Zusammenfassung
Ein produktiv tätiges soziales Systems konstituiert sich aus einem Verbund von Ressourcen, Strukturen und Prozessen, seine Leistung resultiert aus den hieraus hervorgehenden aggregierten Zielrealisationsbeiträgen. Der Prozeß zur Erstellung dieser Leistung stellt sich als ein offener Kreislauf mit mehrwertigen Einflußfaktoren dar. In diesem wirken der auf Entscheidungen basierende instrumentale Einsatz von Ressourcen sowie Störgrößen, die ex ante nicht oder nur begrenzt erfaßbar sind, auf Art, Umfang und zeitlichen Bezug der jeweils angestrebten Zielerreichung ein. Um das Fließgleichgewicht für diesen Kreislauf aufrechtzuerhalten und dadurch die Realisation eines angestrebten Ziels im Rahmen der Möglichkeiten sicherzustellen, bedarf es einer zielgerichteten Einflußnahme auf die leistungswirksamen Faktoren und Prozesse.
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Literatur
Siehe hierzu Lehmann, Helmut (1975), Sp. 2412 ff.
Siehe hierzu Kap. 1.2. Siehe hierzu auch die Erörterung der Verhaltensaspekte Dynamik, Zeitvariabilität, Stochastizität und Nichtlinearität bei Schiemenz, Bernd (1982), S. 6 ff.
Mit Wirkungswegwird in der Steuerungs-und Regelungstechnik der Weg der ein System durchlaufenden Wirkungen bezeichnet. Vgl. DKE (Februar 1994 a), S. 4; siehe hierzu auch ebenda, S. 5.
Zu den Begriffen Steuerungund Regelungin der Steuerungs-und Regelungstechnik siehe DKE (Februar 1994 b), S. 5.
Zur begrifflichen Abgrenzung von Steuerungund Regelungin der kybernetischen Systemtheorie vgl. auch Adam, Adolf; Helfen, Elmar; Scholl, Friedrich (1970), S. 118 ff.;
Lehmann, Helmut (1975), Sp. 2415; Ulrich, Hans (1968), S. 120 ff. Zur Differenzierung dieser Begriffe siehe auch Schiemenz, Bernd (1982), S. 27 ff. u. S. 35 ff.
Zur Begriffsbezeichnung einer Regelgroße in der Steuerungs-und Regelungstechnik vgl. DKE (Februar 1994 b), S. 3. Zur Begriffsbezeichnung einer Führungsgroße in der Steuerungs-und Regelungstechnik vgl. ebenda, S. 4.
Siehe hierzu auch S. 5 f.
Nach der hier vertretenen Auffassung ist Kommunikationdurch die Subsumption sowohl von Informationen als auch von Verhaltensweisen und Strukturen, die sich für die Wirksamkeit von Informationen als relevant erweisen, gekennzeichnet. Zum Begriffsverständnis von Informationsiehe Fn. 15.
Siehe hierzu Adam, Adolf; Helten, Elmar; Scholl, Friedrich (1970), S. 126; Ulrich, Hans (1968), S. 128 ff.
Kommunikationswege bereiten das Umfeld, innerhalb dessen ein 53 Zu Inhalt und Bedeutung der informalen Organisation siehe ausführlich Grün, Oskar (1989), Sp. 881–889.
Die Bezeichnung einer Maßnahme als planmäßigsubsumiert ein sowohl zielorientiertes als auch nach bestimmten Methoden und Verfahren systematisiertes Vorgehen.
Individuelle Verhaltensmuster sowie von Aufbau-und Ablauforganisation beeinflußte formale und informale Kommunikationswege unterstreichen einerseits die Notwendigkeit und andererseits die Wirkungsgrenzen einer Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -verteilung bei einer zielorientierten Einflußnahme. Das hier vorgetragene Verständnis von Kommunikation und Information soll eine jeweils ganzheitliche Betrachtung situativer Sender-Empfänger-Beziehungen ermöglichen. Siehe hierzu Ulrich, Peter; Fluri, Edgar (1995), S. 32 ff. u. S. 36 ff.; Hill, Wilhelm; Fehlbaum, Raymond; Ulrich, Peter (1994), S. 136 ff.; Ulrich, Hans (1968), S. 128 ff.
Finanzwirtschaftliche Aspekte sind in die nachstehenden Ausführungen insofern eingebunden, als sie für die hier zu behandelnde erfolgswirtschaftlich motivierte Regelung von Bedeutung sind.
Vgl. hierzu auch Bea, Franz Xaver; Hass, Jürgen (1995), S. 64 f.;
Ulrich, Peter; Fluri, Edgar (1995), S. 19 f.
Vgl. hierzu auch Hahn, Dietger (1996), S. 99.
ULRICH I FLURI weisen im Zusammenhang mit der Festlegung von Aufgaben einer betriebswirtschaftlichen Steuerung darauf hin, daß die “… optimale Verwendung von beschränkten Ressourcen… Leitgedanke für die betriebswirtschaftliche Steuerung einer Unternehmung sein [muß].” Ulrich, Peter; Fluri, Edgar (1995), S. 153.
Als Aufgabe einer strategischen Planung sehen ULRICH I FLURI die strategische Anpassung nach außen im Sinne einer Effektivitätssicherung. Vgl. Ulrich, Peter; Fluri, Edgar (1995), S. 133. Zum Begriff der Effektivität siehe Fn. 34.
Zu den Teilplanungskomplexen des Planungssystems eines Unternehmens siehe Arbeitskreis (1991), S. 813 f. i.V.m. Hahn, Dietger (1996), S. 96 ff.; derselbe (1995), S. 232 ff.
Vgl. hierzu Hahn, Dietger (1996), S. 49 u. S. 98 f.
Zu einer Kategorisierung genereller Untemehmensziele in Sach-, Wert-und Sozialziele siehe Arbeitskreis (1991), S. 813 f. u. S. 819 f.; Hahn, Dietger (1995), S. 232 ff.;
Hahn, Dietger (1996), S. 16 ff. u. S. 98 f.; Ulrich, Hans (1980), S. 100 ff.
Mit einer Kategorisierung der Zielsetzung wirtschaftlichen Handelns in Sach-u. Formalziel siehe hierzu auch Kosiol, Erich (1961), S. 130 ff.;
Heinen, Edmund (1991), S. 26 u. S. 29 sowie mit zusätzlich ausdrücklicher Benennung der sozialen Komponente Schweitzer, Marcell; Küpper, Hans-Ulrich (1986), S. 17.
Vgl. Hahn, Dietger (1989), S. 160; derselbe (1991), S. 122; Ulrich, Hans (1980), S. 107.
Vgl. Arbeitskreis (1977), S. 2; Arbeitskreis (1991), S. 813 f.; Hahn, Dietger (1995), S. 232 ff.; derselbe (1996), S. 100 f.
Vgl. Hahn, Dietger (1995), S. 232; Gälweiler, Aloys (1990), S. 35. STEINMANN und SCHREY- OGG verweisen in diesem Zusammenhang auf eine dauerhafte Sicherstellung des Bestands und der Rentabilität eines Unternehmens. Vgl. Steinmann, Horst; Schreybgg, Georg (1991), S. 130.
Vgl. hierzu Ansoff, H. Igor; Hayes, Robert L. (1976), S. 3 f. Siehe hierzu auch Ulrich, Peter; Fluri, Edgar (1995), S. 19 f.
Siehe hierzu auch Gälweiler, Aloys (1992), S. 209.
Vgl. hierzu Arbeitskreis (1991), S. 813 f.; Hahn, Dietger (1996), S. 102 ff. Finanzwirtschaftliche Aspekte sind in die nachstehenden Ausführungen insofern eingebunden, als sie für die hier zu behandelnde erfolgswirtschaftlich motivierte Regelung von Bedeutung sind.
Ressourcensind sämtliche Leistungsfaktoren, die für den Einsatz im LeistungserstellungsprozeB in einer Periode verfügbar sind. Verfügbar sind diese Faktoren dann, wenn sie in der Berichtsperiode vorgehalten oder bedarfsgenau bezogen werden.
Mit diesem situativen Leistungsverständnis läßt sich die wirtschaftliche Betätigung eines organisatorisch verselbständigten Konzernbereichs unter spezifischen Zielsetzungen erfassen. Siehe hierzu auch den Verweis auf die teleologische Natur des Leistungsbegriffs bei Heinen, Edmund (1983), S. 70 u. S. 75.
Ein Betrieb kann verstanden werden “… als eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit…, in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden.” Wöhe, Günter (1993), S. 2.
Mit einer ausführlichen Begriffsdiskussion vgl. hierzu auch Grochla, Erwin (1993) Sp. 377 ff.
Ist ein Betrieb in seinem Wirtschaften auf eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung ausgerichtet, so handelt es sich nach verbreiteter Auffassung um ein Unternehmen Vgl. Wöhe, Günter (1993), S. 6 sowie mit einer ausführlichen Begriffsdefinition Grochla, Erwin (1993), Sp. 380 ff.
Siehe hierzu auch Fn. 78.
Auf eine tatsächliche Ergebnisrealisation am Stichtag der Berichtsperiode kommt es insoweit nicht an.
Siehe im weiteren hierzu Kap. 2.4.
Vgl. hierzu unter sinngemäßer Anwendung bei einer rechnungsmäßigen Abbildung der wirtschaftlichen Betätigung eines Unternehmens in der externen Rechnungslegung Baetge, JSrg; Kirsch, Hans-Jürgen (1995), Rn. 293 u. Rn. 295–298.
Zur Wesentlichkeit als eine allgemeine Voraussetzung zur Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses vgl. Leffson, Ulrich (1987), S. 180 ff.
Hierbei kann es sich um eine mit Geldeinheiten zu bewertende Arbeitsleistung oder um die unmittelbare Aufbringung eines Geldbetrages handeln.
Vgl. hierzu mit Bezug zur handelsrechtlichen Rechnungslegung unter anderem Ossadnik, Wolfgang (1993), S. 617 f.; derselbe (1995), S. 33.
Siehe hierzu auch Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen (1995), Rn. 307–309.
Vgl. hierzu mit Bezug zur handelsrechtlichen Rechnungslegung unter anderem Ossadnik, Wolfgang (1995), S. 35.
Vgl. hierzu auch den Grundsatz der Periodenabgrenzung zur Ermittlung eines Periodenerfolgs in der handelsrechtlichen Rechnungslegung bei ADS (1995 a), § 252 HGB Rn. 98 u. Rn. 99; Baetge, Jörg; Apelt, Bernd (1992), Rn. 82.
Siehe hierzu Kap. 23.
Siehe hierzu auch Kap. 2.2.3.
Zu allgemeinen Grundsätzen sowie zu Ansatz-und Bewertungsgrundsätzen des Jahresabschlusses im einzelnen siehe die im Anhang zusammengefaßte Darstellung (S. 189 ff.).
Zu den Ansatzpflichten, -verboten und -wahlrechten im handelsrechtlichen Jahresabschluß siehe Brezing, Klaus (1991), Rn. 82–113.
Zu den handelsrechtlichen Bewegungsgrundsätzen siehe IDW (Hrsg.) (1996), E Rn. 197–219;
Leffson, Ulrich; Schmid, Andreas (1993), Rn. 107–159.
Der Grundsatz der Vorsicht ist als allgemeiner Bewertungsgrundsatz in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB kodifiziert. Es wird dort konkretisiert durch die Pflicht zur Verlust-und das Verbot einer Gewinnantizipation. Darüber hinaus findet der Grundsatz der Vorsicht seinen Niederschlag in den handelsrechtlichen Grundsätzen zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Zu Inhalt und Bedeutung dieses allgemeinen Bewertungsgrundsatzes im Handelsrecht siehe IDW (Hrsg.) (1996), E Rn. 204–207; Ruckle, Dieter (1986), S. 403–416.
Vgl. hierzu Moxter, Adolf (1987), S. 365 f. u. S. 373 f. Siehe hierzu auch die Ausführungen unter Fn. 129.
Zu formellen und materiellen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im einzelnen siehe die im Anhang zusammengefaßte Darstellung (S. 188).
Siehe hierzu unter anderem auch Lang, Joachim (1986 b), S. 240 ff.;
Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen (1995), Rn. 286–293 u. Rn. 295;
Baetge, Jörg; Apelt, Bernd (1992), Rn. 52–95.
Siehe hierzu auch Fn. 129.
Siehe hierzu auch Fn. 130.
Siehe hierzu auch Frey, Peter (1991), S. 68.
Zur Bedeutung des Normensystem zur externen Rechnungslegung im Hinblick auf den Aussagegehalt von Buchführung und Rechnungslegung siehe unter anderem auch Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen (1995), Rn. 293–299.
Vgl. hierzu auch IDW (Hrsg.) (1996), K Rn. 339–341.
Vgl. hierzu ausführlicher Farny, Dieter (1990), S. 13 ff.; Müller, Wolfgang (1981), S. 155 ff.; Haller, Matthias (1982), S. 383 ff.; Albrecht, Peter (1992), S. 3 ff.
Ein umfassender Vergleich verschiedener Ansätze findet sich bei Schwake, Edmund (1987), S. 47 ff., eine
Darstellung traditioneller Beschreibungsformen der Versicherung bei Petin, Jochen (1992), S. 168 ff.
Siehe hierzu auch Fn. 54.
Hiermit ist die Entscheidung hinsichtlich der zu Beginn einer Periode festzulegenden, i.d.R. fixen Prämienhöhe gemeint.
Im Falle von ex ante zahlen-und betragsmäßig ungewissen Versicherungsfällen in den Versicherungszweigen der Schaden-/Unfallversicherung kann auch von einer doppelten Stochastizität hinsichtlich der zukünftigen Leistung gesprochen werden.
Siehe hierzu auch Heften, Elmar (1993), Sp. 4599.
Basisrechnungder Ergebnisrechnung 1 und der daraus abzuleitenden Betriebsergebnisrechnung ist die handelsrechtliche Gewinn-und Verlustrechnung.
Siehe hierzu Müller, Bernd (1997). Siehe hierzu auch das im Anhang angegebene Verzeichnis der Kontierungsblätter.
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Müller, B. (1998). Ansatz zur Ermittlung eines Periodenergebnisses als Informationsgrundlage einer Regelung des wirtschaftlichen Erfolgs im Versicherungskonzern. In: Betriebsergebnisrechnung für Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen. Schriftenreihe „Versicherung und Risikoforschung“ des Instituts für betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität, München, vol 207. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89781-7_2
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