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Der Anspruch auf Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Sacheinlage

—§ 36a Absatz 2 Satz 2 AktG—

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Book cover Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerberatung
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Zusammenfassung

Die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben1 und Mitunternehmeranteilen2 in Kapitalgesellschaften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist ein als Sacheinlage oder Sachübernahme gängiges gesellschaftsrechtliches3 und steuerrechtliches4 Rechtsinstitut für die Gestaltung des Aufbaus und die Veränderung der Struktur von Unternehmen. Der wesentliche Inhalt besteht darin, daß eine Vielzahl von Einzelwirtschaftsgütern (Sachen, Rechte) und Verbindlichkeiten, die einen Wirtschaftsgutkomplex, den Betrieb, darstellen, auf die Kapitalgesellschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge mit Wirkung zu einem bestimmten Stichtag übertragen werden. Das Prinzip der Einzelrechtsnachfolge erfordert es, daß jedes zu übertragende Wirtschaftsgut und jede zu übernehmende Verbindlichkeit sowie jede sonstige nicht bilanzierte und nicht bilanzierungsfähige Position (z.B. abgeschriebene Wirtschaftsgüter, immaterielle Wirtschaftsgüter, Patente, Lizenzen, Verträge) im einzelnen bestimmt, zumindest bestimmbar ist. Dies ist in aller Regel zu dem Stichtag, zu dem die Einbringung erfolgen soll, nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich. Um die einzubringenden Wirtschaftsgüter und zu übernehmenden Verbindlichkeiten zu definieren und den erheblichen Aufwand hierzu zu vermindern, wird als Einbringungsstichtag aus praktischen Erwägungen regelmäßig der Stichtag des Jahresabschlusses des einzubringenden Betriebes oder der Folgetag gewählt und die Einbringung auf der Grundlage der auf diesen Stichtag aufzustellenden Bilanz (= Einbringungsbilanz) vorgenommen. Diese Bilanz kann aus der Natur der Sache erst nach dem Stichtag vorliegen, wobei die Zeitspanne erfahrungsgemäß mehrere Monate5 beträgt. Erst zum Zeitpunkt des Vorliegens der Einbringungsbilanz können der Einbringungsvorgang, die Übertragung der Wirtschaftsgüter auf die Kapitalgesellschaft und Übernahme von Verbindlichkeiten durch diese, durchgeführt und die zu seiner Vollendung erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte wie die Anmeldung der Eintragung ins Handelsregister und die Eintragung selbst vorgenommen werden6.

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Norbert Herzig

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© 1991 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Langel, H. (1991). Der Anspruch auf Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Sacheinlage. In: Herzig, N. (eds) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerberatung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90588-8_19

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  • Publisher Name: Gabler Verlag

  • Print ISBN: 978-3-409-15803-9

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