Zusammenfassung
Eine Lebensversicherung ist ein Vertrag zwischen einer Lebensversicherungsge-sel1schaft und dem Versicherungsnehmer nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung auf wahrscheinlichkeitstheoretischer Basis. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer einmaligen Prämie oder periodisch wiederholter Prämien an die Gesellschaft, die Gesellschaft verpflichtet sich beim Tod oder mit dem Erreichen eines vereinbarten Lebensalters, dem Bezugsberechtigten eine feste Summe auszuzahlen. Bei Lebensversicherungen sind folgende Formen gebräuchlich [33, 34]:
-
a)
Erlebensfallversicherung
Die Versicherungssumme wird nur an diejenigen Personen ausbezahlt, die den vereinbarten Endtermin erleben.
-
b)
Todesfall-Versicherung
Die Versicherungssumme wird beim Todesfall des Versicherungsnehmers, ggf. nach Ablauf einer festgesetzten Wartezeit, an den Bezugsberechtigten ausbezahlt.
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c)
Leibrente
Die Versicherung zahlt an den Versicherungsnehmer lebenslängl ich-ggf. nach einer festgesetzten Wartezeit oder für eine bestimmte Zeitspanne, eine Rente.
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d)
Risikoversicherung
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Alt, H. (1986). Lebensversicherungen. In: Finanzmathematik. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89720-6_7
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