Zusammenfassung
Die EG-Ursprungsregelungen existieren seit 1973, seit dem Jahr, in dem die drei Länder Großbritannien, Dänemark und Irland aus der EFTA ausgetreten und EG-Mitglieder geworden sind. Da eine EG-Mitgliedschaft der übrigen sogen. Rest-EFTA-Staaten aus den verschiedensten Gründen für diese Länder nicht in Betracht kam, fiel die Entscheidung, zwischen EG und EFTA eine Freihandelszone zu gründen, um ohne die Erhebung von Zöllen miteinander Handel treiben zu können. Vor der Schaffung der Freihandelszone gab es keinerlei Vorteile im gegenseitigen Handel; d.h. Produkte, die von der EG in EFTA-Staaten ausgeführt wurden, mußten dort voll verzollt werden, während sie heute, wenn es sich um Ursprungsware im gewerblichen Bereich handelt, dort zollfrei eingeführt werden können. Umgekehrt gilt das für EFTA-Ursprungsware, die in die EG eingeführt wird.
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© 1982 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Ohling, H. (1982). Die EG-Ursprungsregelungen der Freihandels- und Präferenzabkommen. In: Handbuch Export — Import — Spedition. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89693-3_14
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-36636-6
Online ISBN: 978-3-322-89693-3
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