Zusammenfassung
Ziel jeder Venture Capital Transaktion ist der „Exit“. Die Erreichung dieses Zieles steht von Anbeginn für den Venture Capital Investor und die Gründer eines Start-up-Unternehmens im Vordergrund. Die Möglichkeiten eines Exits sind vielfaltig: Veräußerung des Unternehmens (Trade Sale) an einen Wettbewerber, Veräußerung an einen anderen Venture Capital Investor (secondary), Börsengang (IPO — Initial Public Offering) oder Rückerwerb der Anteile des Investors durch die Gründer (buy back). Umso nachhaltiger die Parteien schon im Rahmen der Verhandlungen eines VC-Investments ihre verschiedenen Vorstellungen zur gemeinsamen Umsetzung der Geschäftsidee und zum angestrebten Exit offen diskutieren, desto größer sind die Chancen, dass ein sich bietender Exit auch schnell und effektiv realisiert werden kann. Die Verhandlungen und die Vertragsgestaltung eines VC-Investments sind dann erfolgreich, wenn hierdurch der Grundstein für eine rasche Steigerung des Unternehmenswertes aufgrund einer guten Zusammenarbeit der Partner bei der Führung des Unternehmens erhöht und das Risiko verringert wird, dass die Parteien während eines Verkaufsprozesses diesen behindernde Meinungsverschiedenheiten austragen.
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© 2003 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Schneider, G.C. (2003). Verhandlung und Vertragsgestaltung von VC-Investments. In: Kollmann, T. (eds) E-Venture-Management. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90260-3_31
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Print ISBN: 978-3-409-12328-0
Online ISBN: 978-3-322-90260-3
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