Zusammenfassung
Jahresabschluß und Lagebericht werden vom Vorstand aufgestellt und dem Abschlußprüfer zur Prüfung vorgelegt. Dieser prüft den Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht (§§ 57 bis 59 VAG, 316 bis 324 HGB). Der Abschlußprüfer bestätigt, daß Buchführung und Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, daß der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens—, Finanz— und Ertragslage vermittelt und daß der Lagebericht mit dem Jahresabschluß in Einklang steht.
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© 1989 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Farny, D. (1989). Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses. In: Buchführung und Periodenrechnung im Versicherungsunternehmen. Schriftenreihe „Die Versicherung”, vol 3. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90598-7_18
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Print ISBN: 978-3-409-82812-3
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