Zusammenfassung
Aufgabe der Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland ist es, im Rahmen klarer gesetzlicher Vorgaben politisch oder militärisch bedeutsame Nachrichten zu beschaffen und auszuwerten. Die Komplexität dieser Aufgabe ergibt sich insbesondere dadurch, dass auf der Grundlage unsicherer und unvollständiger Informationen ein relativ verlässliches Lagebild gezeichnet werden muss. In diesem Beitrag werden am Beispiel der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder die Organisation und methodisch fundierte Arbeitsweise von Nachrichtendiensten vorgestellt. Dabei wird unter anderem deren Einbettung in den demokratischen Rechtsstaat verdeutlicht, indem die umfassenden rechtlichen Kontrollen dargestellt werden, denen die — im Regelfall vom Bürger nicht wahrnehmbare — Tätigkeit der Nachrichtendienste unterliegt.
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Literatur
Buch Josua, 2. Kapitel
Zur Definition vgl. Helmut Roewer, Nachrichtendienstrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1987, S. 54 f.
Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums 2002, S. 9; vgl. auch das Internetangebot des BfV unter http://www.verfassungsschutz.de.
Vgl. dazu Helmut Albert, Das „Trennungsgebot” — ein für Polizei und Verfassungsschutz überholtes Entwicklungskonzept?, in ZRP 1995, S. 105 ff.; derselbe, Gedanken zum Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz, in: Bundesamt für Verfassungsschutz — 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit, 2000, S. 85 ff.; Fritz-Achim Baumann, Polizei und Nachrichtendienste, in: Kniesel, Kube, Murck (Hrsg.), Handbuch für Führungskräfte der Polizei, 1996, S. 115 ff.; derselbe, Verfassungsschutz und Polizei -Trennungsgebot und Pflicht zur Zusammenarbeit, in: Düwell (Hrsg.), Festschrift für Diether Posser zum 75. Geburtstag, 1997, S. 299 ff.; Wolfgang Hetzer, Polizei und Geheimdienste zwischen Strafverfolgung und Staatsschutz, ZRP 1999, S. 19 ff.
Vgl. Roewer, a.a.O., S. 153 f.
Mit Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juli 1997 wurden die Verfassungsschutzbehörden auch beauftragt, die Scientology-Organisation zu beobachten, die sich keiner dieser klassischen Beobachtungsbereiche zuordnen lässt.
BVerfGE 68, 1 ff.
Vgl. etwa das Faltblatt „Verfassungsschutz — Unsere Demokratie schützen” des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, 2. Auflage, 1996.
Vgl. dazu auch Manfred Zoller, Offene und geheime Informationsgewinnung — Komplementarität oder Redundanz? Ein Beitrag zur Diskussion der Nachrichtendienste im Informationszeitalter; in: Zoller, Korte (Hrsg.), Nachrichtendienste in der Informationsgesellschaft, Beiträge zur Inneren Sicherheit, Bd. 12, 2000, S. 15 ff.
Vgl. Der Spiegel vom 17.03.2003, S. 40.
Vgl. den Beschluss des BVerfG vom 18.03.2003 (Az.: 2 BVB 1/01).
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 10./11.5.2003. Der V-Mann-Einsatz hatte zudem unterschiedliche Zielrichtungen: Während die Landesbehörde die Aktivitäten des Landesverbandes aufklären wollte, zielte die Operation des BfV auf den NPD-Bundesvorstand.
Vgl. etwa § 2 Abs. 4 SVerSchG.
Vgl. § 5 Abs. 2 BverfSchG.
Vgl. unten Punkt 3.4.1.
Die von Bundesinnenminister Schily in einem Brief vom 2.6.2004 an Bundesjustizministerin Zypries erhobene Forderung, durch eine Änderung des GG den Verfassungsschutz zu einer Bundesaufgabe zu machen und die Landesbehörden für Verfassungsschutz dem BfV als unselbstständige Außenstellen zu unterstellen, wurde deshalb von den Länderinnenministerien in der Innenministerkonferenz am 7./8./.2004 fast einhellig zurückgewiesen.
Vgl. Beschluss des BVerfG vom 18.03.2003 (Az.: 2 BVB 1/01).
Vgl. § 10 ff BVerfSchG und die vergleichbaren Bestimmungen in den Landesverfassungsschutzgesetzen.
Vgl. Verfassungsschutzbericht 2002 des Bundesinnenministeriums, S.U.
Süddeutsche Zeitung vom 17.07.2003. In der Rubrik „Außensicht” geißeln ehemalige führende Mitarbeiter der CIA die Willfährigkeit der Dienste und ihre Instrumentalisierung durch die Politik. Diese Sichtweise wird im Wesentlichen durch einen Untersuchungsbericht des US-Senats bestätigt, der einen hohen Erwartungsdruck der Regierung auf die CIA feststellt; vgl. dazu Süddeutsche Zeitung vom 10./11.7.2004.
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Albert, H. (2004). Komplexe Aufgaben der Nachrichtendienste im Rahmen der staatlichen Gefahrenabwehr — Organisation und Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden in Deutschland. In: Fisch, R., Beck, D. (eds) Komplexitätsmanagement. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89803-6_14
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