Zusammenfassung
S. hatte am 25.10. im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes bei der Versicherungsunternehmung L. einen Antrag auf Abschluß einer Lebens-Versicherung gestellt. Diese Versicherung sollte am 1.11. beginnen. Am 10.11. verunglückte S. tödlich. Am gleichen Tage wurde der Antrag auf Abschluß der Lebens-Versicherung von L. angenommen. Alleinerbin von S. war dessen Mutter M. Ihr ging nach dem Tod des Sohnes der Versicherungsschein zu. M. verlangt von L. die Auszahlung der Versicherungssumme mit der Begründung, im Versicherungsschein sei der 1.11. als Beginn angegeben. Die Versicherung habe daher rückwirkend seit diesem Zeitpunkt bestanden.
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© 1981 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Wrabetz, W. (1981). Die Rückwärts-Versicherung; die Arten des Versicherungsbeginns; die Annahme des Versicherungsantrags. In: Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90599-4_4
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-85862-5
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