Zusammenfassung
In dem Urteil vom 27.7.19881 hat der BFH — in Abweichung von seiner früheren Auffassung2 — entschieden, daß die verdeckte Einlage einer wesentlichen Beteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft keine Veräußerung i.S. des § 17 EStG darstellt. Unter einer Veräußerung i.S. des § 17 EStG ist die entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen. Diese Aussage ist an sich selbstverständlich. Denn — wie schon Strutz3 dargelegt hat — kann bei einer unentgeltlichen Übertragung von einem Gewinn aus der Veräußerung nicht die Rede sein.
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© 1991 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Knobbe-Keuk, B. (1991). Die verdeckte Einlage von wesentlichen Beteiligungen. In: Herzig, N. (eds) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerberatung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90588-8_8
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