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Interne Märkte

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Zusammenfassung

Als interne Märkte bzw. Markttransplants4 werden im Folgenden umfassende Gefüge organisatorischer Regelungen bezeichnet, welche die Bestandteile marktwirtschaftlicher Systeme unternehmungsintern nachbilden5 und bei der Ausrichtung arbeitsteiligen Handelns auf die offiziellen Unternehmungsziele eine Nutzung marktlicher Prinzipien in den Vordergrund stellen. Bereits diese erste Charakterisierung macht zweierlei deutlich:

  • Das Phänomen unternehmungsinterner marktlicher Regelungen erschließt sich dem Betrachter nicht auf der Stufe einzelner Gestaltungsinstrumente, sondern erst auf der übergeordneten Ebene komplexer Strukturmuster.

  • Da die Implementierung interner Märkte den Versuch einer unternehmungsinternen Rekonstruktion von Elementen und Prinzipien marktwirtschaftlicher Ordnungen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene darstellt, ist es erforderlich, sich näher mit den Charakteristika externer Märkte1 zu beschäftigen. Es muss — vereinfacht ausgedrückt — geklärt werden, was eigentlich innerhalb der Unternehmung nachgebildet werden soll.

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Literatur

  1. Vgl. zum Begriff Frese [Ausgleichsgesetz], S. 26, der die Bildung interner Märkte neben der so genannten ‘Marktosmose’ (Erhöhung der Durchlässigkeit an den Grenzen zwischen Unternehmung und Markt sowie eine eventuelle Verschiebung dieser Grenzen) als eigenständige Form der marktorientierten Strukturierung von Unternehmungen ansieht.

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  2. Neus [Verrechnungspreise], S. 38, spricht bspw. mit Blick auf die Einführung von Verrechnungspreisen von einer “Rekonstruktion des Marktes”.

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  3. Zum Begriff des externen Marktes vgl. nochmals S. 11, FN 1 der vorliegenden Arbeit.

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  4. Dies trifft bspw. auf Definitionen zu, die im Markt den “ökonomische[n] Ort des Tausches” (z. B. Mauritz [Marktwirtschaft], S. 28) sehen, marktliche Systeme ganz allgemein als “… mechanism by which buyers and sellers interact to determine the price and quantity of a good or service” (Samuelson/Nordhaus [Economics], S. 23) bzw. als “… Gesamtheit von Handlungen und Transaktionen, mit denen Anbieter und Nachfrager des Objekts zum Zweck des Tauschs in Verbindung treten, wobei sich aus ihrer Interaktion die Bedingungen ergeben, zu denen der Tausch vorgenommen wird” (Stobbe [Mikroökonomik], S. 279), beschreiben oder auf die ‘invisible hand’ als Prinzip einer dezentralen Abstimmung von Individualentscheidungen rekurrieren (vgl. Smith [Inquiry], S. 456).

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  5. So werden etwa der Wettbewerb oder der Wiederholungscharakter von Transaktionen häufig zu konstituierenden Elementen externer Märkte erhoben. Bspw. definieren Richter/Furubotn [Institutionenökonomik], S. 296, Märkte als “… soziale Einrichtung sich wiederholenden Tauschs zwischen einer Mehrheit von Tauschreflektanten [im Original fett, P. L.]” unter Bezugnahme auf Weber [Wirtschaft], S. 382: “Von einem Markt soll gesprochen werden, sobald auch nur auf einer Seite eine Mehrheit von Tauschreflektanten um Tauschchancen konkurriert.”. Insbesondere das Merkmal “Wettbewerb” wird allerdings der Vielfalt realer Marktformen nicht vollständig gerecht, da z. B. bilaterale Monopole, welche gemeinhin unter den Marktbegriff subsumiert werden, durch eine solche Definition nicht erfassbar sind. In ähnlicher Richtung sind Begriffsfassungen in der soziologischen Theorie zu interpretieren, welche das Vorhandensein der Institution ‘Markt’ am vorherrschenden Kommunikationsmedium ‘Geld’ festmachen; vgl. etwa Parsons [Einfluß], S. 144, oder Willke [Steuerungstheorie], S. 137, Übersicht 4.4, S. 202 ff.

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  6. Man vergegenwärtige sich nur Marktdefinitionen, die das Prinzip der spontanen Ordnung in den Mittelpunkt stellen; vgl. v. Hayek [Ergebnisse], S. 102, sowie den Überblick bei Schneider [Institutionen], S. 181 ff. Würde ein solches Prinzip zum ausschlaggebenden Charakteristikum externer Märkte gemacht, erübrigte sich der Versuch einer Übertragung des Marktmechanismus auf den unternehmungsinternen Kontext, da eine derartige Übertragung stets aktive gestaltende Eingriffe voraussetzt, welche definitionsgemäß gar nicht möglich wären. Auch ein Rekurs auf Privateigentum (vgl. bspw. Alchian [Property Rights], S. 233) verstellt den Blick auf die Möglichkeit einer Schaffung interner Märkte, da den einer Unternehmung angehörenden organisatorischen Einheiten regelmäßig nicht alle Verfügungsrechte vollständig und exklusiv zugeordnet sind. Vgl. auch S. 159 f. der vorliegenden Arbeit.

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  7. Vgl. zu einer systemischen Betrachtung von Volkswirtschaften auch Hirshleifer/Glazer [Theory], S. 13 ff.

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  8. Vgl. v. Bertalanffy [Systemlehre], S. 115: “Wir definieren ein “System” als eine Anzahl von in Wechselwirkung stehenden Elementen…” Dabei wird vom Modell eines geschlossenen Systems ausgegangen. Offene Systeme zeichnen sich zusätzlich durch spezifische Beziehungen zu ihrer Umwelt aus; vgl. Baetge [Systemtheorie], S. 11, S. 37.

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  9. Vgl. bspw. Luhmann [Wirtschaft], S. 43 ff., oder Fritsch/Wein/Ewers [Marktversagen], S. 4. Zur Funktion des Preises in marktlichen Systemen siehe auch V. Hayek [Wettbewerb], S. 258.

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  10. Vgl. z. B. v. Stackelberg [Morphologie], S. 524 ff.

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  11. Zur rahmensetzenden Funktion des Staates vgl. bspw. Picot/Dietl/Franck [Organisation], S. 137 ff.

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  12. Unternehmungsintern können solche Institutionen eine sehr heterogene strukturelle Entsprechung finden. Während die Entscheidung zu Gunsten einer Einführung interner Märkte meist zentral, bspw. durch die Unternehmungsleitung oder von Geschäftsbereichsleitungen, getroffen wird, können in die Ausarbeitung eines verbindlichen Regelsystems organisatorische Einheiten auf unterschiedlichen Hierarchieebenen involviert sein; vgl. hierzu auch S. 400 ff. dieser Arbeit. Eine Vielzahl an Ausgestaltungsmöglichkeiten existiert auch hinsichtlich der Zuordnung von Kompetenzen zur Überwachung und Durchsetzung systemkonformer Verhaltensweisen. Neben einer Ausstattung der Marktpartner mit geeigneten Sanktionierungsmöglichkeiten ist bspw. die Übertragung entsprechender Aufgaben an bereits bestehende Stellen bzw. Bereiche oder die Einrichtung spezieller Einheiten, z. B. Schlichtungsstellen, denkbar.

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  13. Die Ausblendung von Distributionsmittlern und -heifern (zu dieser Unterscheidung vgl. Lehmann [Transaktionskostenansatz], S. 15, und die dort zitierte Literatur) lässt sich vor dem Hintergrund des besonderen Charakters unternehmungsinterner Liefer- und Leistungsbeziehungen rechtfertigen. Innerhalb einer Unternehmung sind in die marktliche Beziehung üblicherweise lediglich der interne Anbieter und der interne Nachfrager eingebunden. Der Leistungsaustausch vollzieht sich somit in einem ‘Nullstufenkanal’; vgl. hierzu und zur Abgrenzung von mehrstufigen, eigenständige Distributionsorgane umfassenden, Marktkanälen Kotler/Bliemel [Marketing-Management], S. 744 f.

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  14. Vgl. hierzu grundlegend Peacock [Freedom], S. 88 ff.

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  15. Auf die Bedeutung entsprechender Regelungen für die Funktionsfähigkeit von marktlichen Systemen wiesen insbesondere Vertreter der institutionenorientierten MikroÖkonomie hin. Vgl. bspw. Coase [Firm], S. 10: “They [Märkte, P. L.].. require the establishment of legal rules governing the rights and duties of those carrying out transactions… Those operating in these markets have to depend, therefore, on the legal system of the State.”

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  16. Siehe z. B. Marshall [Principles], S. 345 ff.

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  17. Vgl. v. Hayek [Use], S. 519 ff.

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  18. Derart gelagerte Tauschmotive hat vermutlich auch Adam Smith vor Augen gehabt, als er feststellte: “Dagegen ist der Mensch fast immer auf Hilfe angewiesen, wobei er jedoch kaum erwarten kann, daß er sie allein durch das Wohlwollen der Mitmenschen erhalten wird. Er wird sein Ziel wahrscheinlich viel eher erreichen, wenn er deren Eigenliebe zu seinen Gunsten zu nützen versteht, indem er ihnen zeigt, daß es in ihrem eigenen Interesse liegt, das für ihn zu tun, was er von ihnen wünscht.”; Smith [Wohlstand], S. 17.

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  19. Schumpeter [Unternehmer], S. 481, spricht einen ähnlichen Punkt an, wenn er im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der Modellierung von Märkten als statische Systeme konstatiert: “In einer ihren Lebensprozeß jahraus jahrein wiederholenden, in ausgeglichenem Gleichgewichtszustand befindlichen (“statischen”) Wirtschaft könnte bei völlig freier Konkurrenz an der Erfüllung dieser Funktion [des Unternehmers, P. L.] kein dauernder, vom Arbeitslohn zu unterscheidender Gewinn haften; es würden sich Gelegenheitsgewinne und -Verluste ergeben, aber der dem Gleichgewichtszustand entsprechende Satz dieses Gewinnes wäre Null: Grundsätzlich und der Tendenz nach wäre ein solcher Unternehmer ein entrepreneur faisant ni bénéfice ni perte..”

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  20. Vgl. Schumpeter [Theorie], S. 100 f.

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  21. Vgl. auch Eucken [Grundsätze], S. 246 ff. Insofern kann es nicht überraschen, dass im Fehlen von Wettbewerb eine entscheidende Ursache für so genanntes Marktversagen gesehen wird; vgl. bspw. Fritsch/Wein/Ewers [Marktversagen], S. 142 ff.

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  22. Zur Unterscheidung und Eigenschaften von ‘realen’ und ‘fiktiven’ internen Märkten vgl. Frese [Grundlagen], S. 200 f., sowie S. 520 f. der vorliegenden Arbeit.

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  23. Vgl. hierzu auch S. 168 f. und S. 395 ff. der vorliegenden Arbeit.

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  24. Vgl. S. 311ff. dieser Arbeit.

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Lehmann, P. (2002). Interne Märkte. In: Interne Märkte. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89800-5_10

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89800-5_10

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

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