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Bestimmung von Patentwert — Stand des Wissens

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Zusammenfassung

Das vorliegende Kapitel dient einer kritischen Betrachtung des Status-Quo zur Patentbewertung.

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Literatur

  1. Für die Definitionen der Begriffe „strukturelle Größen“, „Determinanten des Patentwertes“ und „Indikatoren des Patentwertes“ siehe Kapitel 3, Abschnitt 3.1.

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  2. Anmerkung: Es wird im Verlaufe dieses Kapitels und der Folgekapitel häufig von einer „Erklärung“ des Patentwertes durch Determinanten oder Indikatoren die Rede sein. Es ist dabei zu bedenken, daß keine kausalen Hypothesen getestet wurden. Es können daher zumeist keine kausalen, sondern lediglich Zusammenhangsaussagen getroffen werden. Da die Theorie jedoch die Wirkungsrichtung vorgibt, wird trotzdem das Wort „Erklärung“ benutzt. Auf seine eingeschränkte Aussagekraft wurde hiermit hingewiesen.

    Google Scholar 

  3. Siehe Schnell, Hill et al. (1999), S. 126.

    Google Scholar 

  4. Siehe Ibid., S. 149.

    Google Scholar 

  5. Siehe Benkhard (1993), § 139, Rdnr. 57 ff.

    Google Scholar 

  6. Siehe ausführlich hierzu für die Regelungen in den wichtigsten Industrienationen: Brinkhof (2000), Casucci (2000), Cornish und Llewelyn (2000), Heath (2000), Maloney (2000), Marshall (2000), Petit (2000).

    Google Scholar 

  7. Siehe BGHZ 34, S. 320–323.

    Google Scholar 

  8. Siehe BGH GRUR 1962, S. 509 ff.

    Google Scholar 

  9. Siehe BGH GRUR 62, 401; BGH GRUR 66, S. 375, 378.

    Google Scholar 

  10. Siehe Marshall (2000), S. 668. Ferner: Gespräche des Verfassers mit Dr. Streicher, Vorsitzender Richter des 6. Senats am OLG München, am 21.03.2001.

    Google Scholar 

  11. Siehe Benkhard (1993), § 139, Rdnr. 62.

    Google Scholar 

  12. Siehe BGHZ 77, S. 16, 19 ff.; die betriebswirtschaftliche Unterscheidung in Erträge und Aufwände bzw. Erlöse und Kosten findet hier nicht statt.

    Google Scholar 

  13. Siehe BGH GRUR 1962, S. 509 ff.

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  14. Siehe BGH GRUR 1974, 53, 54.

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  15. Siehe Lehmann (1988), S. 1684.

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  16. Siehe OLG Köln in GRUR 1991, S. 60–63 (Wettbewerbssache).

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  17. Siehe Heath, Henkel et al. (2001), S. 1.

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  18. Siehe Fußnote 160.

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  19. Siehe BGH GRUR 93, S. 55, 59.

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  20. Siehe Richtlinien, Rdnr. 30–33.

    Google Scholar 

  21. Siehe Richtlinien, Rdnr. 37.

    Google Scholar 

  22. Die Richtlinien sprechen von Erfindungs- und nicht von Patentwert. Im Rahmen der getroffenen Annahmen des vorigen Kapitels können die Begrifflichkeiten aber gleichgesetzt werden, wie erörtert wurde.

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  23. Siehe Richtlinien, Rdnr. 3.

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  24. Siehe Richtlinien, Rdnr. 12.

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  25. Vernachlässigt sei die Problematik, daß während der Zeit, die für die Patentierung in Anspruch genommen wird, auch andere Größen (Kontingenzgrößen) auf die Veränderung in der Kosten- und Erlösrechnung Einfluß nehmen können.

    Google Scholar 

  26. Der Begriff „realisiert“ steht hier dem Begriff „erwartet“ gegenüber und bezieht sich strenggenommen auf die beobachtbaren Cash-flows aus der Nutzung des Patentes, die — wie in Kapitel 3.1 dargestellt — nicht genau dem Patentwert entsprechen. Er hebt mithin nicht das grundsätzliche Problem auf, daß der Patentwert als solcher unbeobachtet bleibt.

    Google Scholar 

  27. Siehe Bartenbach und Volz (1997), §9 Fn. 128 ff.

    Google Scholar 

  28. Siehe Richtlinien, Rdnr. 18.

    Google Scholar 

  29. Siehe Richtlinien, Rdnr. 21. Die rechtswissenschaftliche Literatur sieht Vorrats- oder Ausbaupatenten als gesonderte Nutzungsformen von Patenten an. Ökonomisch betrachtet lassen sie sich unter die erörterten Nutzungsformen von Patenten im vorigen Kapitel subsumieren.

    Google Scholar 

  30. Gespräch mit Dr. von Falckenstein am 21.03.2001.

    Google Scholar 

  31. Siehe Böcking und Orth (1998), S. 1873.

    Google Scholar 

  32. Siehe Schildbach (2000), S. 102.

    Google Scholar 

  33. Siehe KPMG (1999), S. 66–67.

    Google Scholar 

  34. Siehe Ibid., S. 66–67.

    Google Scholar 

  35. Siehe Wöhe (2000), S. 1016.

    Google Scholar 

  36. Siehe Ibid., S. 916.

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  37. Siehe Stumpf und Groß (1998), Rdnr. 99–102.

    Google Scholar 

  38. Die Anordnung bei Stumpf und Groß (1998) erscheint dabei weniger systematisch als vielmehr nach Erfahrungspraxis gewählt; Unteraspekte und tatsächliche Meßgrößen wurden nicht von den Autoren, sondern nach eigener kritischer Analyse des Verfassers unterschieden.

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  39. Siehe DeSouza (1997).

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  40. Hier steht ein Großteil der Informationen erst nach Erteilung des Schutzrechtes zur Verfügung.

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  41. Die realisierten Patentwerte, die als abhängige Variable dienten, wurden zumeist ex-post auf Basis erfolgter Einzahlungsüberschüsse aus dem Patent bestimmt.

    Google Scholar 

  42. Siehe Schnell, Hill et al. (1999), S. 148.

    Google Scholar 

  43. Siehe Ibid., S. 150.

    Google Scholar 

  44. Da die Arbeit auf Pakes (1986) aufbaut, werden beide Studien in diesem Zusammenhang gemeinsam aufgeführt.

    Google Scholar 

  45. Siehe Schankerman und Pakes (1986), S. 1073.

    Google Scholar 

  46. Siehe Lanjouw, Pakes et al. (1996).

    Google Scholar 

  47. Siehe Lanjouw (1998), S. 697.

    Google Scholar 

  48. Dabei ist zu bedenken, daß der Zusammenhang zwischen dem Wertkonstrukt Verlängerung und dem Patentwert nur theoretisch untermauert ist und keine empirische Validierung erfahren hat.

    Google Scholar 

  49. Siehe Pakes (1986), S. 774.

    Google Scholar 

  50. Anmerkung: Eine Implikation für zu erwartende Zahlungsströme aus dem Patent, die für alte Patente im Schnitt höher liegen sollten als für junge Patente, könnte theoretisch nur aus einer Art Hazard-Raten Überlegung abgeleitet werden. Darauf ergeben sich jedoch in der Literatur keine expliziten Hinweise.

    Google Scholar 

  51. Siehe auch das Eingangszitat zu dieser Arbeit von Rivette und Kline (2000).

    Google Scholar 

  52. Siehe Griliches (1981), S. 185.

    Google Scholar 

  53. Siehe Conolly, Hirsch et al. (1986), S. 573.

    Google Scholar 

  54. Siehe Conolly und Hirschey (1988), S. 85.

    Google Scholar 

  55. Siehe Megna und Klock (1993), S. 268.

    Google Scholar 

  56. Siehe Cockburn und Griliches (1988), S. 421.

    Google Scholar 

  57. Siehe Hall, Jaffe et al. (2000), Table 2.

    Google Scholar 

  58. Anmerkung: Dies mag als ein Grund dafür angesehen werden, warum in der Praxis der Lizenzierung die Residual Market Value Method (RMV) etabliert ist (siehe Abschnitt 4.2.2.).

    Google Scholar 

  59. Siehe Carpenter, Cooper et al. (1980), S. 35.

    Google Scholar 

  60. Siehe Narin, Noma et al. (1987), S. 150.

    Google Scholar 

  61. Siehe König (1983).

    Google Scholar 

  62. Siehe Harhoff, Scherer et al. (1999), S. 30.

    Google Scholar 

  63. Die Autoren verfolgen einen matched-pairs Ansatz. Die Zahl der Beobachtungen zu Verletzungsprozessen liegt nach dem matching bei 6.151, die der Nichtigkeitsverfahren bei 4.227 Beobachtungen.

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  64. Siehe Lanjouw und Schankerman (2000), S. 34.

    Google Scholar 

  65. Siehe Harhoff und Reitzig (2000), S. 28.

    Google Scholar 

  66. Siehe Lanjouw und Schankerman (1999).

    Google Scholar 

  67. Siehe z.B. Carpenter, Cooper et al. (1980), S. 35.

    Google Scholar 

  68. Siehe Narin, Hamilton et al. (1997), S. 318.

    Google Scholar 

  69. Siehe Klodt (1995), S. 6 ff.

    Google Scholar 

  70. Siehe Schmoch (1993).

    Google Scholar 

  71. Zitationen zur Patentliteratur sind nicht die einzigen Zitationen, aber die bedeutensten Zitationen nichtwissenschaftlicher Art, und werden im folgenden als einzige diskutiert.

    Google Scholar 

  72. Siehe Harhoff, Scherer et al. (1999), S. 30.

    Google Scholar 

  73. Siehe Lanjouw und Schankerman (2000), S. 34.

    Google Scholar 

  74. Siehe Harhoff und Reitzig (2000), S. 28.

    Google Scholar 

  75. Siehe Lanjouw und Schankerman (2000), S. 34.

    Google Scholar 

  76. Der von den Autoren verwendete Begriff financial performance läßt sich wohl am ehesten mit Rentabilität übersetzen.

    Google Scholar 

  77. Siehe Narin, Noma et al. (1987), S. 154.

    Google Scholar 

  78. Siehe Trajtenberg (1990), S. 182.

    Google Scholar 

  79. Siehe Albert, Avery et al. (1991), S. 25.

    Google Scholar 

  80. Siehe Lanjouw und Schankerman (2000), S. 34.

    Google Scholar 

  81. Siehe Harhoff und Reitzig (2000), S. 28.

    Google Scholar 

  82. Siehe Harhoff, Scherer et al. (1999), S. 30.

    Google Scholar 

  83. Letztlich erlauben die in der Literatur vorliegenden Schätzungen in der reduzierten Form jedoch keine empirische Überprüfung dieser theoretischen Überlegungen. Für eine weiterführende Interpretation wäre die Schätzung struktureller Modelle erforderlich.

    Google Scholar 

  84. Siehe Lanjouw, Pakes et al. (1996); diese Publikation faßt die für diese Arbeit zentralen Ergebnisse der Dissertationsschrift von Putnam (1996) zusammen.

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  85. Siehe Harhoff und Reitzig (2000), S. 28.

    Google Scholar 

  86. Siehe Guellec und van Pottelsberghe de la Porterie (2000), S. 10.

    Google Scholar 

  87. Siehe Lanjouw und Schankerman (1999), S. 25.

    Google Scholar 

  88. Dieser Hinweis ergab sich nach Gesprächen des Verfassers mit Experten des gewerblichen Rechtschutzes. Die Gesamtheit der Gespräche ist in Kapitel 5 der Arbeit widergegeben.

    Google Scholar 

  89. Siehe Lemer (1994), S. 321.

    Google Scholar 

  90. Siehe Ibid., S. 327.

    Google Scholar 

  91. Siehe Harhoff, Scherer et al. (1999), S. 30.

    Google Scholar 

  92. Siehe Lanjouw und Schankerman (2000), S. 34.

    Google Scholar 

  93. Siehe Harhoff und Reitzig (2000), S. 28.

    Google Scholar 

  94. Siehe Harhoff, Scherer et al. (1999), S. 30.

    Google Scholar 

  95. Dies gilt sowohl für das DPatG wie das EPÜ. Bei US-Patenten liegt die Information, wie alle Informationen, die das Patent inhatlich betreffen, erst nach Erteilung vor.

    Google Scholar 

  96. Siehe Tong und Frame (1992), S. 138.

    Google Scholar 

  97. Siehe Lanjouw und Schankerman (2000), S. 34. Zur Interpretation dieser kombinierten Indikatoren siehe auch weiter unten Abschnitt 4.3.1.1.

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  98. Siehe Lanjouw und Schankerman (1999), S. 25.

    Google Scholar 

  99. Auf die besonderen Formerfordernisse der §§ 35, 42 PatG bzw. Art. 78, 80 EPÜ, die einen Mindestmaß an Ansprüchen bereits zum Tag der Anmeldung voraussetzen, soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Ansprüche können bis zur Erteilung des Patentes geändert werden. D.h., die Information ist anders als Entgegenhaltungen des Prüfers oder IPC-Klassen im Prinzip bis zum Tag der Erteilung vorläufig.

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  100. Siehe Lanjouw und Schankerman (2000), S.34.

    Google Scholar 

  101. Siehe Harhoff und Reitzig (2000), 28.

    Google Scholar 

  102. Siehe Guellec und van Pottelsberghe de la Potterie (2000), S. 9.

    Google Scholar 

  103. Siehe Ibid., S. 6.

    Google Scholar 

  104. Siehe Ibid., S. 9.

    Google Scholar 

  105. Siehe Ernst, Leptien et al. (2000), S. 189 ff. Die Untersuchung von Ernst, Leptien et al. (2000) ist nicht die einzige zur Bedeutung von Schlüsselerfindem im Innovationsmanagement. Sie stellt jedoch den engsten Zusammenhang zur Patentqualität her.

    Google Scholar 

  106. Siehe Harhoff, Scherer et al. (1999), S. 30.

    Google Scholar 

  107. Auf die juristischen Details der bedingten Festlegungserfordernis auf einen Anmelder bereits vor Erteilung soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

    Google Scholar 

  108. Siehe Lotka (1926).

    Google Scholar 

  109. Siehe Guellec und van Pottelsberghe de la Porterie (2000), S. 4.

    Google Scholar 

  110. Wie im zweiten und fünften Kapitel erläutert, ist mit Wirkung für Deutschland aufgrund der dualen Rechtssprechung im Patentrecht ein solcher unabhängiger Angriff auf ein Patent ebenfalls möglich. Da eine Nichtigkeitsklage zumeist auch mit höheren Fixkosten verbunden ist, ist der Befund von Harhoff, Scherer et al. (1999) plausibel.

    Google Scholar 

  111. Bezüglich der Variation gilt das zur Familiengröße Gesagte jedoch analog. So ist denkbar, daß Unternehmen aus anderen Gründen von rechtlichen Auseinandersetzungen über ihre — möglicherweise trotzdem sehr wertvollen Patente — verschont bleiben. Vor allem Nichtangriffsabkommen können dafür venatwortlich sein, daß einzelne Unternehmen keine rechtlichen Schritte gegeneinander einleiten.

    Google Scholar 

  112. Siehe Cooler und Rubinfeld (1989), S. 1068.

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  113. Siehe Lanjouw und Lerner (1997).

    Google Scholar 

  114. Eigene Berechnungen basierend auf der Vollerhebung europäischer Patente der Jahre 1978 bis 1996.

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  115. Siehe Lanjouw und Schankerman (2000), S. 18.

    Google Scholar 

  116. Siehe Harhoff und Reitzig (2000), S. 24.

    Google Scholar 

  117. Siehe Ibid., S. 28.

    Google Scholar 

  118. Der Begriff „Genauigkeit“ ist in der empirisch-wissenschaftlichen Literatur nicht belegt und wird für die Zwecke dieser Arbeit so definiert, daß die Vorzüge einzelner Bewertungsansätze verglichen werden können. Die Genauigkeit des Meßverfahrens bestimme sich nach der theoretischen Fundierung und dem Bewährungsgrad der Messung auf Basis der gewählten Meßgröße. Die Indikatoren wurden als Gruppe hinsichtlich ihrer Validität als Indikatoren von Patentwert evaluiert. Grundlage bildet die Tabelle 4.3. Den Kategorien — bis ++ wurden ordinal die Werte 0 bis 3 zugeordnet. Für das Maß an Validität, mit dem der Patentwert anhand beobachteter und kontrafaktischer struktureller Größen geschätzt werden kann, ist theoretisch der Höchstwert (hier 4) zu vergeben, weil sie die definitorischen Größen des Patentwertes darstellen. Da jedoch, wie beschrieben, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit der tatsächlichen Feststellung der strukturellen Größen, insbesondere der kontrafaktischen Größen, bestehen wurde im Mittel für die Genauigkeit einer Messung anhand strukrureller Größen eine 3,5 vergeben (beobachtbar: 4; kontrafaktisch: 3). Die Angaben zu den Determinanten sind freie Schätzungen des Verfassers. Den absoluten Werten soll nicht zu viel Beobachtung zuteil werden. Letztlich verfolgen die Betrachtungen ohnehin eher das Ziel, qualitative Unterschiede darzustellen.

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  119. Auch der Fehlerbalken stellt in Ermangelung besserer Angaben eine freie Schätzung des Verfassers dar.

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Reitzig, M. (2002). Bestimmung von Patentwert — Stand des Wissens. In: Die Bewertung von Patentrechten. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89664-3_4

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