Zusammenfassung
Der Begriff „Vertrauensarbeitszeit“ist nicht geschützt, sodass jeder daraus machen kann, was er möchte (es scheint hierfür übrigens keine englische Entsprechung zu geben). So sieht denn manch einer Vertrauensarbeitszeit schon bei der Ersetzung technischer durch händische Zeiterfassung erreicht, während andere glauben, sich mit diesem Modell ganz vom ja so schwierigen Thema Arbeitszeit verabschieden zu können — wie z. B. die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Ihrem Kurznachrichtendienst KND vom 04.03.99:
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„Firmen schenken sich immer häufiger die Erfassung der Arbeitszeiten. Sie bezahlen ihre Beschäftigten nach den Ergebnissen ihrer Arbeit und nicht nach der Dauer ihrer Anwesenheit. Überstunden fallen somit gar nicht erst an.“
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© 2002 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Hoff, A. (2002). „Vertrauensarbeitszeit“: Was genau ist das eigentlich?. In: Vertrauensarbeitszeit: einfach flexibel arbeiten. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90438-6_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90438-6_2
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