Zusammenfassung
Wir wollen annehmen, daß jedes Wissen — sei es das Wissen eines einzelnen, sei es das einer Gruppe von Personen — in Behauptungshandlungen geäußert werden kann. Dies setzt die Beherrschung einer Sprache voraus. Erwerb, Verarbeitung und Vergleich von Wissen gehören zu den menschlichen Denktätigkeiten; die Struktur des Wissens ist deshalb bedingt durch die Struktur der Denkprozesse (im weitesten Sinne, z. B. auch bewußte Wahrnehmung einschließend). Wenn die Annahme gemacht ist, daß jedes Wissen verbal präsentierbar ist, hängt die Struktur des Wissens außerdem mit der Struktur der Sprache zusammen (und diese ihrerseits mit der Struktur der Denkprozesse).
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Literatur
Zum Begriff der Welt vgl. audi Thomas T. Ballmer, Einführung und Kontrolle von Diskurswelten, in: Wunderlich, Linguistische Pragmatik, Frankfurt 1972, 183–206, besonders 188 ff.
L. Reiners, Stilfibel, München 1963, 132.
R. Carnap/W. Stegmüller, Induktive Logik und Wahrscheinlichkeit, Wien 1959.
Vgl. außerdem die Darstellung in F. v. Kutschera, Wissenschaftstheorie I, München 1972, Kap. 2: «Wahrscheinlichkeit und Induktion».
Vgl. S. Toulmin, The Uses of Argument, Cambridge 1969 (1. Aufl. 1958), 23.
Es ist zu bemerken, daß im Falle einer Äußerung von (12) bzw. (13) der Sprecher selbst explizit von Voraussetzen bzw. Unterstellen spricht; es ist also nicht möglich, daß (12) die (stillschweigend) vom Sprecher gemachten Voraussetzungen ausdrückt bzw. daß (13) die vom Sprecher gemachte Unterstellung (als wissentlich ungesicherte oder falsche Voraussetzung) ausdrückt.
Toulmin 1969, 11.
Vgl. Toulmin 1969, Kap. V.
C. L. Hamblin, The Concept of Argument, Kap. 7 in: Fallacies, London 1970, 224–252.
L. Reiners, Stilfibel, München 1963, 132.
Ich stütze mich auf I. M. Copi, Introduction to Logic, 3rd ed., New York/ London 1968, Kap. 5 bis 7.
Diese Standardformen heißen auch <kategorische Propositionen>. Man kann sie sämtlich im Rahmen der Prädikatenlogik mit Quantifikation explizieren; schon daran erweist sich, daß die Syllogismuslehre voll in der Prädikatenlogik aufgeht. Die Abkürzungen ergeben sich aus den beiden Wörtern <Affirmo> und <nego>.
Aufgrund dieser Schlußfolgerungs-Eigenschaften ergibt sich, daß A und O bzw. E und I jeweils kontradiktorisch zueinander sind; A und E bzw. I und O sind jeweils konträr zueinander.
Z. B. <Nur Staatsbürger dürfen wählen> → <Alle, die wählen dürfen, sind Staatsbürger>; <Es gibt keine blauen Elefanten> → <Kein Elefant ist blau>; <Immer wo Leute gepicknickt haben, liegen Blechdosen herum> → <Alle Orte, an denen Leute gepicknickt haben, sind Orte, an denen Blechdosen herumliegen>.
Toulmin 1969, 113 f.
Toulmin 1969, 104.
Dieser Sachverhalt wird von Toulmin etwas verschleiert. Er unterscheidet zwar Argumente, die eine rechtfertigende Annahme benutzen, von solchen, die eine rechtfertigende Annahme erst etablieren sollen, aber scheint nicht zu bemerken, daß in seinem Schema der Argumentation bereits beide Arten von Argumenten vereinigt sind, nämlich als erster und als zweiter Schritt innerhalb einer komplexen Argumentation.
Toulmin 1969, 135 f., 148 f.
Zum Unterschied von Standardsprache und Konstruktsprache vgl. Schnelle 1973, Kap. II A.
Vgl. Toulmin 1969, 222.
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Wunderlich, D. (1981). Wissen und Argumentieren. In: Grundlagen der Linguistik. WV studium, vol 17. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90063-0_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90063-0_2
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