Zusammenfassung
Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen verschiedenen Einheiten stellen kein Phänomen dar, welches entweder ausschließlich für die Aufgabenabwicklung innerhalb von Unternehmungen typisch ist oder für diejenige auf externen Märkten alleinige Gültigkeit beanspruchen kann. Vielmehr ist in Liefer- und Leistungsbeziehungen ein generelles Charakteristikum arbeitsteiliger Handlungssysteme unabhängig von den jeweiligen institutionellen Rahmenbedingungen1 zu sehen:
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In einem marktlichen Umfeld kann der Leistungsaustausch2 konsumtive Sach- bzw. Dienstleistungen — das abnehmende Wirtschaftssubjekt (Haushalt oder Unternehmung) fragt in diesem Falle zum Zweck des Ge- oder Verbrauchs für den eigenen Bedarf nach — oder Produktionssachgüter zum Gegenstand haben, die von Unternehmungen auf nachgelagerten Wertschöpfungsstufen weiterbe- bzw. -verarbeitet werden. Der Bezug produktiver Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung oder effizienten Durchführung von Wertschöpfungsprozessen benötigt werden1, ist auf dem externen Markt ebenfalls möglich.
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Auch unternehmungsintern treten bereichsübergreifende Leistungsverflechtungen unterschiedlicher Art auf, deren Inhalt, Umfang und Intensität maßgeblich durch strategische Grundsatzentscheidungen sowie die spezifische organisatorische Rahmenstruktur beeinflusst werden. So durchlaufen bspw. Produkte in vertikal integrierten Unternehmungen mit handlungsorientierter Grundstruktur bis zum Erreichen ihrer Marktfähigkeit regelmäßig mehrere Bereiche, denen jeweils einzelne — funktional abgegrenzte — Ausschnitte der gesamten Wertschöpfungskette kompetenzmäßig zugeordnet sind. Die innerbetriebliche Leistungsübertragung zwischen organisatorischen Einheiten ist jedoch keineswegs auf Funktionalorganisationen beschränkt; wie oben2 skizziert, können auch zwischen produktorientierten Sparten oder zwischen Zentral- und Geschäftsbereichen sach- und dienstleistungsbezogene Lieferbeziehungen existieren.
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Literatur
Unternehmungen und Märkte stellen dabei spezifische Formen von Institutionen dar, die von Commons [Place], S. 69, wie folgt definiert werden: “It is these going concerns, with the working rules that keep them going, all the way from the family, the corporations, the trade unions, the trade association, up to the state itself, that we name Institution. The passive concept is a “group”; the active is a “going concern”.” sowie einige Absätze weiter “…, we may define an institution as Collective Action in Control of Individual Action.” Ziel einer solchen ‘Collective Action’ sind die — positive oder negative — Festlegung zulässiger Individualhandlungen sowie die Spezifizierung genereller Regelungen, denen diese Handlungen genügen müssen.
Unter den Oberbegriff ‘Leistung’ werden in Anlehnung an Busse von Colbe/Laßmann [Betriebswirtschaftstheorie], S. 72, die in diesem Zusammenhang allerdings von Gütern sprechen, “… alle Sachgegenstände, Arbeits- und Dienstleistungen oder auch Informationen und andere immaterielle Werte, die im Produktions- und Tauschprozeß verwendet werden”, subsumiert.
Hier ist bspw. an die Inanspruchnahme von Leistungen selbstständiger Markforschungsinstitute oder Unternehmungsberatungen zu denken.
Vgl. S. 143 ff. der vorliegenden Arbeit.
Die Überlegungen von Alchian und Demsetz wurden von Jensen/Meckling [Theory] aufgegriffen und zu einer formalen Theorie der Unternehmung weiterentwickelt.
Alchian/Demsetz [Production], S. 777.
Zum Begriff des ‘nexus of contracts’ vgl. Jensen/Meckling [Theory], S. 310.
Vgl. z. B. Williamson [Research], S. 1101, oder zu einer auf die Auslegung von Arbeitsverträgen in der US-amerikanischen Rechtsprechung Bezug nehmenden Kritik Masten [Basis], S. 199 ff.
Vgl. Simon [Organizations], S. 30 ff., der zwischen den Mechanismen ‘authority’, ‘rewards’, ‘identification’ und ‘coordination’ differenziert.
Vgl. Williamson [Institutions], S. 155 f., oder Williamson [Research], S. 1090: “.., firm and market are alternative modes of governance that differ in discrete structural ways.”
Dabei hat die (zentrale) Planung sowohl die Gestaltung des Fertigungssystems als auch Zeit, Ort und Volumen des Leistungsübergangs zum Gegenstand.
Selbst im japanischen Kanban-System einer beständelosen Fließfertigung wird lediglich der Zeitpunkt der Erstellung von Vorprodukten — sowie unter bestimmten Umständen die Fertigungsmenge — der (zentralen) Planung entzogen und durch eine dezentrale, bedarfsorientierte Produktionssteuerung ersetzt. Die Zuständigkeit der Planung für die Festlegung von funktionalen Merkmalen der Vorprodukte sowie von Qualitätsstandards bleibt demgegenüber auch dort unangetastet.
Williamson selbst weicht diese Annahme auf, indem er Kooperationsmuster, in denen marktliche Koordinations- und Motivationsprinzipien um hierarchische Elemente ergänzt werden, als spezifische Formen der Transaktionsabwicklung über den externen Markt ansieht. Die Anwendung von marktlichen Steuerungsprinzipien innerhalb der Unternehmung wird von Williamson demgegenüber keiner näheren Analyse unterzogen.
Vgl. bspw. Williamson [Analysis], S. 274 f.
Man denke nur an Entwicklungskooperationen konkurrierender Unternehmungen oder die unternehmungsübergreifende Anwendung des Just-in-Time-Prinzips.
Perrow [Organizations], S. 255.
Hennart [Middle], S. 531. Vgl. zur Beziehung zwischen der Institution ‘Unternehmung’ und dem Steuerungsmechanismus ‘hierarchische Weisungen’ auch Hennart [Control], S. 75.
Vgl. sinngemäß Frese [Märkte], S. 134.
Vgl. Williamson [Mechanisms], S. 6.
Williamson [Institutions], S. 1.
Vgl. zu dieser Interpretation des Williamson’schen Transaktionsverständnisses auch Richter/Furubotn [Institutionenökonomik], S. 47.
Da der Übergang von Leistungen im Mittelpunkt des Transaktionsverständnisses steht, kann der Auffassung von Michaelis [Organisation], S. 75, Williamson setze Transaktionen mit den verschiedenen, im Zuge der Aufgabenerfüllung zu bewältigenden Transformationsprozessen gleich, nicht gefolgt werden.
Auch wenn Williamson nicht ausdrücklich darauf hinweist, ist es doch zweckmäßig, von einer Entsprechung technologischer Schnittstellen mit strukturellen Grenzen zwischen Entscheidungseinheiten (einzelne Aufgabenträger, Unternehmungsbereiche oder Unternehmungen) auszugehen. In diesem Sinne ist auch die Weiterentwicklung der Williamson’schen Definition durch Harders [Industriezweige], S. 176, zu interpretieren, der als Transaktionen “Prozesse zur Klärung, Vereinbarung und Durchführung von Austauschbeziehungen zwischen technisch separierbaren Einheiten” bezeichnet. Nachfolgend wird daher von der Möglichkeit abstrahiert, dass sich ein unter den Transaktionsbegriff subsumierter Leistungsübergang innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines individuellen Entscheidungsträgers vollzieht, welcher an einem Objekt mehrere, funktional abgrenzbare Bearbeitungsschritte durchführt.
Vgl. Commons [Economics], S. 652.
Zwar spricht Commons lediglich global von ‘ownership rights’, ohne sich mit einer Abgrenzung von hieraus erwachsenden Einzelrechten zu beschäftigen. Dennoch können diese ohne weiteres als Bündel von Verfügungsrechten im Sinne der modernen Property Rights-Theorie interpretiert werden. Als Verfügungsrechte werden alle auf das Eigentum an einem Gut rückführbaren Rechte bezeichnet, also solche der Nutzung, der Veränderung und der Übertragung sowie der Aneignung des Gewinns, welcher aus Nutzung, Veränderung oder Übertragung resultiert; vgl. auch Alchian/Demsetz [Production], S. 783. Verfügungsrechte bzw. Property Rights legen die Handlungsmöglichkeiten des Eigentümers in Bezug auf ein Gut und im Verhältnis zu anderen Individuen bzw. Personenmehrheiten fest.
Commons [Place], S. 58.
Commons [Place], S. 68. Zur genaueren Beschreibung der einzelnen Transaktionstypen vgl. Commons [Economics], S. 652 ff., sowie Commons [Place], S. 59 ff.
‘Rationing transactions’ werden nachfolgend ausgeblendet, da sie im betrachteten Zusammenhang keine bedeutende Rolle spielen.
Zwar verwendet Williamson in seinen Arbeiten vereinzelt ebenfalls den Begriff ‘Reziprozität’, allerdings nicht zur Charakterisierung von Transaktionen als tauschbasierte Form des Leistungsübergangs, sondern zur Kennzeichnung einer spezifischen Transaktionskategorie — nämlich des Naturaltauschs: “Reciprocity transforms a unilateral supply relation — whereby A sells X to B — into a bilateral one, whereby A agrees to buy Y from B as a condition for making the sale of X and both parties understand that the transaction will be continued only if reciprocity is observed.”; Williamson [Commitments], S. 530 f.
Commons [Problem], S. 4.
Gouldner [Norm], S. 170.
Vgl. etwa Ouchi [Markets], S. 137, Tabelle 2.
So stellen Arbeitnehmer der Unternehmung ihre Arbeitskraft (Beiträge zur Realisierung der Unternehmungsziele) gegen vertraglich vereinbarte monetäre oder nicht-monetäre ‘Anreize’ zur Verfügung; vgl. bspw. Barnard [Functions], S. 140 f. Beide Parteien verpflichten sich insofern zur Erbringung von Leistungen.
Der Leistungsübergang vollzieht sich zwischen gleichgestellten und damit weisungsmäßig unabhängigen Einheiten.
Ouchi [Boundaries], S. 3, subsumiert unter den Transaktionsbegriff denn auch “... an exchange of labor for pay between employer and employee, ... an exchange of a good between two departments of a company, or ... an exchange of a good or service between two companies” und bezieht folglich — ähnlich wie Commons — ebenfalls ‘bargaining transactions’ und ‘managerial transactions’ in die Analyse ein.
Vgl. hierzu S. 158 dieser Arbeit.
Vgl. auch Gäfgen [Entwicklung], S. 51, der in Anlehnung an Commons Transaktionen als “ausgehandelten Austausch [Hervorhebung durch den Verfasser, P. L.] von Rechten” beschreibt.
Heinen [Einführung], S. 73.
Vgl. auch Michaelis [Organisation], S. 70.
Heinen [Einführung], S. 73 f. Ähnlich auch Plinke [Grundlagen], S. 41, der mit dem Transaktionsbegriff allerdings lediglich eine bestimmte Phase im Rahmen von Austauschbeziehungen bzw. das Ergebnis dieser Phase belegt: “Transaktion [im Original kursiv, P. L.]: Übereinkunft zwischen zwei Parteien über das jeweils zu Gebende und zu Erhaltende.”
Vgl. auch Backhaus [Ökonomik], S. 270, der unter Transaktionen “wirtschaftliche Austauschprozesse” versteht.
Zwar mögen auch ideelle Aspekte wie Dankbarkeit, Vertrauen oder Anerkennung des Tauschpartners im Einzelfall als ausreichende Gegenleistung erachtet werden; jedoch resultiert hieraus — zumindest unmittelbar — keine Erweiterung des Raums ökonomisch relevanter Handlungsoptionen.
Heinen [Einführung], S. 74.
In diesem Zusammenhang sei auch auf Schwierigkeiten der Rechtsprechung hingewiesen, die (Nicht-)Einhaltung des ‘quantum meruit’-Prinzips (Austausch zu einem als gerecht empfundenen oder angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten angemessenen Preis) auf der Basis von Hilfsindikatoren zu rekonstruieren; vgl. hierzu auch Commons [Problem], S. 8 f.
Vgl. auch Kirchgässner [Homo], S. 68.
Vgl. S. 160 der vorliegenden Arbeit.
Siehe zum Überblick Heinen [Grundfragen], S. 53 ff., oder Stobbe [MikroÖkonomik], S. 291. Bspw. bestimmen nicht allein die materiellen Eigenschaften eines Gutes, sondern auch nur sehr begrenzt einer bewussten Bewertung zugängliche Merkmale, etwa sein ästhetischer Wert, den mit dem Gut bzw. den gehandelten Verfügungsrechten verbundenen Nutzen; vgl. hierzu auch Kirchgässner [Homo], S. 16.
Zum Überblick über theoretische Entwicklungen in Bezug auf die Erfassung von individuellen Präferenzen vgl. Albert [Handeln], S. 192.
Vgl. bspw. Hoyer/Rettig/Rothe [Grundlagen], S. 31. Bislang liegen lediglich vereinzelte Versuche vor, aus dem tatsächlichen Verhalten von Wirtschaftssubjekten Rückschlüsse auf deren Präferenzstruktur zu ziehen; vgl. z. B. die Ansätze von Little [Reformulation] oder von Samuelson [Note].
Eine solche Kennzeichnung der zeitlichen Ausdehnung von Transaktionen ist vor allem in der trans-aktionskostentheoretischen Literatur üblich; vgl. z. B. Williamson [Institutions], S. 20, der zwischen vor- und nachvertraglichen Transaktionskosten unterscheidet. Zu einer Kennzeichnung der einzelnen Transaktionsphasen siehe auch Picot [Transaktionskostenansatz], S. 270. Da die Suche nach Transaktionspartnern auf internen Märkten häufig entfällt, wird diese Phase in der hier vorgeschlagenen Fassung des Transaktionsbegriffs ausgeblendet.
Dies impliziert die Festlegung eines irgendwie gearteten Preises, der entweder relativ — also in Einheiten eines als Gegenleistung angebotenen knappen Sachgutes bzw. einer Dienstleistung — oder absolut, d. h. in Form einer monetären Größe, ausgedrückt werden kann.
“Die Transaktion setzt wechselseitig ineinander passende Austauschrelationen [im Original kursiv, P. L.] voraus.”; Plinke [Grundlagen], S. 41. Kirzner [Competition], S. 9, bringt die Notwendigkeit eines solchen “Ineinanderpassens” für die Entstehung marktlicher Beziehungen wie folgt zum Ausdruck: “We see the market as made up, during any period of time, of the interacting decisions of consumers, entrepreneur-producers, and resource owners. Not all the decisions in a given period can be carried out, since many of them may erroneously anticipate and depend upon other decisions which are in fact not being made.”
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Lehmann, P. (2002). Transaktionen. In: Interne Märkte. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89800-5_8
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