte dient das zuvor erwähnte Modell zur Erklärung der Sozialleistungsquoten in reichen und armen Ländern. Vgl. Schmidt 1998a: 237ff.
SchluBbericht der Enquete-Kommission vom 10. Juni 1998, Deutscher Bundestag 1999: 538.
Lohmann 1996: 90f.
Frerich/Frey 1993a: 139.
So schon Mampel 1966: 197. Die spätere Entwicklung hat dies bestätigt, vgl. Thiel 1997.
Lohmann 1987a; Hachtmann 1998: 36; Lampert/Schubert 1982; Sander 1997. Nur wenige scherten aus dieser Lehre aus, so z.B. Kuczynski 1972.
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Schmidt, M.G. (2004). Der sozialistische Wohlfahrts- und Arbeitsstaat: Die DDR-Sozialpolitik im internationalen Vergleich. In: Sozialpolitik der DDR. Sozialpolitik und Sozialstaat, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90678-6_7
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