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Part of the book series: DUV Wirtschaftswissenschaft ((DUVWW))

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Zusammenfassung

Die Elektrizitätsversorgung15 — und damit auch der Betrieb von Kraftwerken — ist in eine komplexe Umwelt eingebettet. Technische, wirtschaftliche, rechtliche und politische Rahmenbedingungen beeinflussen die unternehmerischen Handlungsspielräume. Eine alle Merkmale der Elektrizitätsversorgung ausführlich erläuternde Darstellung wäre nicht zielführend und würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen. In diesem Kapitel wird daher nur in komprimierter und teilweise vereinfachender Weise auf diejenigen Aspekte eingegangen, die im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Kraftwerken von wesentlicher Bedeutung sind.

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Literartur

  1. Synonym werden dem allgemeinen (nicht exakten) Sprachgebrauch folgend die Begriffe „Strom“ und „Elektrizität“ im Sinne von elektrischer Energie verwendet. Zum Wesen der elektrischen Energie vgl. Gerthsen/Kneser/Vogel 1992, S. 289 oder Dobrinski/ Krakau/Vogel 1993, S. 252 ff.

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  2. Vgl. Büdenbender 1982, S. 7 ff., VDEW 1988, S. 16 f., Pfaffenberger 1993, S. 30 ff., Michaelis/ Salander 1995, S. 201 f. und Klärte 1985, S. 44. Auf weitere Besonderheiten von untergeordneter Bedeutung (vgl. beispielsweise Gröner 1975, S. 4 oder Seicht 1996, S. 346) braucht nicht eingegangen zu werden.

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  3. Zum Begriff des Belastungsdiagramms vgl. Brinkmann 1980, S. 68. Synonym wird auch die Bezeichnung „Ganglinie“ verwendet (vgl. Laufen 1984, S. 15).

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  4. Auf die Möglichkeiten und die Grenzen des sogenannten Demand Side Management braucht an dieser Stelle nicht näher eingegangen zu werden.

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  5. Zum Begriff des Absatzkanals vgl. zum Beispiel Meffert 1998, S. 582 und Steffenhagen 1975, S. 12.

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  6. Für Großkraftwerke können je nach Kraftwerkstyp folgende Zeiten als Richtwerte angegeben werden: Bauzeit von 3 bis 10 Jahren, Nutzungszeiten von 15 bis 45 Jahren. Hinzu kommen projektbezogen teilweise jahrelange Genehmigungsverfahren im Vorfeld eines Neubaus.

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  7. Zu Beginn der 90er Jahre beträgt der Anteil der Fixkosten an den Gesamtkosten für die gesamte Branche im Mittel etwa 70 % (vgl. Winje/Witt 1991, S. 144).

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  8. Vgl. Büdenbender 1982, S. 12 f.

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  9. Vgl. Löwer 1989, S. 35 ff. und Tegethoff/Büdenbender/Klinger 1996, Kommentar zum EnWG, S. I 33 ff.

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  10. Die traditionellen energiepolitischen Leitlinien, die mit Ausnahme einer stärkeren Betonung des Wettbewerbsgedankens auch nach der Novellierung des deutschen Energierechts noch Gültigkeit besitzen, finden sich in einer Vielzahl von Quellen. Exemplarisch seien an dieser Stelle Becker 1992, S. 7 ff., Obernolte/Danner 1996, S. I 348 a f., Schmitz 1992a, S. 17 ff. und Reinhard 1988, S. 330 aufgeführt.

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  11. Vgl. Büdenbender 1982, S. 1.

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  12. Vgl. Büdenbender 1982, S. 3 f.

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  13. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 730).

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  14. Einen vollständigen Überblick über das vor der Energierechtsnovellierung im Jahre 1998 gültige Energierecht geben beispielsweise Büdenbender 1982, Tegethoff/Büdenbender/Klinger 1996 und Obernolte/Danner 1996. Da sich die Novellierung in erster Linie auf das EnWG und das GWB erstreckt (vgl. Tegethoff 1998, S. 15) sind die genannten Übersichten in den anderen Bereichen des Energierechts weitestgehend nach wie vor gültig.

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  15. Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.

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  16. Vgl. zu den Merkmalen des Angebotsmonopols beispielsweise Herberg 1994, S. 271, Simon 1992, S. 19 und Ott 1989, S. 39. Für — wie in der Praxis allgemein üblich — unvollkommene Märkte wird auch der Begriff des Ange-botsmonopoloids verwendet (vgl. zum Beispiel Diller 1991, S. 64 f., Meffert 1998, S. 491 oder Steffenhagen 1994, S. 59 f.).

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  17. Vgl. Reinhard 1988, S. 334, Ziemann 1983, S. 46, Schmitz 1992b, S. 28 ff.

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  18. Vgl. Tegethoff 1998, S. 14 ff. und Zinow 1998, S. 31 f.

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  19. Vgl. zu den Marktformen des NTPA und des SB gemäß neuem deutschen Energierecht Bräuer/ Egeln/Werner 1997, S. 106 ff., Zinow 1998 S. 31 ff. und Hilz/Abs 1998, S. 242 f.

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  20. Vgl. hierzu auch die diesbezügliche Einschätzung bei Pfaffenberger 1993, S. 16.

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  21. Vgl. Winje/Witt 1991, S. 138, Kugeler/Philippen 1993, S. 13, Laufen 1984, S. 15 und Obernol-te/Danner1995, S. 12a. Über diese drei Teilsysteme hinaus führt SCHIFFER noch die Einspeisung privater Stromerzeuger in das öffentliche Netz ein (vgl. Schiffer 1997, S. 146). Da sie damit aber auch Dritte mit Strom versorgen, können sie auch vereinfachend der öffentlichen Versorgung zugerechnet werden. Die Kraftwerke privater Stromerzeuger lassen sich strukturell (siehe Abbildung 3) nicht von denen der öffentlichen Elektrizitätsversorgung unterscheiden. Zu Begriff und Inhalt der öffentlichen Stromversorgung vgl. beispielsweise Schiffer 1997, S. 147 f.

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  22. Zur Darstellungsform des I/O-Graphen vgl. Dyckhoff 1998, S. 33 f.

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  23. Mergenthaler 1984, S. 35.

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  24. Zu Begriff und Inhalt des Produktionssystems und diesem unterlagerten Systemen vgl. Dyckhoff 1998, S. 4 f. sowie Dyckhoff 1996, S. 176.

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  25. Anstelle des Begriffs „Verbundnetz“ werden in der Literatur auch die Begriffe „Transport-“, „Uber-tragungs-“ oder „Höchstspannungsnetz“ verwendet (vgl. beispielsweise Winje/Witt 1991, S. 141 f. oder Schiffer 1997, S. 149).

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  26. Vgl. Ortwein 1996, S. 78 ff, Schwabe 1993, S. 21 ff., Winje/Witt 1991, S. 141 ff. GRÖNER unterteilt die Produktionsstufe „Verteilungsnetz“ nochmals in zwei Unterstufen (vgl. Grö-ner 1975, S. 28 ff.). Da dies für die Verfügbarkeit von Kraftwerken unerheblich ist, wird diese Sichtweise nicht übernommen.

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  27. Zu Begriff und Inhalt der Produktionskette vgl. Dyckhoff 1998, S. 101.

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  28. Vgl. Brinkmann 1980, S. 5 f. und Strauß 1994, S. 15 ff.

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  29. Zum Wesen des Verbundnetzes vgl. auch Happoldt/Oeding 1978, S. 303 ff., VDEW 1988, S. 22 ff. und Schaefer 1979, S. 4 ff.

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  30. Vgl. Bräuer/Egeln/Werner 1997, S. 48, Pfaffenberger 1993, S. 51 ff. und Siemes/Bäumerich 1997, S. 596. Zu Begriff und Inhalt des natürlichen Monopols vgl. Schulz 1979, S. 20 ff., und Müller 1996, S. 42.

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  31. Vgl. Siemes/Bäumerich 1997, S. 598 und Hilz/Abs 1998, S. 244. Die Basis für die Berechnung der Durchleitungsgebühr bildet die „Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten“ (Entwurf vom 28.09.1999) vereinbart zwischen BDI, VIK und VDEW.

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  32. Vgl. Röder1991,S. 24.

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  33. Für den Handel von Produkten im hier verwandten Sinne ist charakteristisch, daß sie ohne Be-oder Verarbeitung in einer Produktionsstufe nur weiterveräußert werden. Dafür ist auch die Bezeichnung „Handel“ im institutionellen Sinne gebräuchlich (vgl. Müller-Hagedorn 1993, Sp. 1565).

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  34. Vgl. Gröner 1975, S. 224 und 437 f., Brinkmann 1980, S. 68 f. und Funk 1990, S. 124. Welche Kriterien für den Einsatz von Kraftwerken Bedeutung besitzen, wird in den Abschnitten 3.4.1 und 6.4 erläutert.

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  35. Vgl. Gröner 1975, S. 429 ff. und Machate/Richter/Oswald/Staschus 1997, S. 1372.

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  36. Auf die Rolle der in vielen EltVU neu gebildeten Organisationseinheiten, die sich mit dem Stromhandel außerhalb der traditionellen Absatzkanäle befassen und daher auch Abnehmer der Kraftwerksprodukte sein können, braucht an dieser Stelle nicht eingegangen zu werden, da im Vorfeld derartiger Geschäfte zunächst der Lastverteiler vor dem Hintergrund der Lieferverpflichtungen in die Identifikation der dafür einsetzbaren Kraftwerke und die daraus resultierenden Grenzstromer-zeugungskosten für zusätzliche Stromquantitäten eingebunden ist. Für die vorliegende Untersuchung wird daher angenommen, daß alle Stromflüsse und Einsatzentscheidungen der Kraftwerke unabhängig vom sich anschließenden Absatzkanal über den Lastverteiler abgewickelt werden.

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  37. In dieser vereinfachenden Sichtweise wird in bezug auf die Bahnstromversorgung und die industrielle Eigenerzeugung auf weitergehende abgrenzungstechnische Fragen nicht näher eingegangen, da ihre Beantwortung hinsichtlich der verfügbarkeitsbezogenen Aufgabenstellung keine nutzbaren Erkenntnisse liefert. Zu diesen Fragen zählen beispielsweise die folgenden: - In welchem Umfang ist zwischen Kraftwerk und Verbrauchern noch ein Übertragungsnetz erforderlich? - In wessen Eigentum befindet sich ein eventuell erforderliches Übertragungsnetz? - Welche anderen Stromabnehmer gibt es neben dem Hauptkunden, für den das Kraftwerk errichtet worden ist?

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  38. Vgl. Funk 1990, S. 19 und Büdenbender 1982, S. 333 f.

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  39. Gegenwärtig sind über 900 EltVU in der deutschen Elektrizitätsversorgung tätig (vgl. Ortwein 1996, S. 84 f. und Schiffer 1997, S. 147).

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  40. Vgl. Büdenbender 1982, S. 564 ff. und Röder 1991, S. 23 f.

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  41. Vgl. zu Begriff und Inhalt des vertikal integrierten EltVU beispielsweise Losch 1995, S. 5.

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  42. Auf diese Art der Kraftwerk-Kunde-Beziehung wird in Abschnitt 5.1.1 detaillierter eingegangen.

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  43. Bei der vorstehenden Klassifizierung handelt es sich um eine sehr grobe Klassifizierung, da sich die Klassifizierungskriterien nicht immer trennscharf auf die EltVU anwenden lassen. So können beispielsweise große Stadtwerke beträchtliche eigene Kraftwerkskapazitäten besitzen, Regionalunternehmen im Besitz von Teilen des Verbundnetzes sein, oder Eigentum und Betrieb derselben Versorgungsanlage in den Händen verschiedener Gesellschaften liegen.

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  44. Vgl. zum Beispiel Siemes/Bäumerich 1997, S. 595 oder Hilz/Abs 1998, S. 244 f. Da aus einer weiteren diesbezüglichen Analyse keine wesentlichen Erkenntnisse für die Verfügbarkeitsoptimierung von Kraftwerken zu gewinnen sind, wird im folgenden darauf verzichtet.

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  45. Zur Unterscheidung der beiden Arten von Präferenzen vgl. Dyckhoff 1994, S. 62 f.

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  46. Vgl. Schiffer 1997, S. 163 ff., Brinkmann 1980, S. 5 und Mergenthaler 1984, S. 22.

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  47. Neben diesen für alle EltVU verbindlichen Präferenzen bestehen unternehmensspezifisch weitere, jedoch unterlagerte Präferenzen. Sie beziehen sich beispielsweise auf das politische Umfeld oder das soziale Selbstverständnis der Unternehmen.

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  48. Vgl. Layer 1996, Sp. 391.

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  49. Vgl. DVG 1973, S. 25 ff., Klätte 1985, S. 24 ff., Kugeler/Philippen 1993, S. 335 und Tegethoff/Bü-denbender/Klinger 1995, S. I 21.

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  50. Vgl. Funk 1990, S. 124. In Abschnitt 6.4 wird über dieses vereinfachte Einsatzkritierium hinaus näher auf die in der Literatur etablierten Einsatzoptimierungsverfahren eingegangen. Häufig werden vereinfachend als Einsatzoptimierungskriterium statt der Grenzkosten auch variable Kosten (vgl. beispielsweise Gröner 1975, S. 231 oder Schiffer 1997, S. 166 f.) genannt.

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  51. Vgl. Strauß 1994, S. 16 f.

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  52. Vgl. Baehr et al. 1985, S. 1 ff., Thomas 1985, S. 377 f. und Adrian/Quittek/Wittchow 1986, S. 8 ff. Die Ausnutzung als Maß für den tatsächlichen Einsatz eines Kraftwerkes wird in Abschnitt 4.1 erläutert. Ein Kraftwerk kann zum Vergleich bei ununterbrochenem Betrieb mit voller Leistung höchstens 8760 Vlh/a erreichen.

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  53. Vgl. Baehr et al. 1985, S. 2 f. und Thomas 1985, S. 378.

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  54. Zur Technologie der Kombikraftwerke vgl. Strauß 1994, S. 295 ff.

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  55. Vgl. Kugeler/Philippen 1993, S. 15 ff., Bonn/Bitterlich 1982, S. 133 ff. und Laufen 1984, S. 19 ff. In dieser einfachen Charakterisierung der drei genannten Kraftwerksklassen sind Wasserkraftwerke und Kraftwerke, deren Einsatz durch äußere Einflüsse vorgegeben ist, nicht berücksichtigt.

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  56. Vgl. Laufen 1984, S. 19 ff.

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  57. Auf die anderen Kraftwerkstypen wird wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Stromversorgung nicht eingegangen.

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  58. Vgl. Mund/Kalkutschky/Wnuk 1998, S. 6.

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  59. Vgl. zum Beispiel Baehr et al. 1985, S. 3 f., Laufen 1984, S. 23, Kugeler/Philippen 1993, S. 336 und Adrian/Quittek/Wittchow 1986, S. 9.

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  60. Eine Übersicht über die verschiedenen Stromerzeugungstechnologien gibt beispielsweise STRAUSS (vgl. Strauß 1994, S. 91 ff.).

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  61. Zur Beschreibung von Produktionssystemen und -prozessen wird hier im folgenden die Terminologie von Dyckhoff 1998, S. 18 ff. und Dyckhoff 1996, S. 176 verwendet.

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  62. Vgl. Busse von Colbe/Laßmann 1991, S. 77 ff.

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  63. Ausführliche Erläuterungen zu allgemeinen Produktionsfaktorschemata finden sich darüber hinaus beispielsweise bei Kilger 1986, S. 68 ff., Zäpfel 1982, S. 2 ff. und Corsten 1985, S. 69 ff. Spezielle Produktionsfaktorsysteme, die den gesamten Betrieb von Kraftwerken abbilden, liegen dem Verfasser nicht vor.

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  64. Vgl. Dyckhoff1994,S. 19 f.

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  65. Vgl. hierzu auch die grundlegenden Ausführungen zur Typologie der Produktion mit weiteren Typi-sierungskriterien bei SCHÄFER (Schäfer 1978, S. 17 ff.) und GROSSE-OETRINGHAUS (Große-Oetringhaus 1974, S. 81 ff. und speziell 120 ff.) mitteilweise abweichenden Begriffen.

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  66. Vgl. Altenburger 1980.S. 13 f. und 21 ff., Maleri 1994, S. 123 und Busse von Colbe/Laßmann 1991, S. 74. Abweichend dazu findet teilweise auch die Einstufung der Erzeugung elektrischer Energie als Dienstleistung statt (vgl. Corsten 1990, S. 29 f. und vor dem Hintergrund der jüngeren Entwicklung der Elektrizitätsversorgung Zelewski 1997, S. 282 f. und Löbbe 1993, S. 20 f.). Andere Autoren plädieren auch für die Aufgabe der Trennung in Sachgüter und Dienstleistungen und betrachten die Absatzobjekte als Leistungsbündel (vgl. Engelhardt/Kleinaltenkamp/Reckenfelderbäumer 1993, S. 415 f.).

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  67. Vgl. Maleri 1994, S. 18 und Corsten 1985, S. 12. Demgegenüber zählt die Energieversorgung in den USA zum tertiären Sektor (vgl. Maleri 1994, S. 20).

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  68. Vgl. Corsten 1990, S. 103 ff., Meyer/Blümelhuber 1994, S. 8 f., Albach 1989, S. 31 und Dyckhoff 1998, S. 298.

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  69. Vgl. zum Begriff „Stromerzeugungskapazität“ beziehungsweise synonym „Kraftwerkskapazität“ Zäpfel 1982, S. 10 ff. und Männel 1988, S. 4. Eine andere Definition des Kapazitätsbegriffs, die auch eine Leistungsbereitschaft beinhaltet (vgl. zum Beispiel Kern 1992, S. 21), wird wegen der im weiteren Verlauf der Untersuchung vorzunehmenden Differenzierung der beiden nachfolgend genannten Vorkombinationen nicht verwendet. Die auslegungsgemäße Kapazität eines Kraftwerks wird in der Elektrizitätswirtschaft auch als Nennleistung (vgl. VDEWA/GB 1992, S. 23) bezeichnet.

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  70. Die Herstellung von Stromerzeugungsbereitschaft ist im traditionellen Verständnis nicht als eigenständige Vorkombination eingestuft. Im weiteren Verlauf des Abschnitts ändert sich diese Sicht- weise jedoch, und es wird im Hinblick auf die Aufgabenstellung eine dreistufige Prozeßstruktur für den Betrieb von Kraftwerken vorgeschlagen (siehe unten). Nach Einführung des Begriffs der Verfügbarkeit wird hierfür auch synonym die Bezeichnung „Herstellung von Verfügbarkeit“ verwendet.

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  71. Vgl. Corsten 1990, S. 103 ff. Neben der speziellen Literatur zur Dienstleistungsproduktion wird vereinzelt auch im Bereich der Sachgüterproduktion beziehungsweise in der allgemeinen Produktionswirtschaft auf die Leistungs-beziehungsweise Betriebsbereitschaft als Resultat der Kombination von Potentialfaktoren eingegangen (vgl. beispielsweise Dellmann 1980, S. 152 f., Kern 1992, S. 149, Kilger 1986, S. 55 und 78 sowie Corsten 1998, S. 2 und die dort zitierte Literatur). Vereinfachend wird der Betrieb von Kraftwerken auch als Kraftwerksbetrieb und die Herstellung von Stromerzeugungskapazität (bei branchenüblicher Stromerzeugungsbereitschaft) als Herstellung (einsatzbereiter) Stromerzeugungskapazität bezeichnet.

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  72. Vgl. zum Beispiel Klätte 1985, S. 41 f., Reinhard 1988, S. 334 f., Magerl 1987, S. 77 und Berk-ner/Hermann/Schmitz 1990, S. 5. Vereinzelt wird auch in der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Literatur die Elektrizitätsversorgung als zweistufiger Prozeß verstanden (vgl. Zäpfel 1982, S. 20).

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  73. Vgl. beispielsweise Röder 1991, S. 54 ff. und Schwarz 1987, S. 60 f.

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  74. Die Vergütungsregelungen, die auch für Produkte der Kraftwerke Gültigkeit haben, sind detaillierter Gegenstand des Abschnitts 3.5.

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  75. Zu diesen Begriffen und Inhalten vgl. Corsten 1990, S. 103.

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  76. Zu den Komponenten des Nutzens von Produktionsbereitschaft vgl. Corsten 1985, S. 140.

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  77. Derartige Erkenntnisse und entsprechende Vergütungsregelungen liegen auch aus wettbewerblich organisierten Elektrizitätsmärkten vor (vgl. beispielsweise Losch 1995, S. 23 oder Klopfer 1993a, S. 197 f. sowie die Schlußfolgerungen aus der Darstellung der reformierten Strommärkte in England/Wales und Norwegen in den Abschnitten 8.1 und 8.2).

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  78. Vgl. Maleri 1994, S. 173 f.

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  79. Hierauf wird in Abschnitt 6.4 im Zusammenhang mit der Preisermittlung für Verfügbarkeit näher eingegangen.

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  80. Vgl. Altenburger 1980, S. 109 ff. Vgl. hierzu auch die Realisierung unterschiedlicher Bereitschaftsstufen (Corsten 1985, S. 151 ff. und die dort angegebene Literatur).

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  81. ZELEWSKI bezeichnet die Planung des generellen Leistungspotentials auch als quantitatives Kapazitätsmanagement (vgl. Zelewski 1997, S. 297).

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  82. Zu dem Einfluß dieser Produktionsstufe auf die nachgelagerten Teilprozesse „Herstellung von Stromerzeugungsbereitschaft“ und „Stromerzeugung“ existieren zahlreiche Veröffentlichungen. Als Beispiele seien genannt Flach et al. 1986, S. 22, Hebel/Hauenschild 1990, S. 15 ff. oder aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum Armor/Touchton/Jaffee/Takahashi 1987, S. 96 ff.

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  83. Vgl. hierzu im wesentlichen die Literatur zur Kraftwerkstechnik, zum Beispiel Baehr et al. 1985, Laufen 1984 oder Bohn/Bitterlich 1982. Die Stromerzeugung wird aber auch mehr oder weniger detailliert und teilweise auf spezielle Sachverhalte bezogen in der betriebswirtschaftlichen Literatur behandelt (vgl. zum Beispiel Funk 1990 S. 41 ff., Brachmann 1980 S. 5 ff. und Fandel/Reese 1988, S. 140 ff.).

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  84. Zu Begriff und Inhalt der Produktionsfunktion vgl. Dyckhoff 1994, S. 92 ff.

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  85. Die Versorgungszuverlässigkeit beziehungsweise die Verfügbarkeit (zu dieser Abgrenzung siehe Abschnitt 4.1) wird von ZELEWSKI als Qualitätsdeterminante des Kapazitätsmanagements auf-gefaßt (vgl. Zelewski 1997, S. 297). Als Ergänzung zum Aufgabenumfang der Anlagenwirtschaft (vgl. Männel, 1988, S. 6 ff. oder Kilger 1986, S. 365 ff. beziehungsweise unter Einbeziehung der Energieversorgung Kern 1992; S. 205 ff.), die einen wesentlichen Anteil an den Funktionen dieser Produktionsstufe einnimmt, wird hier auch die Anlagenbedienung zu dieser Produktionsstufe gezählt, da die Tätigkeiten des Bedienungspersonals im Rahmen der Anforderungen an den Kraftwerksbetrieb häufig durch den Übergang von der Herstellung von Stromerzeugungsbereitschaft zur Stromerzeugung kaum erfolgswirksame Veränderungen erfahren.

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  86. Vgl. zur statischen und dynamischen Bereitschaft Kern 1992, S. 47 und die dort zitierte Literatur.

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  87. Vgl. MänneM988,S. 20 f.

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  88. Dies setzt ein sehr fein strukturiertes Kostenrechnungssystem voraus, das nicht unbedingt in jedem EltVU vorhanden ist. Darauf wird nochmals in Abschnitt 3.5 ausführlicher eingegangen.

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  89. Vgl. Kugeler/Philippen 1993, S. 312, Corsten 1998, S. 359 und Männel 1988, S. 11 ff.

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  90. Vgl. sinngemäß die Anforderungen an die Kostenrechnungssysteme aus der erstgenannten Unschärfe.

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  91. Vgl. beispielsweise Corsten 1985, S. 135 ff.

    Google Scholar 

  92. Vgl. Corsten 1990, S. 104 oder Maleri 1994, S. 130 ff.

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  93. Vgl. hierzu beispielsweise Koch 1993, Sp. 554 f., Wöhe 1996, S. 1136 ff., Coenenberg 1997, S. 337 ff. oder Küpper 1989, Sp. 434.

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  94. Vgl. Kloock/Sieben/Schildbach 1993, S. 171, Kilger 1987, S. 392 f. und Hummel/Männe! 1986, S. 35 ff.

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  95. In der betriebswirtschaftlichen Literatur sind dafür auch andere Bezeichnungen wie kurzfristige Erfolgsrechnung oder Betriebsergebnisrechnung verbreitet (vgl. Kloock/Sieben/Schildbach 1993, S. 170 f., Hummel/Männel 1986, S. 11 und 18 oder Kilger 1987, S. 392 f.).

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  96. Die Begriffe „Erlöse“ und „(betriebliche) Leistungen“ als mit den Verkaufspreisen bewertete Ausbringungsquantitäten werden teilweise synonym verwendet (vgl. Busse von Colbe/Laßmann 1991, S. 208 und Hummel/Männel 1986, S. 83 f.). Wegen der hier auftretenden Überschneidung des bewertungsorientierten Leistungsbegriffs mit der physikalischen (elektrischen) Leistung als Ausprägung eines Betriebszustands von Kraftwerken wird in der vorliegenden Arbeit der Empfehlung gefolgt, die bewertete Ausbringung als Erlös zu bezeichnen (vgl. Männel 1993, Sp. 564 oder Hummel/Männel 1986, S. 84). Bedingt durch die Unmöglichkeit der Lagerproduktion in Kraftwerken sind bei Vernachlässigung von zu aktivierenden Eigenleistungen nur pagatorische Erlöse aus dem Absatz von Strom und Stromerzeugungsbereitschaft relevant. Zur Definition von wertmäßigen Kosten und pagatorischen Erlösen (beziehungsweise Leistungen) vgl. beispielsweise Kloock/Sieben/Schildbach 1993, S. 30 f. und S. 39 f. oder Hummel/Männel 1986, S. 73 ff. und S. 87 f.).

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  97. Vgl. Koch 1993, Sp. 555 und Kloock/Sieben/Schildbach 1993, S. 170 f.

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  98. Vgl. BGW/VDEW 1987, S. 13 und VDEW 1987, S. 12.

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  99. Zu den Bestimmungen der externen Rechnungslegung vgl. beispielsweise Coenenberg 1997, S. 311 ff.

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  100. Das Betriebsergebnis beinhaltet diejenigen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, die den eigentlichen satzungsmäßig bestimmten Leistungsprozeß betreffen (vgl. Coenenberg 1997, S. 308).

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  101. Vgl. BGW/VDEW1987, S. 51, Strauß 1994, S. 375 oder Kugeler/Philippen 1993, S. 233.

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  102. Früher war auch die Bezeichnung „Stromgestehungskosten“ gebräuchlich (vgl. Laufen 1984, S. 21 oderSchüller1985,S.48). Die Stromerzeugungskosten werden entweder als Gesamtkosten pro Jahr oder als (spezifische) Stromerzeugungskosten bezogen auf die erzeugte elektrische Energie angegeben. Zur Methodik der Ermittlung von Stromerzeugungskosten vgl. beispielsweise Kugeler/Philippen 1993, S. 323 ff., Schüller 1985, S. 47 ff., Pfaffenberger 1993, S. 171 ff. oder Michaelis/Salander 1995, S. 397 ff.

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  103. Zu Begriff und Inhalt der Beschäftigung vgl. Busse von Colbe/Laßmann 1991, S. 212 oder Kilger 1987, S. 35 ff.

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  104. Vgl. BGW/VDEW 1987, S. 19 f., Spitzer 1996, S. 46, Winje/Witt 1991, S. 89, Brinkmann 1980, S. 84, Mergenthaier 1984, S. 21 und Losch 1995, S. 22 f.

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  105. Vgl. zum Beispiel Brinkmann 1980, S. 84 ff., Michaelis/Salander 1995, S. 397 f., Mergenthaler 1984, S. 66 f., Funk 1990, S. 274 ff. und 311, Laufen 1984, S. 21 f. oder Kugeler/Philippen 1993, S. 323 f.

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  106. Die in Tabelle 3 genannten Begriffe stellen eine Auswahl aus den in den verschiedensten elektrizitätswirtschaftlichen Veröffentlichungen verwendeten Begriffe dar (vgl. neben BGW/VDEW 1987, S. 30 ff. beispielsweise auch die in der vorherigen Fußnote genannten Quellen). Auf die sich auf gleiche Inhalte beziehenden geringfügigen Begriffsunterschiede innerhalb der Elektrizitätswirtschaft braucht an dieser Stelle nicht eingegangen zu werden. In der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Literatur finden sich jedoch teilweise Begriffe, die von den elektrizitätswirtschaftlichen deutlich abweichen. So bezeichnet DELLMANN „diejenigen Kosten, die aus (im allgemeinen langfristigen) Entscheidungen über Vorleistungen, aus Entscheidungen über die Bereitstellung von Nutzungspotentialen (Güterbeständen) und Arbeitskräften, aus Entscheidungen über Anpassungsprozesse zeitlicher und intensitätsmäßiger Art, aus Entscheidungen und gesetzlichen Auflagen über den Grad der Leistungsbereitschaft“ als Bereitschaftskosten (Dellmann 1980, S. 156). Diejenigen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung des Produktprogramms stehen, werden als Leistungskosten bezeichnet (vgl. Dellmann 1980, S. 156 f.). Aufgrund der elektrizitätswirtschaftlichen Orientierung der Aufgabenstellung werden hier die in der Elektrizitätswirtschaft etablierten Begriffe verwendet. Die in Tabelle 3 genannten und im folgenden immer wieder auftretenden Begriffe „Arbeit1 und „Leistung“ sind physikalischen Ursprungs. Arbeit wird verrichtet, wenn ein Körper unter Einwirkung einer Kraft F eine bestimmte Wegstrecke s in Richtung der Kraft bewegt wird (vgl. Gerthsen/Kne-serA/ogel 1992, S. 17 f.). Besitzt ein Körper die Fähigkeit, an einem anderen Körper Arbeit zu verrichten, das heißt, er besitzt gespeicherte Arbeit beziehungsweise einen Arbeitsvorrat, wird dieser Arbeitsvorrat als Energie bezeichnet (vgl. Dobrinski/KrakauA/ogel 1993, S. 58 f.). Arbeit kann auch in Form von elektrischer Energie gespeichert werden. Unter Leistung wird die Arbeits- oder Energieänderung pro Zeiteinheit verstanden (vgl. Gerthsen/KneserA/ogel 1992, S. 22). Analog zur Änderung der elektrischen Energie pro Zeiteinheit wird die Leistung als elektrische Leistung bezeichnet. In der betriebswirtschaftlichen Literatur wird die elektrische Leistung eines Kraftwerks allgemein als Produktionsgeschwindigkeit bezeichnet (vgl. Zäpfel 1982, S. 10). Da hier im physikalischen Sinne Mißverständnisse ausgeschlossen sind, wird in bezug auf die Begriffe „Arbeit“ und „Leistung“ auf den Zusatz „elektrische“ verzichtet. Eine Überschneidung mit dem betriebswirtschaftlichen Leistungsbegriff wird durch die Verwendung des Erlösbegriffs für die bewertete Ausbringung vermieden.

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  107. Zur Problematik der perioden- und kostenstellengerechten Kostenzuordnung für den durch den Einsatz von Repetier- und Potentialfaktoren hervorgerufenen Werteverzehr vgl. Kloock/Sieben/ Schildbach 1993, S. 50 ff., Hummel/Männel 1986, S. 52 ff. oder Jahnke 1995, S. 107 ff.

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  108. Vgl. BGWA/DEW 1987, S. 19 und S. 90. Die in der Elektrizitätswirtschaft übliche Bezeichnung der von der installierten Kraftwerksleistung abhängigen Kosten als Fixkosten (vgl. BGWA/DEW 1987, S. 90) läßt sich auch aus der traditionellen allgemeinen Betriebswirtschaftslehre ableiten. So bezeichnen beispielsweise GUTENBERG, LUHMER und KISTNER die Kosten, die durch die Aufrechterhaltung einer bestimmten Betriebsbereitschaft verursacht werden, als fixe Kosten (vgl. Gutenberg 1983, S. 348, Luhmer 1992,

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  109. S. 544 f. und Kistner 1993, S. 140). Auch MÄNNEL spricht von „überwiegend leistungsunabhängig (im betriebswirtschaftlichen Sinne als quantitative Ausbringung des Guts elektrische Energie; der Verf.) anfallenden Kosten (Kapazitätskosten, Bereitschaftskosten)“ für die Vorhaltung von Personal-, Anlagen- und anderen Kapazitäten (Männel 1992, S. 94).

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  110. Zu Begriff und Inhalt der absolut-fixen und der intervall-fixen Kosten vgl. Kern 1992, S. 47, Fandel 1996, S. 228 f. und Corsten 1998, S. 108 f.

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  111. Verschiedentlich werden die Instandsetzungskosten auch den variablen Kosten zugeordnet (vgl. zum Beispiel Kugeler/Philippen 1993, S. 313 oder Reisdorf/Wainwright/Sebesta 1985, S. 998).

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  112. Siehe hierzu auch die detaillierten Ausführungen zur Produktionstheorie der Herstellung von Verfügbarkeit in Abschnitt 4.3.

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  113. Vgl. zu Begriff und Inhalt der Limitationalität von Produktionsprozessen beispielsweise Dyckhoff 1994, S. 101 ff.

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  114. Vgl. Brachmann 1980, S. 9 ff.

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  115. Für ein vertikal integriertes EltVU mit Endkundenversorgung beträgt das Verhältnis variable/fixe Kosten in der Systematik nach Tabelle 3 rund 30/70 (vgl. Spitzer 1996, S. 46).

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  116. Vgl. zu den Gefahren hoher Fixkostenlastigkeit in der Elektrizitätsversorgung Spitzer 1996, S. 48 f.)

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  117. Vgl. zu Begriff und Inhalt des Kostenmanagements Horvâth 1996, S. 482 f.

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  118. Vgl. Spitzer 1996, S. 49 ff., BGWA/DEW 1987, S. 19 und Mergenthaler 1984, S. 67.

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  119. Vgl. Spitzer 1996, S. 49.

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  120. Vgl. Spitzer 1996, S. 50 und aus allgemeiner betriebswirtschaftlicher Sicht Luhmer 1992, S. 549 ff.

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  121. Vgl. Männel 1993, Sp. 563 f.

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  122. Bundestarifordnung Elektrizität vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2255).

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  123. Vgl. Winje/Witt 1991, S. 150 f. und Brinkmann 1980, S. 94.

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  124. Der Inhalt des Begriffs „Kostenorientierung“ ist umstritten. Vgl. dazu Röder 1991, S. 36 ff., Schmidt 1987, S. 40 f. oder Deparade 1994, S. 1580.

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  125. Vgl. Schmidt 1987, S. 41, Berkner/Hermann/Schmitz 1990, S. 6 f. oder Mergenthaler 1984, S. 18 ff.

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  126. Vgl. Schwarz 1987, S. 57, Wlnje/Witt 1991, S. 157 ff., Funk 1990, S. 132 f. und Röder 1991, S. 29 f.

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  127. Vgl. Funk 1990, S. 133, Berkner/Hermann/Schmitz 1990, S. 8 und Röder 1991, S. 47.

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  128. Auf die Verfahren, die für die kundenspezifische Ermittlung des Leistungspreises zur Anwendung kommen, braucht hier nicht eingegangen zu werden. In BGW/VDEW 1987, S. 67 ff., Mergenthaler 1984, S. 71 ff. und Ohlms 1984, S. 25 ff. werden die in der Elektrizitätswirtschaft gebräuchlichen und bekannten Kostenträgerrechnungsverfahren ausführlich dargestellt.

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  129. Zu Begriff und Inhalt von Leerkosten vgl. Gutenberg 1983, S. 348 ff. und Zäpfel 1982, S. 188.

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  130. Vgl. Funk 1990, S. 133, Berkner/Hermann/Schmitz 1990, S. 8 und Winje/Witt 1991, S. 149.

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  131. Vgl. Mergenthaler 1984, S. 34, Funk 1990, S. 160 und Meier/Moos 1994, S. 1479.

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  132. Weitere differenzierende Regelungen, insbesondere die verbrauchszweckorientierten sind für die Geschäftsbeziehungen zwischen Kraftwerken und Kunden ohne Bedeutung.

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  133. Vgl. Pfaffenberger 1996, S. 144 f.

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  134. In der Praxis bestehen in innerbetrieblichen und unternehmensübergreifenden Geschäftsbeziehungen zwischen Kraftwerken und Stromkunden vielfältige, der aufgezeigten Grundstruktur überlagerte Preisregelungen. Denkbar sind diesbezüglich beispielsweise Preisdifferenzierungen aufgrund von Brennstoffpreisentwicklungen oder hinsichtlich der geplanten Einsatzbereiche von Kraftwerken. Aufgrund der großen Erfolgswirksamkeit der Strombezugsverträge mit fremden Kraftwerken werden diese Verträge vertraulich behandelt und sind daher im allgemeinen nicht bekannt.

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  135. Die hier gewählten Begriffe korrespondieren mit den im Zusammenhang mit der Erlösstruktur eingeführten Arbeits- und Leistungserlösen beziehungsweise -preisen.

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  136. Zu Begriff und Inhalt der reinen Preisbündelung vgl. Simon 1992, S. 46 und 447 f.

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Zell, J. (2000). Versorgung mit elektrischer Energie. In: Ansätze zur betriebsergebnisgestützten Optimierung der Verfügbarkeit von Kraftwerken. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89615-5_3

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