Zusammenfassung
In diesem Abschnitt wird das Time-Sharing aus ökonomischer Sicht analysiert. Ausgangspunkt ist dabei die eingangs erwähnte These, daß Time-Sharing aufgrund seiner maximalen (zeitlichen) Aufspaltung von Ferienwohnungen im Vergleich zu alternativen Urlaubsformen eine optimale Ressourcenallokation ermöglicht1. Diese vordergründig naheliegende These soll im weiteren Verlauf einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Dabei bezweckt die Untersuchung nicht, die Effizienz von Time-Sharing-Modellen im Einzelfall zu überprüfen. Vielmehr soll die relative Effizienz des Time-Sharing-Systems im Vergleich zu anderen Nutzungsarten, welche auf dem Ferienwohnungsmarkt existieren, Gegenstand der Darstellung sein. Dabei wird vor allem der Frage nachgegangen, welche Kosten und Risiken mit dem Erwerb sowie der Nutzung eines Time-Sharing-Rechts im Vergleich zu den herkömmlichen Urlaubsformen verbunden sind, um die propagierten Vorteile der Time-Sharing-Anbieter auf ihre Werthaltigkeit zu hinterfragen.
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Literatur
Schober., DB 1985, S. 1513; Schalch., S. 53; Ahlers., Jahrbuch für Fremdenverkehr 1994, S. 1, 15; Time-Sharing Informationsbroschüre des Deutschen Time-Sharing-Verbandes e.V., 1995, S. 2.
Mäsch., EuZW 1995, S. 8, 9; Martinek.,ZEuP 1994, S. 470, 477; Ahlers.,Jahrbuch ilk den Fremdenverkehr 1994, S.1,3.
Schober.,DB 1985, S. 1513; Martinek.,Moderne Vertragstypen, Band III, S. 262.
Insgesamt treffen den Time-Sharer auch weniger administrative Verpflichtungen im Vergleich zu einem Wohnungseigentamer, z.B. örtliche Anliegersteuern, Gebsudeversicherungen sowie baurechtliche Pflichten, vgl. auch Boume.,New Law Journal 1992, S. 1581.
Das gilt für das Time-Sharing, trotz der Existenz von Austauschpools, da diese nur eine ungewisse Möglichkeit eröffnen, sein eigenes Recht zeitweilig einzutauschen. Zum Austauschpool vgl. vorne Teil I. C. IV. und hinten Teil IV. 3. Kapitel C.
Waldmann/Waldmann., S. 21; Boume., New Law Journal 1992, S. 1581.
Freyer., S. 32; vgl. auch Opaschowski., Tourismus mit Zukunft: Urlaub 94/95, 3. europäische Tourismusanalyse vom BAT-Freizeit-Forschungsinstitut, S. 23; Scherer.,S. 58 zur Bedeutung der Animation als Serviceleistung.
Zur Preisentwicklung auf dem Ferienwohnungsmarkt vgl. Fitzgerald., Tourism Management 1996, Bd. 12 (4), S. 231, 233; Bernheimer., S. 23 ff.
Kohlhepp., S. 16; Martinek., Moderne Vertragstypen, Band III, S. 263; Schöllhorn., S. 10.
Als zulässigen Vergleichsmaßstab erachtet dies zuletzt auch OLG Frankfurt NZM 1999, 383.
Die Berechnungsmethoden von Hildenbrand., S. 30; Schöllhorn/Steuber., S. 19; ähnlich auch OLG Frankfurt NZM 1999, 383; LG Duisburg NJW 1995, 883, 884; LG Darmstadt VuR 1996, 342, 343, sind deshalb methodisch nicht (Fortsetzung…)
Der Erwerbspreis von 13.000,- DM soll einen marktgerechten Preis für eine Time-Sharing-Woche darstellen, vgl. Ahlers., Jahrbuch fin Fremdenverkehr 1994, S. 1, 23; Alza Ltd.,Tourism. and Timeshare, Bd. 1 (1992), S. 8.
Ungenau in dieser Hinsicht OLG Frankfurt NZM 1999, 383, weil es keinen Kostenvergleich auf der Basis abdiskontierter Barwerte. durchfährt, sondern den investierten Betrag für das Time-Sharing-Recht nur kalkulatorisch verzinst und dann mit den aktuellen wöchentlichen Kosten einer Ferienwohnung vergleicht.
Diese “negative Annühnmg” im Rahmen des Kostenvergleichs nimmt auch OLG Frankfurt NZM 1999, 383 vor.
Nur der geringe reale Sachwert (6.930,- DM) eines Anteils ist -für den Fall dinglicher Absicherung-im Falle einer Kreditaufnahme die Bewertungsgrundlage eines Kreditinstituts, weshalb es nicht überrascht, daß in der Praxis der Anbieter häufig selbst die Finanzierungsmöglichkeiten anbietet. Zu den damit verbundenen Reputationsproblemen, vgl. Ahlers., Jahrbuch für Fremdenverkehr 1994, S. 1, 9.
Inspektionen sind nach den Geschäftsbedingungen wohl zumindest vorgesehen. Vgl. Interval International Geschäftsbedingungen für die Einzelmitgliedschaft und Tausch, Abschnitt Einzelmitgliedschaft, Nr. 5; Schomerus., ZMR 1998, S. 70, 73. Ferner werden die Time-Sharer selbst aufgefordert, ein Tauschbewertungsformular auszufüllen, um eine stetige Evaluation der Anlage zu ermöglichen, vgl. “Interval International Ferienkatalog 1996–1997”, S. 11; Die Welt der RCI-Ferien1996/1997’, S. 13.
Zur Bedeutung des Negativimages und der Reputationsprobleme der Time-Sharing-Industrie vgl. Ahlers., Die Marketing- und Imagedefizite des Westeuropäischen Time-Sharing-Marktes, Vortragspapier zum RCI-Symposium vom 27.10.1992, S. 4 ff.
Klein/Crawford/Alchian., Vertical Integration, Appropriable Rents, and the Competitive Contracting Process, Journal of Law and Economics, 1978, Bd. 21, S. 297 ff.
So Köndgen., ZBB 1997, S. 117, 122 im Hinblick auf die Entgeltpraxis der Banken.
Vgl. Eger., S. 150 ff.; Köndgen., ZBB 1997, S. 117, 122. 7. Köndgen., ZBB 1997, S. 117, 122.
Die Fälle von Anbieter Konkursen sind nicht selten, da gerade relativ neue Produkte Zeit benötigen, um sich zu stabilisieren und unseriöse Anbieter vom Markt zu verdrängen. Zu einem praktischen Fall des Lock-In-Mechanismus, vgl. Hamburger-Abendblatt, vom 23/24.11.1996, S. 12. Nach dortiger Aussage des Erwerberanwalts “… kann die Anlage (Todtmooser Hof der Firma Century) nur gerettet werden, wenn die Anteilseigner sich zusammentun und sich selbst um die Anlage kümmern.”
So in anderem Zusammenhang auch Derleder/Metz., ZIP 1996, S. 573, 583; Köndgen., ZBB 1997, S. 117, 124.
Sofern eine Anlage nicht mehr sanierungsPdhig ist, stellt die Liquidation die effizientere Lösung dar, vgl. Brealey/ Myers/Marcus., S. 743; Hart., S. 156; Easterbrook., Journal of Financial Economics 1990, S. 411 ff. Süchting., S. 481, weist zu Recht darauf hin, daß es in der Krise des Unternehmens frühzeitig zu steigenden Kosten oder einem Absinken der Erlöse kommt, wodurch der verbleibende Liquidationswert des Unternehmens beeinträchtigt wird. Eidenmüller., in:Effiziente Verhaltenssteuerung und Kooperation im Zivilrecht, S. 145, 147, spricht in diesem Zusammenhang von Opportunitätskosten der Insolvenz.
Tietzel., Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 1981, S. 207, 218. ’5 Schelling.,Micromotives and Macrobehavior, 1978, S. 211 ff.
Köndgen., ZBB 1997, S. 117, 119 und 120. Folglich besteht beim agent die Tendenz zum moral hazard und zu opportunistischem Verhalten gegenöber dem principal. Dieses läßt sich nur durch ein erfolgsbezogenes Entgelt-schema zugunsten des agent vermeiden, vgl. Spremann., ZfB 1990, S. 561, 581.
Das deutsche IPR ist im Hinblick auf die Anwendung ausländischen Rechts, von den Gerichten zwingend von Amts wegen zu berücksichtigen, vgl. BGH MW 1998, 318, 319.
Schomerus., NJW 1995, S. 359, 360. Zur Kanalinsel Jersey vgl. BGH NJW 1995, 264. Insbesondere findet die Time-Sharing-Richtlinie keine direkte Anwendung auf der Isle-of-Man.
Zöller-Geimer, Art. 13 Rz. 1; Kartzke., NJW 1994, S. 823, 824.
Hildenbrand., S. 32, Fußn. 49; Kappus., in. Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Rz. 78.
Vgl. z.B. das Tauschformular der Interval International Austauschorganisation sowie den RCI-Katalog “Die Welt der RCI-Ferien 1996/1997”, S. 12.
Ebensowenig überzeugen deshalb die in diesem Zusammenhang entwickelten Begründungsansitze, welche die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes aus pauschalen Schutzbedürftigkeitserwägungen oder struktureller Unterlegenheit ableiten wollen. So aber BVerfG NJW 1994, 36, 38. Einschr8nkend jetzt aber BVerfG WM 1996, 948, 949; Pape., NJW 1997, S. 980, 982. Ablehnend zur Lehre von der Gleichgewichtslage auch Medicus., S. 19.
Priest., Yale Law Journal 1987, S. 1521, 1522.
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Bütter, M. (2000). Time-Sharing aus Ökonomischer Sicht. In: Immobilien-Time-Sharing und Verbraucherschutz. Ökonomische Analyse des Rechts. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90675-5_3
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