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Aufbau der Betriebsergebnisrechnung und deren Einbindung in die Regelung des wirtschaftlichen Erfolgs einer Schaden-/Unfallversicherungs-AG im Versicherungskonzern

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Betriebsergebnisrechnung für Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen

Zusammenfassung

Aus den vorangegangenen Ausführungen zur Überleitung von Rechnungsgrößen der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung dem Grunde nach lassen sich für den versicherungstechnischen Ergebnisteil gegenüber der handelsrechtlichen Ergebnisrechnung nachfolgende zentrale Änderungen festhalten:583

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Literatur

  1. Ein Leitungsbereich subsumiert Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. In der Organisationstheorie gilt das Prinzip der Kongruenz von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung. Verantwortung ist jedoch, im Gegensatz zu Aufgabe und Kompetenz, nicht teilbar. Daher bewirkt eine Delegation (aufgabenbezogener) Kompetenz zugleich eine Vermehrung von Verantwortung innerhalb einer Organisationseinheit. Siehe hierzu Hill, Wilhelm; Fehlbaum, Raymond; Ulrich, Peter (1994), S. 124; siehe hierzu mit kritischen Anmerkungen Wunderer, Rolf; Grunwald, Wolfgang (1980 b), S. 349 ff., im besonderen S. 350 f.; siehe hierzu unter besonderer Berücksichtigung des Profit-Center-Konzepts Everling, Wolfgang (1980), S. 121.

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  2. Die Ausgestaltung organisatorisch verselbständigter Teilbereiche gliedert das komplexe Gesamtgefüge und setzt einen Rahmen für Art und Umfang dieser Verantwortung. Siehe hierzu mit theoretischen Grundlagen der divisionalen Organisation Hill, Wilhelm; Fehlbaum, Raymond; Ulrich, Peter (1994), S. 176 i.V.m. S. 178 f. u. S. 182; Welge, Martin K. (1987), S. 504 ff.

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  3. Die Stellgröße ist sowohl Ausgangsgröße der Regeleinrichtung als auch Eingangsgröße der Regelstrecke bzw. des Stellgliedes. Bei dem Stellglied handelt es sich um eine Funktionseinheit der Regelstrecke. Zur Begriffsdefinition der Stellgröße vgl. DKE (Februar 1994 b), S. 4. Zur Begriffsdefmition des Stellglieds vgl. ebenda, S. 3.

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  4. Siehe hierzu auch die empirische Erhebung betreffend den Zielbildungsprozeß von Banken und Versicherungen im top-down, bottom-up oder Gegenstromverfahren bei Pauli, Christoph G. (1993), S. 417.

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  5. Siehe hierzu § 53c Abs. 1, 2 VAG i.V.m. der aufsichtsbehördlichen Anordnung des BAVRdschr. R 3/88. Zu den aufsichtsrechtlich zulässigen Eigenmittel rechnen vor allem das Eigenkapital, ermittelt auf der Grundlage handelsrechtlicher Ansatz-und Bewertungsregeln, sowie eigenkapitalähnliche Mittel wie insbesondere Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten mit entsprechender Ausgestaltung. Siehe hierzu § 53 c Abs. 3–3 c VAG. Zur Eigenmittelausstattung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen siehe auch die Ergänzungen zum BAV-Rdschr. R 3/88 bei Welzel, Hans-Joachim et al. (Hrsg.) (1982), S. 150/Z3 ff. Zu den nachrangigen Verbindlichkeiten siehe auch die Begriffsbestimmung in § 22 RechVersV.

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  6. Die Anlage der Vermögenswerte des gebundenen Vermögens eines Versicherungsuntemehmens zur Bedeckung seiner versicherungstechnischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten hat unter Beachtung der Grundsätze des § 54 Abs. 1 VAG sowie der qualitativen und quantitativen Grenzen des § 54a VAG zu erfolgen. Siehe ergänzend hierzu auch BAV-Rdschr. R 4/95.

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  7. Rating dient der Gewinnung von Aussagen zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und stützt sich hierbei auf sowohl erfolgs-und fmanzwirtschaftliche quantitative Indikatoren als auch auf qualitative Faktoren. Zur Zielsetzung und zu den Inhalten eines (u.s. amerikanischen) Rating von Versicherungsunternehmen vgl. bspw. Snyder, Arthur (1990), S. 124 ff. Siehe hierzu auch Everling, Oliver (1992), S. 202 ff. Zu einer Erörterung begrifflicher Inhalte von Rating siehe auch Sönnichsen, Christoph (1992), S. 103 ff.

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  8. Zur aufsichtsrechtlich geforderten Ausstattung eines Schaden-/Unfallversicherungsunternehmens mit Eigenmitteln siehe § 53 c VAG. Siehe hierzu auch die Anmerkungen unter Fn. 597. Der Bemessung des Eigenkapitalbedarfs von Schaden-/Unfallversicherungsuntemehmen kann unter anderem auch ein aus den u.s. amerikanischen Regelungen transferierter risk-based capital-Ansatz zugrunde gelegt werden. Zu diesem Ansatz siehe bspw. Müller, Eberhard; Reischel Michael (1994).

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  9. Siehe hierzu auch Everling, Wolfgang (1980), S. 121; Welge, Martin K. (1987), S. 507 ff.; Poensgen, Otto H. (1973), S. 222 ff.

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  10. Hier ist im besonderen an die Bedeutung einer intrinsisch motivierten Leistungserbringung gedacht. Mit einer Darstellung von Motivationstheorien siehe hierzu Wunderer, Rolf; Grunwald, Wolfgang (1980 a), S. 202 u. S. 207. Mit Bezug auf den Motivationsgedanken einer ProfitCenter-Konzeption siehe hierzu auch Wolf, Martin (1985), S. 38 ff.

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© 1998 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Müller, B. (1998). Aufbau der Betriebsergebnisrechnung und deren Einbindung in die Regelung des wirtschaftlichen Erfolgs einer Schaden-/Unfallversicherungs-AG im Versicherungskonzern. In: Betriebsergebnisrechnung für Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen. Schriftenreihe „Versicherung und Risikoforschung“ des Instituts für betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität, München, vol 207. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89781-7_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89781-7_5

  • Publisher Name: Gabler Verlag

  • Print ISBN: 978-3-409-18829-6

  • Online ISBN: 978-3-322-89781-7

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