Zusammenfassung
Im Rahmen der Erlösrechnung soll dokumentiert werden, welcher Erlös aus dem Absatz der nach Art und Menge differenzierten Leistungen hervorgegangen ist. Der Erlösrechnung liegt dabei vorrangig der an früherer Stelle bereits ausgeführte pagatorische Erlösbegriff zugrunde, wonach unter Erlös das Entgelt für die an den Absatzmarkt abgegebenen Leistungen verstanden wird.250 Der Begriff des pagatorischen Erlöses erweist sich jedoch bei näherer Betrachtung als zu eng, da abgesetzte Leistungen, die nicht direkt mit einem Erlös im Sinne eines Entgeltzuflusses verbunden sind, wie z. B. unentgeltlich erbrachte Nebenleistungen oder Schenkungen, auch im Rahmen der Erlösrechnung erfaßt werden sollen. In dieser Arbeit wird daher nicht auf die tatsächlich gezahlten Entgelte abgestellt, sondern auf die Möglichkeit, ein Entgelt im Sinne einer Einnahme zu erzielen.251 Die Entgeltsbeziehung kann dabei auch indirekter Art sein, wie dies beispielsweise i. d. R. für Kundenberatungen der Fall ist, die unentgeltlich erbracht werden, oftmals jedoch den eigentlichen Verkauf einer Hauptleistung bewirken. Auch Schenkungen lassen sich nach diesem Kriterium erfassen. So ist es beispielsweise denkbar, daß Produkte, die neu auf dem Markt eingeführt worden sind, an wichtige Kunden zunächst verschenkt werden (z. B. Browser als Internet-basierte Software). Als Teilsystem der Leistungsrechnung erfaßt die Erlösrechnung somit die grundsätzlich mit Einnahmen verbundenen Wertzuwächse des Unternehmens innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums. Unentgeltlich abgesetzte Leistungen werden hierbei in Abgrenzung zum finanzwirtschaftlich geprägten pagatorischen Erlösbegriff als kalkulatorische Erlöse ausgewiesen.252
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. Abschnitt 2.1.3. Laßmann spricht in diesem Zusammenhang auch von Verkaufserlösen. Vgl. Laßmann, G. (1979a), S. 136.
Engelhardt stellt ebenfalls heraus, den Erlösbegriff nicht auf die tatsächlich gezahlten Entgelte zu beschränken. Im Unterschied zu der hier vertretenen Auffassung stellt Engelhardt jedoch nicht auf die Möglichkeit, sondern auf die Absicht ab, ein Engelt zu erzielen. Vgl. Engelhardt, W. H. (1966), S. 170. Die „Absicht“ ist jedoch insofern einschränkender, als unter dieser Bedingung Schenkungen in der Erlösrechnung nicht ausgewiesen werden dürfen. Schenkungen sind hier aber ausdrücklich in der Erlösrechnung zu erfassen.
Zu beachten ist hierbei, daß sich kalkulatorische Erlöse lediglich auf die unentgeltlich abgesetzten Leistungen beziehen. Der Begriff des kalkulatorischen Erlöses wird hier also nicht als Synonym zum wertmäßigen Erlösbegriff verwendet, wie es in der Literatur oftmals der Fall ist. Vgl. S. 15.
Betont wird hier das Perfekt als Tempus verwendet, da eine logische Sekunde vor Absatzrealisation die Leistungen nur in den Bereich der internen Leistungen fallen.
Vgl. hierzu auch Abschnitt 2.1.3.
Vgl. Männel, W. (1992), S. 634, Engelhardt, W. H. (1992), S. 656, Kolb, J. (1978), S. 38 f. Der wertmäßige Erlös umfaßt somit den gesamten Wertzuwachs, der durch die Leistungserstellung innerhalb des Bezugszeitraums entstanden ist und bis zum Ende des Bezugszeitraums noch nicht verbraucht worden ist. Es handelt sich hierbei um den Wertzuwachs aus Sicht des gesamten Unternehmens und nicht einzelner Unternehmenseinheiten. Auf diese Zusammenhänge wird insbesondere im Rahmen der internen Leistungsrechnung eingegangen.
Eine analoge Abgrenzung der Erlösrechnung findet sich bei Kloock, J., Sieben, G., Schildbach, T. (1993), 256 S. 162, Ewert, R., Wagenhofer, A. (1997), S. 664 f.
Vgl. Witt, F.-J. (1992), S. 72, Engelhardt, W. H. (1992), S. 656.
Da die im Schrifttum beschriebene Erlösrechnung jedoch zumeist auf dem wertmäßigen Erlösbegriff beruht, sind entsprechende Modifikationen für die hier zu konzipierende Erlösrechnung vorzunehmen.
Vgl. Männel, W. (1983), S. 125 ff., Hänichen, T. (1995), S. 474 ff., Bea, F. X. (1993), Sp. 1276.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1977), S. 16. So auch Männel: „Die Forderung nach Kompatibilität zwischen den Teilgebieten der Erlösrechnung einerseits und der Kostenrechnung andererseits läßt sich nicht erfüllen.“ Männel, W. (1994a), S. 58. Vgl. auch Plinke, W. (1993), Sp. 2564. Eine direkte Gegenüberstellung von Erlösen und Kosten ist letztlich nur in der Trägerrechnung aussagekräftig.
Vgl.Männel, W.(1994a), S. 58.
Kennzeichnend für das Konzept der Grundrechnung ist, daß Erlöse ohne jede schematische Verrechnung zweckneutral gesammelt und für verschiedene Ausweitungen bereitgestellt werden. Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 395, derselbe (1993), Sp. 1518 ff. Da die Erlösarten, Erlösträger und Erlösstellen hier ebenfalls lediglich Strukturobjekte des Erlöses darstellen, zwischen denen keine Verrechnungen erfolgen, ist der Leitgedanke der Grundrechnung übertragbar.
Vgl. Coenenberg, A. G. (1997b), S. 37.
Vgl. Baetge, J. (1996), S. 86 f., Leffson, U. (1987), S. 265 ff.
Die Antwort auf diese Frage gibt vielmehr den Zeitpunkt der Leistungsentstehung an und bestimmt damit den Zeitpunkt, zu dem eine Leistung im Rahmen der Leistungsrechnung erstmalig auzuweisen ist. Da Manne! vom wertmäßigen Erlösbegriff ausgeht, beschränkt sich die Frage nach dem Erlösrealisationszeitpunkt bei ihm nicht allein auf die abgesetzte Leistung, sondern auf die den wertmäßigen Erlösbegriff umfassenden Leistungen. Vgl. hierzu Männel, W. (1994a), S. 41.
So würde z. B. im Fall der Anzahlung oder Vorauszahlung ein Teil der Zahlung vor Rechnungserstellung erfolgen.
Vgl. Grob, H. L. (1996a), S. 107.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 104 f., Schweitzer, M., Küpper, H.-U. (1998), S. 124, Männel, W. (1992), S. 637.
Adler, H., Düring, W., Schmaltz, K. (1968), §149, TZ 43.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 104.
Vgl. ebenda, S. 105 f.
In dieser Extremposition gilt der Erlös somit erst als endgültig realisiert, wenn alle Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtung zur Lieferung, Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises sowie Gewährleistungsverpflichtungen zwischen den Vertragspartnern beiderseits erfüllt sind. Diese strenge Auslegung des Realisationsprinzips, nach dem unrealisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, ist für das interne Rechnungswesen allerdings weder maßgeblich noch zweckmäßig. Im Rahmen der Erlösrechnung sollte eine Leistung nicht erst zu dem Zeitpunkt als Erlös ausgewiesen werden, zu dem ihr Absatzpreis auch bei alierstrengster Auslegung des Realisationsprinzips als endgültig realisiert anzusehen ist, da der Absatz der Leistung nicht erst mit dem Ende der Garantiefrist erreicht ist. Anzumerken ist, daß diese Extremposition auch für das externe Rechnungswesen trotz seiner Gläubigerschutzpriorität nicht relevant ist. Vielmehr wird der Zeitpunkt der Forderungsentstehung als Realisationszeitpunkt angesehen und als Konvention im Sinne einer mittleren Vorsicht interpretiert. Vgl. Baetge, J. (1996), S. 87.
Vgl. zur zeitraumbezogenen Erlösrealisation Riebel, P. (1994a), S. 107 ff.
Vgl. Männel, W. (1994a), S. 42.
Vgl. Männel, W. (1992), S. 636. Riebel schlägt daher vor, die Periodenrechnung durch eine kontinuierlich fortschreitende Zeitablaufrechnung zu ersetzen. Riebel, P. (1994a), S. 109.
Vgl.Männel, W.(1990a), S.254.
Vgl. Grob, H. L. (1996a), S. 108.
Vgl. ebenda.
Durch den Vertragsabschluß geht der Käufer zwar schuldrechtlich gesehen eine Verpflichtung zur Abnahme der Leistung ein. Um seinen Kunden jedoch langfristig nicht zu verlieren, wird ein Unternehmen in der Praxis seinen Kunden bei einer Auftragsstornierung i. d. R. nicht zur Einhaltung der Abnahme gerichtlich verklagen, zumindest nicht, wenn dem Unternehmen bis dahin noch kein auftragsbezogener Schaden entstanden ist und zukünftig weitere Geschäfte zu ersehen bzw. bereits vereinbart sind.
In der Finanzbuchhaltung ist dies aus Gründen des Gläubigerschutzes und dem damit verbundenen Realisationsprinzip nicht möglich.
Vgl. Grob, H. L. (1996a), S. 107, Riebel, P. (1994a), S. 105.
Vgl. Lachnit, L., Ammann, H. (1993), Sp. 1263.
Zum Sonderproblem des Erlösausweises bei langfristiger Fertigung in der Finanzbuchhaltung vgl. Coenenberg, A.G. (1997b), S. 174 f.
Vgl. Laßmann, G. (1980), S. 335, Kolb, J. (1978), S. 43, Nießen, W. (1982), S. 105 ff. Zu alternativen Klassifikationsmöglichkeiten von Erlösarten vgl. Männel, W. (1983), S. 125 ff. Männel differenziert Erlösarten ferner nach Art der abgesetzten Leistung, also nach der Art des Outputs. Da eine Gliederung der Erlöse nach den unterschiedlichen Leistungsarten jedoch inhaltlich identisch wäre mit der Erlösträgerrechnung, werden hier ausschließlich die Entgeltkomponenten als Erlösarten ausgewiesen.
Hier wird deutlich, daß eine Kompatibilität von Kostenarten und Erlösarten trotz begrifflicher Analogie nicht unmittelbar gegeben ist: Kostenarten werden üblicherweise nach ihrer Herkunft, d. h. nach Art des Produktionsfaktors gegliedert, die (Beschaffungs-) Preiskomponente wird dabei nicht als eigenständige Kostenart aufgefaßt, sondern „in einer Vorrechnung zu einer Gesamtpreisgröße zusammengefaßt“. Laßmann, G. (1979a), S. 138.
Vgl. Kolb, J. (1978), S. 43 f., Nießen, W. (1982), S. 105 f.
Vgl. Männel, W. (1990b), S. 254.
Kloock, J., Sieben, G., Schildbach, T. (1993), S. 163.
Genaugenommen liegt Rabatten kein vom Anbieter erbrachtes Absatzobjekt zugrunde. In der Literatur zum internen Rechnungswesen findet sich regelmäßig die Auffassung, daß Rabatte ein reines marketingpolitisches Instrument der Nachfragerbeeinflussung sind, denen keine Leistungen zugrunde liegen. Diese Auffassung ist dahingehend zu modifizieren, daß Rabatte durchaus leistungsbezogen sein können. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um Leistungen, die der Anbieter fur den Abnehmer erbringt, sondern vielmehr um Leistungen, die der Anbieter an den Abnehmer delegiert hat. Die Übernahme der Leistungserstellung durch den Abnehmer wird vom Anbieter durch Rabatte abgegolten. Wettbewerbsrabatte sind dagegen solche Rabatte, die als Mittel der Preisdifferenzierung eingesetzt werden, ohne daß ihnen eine übernommene Leistung als Äquivalent gegenüber steht. Vgl. Schaal, P. (1986), S. 5.
Vgl. Laßmann, G. (1979a), S. 138, Kolb, J. (1978), S. 57.
Vgl. Laßmann, G. (1973), S. 9. Vgl. auch Schweitzer, M., Küpper, H.-U. (1998), S. 102.
In Anlehnung an Kloock, J., Sieben, G., Schildbach, T. (1993), S. 164.
Vgl. Hoitsch, H.-J. (1997), S. 97, Kloock, J., Sieben, G., Schildbach, T. (1993), S. 164.
Häufig werden hierzu auch Aufpreise für Produktvarianten gezählt. In dieser Arbeit wird jedoch unterstellt, daß es sich bei Varianten um Hauptleistungen handelt. Vgl. S. 40.
Vgl. Schaal, P. (1986), S. 4 f., Hotisch, H.-J. (1995), S. 97.
Vgl. Männel, W. (1983), S. 129, Bea, F. X. (1993), Sp. 1277 f.
Vgl.Meffert, H.(1997), S.4.
Vgl. Kloock, J., Sieben, G., Schildbach, T. (1993), S. 164.
Da der Treuerabatt dem Abnehmer einen Anreiz dafür bieten soll, die Waren ausschließlich oder zumindest kontinuierlich bei einem Unternehmen zu beziehen, ist die Treuevergütung nicht unmittelbar an die Umsatzhöhe geknüpft, sondern an die Kontinuität und Regelmäßigkeit der Abnahmebeziehung. Vgl. Meffert, H. (1998), S. 571.
Vgl. ebenda, Hoitsch, H.-J. (1997), S. 97 f.
Vgl.Männel, W.(1974), S. 14 f.
Vgl. Meffert, H. (1998), S. 568, Kolb, J. (1978), S. 53.
In der Literatur wird die vorzeitige Zahlung eines Kunden unter Skontoabzug teilweise auch umgekehrt als eine Kreditgewährung des Kunden an den Lieferanten interpretiert. In dieser Sicht wird Skonto als derjenige Preis angesehen, den der Verkäufer an den Käufer für die frühzeitigere Liquiditätsübertragung zu zahlen hat. Vgl. hierzu Männel, W. (1994b), S. 29. Männel zeigt jedoch zu Recht auf, daß die Ansicht, der Käufer erbringe dem Lieferanten eine Kreditleistung, nicht gerechtfertigt ist. „Primär bietet der auf Kredit liefernde Lieferant seinen Kunden mit der Warenlieferung eine Absatzfinanzierungsleistung an. Zahlt der Abnehmer vorzeitig unter Skontoabzug, so nimmt er dieses Angebot zur Absatzfinanzierung nicht oder nur teilweise an.“ Männel, W. (1994b), S. 30. Vgl. auch Hänichen, T. (1995), S. 481.
So stellt ein Verkauf auf Ziel stets ein Leistungsbündel dar, das aus der Warenleistung und der Kreditleistung besteht, wobei beide Leistungen nicht isoliert absatzfähig sind. Das insgesamt erzielte Entgelt ist nur zum Teil auf die Warenleistung zurückzufuhren. Ein Teil in Höhe des Skontos entfällt auf die Absatzfmanzierungsleistung. Vgl. Nicklisch, H. (1932), S. 190 f., Riebel, P. (1994a), S. 106.
Vgl. Hänichen, T. (1995), S. 481.
In der Finanzbuchhaltung sind für die Behandlung von Skonto grundsätzlich zwei Buchungen möglich. Wird Skonto vom Käufer in Anspruch genommen und ist die Ausgangsrechnung mit dem Bruttoertrag gebucht worden (d. h. ohne Abzug des Skontos, sog. Bruttomethode), ist neben der Zahlung in Höhe des Nettoertrags zusätzlich ein Zinsaufwand in Höhe des Skontos vom Forderungsbetrag abzusetzen. Wird das Skonto nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine gesonderte Buchung. Wird die Forderung dagegen zum Nettobetrag gebucht (Nettomethode) und nimmt der Kunde das Skonto in Anspruch, wird das Skonto buchhalterisch nicht erfaßt. Nimmt der Kunde den Lieferantenkredit in Anspruch, ist beim Verkäufer neben der Zahlung ein Zinsertrag in Höhe des Skontos zu buchen. Vgl. Baetge, J. (1996), S. 282 f. Diese Ausführungen machen deutlich, daß die Inanspruchnahme von Skonto — und damit die Nicht-Inanspruchnahme der Finanzierungsleistung — in der Finanzbuchhaltung beim Verkäufer nicht als Preisnachlaß, sondern als Zinsaufwand (Bruttomethode) oder buchhalterisch nicht gesondert (Nettomethode) erfaßt wird. Nach herrschender Lehre wird dabei die Nettomethode in der Finanzbuchhaltung präferiert, damit buchhalterisch zwischen dem Gütergeschäft und dem Kreditgeschäft unterschieden werden kann. Für die Leistungsrechnung wird dagegen die Auffassung vertreten, daß Skonto ein Preisnachlaß vom Bruttoerlös darstellt. Der Nicht-Inanspruchnahme von Skonto liegt eine Leistung zugrunde, die aber nicht losgelöst von der Hauptleistung betrachtet werden kann.
Vgl. Hänichen, T. (1995), S. 483.
Vgl. Kloock, J., Sieben, G., Schildbach, T. (1993), S. 165.
Vgl. Laßmann, G. (1979a), S. 138, Hoitsch, H.-J. (1997), S. 98.
Vgl. Laßmann, G. (1979a), S. 136.
Vgl. Männel, W. (1994a), S. 83.
Die Begriffe Erlösminderungen, Erlöskorrekturen, Erlösberichtigungen werden in der Literatur teilweise synonym, teilweise mit differenzierter Bedeutung für Erlösschmälerungen verwendet. Vgl. zu einem Überblick Männel, W. (1994b), S. 8 ff. Da die Unterscheidung an dieser Stelle nicht weiter problematisiert werden soll, werden die Begriffe im folgenden synonym verwendet.
Mannet diskutiert unterschiedliche, im Schriftum bestehende Auffassungen zur Abgrenzung von Erlösschmälerungen. Nach der Art der Verbuchung in der Finanzbuchhaltung gelten als Erlösschmälerungen nur die durch eine gesonderte, nachträgliche Buchung in Erscheinung tretenden Abzugsposten. Erlösminderungen, die unmittelbar beim Ausstellen der Rechnung vom Bruttoerlös in Abzug gebracht werden, wie z. B. Mengen- oder Funktionsrabatte, stellen keine Erlösschmälerungen dar, weil diese i. d. R. nicht getrennt verbucht werden. Männel ist dagegen der Auffassung, sämtliche, von den Bruttoerlösen abgezogenen Posten als Erlösschmälerungen zu interpretieren, unabhängig davon, ob sie in der Finanzbuchhaltung auf der Sollseite der Erlöskonten, auf besonderen Unterkonten der Kontenklasse Erlöse oder überhaupt nicht buchhalterisch erfaßt werden. Vgl. hierzu ausführlich Männel, W. (1994b), S. 8 ff.
Ob ein bestimmter Posten als negativer Betrag in die Erlösrechnung oder als positiver Betrag in die Kostenrechnung eingeordnet wird, ist nicht zuletzt deshalb relevant, weil es in der Kostenrechnung ggf. zu einer Weiterverrechnung auf Kalkulationsobjekte käme und damit zu einer Verfälschung der Kostenstruktur. Vgl. Männel, W. (1983), S. 131.
Vgl. Schweitzer, M., Küpper, H.-U. (1998), S. 125.
Männel, W. (1983), S. 131.
Vgl. Schweitzer, M., Küpper, H.-U. (1998), S. 125.
Neben dieser ausschließlich auf Erlöskomponenten basierenden Definition der Nettoerlöse ist regelmäßig eine weitere Abgrenzung von Nettoerlösen unter Berücksichtigung von Vertriebskostenelementen zu finden. Danach berechnet sich der Nettoerlös, indem zusätzlich zu den Erlösschmälerungen auch die Sondereinzelkosten des Vertriebs vom Bruttoerlös abgezogen werden. Hierdurch soll ein Nettoerlös ermittelt werden, der zwecks Vergleichbarkeit unabhängig von der Art des Vertriebs ist, da die Distribution der Absatzleistungen zum Teil mit Kosten (Provisionen für angestellte Reisende) und zum Teil mit Erlösschmälerungen (Händlerrabatte) verbunden ist. Vgl. Laßmann, G. (1979a), S. 137.
In Anlehnung an Männel, W. (1985), S. 15.
Ein Teil der zum Fakturierungszeitpunkt noch nicht feststehenden Erlösschmälerungen lassen sich durch kunden- und produktbezogene Analysen näherungsweise antizipieren. Dies gilt z. B. für die Inanspruchnahme von Skonti; hier können Kunden ihren Zahlungsgewohnheiten entsprechend in einzelne Kundenklassen eingeteilt und Skontoprozentsätze bestimmt werden, die in der Erlösrechnung zunächst als pauschale Standardsätze angesetzt werden. Produktbezogene Erlösschmälerungen, wie Mängelrügen, lassen sich z. B. anhand von auf Vergangenheitswerten beruhenden Erfahrungssätzen bestimmen. Vgl. Männel, W. (1992), S. 642 f.
Vgl. Laßmann, G. (1979a), S. 141, Engelhardt, W. H. (1977), S. 141.
Vgl. Bea, F. X. (1993), Sp. 1276.
Vgl. Fischer, R., Rogalski, M. (1995), S. 45.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1992), S. 660.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1992), S. 660, Hänichen, T. (1995), S. 486.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1992), S. 662.
Vgl. Männel, W. (1983), S. 137, Riebel, P. (1971), S. 168.
Vgl. Hänichen, T. (1995), S. 451 ff.
Vgl. Fassott, G. (1996), S. 75, Jugel, S., Zerr, K. (1989), S. 162 f.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1992), S. 662, Bea, F. X. (1993), Sp. 1277.
In Anlehnung an Bea, F. X. (1993), Sp. 1277.
Vgl.Männel, W.(1992), S.644.
Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinerlös korrespondiert weder formal noch inhaltlich mit dem Begriffspaar Einzel- und Gemeinkosten. Während Gemeinkosten auch anfallen, obwohl eines der Kalkulationsobjekte entfallt, denen sie gemeinsam zugerechnet werden, fallen Gemeinerlöse oftmals bereits in ihrer Gesamtheit weg, wenn eines der Objekte, denen sie gemeinsam zurechenbar sind, entfällt. Vgl. Männel, W. (1994a), S. 111, Krömmelbein, G. (1975), S. 462.
Vgl. Krömmelbein, G. (1975), S. 19, Hänichen, T. (1995), S. 223, Riebel, P. (1994a), S. 110.
So ergibt sich aus der Verbundenheit das Problem „[…] der Bestimmung geeigneter Erlösträger, denn die Leistungsbündel als Absatzobjekte sind häufig vorab gar nicht konkretisierbar, da sie äußerst individuell zusammengesetzt sein können.“Engelhardt, W. E. (1992), S. 666.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 111 f.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1992), S. 667, derselbe (1976), S. 77, Riebel, P. (1971), S. 172 ff.
Zu Bestimmungsfaktoren von Angebots- und Nachfrageverbunden vgl. ausfuhrlich Engelhardt, W. H. (1976), S. 78 ff. Vgl. zum Nachfrageverbund auch Zimmermann, G. (1974), S. 49 f.
Vgl. Riebel, P. (1971), S. 164. Beispielsweise wird ein Produkt häufig in verschiedenen Packungsgrößen angeboten. Da der Erlös in bezug auf die einzelne Leistungseinheit innerhalb einer Packung einen Gemeinerlös darstellt, sind die Packungsgrößen gesondert als Erlösträger zu erfassen.
Vgl. Hänichen, T. (1995), S. 409.
Bei einem periodenbezogenen Festentgelt für eine frei bestimmbare Leistungsmenge kommt erschwerend hinzu, daß zum Kaufabschluß noch nicht bekannt sein muß, wie viele Leistungseinheiten zu welchem Zeitpunkt erbracht werden. Hier läßt sich das Festentgelt nur nachträglich dem Leistungsbündel zuordnen. Zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses ist es nur dem Gültigkeitszeitraum als ganzem zuordenbar. Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 115.
Männel, W. (1974), S. 39. Durch die Preisdifferenzierung soll der Kunde dazu verleitet werden, eine größere Menge der betrachteten Leistungsart zu beziehen. Häufig läßt sich beobachten, daß die Abnehmer die eigentlich benötigte Menge gerade so erhöhen, daß sie in die nächstgünstigere Preiszone fallen. Eine Analyse des Rabattverhaltens kann zeigen, in welchem Umfang die verschiedenen Rabattklassen genutzt werden, zu welcher Anzahl an Verbundverkäufen es also in jeder Klasse kommt. Vgl. Hänichen, T. (1995), S. 415.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 120.
Vgl. Riebel, P. (1971), S. 173.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1976), S. 79.
Vgl. Hänichen, T. (1995), S. 439.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1976), S. 81.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 127.
Vgl. Meffert, H. (1998), S. 452, Merkle, E. (1981), S. 38 ff., Riebel, P. (1994a), S. 127, Zimmermann, G. (1974), S. 49.
Vgl.Hänichen, T.(1995), S.401.
Engelhardt bezeichnet solche Angebotsverbunde, die vom Unternehmen geschaffen werden, „um Beschaffungsbedürmisse bestimmter Nachfrager bzw. Nachfragergruppen Rechnung zu tragen“, auch als Absatzverbund. Engelhardt, W. H. (1976), S. 79.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Leistungsarten kommen in diesem Fall keine mengenbezogenen Rabatte, sondern nur umsatzbezogene Rabatte in Betracht.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 132, Hänichen, T. (1995), S. 454.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 132.
Vgl. ebenda.
Hierzu schreibt Krömmelbein: „Der Einblick in solche Eigenarten des Bedarfs bzw. in die Motive, von denen sich die Abnehmer bei ihren Dispositionen leiten lassen, bleibt aber dem Unternehmen stets mehr oder weniger verschlossen. Und so kann es in der Praxis meist nur unvollkommen gelingen, Art und Umfang von Gemeinerlösen zu bestimmen“. Krömmelbein, G. (1979), S. 122.
Zwar dürften bei strenger Auslegung der Verbundbeziehungen selbst bei einem derartigen Bedarfsverbund keine Einzelerlöse ausgewiesen werden, nach Riebel ist dies aber weder praktikabel noch gerechtfertigt, da sich unter dem Kriterium der Bedarfskomplementarität ganze Nachfrageketten entwickeln lassen, die bei entsprechender Auslegung der Verbundbeziehungen als Erlösträger zu erfassen wären. Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 132. Jeder Auftrag eines Kunden, der eine Zusammenstellung verschiedener Leistungen beinhaltet, wäre demnach als nachfrageverbundenes Leistungsbündel aufzufassen, was wiederum zu einer Vielzah an heterogenen Erlösträgern führen würde. Da sich die tatsächliche Bedarfsverbundenheit der Auftragspositionen aber nur schwer quantifizieren läßt, ist eine Zusammenfassung der Einzelleistungen zu nachfrageverbundenen Leistungsbündeln nur willkürlich möglich.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 134 f.
Vgl. Männel, W. (1994a), S. 97. Jeden einzelnen Auftrag isoliert von anderen Aufträgen zu analysieren, hieße dagegen, den Einzelfall zur Gesetzmäßigkeit zu erheben. Insofern wird hier der Auffassung von Hänichen gefolgt, wonach die Konstellation des einzelnen Auftrags bestenfalls als momentane Istausprägung einer eventuell vorhandenen Gesetzmäßigkeit zu interpretieren ist. Hänichen, T. (1995), S. 410 u. 457.
Zur Gruppe der Verfahren des Data Minings werden gemeinhin alle Methoden gezählt, die aus einer gegebenen Datenmenge bemerkenswerte Auffälligkeiten aufdecken können. Die Grundidee des Data Minings fußt dabei auf dem Gedanken, aus großen Datenmengen automatisch mit entsprechenden Software-Algorithmen Datenmuster zu erkennen, in denen interessante, aber schwer aufzuspürende Zusammenhänge vermutet werden. Vgl. zum Data Mining z. B. Mertens, P., Bissantz, N., Hagedorn, J. (1997), S. 179 ff., Alpar, P., Grob, H. L., Weimann, P., Winter, R. (1998), S. 37 ff.
Vgl.Männel, W.(1994a), S.97.
Vgl. Plinke, W. (1993), Sp. 2565, Engelhardt, W. H. (1992), S. 665.
Vgl. Männel, W. (1994a), S. 125.
Vgl. Laßmann, G. (1979b), S. 149, Engelhardt, W. H. (1992), S. 665.
Vgl. Kloock, J., Sieben, G., Schildbach, T. (1993), S. 166, Engelhardt, W. H. (1977), S. 17.
Vgl. Meffert, H. (1998), S. 225 ff., Backhaus, K. (1997b), S. 178 ff., Köhler, R. (1993), S. 23 ff.
Vgl. Busse v. Colbe, W., Hammann, P., Laßmann, G. (1985), S. 66.
Die Bildung strategischer Geschäftsfelder ist eng mit der Marktsegmentierung verknüpft. In beiden Fällen wird der Gesamtmarkt in intern homogene und extern heterogene Teilmärkte zerlegt. Der Unterschied liegt jedoch im Aggregationsniveau. Bei der Abgrenzung von Geschäftsfeldern wird auf relativ grobe Kriterien zurückgegriffen. Innerhalb der auf diese Weise gebildeten Geschäftsfelder erfolgt im Rahmen der Marktsegmentierung eine weitere Differenzierung anhand verschiedener Kriterien, die das Nachfrageverhalten der Abnehmer beschreiben. Vgl. Meffert, H. (1998), S. 225.
Vgl. zur Marktsegmentierung Fréter, H. (1993), Sp. 2803 ff, Meffert, H. (1998), S. 178 ff.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1992), S. 665, Hänichen, T. (1995), S. 492, Laßmann, G. (1979a), S. 140. Die Ausführungen machen deutlich, daß „Erlösstellen“und „Kostenstellen“trotz ihrer begrifflichen Analogie ebenfalls nicht kompatibel sind: Während Kostenstellen das Ergebnis einer unternehmensinternen Stelleneinteilung sind, repräsentieren Erlösstellen einen homogenen Ausschnitt des Absatzmarktes.
Vgl. Laßmann, G. (1979a), S. 140.
Vgl. Freter, H. (1993), Sp. 2807 f., Meffert, H. (1998), S. 174.
Beispielsweise kann die Aufteilung des Marktes nach Altersgruppen oder nach Familiengröße für die Entwicklung und Positionierung eines neuen Autotyps — also für andere Zwecke der Marktsegmentierung-durchaus wichtige Aufschlüsse geben. Wenngleich derartige Kriterien für die Erlösstellenbildung von geringerer Relevanz sein dürften, sind sie jedoch nicht von vornherein auszuschließen. Ein Beispiel dafür, daß das Alter auch ein adäquates Abgrenzungskriterum für Erlösstellen sein kann, liefert die Lufthansa AG, die für die Kundengruppe „Student/in unter 26 Jahre“eigenständige Preistarife berechnet.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1992), S. 665.
Vgl. ebenda, Laßmann, G. (1979a), S. 140.
Vgl. Schweitzer, M., Küpper, H.-U. (1998), S. 132.
So stellt nicht jede Merkmalskombination in einer Datenbankabfrage automatisch eine eigenständige Erlösstelle dar. Beispielsweise ist denkbar, daß BMW in Deutschland bezogen auf die Produktgruppe Zündker zen eine eigenständige Erlösstelle darstellen soll, für die eigene Preismodalitäten gelten, während BMW in der übrigen EG keine eigenständige Erlösstelle darstellt, sondern Teil der Erlösstelle „übrige EG“ist.
In Anlehnung an Kolb, J. (1978), S. 62.
Vgl. zum Revenue Center z. B. Coenenberg, A. G. (1997a), S. 531 f., Weilenmann, P. (1989), S. 938.
Vgl. Männel, W. (1994a), S. 127.
Vgl. ebenda. Aber selbst für den Fall, daß beispielsweise der Erlös für eine Absatzleistung in die Einzelerlöse der Produktkomponenten zerlegbar ist und auf die einzelnen Fertigungsstufen zugerechnet werden könnte, würde eine derartige Zuordnung implizieren, daß nur die jeweilige Fertigungsstufe den Teilerlöszuwachs erwirtschaftet. Tatsächlich bedarf es aber zahlreicher weiterer interner Leistungen, so daß allein auch aus diesem Grunde eine vertikale Bildung unternehmensinterner Erlösstellen abzulehnen ist. Eine (horizontale) Zurechnung der Erlöse auf die Vertriebsstellen ist dagegen zweckmäßig, da der Erlös hier als Beurteilungsmaßstab für die Verkaufstätigkeit gilt. Der Wertzuwachs, der durch den Erlös repräsentiert wird, ist jedoch weder allein auf die Vertriebsstelle noch auf Fertigungsstufen zurechenbar, er ist vielmehr auf die gesamte interne Faktorkombination innerhalb eines Unternehmens oder eines Profit Centers zurückzuführen.
Vgl. Meffert, H. (1998), S. 991 ff.
Vgl. S. 77.
Vgl. Laßmann, G. (1979b), S. 155.
Vgl. Hänichen, T. (1995), S. 492 f.
Häufig wird das Durchschnittsprinzip oder das Tragfähigkeitsprinzip als Verteilungsprinzip zugrunde gelegt. Vgl. Schweitzer, M., Küpper, H.-U. (1998), S. 159.
Vgl. Schmalenbach, E. (1948b), S. 66.
Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 395.
Riebel spricht in diesem Zusammenhang auch von Kalkulationsobjekten. Vgl. Riebel, P. (1994a), S. 395.
Vgl. derselbe (1992), S. 211. Bei der Darstellung der Erfordernisse verweist Riebel auf Hummel, S. (1970), S. 108 ff.
Riebel, P. (1994a), S. 395.
Es handelt sich — wie gesagt — um eine Größe, die mit dem Gewinn aus dem externen Rechnungswesen korrespondiert. Während das externe Rechnungswesen jedoch vor allem der Einkommensermittlung unter Beachtung des Realisations- und Imparitätsprinzips dient, soll im Rahmen des internen Rechnungswesens ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Gewinn ausgewiesen werden, der ausschließlich auf die Verfolgung des Sachziels des Unternehmens zurückgeht. Vgl. Schneider, D. (1998), S. 34.
Vgl. Kloock, J., Sieben, G., Schildbach. T. (1993) S. 159.
Vgl. Kilger, W. (1987), S. 420 ff., Schweitzer, M., Küpper, H.-U. (1998), S. 194 ff., Grob, H. L. (1996a), S. 110 ff.
Vgl. Schweitzer, M., Küpper, H.-U. (1998), S. 195.
Die Absatzerfolgsrechnung kann auf Voll- oder Teilkostenbasis durchgeführt werden. Bei einer Vollkostenrechnung sind die Absatzleistungen, die zugleich Kostenträger sind, mit ihren gesamten Selbstkosten anzusetzen. Wird die Ergebnisrechnung auf Teilkostenbasis durchgeführt, sind von den Umsatzerlösen lediglich die variablen Selbstkosten der Absatzleistungen zu subtrahieren. Die fixen Kosten werden anschließend en bloc abgezogen. Unterschiede zwischen beiden Konzeptionen ergeben sich, wenn die Menge der abgesetzten Erzeugnisse von der Menge der produzierten Erzeugnisse abweicht, so daß es zu Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen kommt. Im Fall der Vollkostenrechnung werden die fixen Herstellkosten bestandsmäßig abgegrenzt, in der Teilkostenrechnung gehen sie dagegen in voller Höhe in das Betriebsergebnis ein. Vgl. Kilger, W. (1987), S. 429.
Die Selbstkosten werden damit periodisch anhand der abgesetzten und nicht anhand der produzierten Leistungsmenge abgegrenzt. Vgl. Coenenberg, A. G. (1997a), S. 104.
Kosiol, E. (1979), S.325.
Meffert, H. (1998), S. 6.
Vgl. Köhler, R. (1993), S. 253, Hünerberg, R. (1995), Sp. 1508.
Vgl. Witt, F.-J. (1992), S. 73, Weigand, C. (1993), S. 55. Zum Begriff des Marketing-Controlling vgl. Reichmann, T. (1997), S. 355. Das Marketing-Controlling kann als sachlich spezialisiertes Teilsystem des gesamten Controlling-Systems aufgefaßt werden. Es dient der Unterstützung der Untemehmensführung und Marketingverantwortlichen bei Entscheidungen, die die aktuellen und zukünftigen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Absatzmarkt betreffen.
Vgl. Köhler, R. (1993), S. 265, Weigand, C. (1993), S. 56.
Vgl. Engelhardt, W. H. (1992), S. 659.
So führt Weigand aus, daß „ein Segment mit ausreichendem Deckungsbeitrag [..] durchaus auch verlustbringende Teile enthalten [kann], die mit Hilfe einer eindimensionalen Rechnung nicht erkennbar sind“. Weigand, C. (1993), S. 58. Zu einem ausführlichen Beispiel vgl. Röhrenbacher, H. (1985), S. 84 ff.
Vgl. Riebel, P. (1964), S. 598.
Vgl. Weber, H. W., Strüngmann, U. (1997), S. 30. Vgl. zum DWH-Konzept insbesondere Inmon, W. H. (1996). Vgl. zum OLAP-Konzept insbesondere Codd, E. F., Codd, S. B., Salley, C. T. (1993). Vgl. auch Alpar, P., Grob, H. L., Weimann, P., Winter, R. (1998), S. 167 ff.
Vgl. Becker, J., Holten, R. (1998), S. 483, Becker, J., Wiese, J. (1998), S. 15 f.
Vgl. Witt, F.-J. (1992), S. 74, Engelhardt, W. H. (1992), S. 668.
Vgl. Adam, D. (1997), S. 452.
Ygl. Simon, H. (1993), S. 9. So zeigte eine branchenübergreifende Untersuchung von Industrieunternehmungen durch Simon, daß gegenwärtig die stärksten Defizite im Leistungsprogramm und damit gleichzeitig die stärksten Profilierungspotentiale im Bereich zusätzlich angebotener Dienstleistungen liegen. Zur Bedeutung von Nebenleistungen im Wettbewerb vgl. auch Laakmann, K. (1995), Fassott, G. (1996), S. 75 ff.
Vgl. Laßmann, G. (1979b), S. 156.
Vgl Engelhardt, W. H. (1976), S. 78. Verbunderscheinungen lassen sich in der Marketing-Strategie passiv nutzen, indem z. B. Verbundbeziehungen nicht durch Elimination von Produkten zerschnitten werden. Verbünde können aber auch durch aktive Maßnahmen verstärkt werden, indem z. B. bedarfsverbundene Leistungen als Leistungspaket in das Absatzprogramm aufgenommen werden.
Vgl. Backhaus, K. (1997a), S. 13.
Vgl. ebenda.
Vgl.Meffert, H. (1997), S.3.
Vgl. Laßmann, G. (1979b), S. 143.
Vgl. S. 109.
Vgl. Backhaus, K. (1997a), S. 19, Meffert, H. (1997), S. 4.
Vgl. Backhaus, K. (1997a), S. 19.
Vgl. Männel, W. (1992), S. 635, Bea, F. X. (1993), Sp. 1277 f.
Vgl. Fußnote 296 und die dort angegebene Literatur.
Vgl. Backhaus, K. (1997a), S. 21.
Rights and permissions
Copyright information
© 2000 tsVerlag GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Wieding, A. (2000). Erlösrechnung. In: Leistungsrechnung. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89632-2_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89632-2_3
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7081-5
Online ISBN: 978-3-322-89632-2
eBook Packages: Springer Book Archive