Zusammenfassung
Die auf einen wirtschaftlichen Zweck gerichteten Zusammenschlüsse erfolgen, wie es gewöhnlich heißt, um die gemeinsamen Interessen der Mitglieder wirksam vertreten zu können. Im Außenhandel ist der Katalog der verbindenden Interessen sehr reichhaltig und im Einfuhrbereich ein gemeinsames Vorgehen besonders wichtig und notwendig, weil hier die Interessen von Staat und Wirtschaft oft hart aufeinander stoßen. Während der Handel an einer von Hemmnissen befreiten Einfuhr interessiert ist, benutzt der Staat die Einfuhr nicht nur zu handelspolitischen Zwecken, sondern vor allem für seine Finanzgebarung. Aus Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben sucht er möglichst viel zur Deckung seines Finanzbedarfs herauszuholen. Während der Export sich in der Regel frei entwickeln kann, wird der Import vielfach gelenkt und durch Einfuhrkontingente und Beschränkungen mit Hilfe des Genehmigungszwanges erschwert.
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© 1982 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Ohling, H. (1982). Institutionen des Einfuhrhandels. In: Handbuch Export — Import — Spedition. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89693-3_12
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Print ISBN: 978-3-409-36636-6
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