Zusammenfassung
Es ist bereits (vgl. D. I) geschildert worden, daß der Versicherungsnehmer sehr verschiedenartige Verhaltensnormen zu beachten hat, nämlich einerseits die erzwingbaren, durch Schadensersatzpflichten sanktionierten echten Rechtspflichten — besonders die Prämienzahlungspflicht — und andererseits die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten, Verhaltensnormen von schwächerer Zwangsintensität, deren Erfüllung nur dem eigenen Interesse des Versicherungsnehmers dient. Obliegenheiten kommen nicht nur im Versicherungsvertragsrecht vor, sondern auch im sonstigen Zivilrecht. Z. B. erlegen §§ 254 BGB, 377 HGB Obliegenheiten auf. Die Regeln über den Annahmeverzug (§§ 300 ff. BGB), Scheck-und Wechselprotest sind ebenfalls hierher zu rechnen. Im Prozeßrecht sind die Obliegenheiten als Lasten bekannt (Darlegungslast, Beweislast). Im Versicherungsvertragsrecht sind Obliegenheiten besonders häufig, und deshalb sind die Rechtssätze über sie hier zuerst zusammenhängend herausgearbeitet worden.
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Sieg, K. (1984). Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. In: Schriftenreihe „Die Versicherung“. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90024-1_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90024-1_5
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-47413-9
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