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Definition, Konzepte und Eigenschaften von Hausbankbeziehungen

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Die Bedeutung der Hausbank

Part of the book series: Empirische Finanzmarktforschung / Empirical Finance ((EFF))

  • 99 Accesses

Zusammenfassung

Der vorliegende Hauptabschnitt B hat zum Ziel, die wesentlichen mit Hausbankbeziehungen assoziierten Charakteristika darzustellen und — insbesondere — theoretisch zu fundieren. Diese theoretische Diskussion erfolgt auf der Basis existierender Literatur, die zum einen die Idee des Relationship Lending herausarbeitet und zum anderen verschiedene Formen der Kreditfinanzierung hinsichtlich ihrer relativen Vorteilhaftigkeit miteinander vergleicht.

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Literatur

  1. Die intertemporale Konditionengestaltung steht bei den meisten Arbeiten zum Relationship Lending im Vordergrund, vgl. bspw. die Arbeiten von Fischer (1990), Sharpe (1990) und Petersen/Rajan (1995).

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  2. Vgl. die oben schon genannten Tilly (1989), Cable (1985) sowie Edwards/Fischer (1994).

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  3. Vgl. bspw. Edwards/Fischer (1994)

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  4. Der Begriff der „main bank“ wird insbesondere im Zusammenhang mit dem japanischen Finanzsystem verwendet. Um die Darstellung zu fokussieren, erfolgt keine explizite Auseinandersetzung mit dem Konzept der „main bank“. Beide Konzepte weisen zwar Analogien hinsichtlich ihrer ökonomischen Auswirkungen auf, sind jedoch insofern nur begrenzt miteinander vergleichbar, als daß für japanische Firmen aufgrund starker Regulierung (und kultureller Konventionen) die Auswahlentscheidung für die „main bank“ nur begrenzt auf ein individuelles ökonomisches Vorteilhaftigkeitskalkül zurückzuführen ist. Vgl. hierzu insbesondere Weinstein/Yafeh (1998). Für eine Übersicht über das japanische „main bank“-System vgl. Aoki/Patrick/Sheard (1994).

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  5. Vgl. Arbeitskreis (1988), Fischer (1990). Die Definition des Arbeitskreises basiert im wesentlichen auf den Angaben der im Arbeitskreis vertretenen Unternehmen, vgl. Arbeitskreis (1988), S. 741. Die Zielsetzung des Arbeitskreises war dabei, Ansatzpunkte für eine Bewertung des Netzes von Bankverbindungen eines Unternehmens zu finden. Die Ergebnisse wurden auf eine Fragebogenauswertung von 19 Repräsentanten der Finanzabteilungen mittlerer und großer Unternehmen gestützt.

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  6. Ongena/Smith (1998a), S.4.

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  7. Petersen/Rajan (1995), S. 6.

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  8. Die Aspekte der Finanzierungsmittelverfügbarkeit und der „besonderen Verantwortung“sind natürlich miteinander verbunden.

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  9. Aoki/Dinc(1997), S. 5.

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  10. Vgl. Krahnen (1998), S. 10–11, Tirole (1994) sowie Freixas/Rochet (1997), S. 111.

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  11. Im Falle der direkten Intermediation schließt der Intermediär eigenständige Verträge mit Investoren und Schuldnern ab. Bei einer indirekten Intermediationsfunktion übt der Finanzintermediär eine Tätigkeit aus, die den Abschluß von Finanzierungsbeziehungen erleichtert oder erst ermöglicht. Vgl. bspw. Gerke/Pfeufer(1995).

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  12. Vgl. Worms (1998), S. 69.

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  13. Vgl. Gale/Hellwig (1985), Hellwig (1991)

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  14. Vgl. zum Begriff und zur Definition Gale/Hellwig (1985).

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  15. Dieser Prozeß wird zunächst als ein rein technischer Vorgang interpretiert, die damit verbundenen Aspekte der privaten Reorganisation oder formeller Insolvenzverfahren werden im 3. Kapitel dieses Abschnitts diskutiert.

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  16. Es ist zu beachten, daß dies nicht in jedem Fall mit einem geringeren als dem vertraglich fixierten Zahlungsanspruch für den Gläubiger verbunden sein muß, da der Sachverhalt “Zahlungsunfähigkeit” auch durch die Zahlungsunwilligkeit des Kreditnehmers ausgelöst wird. Dieser wiederum kann unter gewissen Bedingungen Anreize haben, hinsichtlich der realisierten Einzahlungen falsche Angaben zu machen, d.h., diese zu niedrig anzugeben. Geht in einem solchen Fall das Unternehmensvermögen auf den Gläubiger über, hat dieser grundsätzlich auch einen Anspruch auf höhere als die vertraglich vereinbarten Zahlungen. Vgl. bspw. die Modellierung bei Bester (1994). In der Realität wird eine solche Steigerung des Anspruchs häufig durch die institutionelle Regelung verhindert, daß Kreditsicherheiten bzw. der Anspruch auf das Schuldnervermögen nur fiduziarisch sind.

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  17. Gerade die residualen Verfugungsrechte, d.h. solche, die in Verträgen nicht spezifiziert werden konnten oder sollten, aus dem Eigentum an Vermögen stellen den zentralen Erklärungsfaktor im Rahmen des Pro-perty-Rights-Ansatzes dar, vgl. Hart (1995), S. 30–33 und Terberger (1994).

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  18. Einen theoretischen Ansatz zur Erklärung der Vorteilhaftigkeit von Banken, der explizit auf Synergiepotentialen zwischen Aktivgeschäft (Kreditvergabe) und Passivgeschäft (Refinanzierung durch Einlagen) beruht, bieten Kashyap/Rajan/Stein (1999).

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  19. Vgl. Worms (1998), S. 120.

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  20. Berlin/Mester (1999) entwickeln ein Hausbankmodell, das die Existenz von Hausbankbeziehungen gerade über die Fähigkeit der Bank erklärt, flexibel auf makroökonomische Schocks zu reagieren. Die Bank verfugt hier über einen Bestand an zinsunelastischen Einlagen („core deposits“) und kann dadurch ihren Kreditkunden eine Versicherung gegen ineffiziente Liquidationen bieten.

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  21. Neben einem per se höheren Grad an Flexibilität in der Refinanzierung ist auch vorstellbar, daß die Bank auf die Kreditnachfrage ihrer Hausbankkunden flexibel reagieren kann, weil sie ihre Normalbankkunden weniger flexibel behandelt.

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  22. Hellwig (1991), S. 48, Hervorhebung vom Verfasser.

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  23. Der erste Ansatz in der Tradition von Gurley/Shaw (1960) basiert auf einer transaktionskostenorientierten Begrifflichkeit des Intermediärs (d.h. Skaleneffekten in der Transaktions- bzw. Produktionstechnologie). Da in dieser Betrachtung die jeweiligen Transaktionskosten jedoch exogen gegeben sind, d.h., ihre Natur und Herkunft nicht erklärt wird, basieren neuere Ansätze beinahe ausschließlich auf der Idee einer asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Wirtschaftssubjekten, bedingt durch die Existenz von Informationskosten.

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  24. Vgl. zum Begriff der Agency-Kosten Jensen/Meckling (1976), Terberger (1994) sowie Schmidt/Terberger (1996), S. 401–402.

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  25. Die Transaktionskosten sind somit modellendogen, da sie aus den Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte (dem eigentlichen Analysegegenstand informationsökonomischer Ansätze) resultieren.

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  26. Vgl. Freixas/Rochet (1997), S. 16.

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  27. Für eine Darstellung und Diskussion des DiAMOND-Modells vgl. Freixas/Rochet (1997), S. 29–32 oder Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (1998), S. 119–134. Eine interessante Diskussion bieten die Arbeiten von Engels (1992, 1996).

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  28. Übersichtsarbeiten zur informationsökonomisch basierten Theorie der Finanzintermediation sind Bhattachrya/Thakor (1993) und Thakor (1995).

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  29. Adverse Selection bezeichnet das Problem, daß eine Vertragspartei die Qualität der anderen nicht beurteilen kann, während Moral Hazard das Problem charakterisiert, daß das Verhalten der anderen Partei nicht beobachtet (bzw. direkt sanktioniert) werden kann, so daß negative Auswirkungen auf die Vermögensposition resultieren, vgl. Schmidt/Terberger (1996), S. 388.

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  30. In Bezug auf die Zeitstruktur von Kreditfinanzierungen lassen sich dann Ex-ante-Monitoring (die initiale Ermittlung der Qualität des Kreditnehmers), Interims-Monitoring (Maßnahmen zur Verhinderung opportunistischen Verhaltens des Kreditnehmers nach Vertragsabschluß) sowie Ex-post-Monitoring (Maßnahmen, nachdem der Kreditnehmer seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist) unterscheiden, vgl. Aoki (1994).

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  31. Vgl. Hellwig (1991), S. 46 und Freixas/Rochet (1997), S. 29.

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  32. Vgl. Broecker (1990) und insbesondere den Costly State Verification-Ansatz von Townsend (1979) und Gale/Hellwig (1985). Im Modell von Bester (1985) dienen bspw. Kreditsicherheiten als “screening device”.

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  33. Vgl. Holmström/Tirole (1993).

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  34. Vgl. Diamond (1984).

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  35. Beispielsweise kann hierüber nicht erklärt werden, wieso die Ankündigung von Kreditabschlüssen im Gegensatz zur Ankündigung von Verlängerungen zu keinen Aktienkursreaktionen führt, wie von Lummer/McConnell (1989) empirisch beobachtet.

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  36. Neuere Arbeiten, die den Aspekt der Informationssammlung im Zeitablauf als zentrales Element einer Theorie der Finanzintermediation in den Vordergrund stellen sind bspw. Diamond (1989), Diamond (1991), Houston/Venkataraman (1994) und Bester/Scheepens (1996).

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  37. Diese Thematik wird in der Literatur häufig unter dem Begriff „Anleihe versus Kreditfinanzierung“ behandelt, vgl. z.B. Berlin/Mester (1992), Wahrenburg (1992). Anleihefinanzierung ist durch die (idealerweise) unendlich große Anzahl an Kreditgebern demnach für solche Kapitalnachfrager die optimale Finanzierungsform, für die es vorteilhaft ist, sich glaubhaft an einen Ausschluß von Wiederverhandlungen zu binden. Kreditfinanzierung ist mithin für solche Kreditnehmer vorteilhaft, die von einer Wiederver-handlungsmöglichkeit profitieren. Die Bedeutung der Möglichkeit von strategischen Wiederverhandlungen für die Vertragsgestaltung, wenn bestimmte Handlungen oder Variablenausprägungen nicht verifizierbar sind, diskutieren grundlegend Huberman/Kahn (1988).

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  38. Berlin (1996), S. 1.

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  39. Nippel (1994), S. 9. Vgl. zu dieser Interpretation insbesondere Aghion/Bolton (1992) sowie Hart/Moore (1989, 1994).

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  40. Mayer (1988), S. 1178.

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  41. Eine spieltheoretische Diskussion des Zeitkonsistenzproblems bzw. des äquivalenten Konzepts der Teilspielperfektheit findet sich bspw. bei Fudenberg/Tirole (1991), S. 69–77 sowie Rasmusen (1994), S. 93–96.

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  42. Vgl. Dewatripont/Maskin (1990), S. 311.

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  43. Huberman/Kahn (1988), S. 471.

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  44. Dies entspricht der typischen Principal-Agent-Situation: Eine Partei kann die Handlungen (hidden action) oder Eigenschaften (hidden information) der anderen nicht bzw. nicht kostenlos beobachten. Vgl. bspw. Terberger (1994) und Franke/Hax (1994).

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  45. Dies entspricht der typischen Incomplete-Contracts-Situation: Zwar können beide Vertragsparteien bestimmte Handlungen, Realisationen von Umweltzuständen oder Eigenschaften der anderen Partei beobachten, nicht jedoch ein außerhalb des Vertrages stehender Dritter. Es liegt ein Verifizierbarkeitsproblem vor. Vgl. Hart (1995) und Tirole (1994).

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  46. Vgl. Allen/Gale (1997), S. 15f sowie Hart (1995) für eine Diskussion möglicher Gründe für prohibitiv teure vollständige Verträge.

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  47. Vgl. bspw. Dewatripont/Maskin (1990), S. 311, Hart (1995).

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  48. Vgl. zum Begriff der “renegotiation-proofness” im Rahmen der Vertragstheorie Bolton (1990), S. 304–305, zum verwandten spieltheoretischen Begriff der “pareto-perfectness” Fudenberg/Tirole (1991), S. 174–182.

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  49. Vgl. Salame (1997), S. 145.

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  50. Chiappori et al. (1994), S. 1529.

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  51. Vgl. Aoki/Dinc (1997), Ongena/Smith (1999).

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  52. Vgl. Stiglitz/Weiss (1981).

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  53. Aoki/Dinc (1997), S. 7.

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  54. Hierbei wird eine rationale Erwartungsbildung von Wirtschaftssubjekten unterstellt, so daß Zahlungsunfähigkeit auch auf eine zukünftige Zeitperiode bezogen sein kann, in Verbindung mit der Überschreitung einer „kritischen“Eintrittswahrscheinlichkeit.

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  55. Vgl. zu den folgenden Definitionen und Begriffen Franke/Hax (1994), Wruck (1990).

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  56. Zu nennen ist hier insbesondere die sogenannte “materially adverse change”-Klausel, die im Kreditgeschäft deutscher Banken typischerweise als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der überwiegenden Mehrheit aller Firmenkredite vereinbart wird. Diese erlaubt der Bank, bei einer erheblichen Verschlechterung der Bonitätslage des Kreditnehmers den Kreditvertrag zu kündigen und somit die Forderungen der Bank fällig zu stellen. Allerdings ist diese Klausel rechtlich nur schwer durchzusetzen, was ihre Wirksamkeit erheblich einschränkt. Für eine deskriptive Übersicht zu Covenants vgl. Thiessen (1996), Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (1998), S. 199–202. Für eine theoretische Analyse von Covenants in Kreditverträgen vgl. Leland/Pyle (1977), Berlin/Mester (1992) sowie Rajan/Winton (1995).

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  57. Vgl. bspw. Franke/Hax (1994), S. 482f.

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  58. Die Restrukturierung könnte auch im Rahmen einer institutionell geregelten Prozedur erfolgen (Insolvenzrecht, Konkursordnung). Da die formalen Insolvenzverfahren in den anschließend dargestellten Modelle keine wesentliche Rolle spielen, wird dieser Aspekt von der weiteren Diskussion ausgeklammert. Mithin wird vereinfachend unterstellt, daß eine nicht näher spezifizierte übergeordnete Instanz die Liquidation durchsetzt und kontrolliert. Für eine Übersicht über verschiedene Insolvenzordnungen im internationalen Kontext vgl. Franks/Nyborg/Torous (1996). Kaiser (1996) sowie Schmidt (1980) diskutieren Insolvenzregelungen hinsichtlich ihrer ökonomischen Anreizwirkungen.

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  59. Schon bei nur einem Gläubiger kann es in einer durch asymmetrische Informationsverteilung gekennzeichneten Welt zu Anreiz- und Koordinationsproblemen zwischen dem einzelnen Gläubiger und dem Kreditnehmer kommen, die eine (pareto-)effiziente Entscheidung verhindern, vgl. Franke/Hax (1994), S. 481 und für eine ausführliche Diskussion Senbet/Seward (1995), S.933–939, Wruck (1990).

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  60. Die theoretische Literatur zum “optimal security design” greift genau diese Überlegung auf und versucht, die Existenz bestimmter institutioneller Arrangements (bspw. Kreditverträge oder das Insolvenzrecht) durch die jeweilige Effizienzwirkung zu bewerten und im gegebenen Rahmen das jeweils optimale, i.e. Second-best, Arrangement abzuleiten. Vgl. bspw. Aghion/Bolton (1992) und Harris/Raviv (1995).

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  61. Heinkel/Zechner (1993) analysieren in diesem Kontext die unterschiedlichen Anreizwirkungen verschiedener Kreditvertragsstrukturen auf die Effizienz der Fortführungsentscheidung.

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  62. Dies ist bspw. die Argumentation im später eingehend diskutierten Modell von Rajan (1992).

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  63. Die folgende Darstellung ist eine fokussierte Abbildung des originären Modells von Rajan, da nicht alle vom Autor diskutierten Aspekte und Modellerweiterungen für die Argumentation der vorliegenden Arbeit von Relevanz sind. So wird im folgenden bspw. der von Rajan (1992) diskutierte Fristigkeitsaspekt der modelloptimalen Finanzierungsentscheidung nicht abgebildet und diskutiert. Die Aspekte der Berücksichtigung mehrerer Insidebanken sowie der Besicherung werden weiter unten in einem anderen Kontext diskutiert.

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  64. Des weiteren werden folgende Eigenschaften bezüglich des funktionalen Zusammenhangs von q und β sowie θ unterstellt (Rajan (1992), S. 1371): • Die Wahrscheinlichkeit des guten Zustands ist steigend und konkav im Arbeitseinsatz β sowie steigend in der Qualität θ. • Der marginale Nutzen eines steigenden Arbeitseinsatzes im Intervall [0;∞[sinkt von einem sehr großen Wert auf Null. • Die Wirkungen des Arbeitseinsatzes β und der Qualität θ sind separierbar, i.e. die jeweiligen partiellen Kreuzableitungen sind gleich Null.

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  65. Rajan begründet dies unter Verweis auf Costly-State-Verification-Ansätze in der Tradition von Townsend (1979) und Gale/Hellwig (1985), die zeigen, daß ein Standardkreditvertrag als optimale Vertragsgestaltung in einer Welt mit positiven Monitoring-Kosten resultiert. Vgl. auch die Darstellung bei Freixas/Rochet (1997). Für die Argumentation dieser Arbeit kann dies einfach durch den Verweis auf den zentralen Analysegegenstand “Hausbankbeziehung versus Normalbankbeziehung” begründet werden, da beide per Definition Kreditverträge sind.

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  66. Tatsächlich interpretiert Rajan die „arm’s length debt“-Finanzierung (auch) als Anleihefmanzierung, vgl. Rajan(1992), S. 1368.

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  67. Zu beachten ist jedoch, daß im Gegensatz bspw. zu Bolton/Scharfstein (1990) die Cashflow-Realisationen in t 2 verifizierbar sind, es besteht kein Problem, für t 2 vereinbarte Zahlungen durchzusetzen.

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  68. Vgl. zum Risk-shifting-Problem oder synonym Asset-substitution-Problem originär Jensen/Meckling (1976) sowie Stiglitz/Weiss (1981). In der deutschsprachigen Literatur spricht man auch vom Risikoanreizproblem, vgl. Neus (1996).

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  69. Unter Bertrand-Wettbewerb reicht es aus, wenn von jeder Gruppe jeweils 2 Banken vorhanden sind. Dies ist vereinfachend nicht explizit modelliert. Vgl. zum Bertrand-Wettbewerb bspw. Rasmusen (1994), S. 314–317.

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  70. Bei I=L und bei Umsetzung des effizienten Investitionsprogramms existiert kein Ausfallrisiko. Da es für den Kreditnehmer bei beschränkter Haftung jedoch auch dann vorteilhaft ist, im schlechten Umweltzustand fortzuführen, resultiert ein Anreizproblem auch ohne Ausfallrisiko, aufgrund der Nichtkontrahierbarkeit der Liquidation.

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  71. Π≥0 stellt die Partizipationsbedingung des Investors dar.

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  72. Vgl. Rajan (1992), 1372f.

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  73. Verweigert bspw. die Outsidebank die Anschlußfinanzierungr in t 1 und würde bei der dann eintretenden Liquidation L erhalten, würde sie sich im Vergleich zur Situation ohne Wiederverhandlung sogar besser stellen, da im schlechten Umweltzustand eine effiziente Liquidationsentscheidung getroffen würde. Der Kreditnehmer wäre im (ihm bekannten) guten Zustand bereit, eine Liquidation durch eine erhöhte Zahlung (in Abhängigkeit von der jeweiligen Verhandlungsmacht der Bank) zu vermeiden. Insgesamt wäre die Drohung der Liquidation glaubhaft.

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  74. Nicht relevant ist die Konsequenz aus einer Zahlungsverweigerung des Kreditnehmers in t 2 , da im R-Modell im Gegensatz zu typischen Incomplete-Contracts-Modellen kein Problem der Verifizierbarkeit der Cashflow-Realisierungen besteht. Vgl. dazu Hart (1995) sowie Bolton/Scharfstein (1990).

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  75. Dies begründet Annahme R. 14.

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  76. Somit entfallen die beiden „Liquidations“-Äste im Spielbaum in Abbildung B.3.

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  77. Der Ausdruck “Rationales Erwartungsgleichgewicht” wird hier synonym zu dem des sequentiellen Gleichgewichts verwendet, vgl. dazu Holler/Illing (1993), S. 119.

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  78. Im folgenden wird zur Vereinfachung der Notation die Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit q von β und θ nicht mehr explizit angegeben, beim jeweiligen Optimierungskalkül jedoch berücksichtigt.

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  79. Vgl. den unteren Ast “Outsidebank” des Spielbaums in Abbildung B.3.

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  80. Vgl. zum fundamentalen Konzept des Nash-Gleichgewichts Fudenberg/Tirole (1991), S. 11–13, Rieck (1993), S. 149–150 sowie Rasmusen (1994), S. 23.

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  81. Eine Abhängigkeit würde die Kontrahierbarkeit des Arbeitseinsatzes implizieren.

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  82. Gleichung (B.6) entspricht der Gleichung (5) bei Rajan (1992), wenn man D in (B.6) durch (B.3) substituiert und die Terme entsprechend umformt.

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  83. Der Effekt, daß der Anreiz zum Risk-shifting stärker wird, je höher der vereinbarte Rückzahlungsbetrag ist, wird in der Literatur insbesondere im Zusammenhang mit dem Phänomen der Kreditrationierung beachtet. Stiglitz/Weiss (1981) zeigen, daß eine höhere Zinsforderung (d.h. c.p. ein höherer Rückzahlungsbetrag) eines Kreditgebers den Anreiz zu Moral Hazard des Kreditnehmers erhöhen kann, so daß ein höherer Zins ab einem bestimmten kritischen Niveau nicht mehr für den antizipierten adversen Vermögenseffekt aus dem opportunistischen Verhalten des Kreditnehmers entschädigen kann. Als Konsequenz reagiert die Bank dann mit einer Volumenanpassung, i.e. einer Rationierung. Vgl. für eine ausführliche Diskussion des Phänomens der Kreditrationierung Terberger (1987) sowie Freixas/Rochet (1997).

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  84. Vgl. Hart (1995). Eine ausfuhrliche Diskussion und Literaturübersicht zum Hold-up-Problem im Kontext von Arbeitsverträgen findet sich bei Malcomson (1997).

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  85. Vgl. Rajan (1992), S. 1375. Es wird zur Vereinfachung der Notation unterstellt, die Bank hätte als Rückzahlungsbetrag in t 0 L vereinbart. Dies stellt keine Einschränkung dar, da die Bank für jeden Rückzahlungsbetrag D mit D≥L eine ausreichende vertragliche Anspruchsgrundlage für die Liquidationsdrohung hat. Die eigentliche Verteilung erfolgt im Verhandlungsspiel.

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  86. Vgl. das “Hausbank”-Teilspiel in Abbildung B.3.

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  87. Vgl. Abbildung B.4.

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  88. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß i.d.R. auch noch alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen können, im konkreten Fall die Outsidefinanzierung. Insofern ist zunächst nur eine notwendige Bedingung für Rationierung erfüllt. Die Auswahlentscheidung des Kreditnehmers zwischen Hausbank- und Outsidefinanzierung wird im nächsten Unterabschnitt analysiert.

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  89. Vgl. Rajan (1992), S. 1375.

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  90. Es sei daran erinnert, daß aufgrund des Wettbewerbs in t0 nur Quasi-Renten erzielt werden können: alle Bankkredite genügen der Nullgewinnbedingung und haben einen Kapitalwert von Null.

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  91. Vgl. Rajan (1992), S. 1377.

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  92. Vgl. Gleichung (11) bei Rajan (1992), S. 1377.

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  93. Die im folgenden explizit ausgewiesenen Ergebnisse bezüglich der Eigenschaften von Hausbankbeziehungen behalten ihre Relevanz im Rahmen der theoretischen Diskussion in diesem Hauptabschnitt auch über den jeweiligen spezifischen Modellkontext hinaus.

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  94. Die Parameter wurden in Anlehnung an das numerische Beispiel bei Rajan (1992) gewählt, so daß dessen numerische Ergebnisse für die Analyse des Spiels in gemischten Strategien tendenziell vergleichbar sind.

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  95. Die Diskussion erfolgt informal, da das Optimierungskalkül unter Beibehaltung der bisherigen Modellstruktur sehr komplex wird und eher die Ergebnisintuition von Relevanz ist. Rajan entwickelt eine formale Lösung, allerdings unter den Annahmen, daß p=0 und L=I ist. Dies ist insofern unbefriedigend, da in diesem Fall der Investor keinen Anreiz mehr zum Risk-shifting hat und mithin das eigentliche Anreizproblem des Modells wegfällt. Die entwickelte Lösung gilt jedoch qualitativ auch ohne diese Parameterrestriktionen.

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  96. Das resultierende Gleichgewicht basiert hinsichtlich der Beweisführung auf Engelbrecht-Wiggans/Milgrom/Weber (1983), vgl. Rajan (1992), S. 1393.

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  97. Die Verhandlungsstruktur und das resultierende Gleichgewicht werden in ähnlicher Form auch von Fischer (1990) sowie Sharpe (1990) diskutiert. Allerdings verkennt Sharpe (1990) in seiner Analyse, daß ein Gleichgewicht in reinen Strategien nicht existiert, vgl. von Thadden (1998).

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  98. Vgl. auch die Argumentation bei Fischer (1990), S. 36–37. 119 Vgl. von Thadden (1998), S. 2.

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  99. Vgl. Rajan (1992), S. 1393–1397.

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  100. Vgl. das numerische Beispiel bei Rajan (1992), S. 1382–1384.

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  101. Rajan (1992), S. 1369.

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  102. Mayer (1988), S. 1179.

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  103. Vgl. auch Gorton/Kahn (1996).

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  104. Vgl. zur folgenden Darstellung Gorton/Kahn (1996, 2000) und Freixas/Rochet (1997), S. 114–117.

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  105. Diese Darstellung der Investitionstechnologien ist insofern vereinfacht, als daß Moral-Hazard-Verhalten im Modell von Gorton/Kahn (2000) konkret nicht durch die Projektwahl sondern durch Integration eines Risikofaktors in die Zahlungsstruktur der Investitionsprojekte erfolgt.

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  106. Gorton/Kahn (1996), S. 25.

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  107. Dieser Aspekt wird im Rahmen der empirischen Analyse der ökonomischen Funktion von Kreditsicherheiten im Kapitel F dieser Arbeit nochmals aufgegriffen und analysiert.

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  108. Dies spricht intuitiv für die Interpretation, daß Outsidefínanzierung Anleihefinanzierung entspricht. Allerdings könnte man die beiden Kreditformen genauso als „transaction-lending“versus „relationship-lending“interpretieren, die Verhaltenskonsequenz ist identisch, da bei „transaction-lending“Banken bei Definition die Konsequenzen ihres heutigen Handels für mögliche zukünftige Geschäfte mit demselben Kunden in zukünftigen Perioden nicht berücksichtigen. Vgl. für eine solche Interpretation bspw. Allen/Gale (1997). Mithin wird im folgenden Outsidefínanzierung im Modell von Chemanur/Fulghieri (1994) wiederum als Normalbankfinanzierung interpretiert, während Insidefman-zierung mit einer Hausbankbeziehung gleichgesetzt wird.

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  109. Allerdings bleibt offen, wieso die Unternehmen nicht einfach ihre Qualität mitteilen können, da unter den Modellannahmen bei Chemanur/Fulghieri (1994) dem Unternehmer hieraus kein Schaden (aber auch kein Nutzen) entsteht. Die Mitteilung des schlechten Unternehmers über seine Qualität wäre nicht glaubhaft, wenn der Unternehmer im schlechten Zustand bei Liquidation in der ersten Periode Opportunitätsko-sten trägt, also bspw. nicht mehr in der zweiten Periode investieren kann. Ein Marktausschluß durch die Bank ist jedoch umgekehrt nicht glaubhaft, da ex ante alle Projekte einen positiven Kapitalwert haben und somit finanziert werden. Von daher muß genau genommen exogen unterstellt werden, daß der Unternehmer nach einer Liquidation definitiv ausscheidet oder schlicht nicht in der Lage ist, seine Qualität mitzuteilen. Chemanur/Fulghieri diskutieren diesen Punkt nicht.

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  110. Alle Akteure sind risikoneutral und der sichere Zins beträgt 0%.

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  111. Chemanur/Fulghieri unterstellen, es gebe sowohl einen minimalen Informationsgrad des Signals, der jedoch immer noch (schwach) informativ ist, als auch einen maximalen Informationsgrad, der jedoch nicht perfekt informativ ist. Die Produktionstechnologie des Signals ist monoton steigend im Ressourceneinsatz, jedoch mit abnehmendem Grenzertrag. Vgl. Chemanur/Fulghieri (1994), S. 481f.

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  112. Im Gegensatz zum hier vorliegenden Reputationsaufbau der Bank analysieren Diamond (1991) und Breuer (1995) die Effekte eines möglichen Reputationsaufbaus durch den Kreditnehmer auf die Konditionengestaltung in Kreditverträgen.

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  113. Folglich dürfen High- und Low-Cost-Hausbanken sich im Gleichgewicht nicht separieren, da sonst keine Erwartungsbildung bzgl. des Hausbanktyps notwendig wäre.

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  114. Mithin muß bezüglich der Wahl der Finanzierungsform ein separierendes Gleichgewicht dergestalt resultieren, daß sichere und riskante Unternehmen verschiedene Finanzierungsformen wählen und sich nicht einheitlich (i.e. poolend) für eine Finanzierungsform entscheiden, vgl. Chemanur/Fulghieri (1994), S.489.

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  115. Vgl. Chemanur/Fulghieri (1994), S. 492 und S. 494.

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  116. Und dies wird durch die entsprechende Parameterrestriktion im Modell von Chemanur/Fulghieri (1994) erreicht. Allerdings kann das Separating-Gleichgewicht nur dann stabil sein, wenn der für die zweite Periode erwartete Wertzuwachs aus den besseren Distressentscheidungen für die schlechten Unternehmen größer ist, als der durch eine Imitation der guten Unternehmen resultierende Zinsgewinn. Die schlechten Unternehmen haben grundsätzlich einen Anreiz zur Imitation, denn wenn nur gute Unternehmen (die immer fortfuhrungswürdig sind) die Outsidefmanzierung wählen, fordert die Outsidebank einen niedrigen Zins (den sicheren Zins) und liquidiert niemals.

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  117. Vorstellbar ist jedoch auch der umgekehrte Fall des Rajan-Modells, bei dem niemals liquidiert wird.

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  118. Auf die Bedeutung der Exklusivität für Hausbankfinanzierung wird in Kapitel 4 noch ausführlich eingegangen.

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  119. Vgl. Detragiache (1994), S. 350.

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  120. Vgl. Detragiache (1994), S. 333.

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  121. Dewatripont/Maskin (1995) bezeichnen eine solche Kreditfinanzierungsform als “decentralized”.

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  122. Eine Ableitung der potentiellen Vorteilhaftigkeit von Finanzintermediation durch intertemporale Glättung findet sich bei Allen /Gale (1997) sowie Allen /Gale (2000), Kapitel 6.

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  123. Eine frühe spieltheoretische Analyse dieser Idee findet sich bei Rey/Salanie (1990).

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  124. Petersen/Rajan(1995), S. 408.

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  125. Dies wird bspw. auch von von Thadden (1992), S. 24 kritisch angemerkt.

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  126. Die Kategorisierung kann in insofern nicht disjunkt sein, als in einigen relevanten Modellen Aspekte der adversen Selektion und des Moral Hazard gleichzeitig auftreten.

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  127. Alternative Lösungsmechanismen wie ein Qualitäts-Signaling werden zumeist per Annahme ausgeschlossen oder in einem spezifischeren Kontext, bspw. im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten, untersucht.

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  128. Vgl. Greenbaum/Thakor (1995), S.238–287 für eine Illustration dieser Idee an einem numerischen Beispiel.

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  129. Vgl. Greenbaum/Thakor (1995), S. 280–283.

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  130. Dies entspricht somit der umgekehrten Situation als im Adverse-Selection-Modell, da hier Monopolmacht zu einer Bindung des Kreditnehmers führen mußte. Ein ähnliches Problem beeinträchtigt die Ergebnisse bei Gale/Hellwig (1985), vgl. Neus (1996).

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  131. Eine ausführliche Diskussion des Modells von Fischer findet sich auch bei Spicher (1997), S. 117–150.

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  132. Die Diskussion erfolgt nicht formal, da das Modell in seiner spieltheoretischen Deduktion dem Rajan-Modell ähnelt und die wesentlichen Ergebnisse vor dem Hintergrund der dort erfolgten ausführlichen Diskussion intuitiv leicht nachvollziehbar sind.

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  133. Alle Akteure sind risikoneutral.

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  134. Im folgenden werden die Begriffe „Unternehmen“, „Investor“ und „Manager“ synonym gebraucht und somit unterstellt, der Investor sei ein Eigentümer-Manager.

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  135. Der sichere Zins beträgt 0%.

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  136. Dies ist eine Abweichung von Fischers Darstellung, um Kreditrationierung als Ausgangsproblem zu erhalten. Bei Fischer ist die zweiperiodige Durchführung mit der Möglichkeit der Finanzierung beider Kreditnehmertypen ex ante mindestens mit Nullgewinnen verbunden, d.h., es resultiert als Ausgangsproblem nur die ineffiziente Finanzierung von schlechten Kreditnehmern, vgl. Fischer (1990), S. 30–31.

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  137. Können die Projekte der zweiten Periode nur durchgeführt werden, wenn auch die der ersten Periode durchgeführt wurden, werden überhaupt keine Projekte finanziert und der Wohlfahrtsverlust aus dem Adverse-Selection-Problem ist maximal.

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  138. Fischer beschreibt den Sachverhalt der Finanzierung als Grund für den Informationszugang. Dies impliziert angesichts der Modellergebnisse, daß es gar keinen Ausgangszustand mit Kreditrationierung gibt. Da jedoch der eigentliche Prozeß des Informationszuganges nicht modelliert wird, wird in dieser Darstellung der Vergleich zwischen einer Hausbank, die Informationen sammeln kann, und einer impliziten, fiktiven “normalen” Bank, die keine Informationen sammeln kann, vorgenommen, um die logische Analyse eines Zustands mit und ohne Informationssammlung argumentativ abzubilden.

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  139. Die Outsidebank kann also nicht einmal den Erfolg in der ersten Periode beobachten.

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  140. Aus demselben Grund werden die Anschaffungskosten einheitlich auf I festgelegt, damit über den Kapitalbedarf in der ersten Periode ebenfalls keine Möglichkeit zum Signaling entsteht.

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  141. Auch hier ist es jedoch möglich, daß die Hausbank die Zinsgestaltung in der zweiten Periode so wählt, daß sie eine positive totale Gewinnerwartung hat, d.h., es resultiert ein Hold-up-Problem.

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  142. Vgl. die Darstellung in Abschnitt B.2.3.2 dieser Arbeit.

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  143. Vgl. Fischer (1990), S. 45–47.

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  144. Vgl. die detaillierte Analyse bei Spicher (1997), S. 135–142.

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  145. Die Bedeutung der Exklusivfinanzierung wird im Abschnitt B.4 eingehend diskutiert.

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  146. Das Modell wird in der Sekundärliteratur häufig diskutiert und zur Illustration von Hausbankbeziehungen verwendet. Eine ausführliche Darstellung findet sich bspw. bei Machauer (1999) sowie Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (1998).

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  147. Vgl. Petersen/Rajan (1995), S. 411.

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  148. Die Subindizes geben die jeweilige Periode der Zahlungen an, während die sicheren Projektfolge des guten Unternehmers mit “S” und die riskanten Projektfolge mit “R” bezeichnet werden. Schlechten Unternehmern und guten Unternehmern nach Mißerfolg in der ersten Periode bei Wahl der riskanten Alternative stehen in der zweiten Periode keine Projekte zur Verfügung, vgl. Petersen/Rajan (1995), S. 409–410.

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  149. Vgl. Petersen/Rajan (1995), S. 413.

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  150. Die entsprechenden Parameter werden für diese Betrachtung unter sonst gleichen Bedingungen variiert und es liegt die Vorstellung einer Portfoliobetrachtung zugrunde.

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  151. Vgl. zu den Ergebnissen Petersen/Rajan (1995), S. 413–414. Die empirische Untersuchung des Preissetzungsverhaltens erfolgt im Hauptabschnitt G dieser Arbeit.

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  152. Die Modellierung weist somit eine Parallele zum sogenannten „experience rating“ in theoretischen Modellen der Versicherungsökonomik auf, vgl. bspw. Adams (1986).

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  153. Es sei darauf hingewiesen, daß das Modell bezüglich des Informationszuganges extrem modelliert ist, da die Bank nach einer Periode den Kreditnehmertyp mit Sicherheit kennt und zudem in der zweiten Periode keine schlechten Qualitäten mehr am Markt sind. Die Sensitivitätsanalyse bezüglich der jeweiligen Informationssets von Hausbank und Normalbank im Rahmen der Diskussion des Modells von Fischer (1990) hat jedoch gezeigt, daß eine weniger extreme Form des Bayesianischen Updatings die qualitativen Ergebnisse nicht beeinflussen würde.

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  154. Der subventionierte Zins in der Startphase kann auch dazu dienen, nichtopportunistisches Verhalten zu induzieren, vgl. Abschnitt B.3.3.1.

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  155. Die Möglichkeit nach Übernahme der Finanzierung eines Kreditnehmers positive Renten durch eine systematische Unterbietung von Konkurrenzangeboten zu erzielen, stellt im Prinzip ein Optionsrecht dar, dessen Wert mit steigender relativer Variabilität der Konkurrenzangebote steigt, vgl. Greenbaum/Kanatas/Venezia (1989), S. 227–228.

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  156. Vgl. bspw. auch Berger Ajdell (1995), S. 355.

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  157. Vgl. das Beispiel von Greenbaum/Thakor (1995), S. 280–283.

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  158. Über die Totalperiode der Bank-Kunde-Beziehung müßte sich jedoch bei Vorliegen einer intertemporalen Vertragsstruktur ein Zusammenhang beobachten lassen, allerdings dürfte dies aufgrund der Datenanforderungen empirisch praktisch nicht überprüfbar sein, vgl. die Diskussion in Hauptabschnitt G.

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  159. Doberanzke(1993), S. 11.

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  160. Spicher(1997), S. 117.

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  161. Hierfür wäre zu klären, ob die exklusive Finanzierung nicht nur eine notwendige, sondern auch eine hinreichende Bedingung für Hausbankfinanzierung darstellt, d.h., ob eine exklusiv finanzierende Bank immer auch eine Hausbank darstellt.

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  162. Vgl. Farinha/Santos (1999), S. 3.

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  163. Vgl. originär Bulow/Shoven (1978).

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  164. Vgl. Yosha (1995), Bhattacharya/Chiesa (1995) sowie Campbell (1979).

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  165. Allerdings bleibt in den einschlägigen Modellen unklar, wieso Exklusivfmanciers höhere Vertraulichkeit garantieren. Im Modell von Bhattacharya/Chiesa (1995) ist dies eine Annahme und somit modellexogen, Yosha (1995) unterstellt einen niedrigeren Bedarf an mit Kosten verbundener Offenlegung verifizierbarer Informationen bei bilateraler Finanzierung. Ein Argument könnte die leichtere Möglichkeit einer Bestrafung sein, wenn der Urheber der Informationsweitergabe eindeutig bestimmt ist.

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  166. Vgl. auch Hellwig (1991) zu diesem Argument.

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  167. Vgl. von Thadden (1992), S. 3.

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  168. von Thadden (1992), S. 24.

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  169. Die Arbeiten von Burghof/Hentschel (1998), Fischer (2000) sowie Mester/Nakamura/Renault (1999) sind die einzigen empirischen Untersuchungen über Informationsquellen, Informationsanforderungen etc. im Kontext der Bankfinanzierung.

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  170. Vgl. bspw. Black (1975), Fama (1985) sowie Nakamura (1993). Mester/Nakamura/Renault (1999) kommen in ihrer empirischen Untersuchung zu dem Ergebnis, daß die Beobachtung des Zahlungsverkehrs eines Kreditnehmers wertvolle Informationen über bestimmte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eines Unternehmens enthält und daß diese Informationen die Fähigkeit der Bank, die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers einzuschätzen, (zumindest in einer Ex-post-Betrachtung) signifikant erhöhen.

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  171. Vor diesem Hintergrund läßt sich bspw. die regulatorische Vorschrift in Rußland verstehen, daß Unternehmen Zahlungsverkehrskonten nur bei einer einzigen Bank unterhalten dürfen, vgl. Dittus (1996).

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  172. Vgl. Rajan (1992), S. 1391.

    Google Scholar 

  173. Vgl. Rajan (1992), S. 1391.

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  174. Vgl. Kapitel 3.2.

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  175. Die Ausnahme ist die Analyse von Bolton/Scharfstein (1996).

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  176. Zudem ist die gewählte spieltheoretische Modellierung der Mehr-Parteien-Verhandlung über den Shapley-Wert insofern ungewöhnlich, da dies ein Konzept der kooperativen und nicht der vorherrschenden nichtkooperativen Spieltheorie ist. Mithin sind Wirtschaftssubjekte über einen exogenen, nicht modellierten Mechanismus in der Lage, bindende Koalitionen einzugehen, auch ohne daß dies aus dem Optimalitätskalkül im Eigeninteresse endogen “begründet” wird, vgl. bspw. Holler/Illing (1993), S. 6.

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  177. Die theoretische Diskussion des Zusammenhangs zwischen Kreditsicherheiten und Hausbankbeziehungen erfolgt im Hauptabschnitt F, um eine direkte Hypothesendeduktion für die entsprechende empirische Untersuchung vorzunehmen.

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  178. Der Hausbankstatus ist bei dieser Sicht nicht Bestandteil des Variablenvektors eines Kreditvertrages, sondern vielmehr ein übergeordneter Faktor.

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  179. Elsas/Krahnen (1998), S. 1284. Vgl. auch die Beschreibung im Rahmen eines Forschungsprojektes der Deutschen Bundesbank von Friderichs/Paranque/Sauve (1999), S. 89–91.

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Elsas, R. (2001). Definition, Konzepte und Eigenschaften von Hausbankbeziehungen. In: Die Bedeutung der Hausbank. Empirische Finanzmarktforschung / Empirical Finance. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89816-6_2

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