Zusammenfassung
Der Versicherungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem der Versicherungsnehmer Prämienzahlung, der Versicherer Gefahrtragung schuldet. Die Gefahrtragung ist die Hauptleistung des Versicherers, welche gegen die Prämie ausgetauscht wird. Sie durchläuft als Dauerleistung zwei Zeiträume, welche durch den Eintritt des Versicherungsfalls, d. h. die Verwirklichung der versicherten Gefahr, voneinander getrennt werden. Vor dem Versicherungsfall wird der Versicherungsschutz gleichsam im Ruhezustand (latent) gewährt, mit dem Versicherungsfall wird die Gefahrtragung (akut) in Bewegung gesetzt. Aber auch wenn der Versicherungsfall während der materiellen Versicherungsdauer niemals eintritt (es brennt nicht), erbringt der Versicherer eine Gefahrtragungsleistung. Tritt der Versicherungsfall ein, so kann das in einigen Versicherungszweigen nur einmal geschehen (Todesfall), in den meisten aber mehrfach (Krankheit).
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Sieg, K. (1984). Hauptpflicht des Versicherers. In: Schriftenreihe „Die Versicherung“. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90024-1_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90024-1_6
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-47413-9
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