Zusammenfassung
Zahlt der Schuldner aufgrund des Aufforderungsschreibens nicht, wird der Gläubiger seine Forderung mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen wollen. Hierbei wird er überlegen, ob er sich des Mahnverfahrens bedient oder Klage erhebt. Sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben, ist das Mahnverfahren ein einfacher und kostengünstiger Weg, um zu einem Vollstreckungstitel zu gelangen. Hat sich jedoch im Vorfeld schon abgezeichnet, dass der Schuldner Widerspruch erhebt, wird der Rechtsanwalt die Klageerhebung empfehlen.
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© 2004 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Schmitt, G. (2004). Das Mahnverfahren. In: „Gewusst wie“ in der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90196-5_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90196-5_8
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-12499-7
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