Zusammenfassung
Jeder Erbfall stellt die Hinterbliebenen in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht vor große Probleme. Dies gilt um so mehr, wenn mehrere Rechtsordnungen zur Anwendung kommen. Dies ist bei internationalen Lebenssachverhalten immer dann der Fall, wenn etwa unterschiedliche Staatsangehörigkeiten der Beteiligten oder ein Auslandswohnsitz bestehen und sich Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, im Ausland befinden. Hier muss zunächst das richtige Erbstatut, also das auf den internationalen Lebenssachverhalt anwendbare und maßgebliche Zivilrecht festgestellt werden, um ermitteln zu können, wer im Erbfall Rechte hinsichtlich des Nachlasses geltend machen kann. Das Erbstatut regelt nicht nur, wer mit welchem Anteil Erbe geworden ist, sondern z. B. auch den Umfang des Nachlasses, das Auskunftsrecht der Erben gegen den Erbschaftsbesitzer, die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten, die Art des Vermögenserwerbs durch die Erben, die Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers, das Pflichtteilsrecht naher Angehöriger, die Möglichkeiten eines Erbverzichts u.v.m.
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© 2003 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Wigand, K. (2003). Vererbung und Schenkung von Auslandsimmobilien. In: Wigand, K., Albert, S. (eds) Auslandsimmobilien. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90407-2_3
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